Allgemeine Aufgaben vor, während und nach dem Spiel

Die Aufsichtspflicht über Spieler und Offizielle beginnt für die Schiedsrichter schon mit dem Betreten der Wettkampfstätte. Unsportliches Verhalten bereits vor dem Spiel in der Wettkampfstätte muss von ihnen geahndet werden.

Regeltechnische Aufgaben

Über ihre regeltechnischen Aufgaben hinaus sollten sich die Schiedsrichter auf das anstehende Spiel vorbereiten (Rahmenbedingungen, eventuelle besondere Bedeutung des Spiels, Spielweisen der Mannschaften, mögliche Probleme usw.). 

Wie eine solche Vorbereitung aussehen sollte, wie Schiedsrichter im Spiel auf typische Konflikte reagieren können und wie sie sich während des Spiels durch Zeichensprache miteinander verständigen können, steht in der Rubrik „Regel- und spieltaktisches Grundwissen“.

Besonders wichtig: Die Aufsichtspflicht über Spieler und Offi­zielle beginnt für die Schiedsrichter schon mit dem Betreten der Wettkampfstätte (17:2). Unsportliches Verhalten im Sinne der Regeln 8:7 bis 8:10 im gesamten Bereich der Wettkampfstätte muss geahndet werden (Kap. 1.6, 16:11).


Der offizielle Regeltext

Regel 17: Die Schiedsrichter

17:1 Jedes Spiel wird von zwei gleichberechtigten Schiedsrichtern geleitet, denen ein Zeitnehmer und ein Sekretär zur Seite stehen.

17:2 Die Aufsicht über das Verhalten der Spieler und Offiziellen beginnt für die Schiedsrichter mit dem Betreten der Wettkampfstätte und endet, wenn sie die Wettkampfstätte verlassen.

17:3 Die Schiedsrichter sind verantwortlich für das Prüfen der Spielfläche, der Tore und der Bälle vor Spielbeginn. Sie bestimmen, welche Bälle zum Einsatz kommen (1 und 3:1).  
Außerdem stellen die Schiedsrichter die Anwesenheit der beiden Mannschaften in vorschriftsmäßiger Spielkleidung fest, prüfen das Spielprotokoll und die Ausrüstung der Spieler. Sie tragen dafür Sorge, dass die Zahl der Spieler und Offiziellen im Auswechselraum innerhalb der Grenzen liegt und stellen die Anwesenheit und Identität der beiden „Mannschaftsverantwortlichen" fest. Jegliche Unstimmigkeiten sind zu beseitigen (4:1-2 und 4:7-9).  

17:4 Das Losen wird von einem der Schiedsrichter in Gegenwart des anderen Schiedsrichters und der beiden Mannschaftsverantwortlichen oder Offiziellen oder Spielern (z. B. einem Mannschaftskapitän) vorgenommen (10:1).  

17:5 Grundsätzlich muss das ganze Spiel von denselben Schiedsrichtern geleitet werden.  
In ihrer Verantwortung zur Gewährleistung des Spielablaufs im Einklang mit den Spielregeln müssen sie jede Regelwidrigkeit ahnden (ausgenommen 13:2 und 14:2).  
Fällt einer der Schiedsrichter während des Spiels aus und es ist nicht möglich, einen Ersatz- oder Reserveschiedsrichter bzw. ein Ersatz- oder Reserveschiedsrichtergespann zu finden, leitet der andere das Spiel allein.     

Hinweis:
IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen betreffend Regel 17:5, Abs. 1 und 3 zu treffen. 

17:6 Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit gegen dieselbe Mannschaft pfeifen, aber unterschiedlicher Auffassung über die Höhe der Bestrafung sind, gilt die von den SR nach Rücksprache untereinander getroffene gemeinsame Entscheidung. Kommen die SR nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung, gilt immer die schwerwiegendste Strafe.

17:7 Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit pfeifen oder der Ball die Spielfläche verlassen hat und die beiden Schiedsrichter gegensätzlicher Auffassung darüber sind, welche Mannschaft in Ballbesitz kommen soll, gilt die gemeinsame Entscheidung, die von den Schiedsrichtern nach einer kurzen Absprache erzielt wird. Wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung gelangen, hat die Meinung des Feldschiedsrichters Vorrang.  
Ein Time-out ist Pflicht. Nach klarem Handzeichen über die Spielfortsetzung wird das Spiel wieder angepfiffen (2:8d, 15:5). 

17:8 Beide Schiedsrichter sind für das Zählen (Notieren) der Tore verantwortlich. Außerdem notieren sie Verwarnungen, Hinausstellungen und Disqualifikationen.  

17:9 Beide Schiedsrichter sind für die Kontrolle der Spielzeit verantwortlich. Entstehen Zweifel über die Richtigkeit der Zeitmessung, treffen die Schiedsrichter eine gemeinsame Entscheidung (siehe auch Regel 2:3).  

Hinweis:
IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen betreffend Regel 17:8 und 17:9 zu treffen.

