Abgesehen von den in Regel 2:8 beschriebenen Situationen, bei denen ein Time-out verbindlich ist, wird von den Schiedsrichtern erwartet, dass sie ihr Urteilsvermögen bezüglich der Notwendigkeit eines Time-out auch in anderen Situationen walten lassen. Einige typische Situationen, bei denen ein Time-out nicht verbindlich ist, aber unter normalen Umständen dennoch gewährt wird, sind:
a) äußere Einflüsse, z.B. muss die Spielfläche gewischt werden.
b) ein Spieler scheint verletzt.
c) eine Mannschaft spielt offenkundig auf Zeit, verzögert z. B. die Ausführung eines formellen Wurfs, ein Spieler wirft den Ball weg oder gibt ihn nicht frei.
d) der Ball berührt die Decke oder eine über der Spielfläche befestigte Vorrichtung (11:1), prallt ab und landet dadurch weit von der Stelle des fälligen Einwurfs entfernt, was zu ungewöhnlicher Verzögerung führt.
e) Wechsel eines Feldspielers mit einem Torwart zur Ausführung des Abwurfs.
Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Time-outs in diesen und anderen Situationen sollten die Schiedsrichter vor allem berücksichtigen, ob eine Spielunterbrechung ohne Time-out einen ungerechtfertigten Nachteil für eine der Mannschaften entstehen lassen würde. Wenn z. B. eine Mannschaft kurz vor Spielende mit klarem Vorsprung führt, ist es vielleicht nicht erforderlich, für eine kurze Unterbrechung zum Wischen der Spielfläche Time-out zu geben. Sicherlich keinen Anlass für ein Time-out gibt es, wenn eine Mannschaft, die in Rückstand liegt, selbst das Spiel verzögert.
Ein wichtiges Kriterium für die Frage: „Time-out oder nicht?”, ist die erwartete Dauer der Unterbrechung. Bei Verletzung ist sie häufig schwer schätzbar, deswegen kann es sicherer sein, Time-out zu geben. Umgekehrt sollten die Schiedsrichter nicht zu schnell Time-out gewähren, nur weil der Ball die Spielfläche verlassen hat. Oft ist er nämlich umgehend zurück. Falls nicht, sollten die Schiedsrichter sich darauf konzentrieren, rasch einen Reserveball ins Spiel zu bringen (3:4), um ein Time-out zu vermeiden.