Zusammenprall beim Gegenstoß: Der Torwart trägt die Verantwortung
Der Torwart verlässt den Torraum (s. auch Info 1 unten), um im Feld einen langen Pass zu einem Spieler der „1. Welle“ eines Gegenstoßes abzufangen. Es besteht die Gefahr eines Zusammenpralls der beiden mit hohem Tempo aufeinander zulaufenden Spieler!
Was macht die Situation so gefährlich?
Bildreihe 1 verdeutlicht die Problematik: Beide Spieler laufen mit höchstem Tempo aufeinander zu und schauen dabei primär zum Ball. Besonders der Angreifer kann dabei den Torwart, wenn überhaupt, nur peripher wahrnehmen. Kommt es zum Zusammenprall (Bildreihe 2), besteht aufgrund des hohen Aktionstempos und der Tatsache, dass sich der Angreifer vor einem Zusammenstoß kaum schützen kann, große Verletzungsgefahr.
Die Regel 8:5 (Kommentar) nimmt den Torwart in die Pflicht. Bild 1 der Bildreihe 1 zeigt sehr gut, dass der Torwart beim Herauslaufen generell die besten Wahrnehmungsmöglichkeiten hat. Deshalb haben die Väter des Regelwerks ihm die alleinige Verantwortung dafür übertragen, dass es in solchen Situationen nicht zu einem gesundheitsgefährdenden Zusammenprall kommt.
Die Bildreihen 2 bis 5 zeigen unterschiedliche Szenarien und die anhand der Regelvorgaben zu treffenden Entscheidungen der Schiedsrichter.
Beachte:
Verursacht der Torwart einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler – unabhängig davon, ob er oder der Gegenspieler in Ballbesitz kommt – ist er zu disqualifizieren! (8:5 Kommentar)! Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Angreifer den Zusammenprall „gesucht“ hat. Dann ist dieser wegen unsportlichem Verhalten zu bestrafen (8:7).
Hinweis: Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt nicht zu einer Disqualifikation mit Bericht. Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:6 handelt. Die abweichenden Regelbestimmungen für einen Torwart, der aus dem Auswechselraum kommend parallel und in die gleiche Richtung wie der Angreifer läuft, sind ebenfalls zu beachten.
Die Regelung gilt, wenn der Torwart aus dem Torraum kommt oder in einer ähnlichen Position außerhalb des Torraums ist und einen frontalen Zusammenprall mit einem Gegenspieler verursacht.
Sie gilt nicht, wenn:
- der Torwart in dieselbe Richtung läuft wie ein Gegenspieler; bspw. nachdem er die Spielfläche wieder aus der Auswechselzone betritt.
- sich der Ball zwischen Angreifer und Torwart befindet und der Angreifer, der dem Ball hinterherrennt, die Möglichkeit hat, einen Zusammenprall zu vermeiden.
In solchen Situationen treffen die SR eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenentscheidung.
Konsequenzen
Die verschärfte Regel verlangt ein deutlich anderes taktisches Verhalten des Torwarts. Der Torwart sollte jetzt nur noch dann in einen Pass (zwischen zwei Gegenspielern, siehe Bildreihe 1) „gehen“, wenn er sicher ist, den Ball ohne Zusammenprall erreichen zu können. Kommt er zu spät, muss er, wie in Bildreihe 4, konsequent ausweichen und lieber das Gegentor in Kauf nehmen, statt eine Disqualifikation zu riskieren.
Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt auch in den letzten 30 Sekunden nur dann zu einem 7-Meter, wenn die Voraussetzungen von Regel 8:5, letzter Absatz erfüllt sind oder wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:6 handelt (s. Guidelines zur “Vorteilsgewährung in den letzten 30 Sekunden“ - Regel 8:11b, letzter Absatz).