17:10 Die Schiedsrichter sind dafür verantwortlich, dass das Spielprotokoll nach dem Spiel ordnungsgemäß ausgefüllt wird. Disqualifikationen gemäß der Beschreibung in den Regeln 8:6 und 8:10 sind im Spielprotokoll zu begründen. 

17:11 Entscheidungen der Schiedsrichter oder des Delegierten aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung oder Beurteilung sind unanfechtbar. 
Nur gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, kann Einspruch erhoben werden. 
Während des Spiels sind nur die jeweiligen „Mannschaftsverantwortlichen" berechtigt, die Schiedsrichter anzusprechen.  

17:12 Die Schiedsrichter haben das Recht, ein Spiel zu unterbrechen oder abzubrechen.  
Vor einer Entscheidung, das Spiel abzubrechen, müssen alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft werden.  

17:13 Die SR können während des Spiels den Videobeweis gemäß Reglement für den Videobeweis verwenden. IHF, Kontinentalföderationen und nationale Verbände entscheiden, bei welchen Spielen die SR den Videobeweis verwenden können.

Nur gültig für den Bereich des DHB: Die Nutzung des Videobeweises findet nur in den vom Ligaverband der Männer geleiteten Spielbetrieben Anwendung.

17:14 Schiedsrichter und Delegierte dürfen zur internen Kommunikation elektronische Ausrüstungen benutzen. Regeln für deren Einsatz erlässt der zuständige Verband.


Kontrolle der Wettkampfstätte

Wichtige Vorbemerkung: Nur ein rechtzeitiges Eintreffen in der Wettkampfstätte – je nach Vorgabe des jeweiligen Reglements – stellt sicher, dass die Schiedsrichter die vorgeschriebenen Kontrollen durchführen sowie etwaige Mängel beheben können. Zudem sollte dann auch genügend Zeit für die eigene Vorbereitung zur Verfügung stehen.  

Im Normalfall sind Sporthallen, in denen Pflichtspiele stattfinden, von der Spielleitung abgenommen worden. Die Kontrolle kann sich daher auf veränderliche Dinge beschränken: Sicherheitszonen, Auswechselbänke, Zeitnehmertisch. Besonders wichtig ist eine Überprüfung der Tore: Aus Sicherheitsgründen dürfen Spiele nur angepfiffen werden, wenn die Tore einwandfrei verankert sind. Auch die Netze müssen auf richtige Befestigung und eventuelle Schäden überprüft werden.


Vor Spielbeginn die Tore überprüfen

Tornetz überprüfen
Fangnetz überprüfen
Achtung: schadhaftes Tornetz!

Kontrolle des Spielballs

Der Heimverein hat mindestens zwei Spielbälle (siehe Regel 3:3 – jedoch die Durchführungsbestimmungen der einzelnen Ligen beachten) in der vorgeschriebenen Größe (s. Rubrik „Der Ball“) zu stellen. Die Schiedsrichter wählen den Spielball aus und nehmen ihn in Verwahrung (siehe unten); vorher kann er den Mannschaften zur kurzen Überprüfung ausgehändigt werden. Die Reservebälle werden Zeitnehmer/Sekretär übergeben und am Zeitnehmertisch bereitgehalten (s. Rubrik "Zeitnehmer und Sekretär").


Vor Spielbeginn die Bälle überprüfen

Schiedsrichter und ggf. Offizielle prüfen die Bälle und korrigieren ggf. den Luftdruck (zu hart, zu weich?)
Die Schiedsrichter bestimmen den Spielball und die Reservebälle.

Kontrolle der Spielerpässe anhand des Spielprotokolls

In unteren Ligen:

Identität der Spieler prüfen (Passbilder) 

  • Im Spielprotokoll eingetragene Spielernummern mit den Trikotnummern vergleichen (wichtig bei Verwarnungen, Hinausstellungen etc.)  
  • Stichprobenartige Prüfung der Geburtsdaten
  • Die Pässe der anwesenden Spieler verbleiben nach Kontrolle beim Schiedsrichter, der sie möglichst unter Verschluss halten sollte. Alle anderen Pässe verbleiben beim Betreuer. Dies ist erforderlich für eine vom Sekretär eventuell nachträglich zu erteilende Spielerlaubnis.

Prüfen von Spielern, Offiziellen, Spielprotokoll

Mannschaften
  • Spielerpässe (Teilnahmeberechtigung) prüfen
  • Anwesenheit von mindestens 5 Spielern pro Mannschaft
  • Bis zu 5 Mannschaftsoffizielle
  • Benennung eines der Offiziellen als ‘Mannschaftsverantwortlicher’ 
Ausrüstung
  • Einheitliche Spielkleidung der Feldspieler pro Mannschaft
  • Einheitliche Spielkleidung der Torwarte pro Mannschaft (inkl. Leibchen)
  • Überprüfung gefährlicher Gegenstände der Spieler (z. B. Piercings, Ketten) 
Spielprotokoll (siehe auch unten)
  • Teilnahmeberechtigung der Spieler (Spielerpässe)
  • Unterschrift des Mannschaftsverantwortlichen bzw. der PIN bei elektronischem Spielbericht

International und in oberen Ligen:

Die Spielberechtigung (Datum, Unterschrift, evtl. Vergleich mit offiziellen Spielerlisten) prüfen. Bei IHF-/Kontinentveranstaltungen erfolgt dies durch die eingesetzten Delegierten bzw. bereits in der Technischen Sitzung.


Kontrolle des Spielprotokolls

Auf Vollständigkeit der Eintragungen achten:    

  • Spiel, Spielart, Spielklasse, Mannschaften, Ort, Datum
  • namentliche Eintragung von Zeitnehmer/Sekretär
  • namentliche Eintragung aller Offiziellen (höchstens vier), wobei einer davon als Mannschaftsverantwortlicher (4:2 Abs. 1) gekennzeichnet werden muss. Dieser unterschreibt das Spielprotokoll; nach Spielende unterzeichnet einer der Offiziellen den Bericht der Schiedsrichter bzw. beim elektronischen Spielbericht Bestätigung des MVA durch PIN.  
  • Anwesenheit aller im Spielprotokoll eingetragenen Spieler bei der Passkontrolle überprüfen (mit Vergleich der Spielernummern).  

Teilnahmeberechtigt ist nur, wer   

a) bei Spielbeginn anwesend ist (Passkontrolle durch den Schiedsrichter)   
b) im Spielprotokoll eingetragen ist  
c) nicht vor Spielbeginn disqualifiziert wurde (16:11)  
d) einen gültigen Pass für den betreffenden Verein vorweist oder seine Spielberechtigung für diese Mannschaft an diesem Tag durch Unterschrift auf dem Spielprotokoll bestätigt bzw. als Eintrag in den elektronischen Spielbericht. Bei Verwendung des elektronischen Spielberichts muss dies im Schiedsrichterbericht unter Angabe von Name, Vorname, Spielernummer und Geburtsdatum dokumentiert werden (Achtung: Abweichende Bestimmungen in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen beachten).   

Ist ein Spieler bei Spielbeginn nicht anwesend, muss er – falls schon im Spielprotokoll eingetragen – wieder gestrichen werden. Sein Pass wird dem Betreuer ausgehändigt. Ein später eintreffender Spieler wird nach Vorlage des Passes vom Sekretär in das Spielprotokoll eingetragen und erhält dadurch die Teilnahmeberechtigung (4:3, 18:1).

Anschließend darf er ohne weitere Meldung beim Schiedsrichter im Rahmen der Regeln sofort im Spiel mitwirken.  
Diese Ergänzungsmöglichkeit bis zur erlaubten Spielstärke von 16 Spielern gilt aber nicht für das 7-m-Werfen nach Verlängerungen (siehe 4:1, 2:2 Kommentar)!


Kontrolle der Spielerausrüstung

  • Die Torwarte müssen als solche erkennbar sein (ebenso ihre Spielernummern laut Spielprotokoll). Ihre Trikots müssen sich von denen der Feldspieler beider Mannschaften wie auch von denen der gegnerischen Torwarte deutlich unterscheiden (4:7). Diese Unterscheidbarkeit ist notwendig, da es dem Torwart ja ohne jede Einschränkung erlaubt ist, am Spiel auch als ‘Feldspieler’ teilzunehmen (5:3). Da jeder Spieler als Torwart und Feldspieler eingesetzt werden darf (Regel 4:1), ist auf korrekte Spielkleidung des jeweils als Torwart auf der Spielfläche befindlichen Spielers (z. B. Überziehhemd in der Farbe der Kleidung der Torwarte) besonders zu achten (bei erkannten Fehlern Spielunterbrechung; Spieler muss die Spielfläche verlassen; bei Ballbesitz im laufenden Spiel Freiwurf für die andere Mannschaft wegen regelwidrigen Verhaltens).Beachte jedoch Regel 4:1 Absatz 3 Spielen ohne Torwart.
  • In Farbe und Design deutlich unterscheidbare Trikots der Mannschaften mit Nummern auf der Trikotrück- (mind. 20 cm hoch) und -vorderseite (mind. 10 cm hoch). Dabei muss es sich um Nummern von 1 bis 99 handeln (Regel 4:8).
  • Nur Sportbrillen entsprechend dem Ausrüstungsreglement sind zugelassen.
  • Halsketten oder Ringe (ausgenommen Eheringe) dürfen nicht getragen werden.
  • Ohrschmuck (gleich welcher Größe) muss überklebt werden (4:9).
  • Eventuell Kontrolle der Schuhe (je nach Bodenart und eventueller Einzelvorschrift)
  • Haltebänder für Haare sind erlaubt, ebenso Schweißbänder an den Handgelenken sowie Stirnbänder, Kopftücher und Kapitänsbinden (4:9). Diese müssen jedoch alle aus elastischem Material sein.
  • Gegenstände, die Mit- oder Gegenspieler gefährden könnten, müssen abgelegt werden.
  • Fingernägel müssen geschnitten sein.
  • Gesichtsmasken und Nasenprotektoren sind generell verboten.
  • Alle Arten von Helmen sind verboten.
  • Bei Knieprotektoren sind mechanische Teile verboten, Kunststoffteile müssen vollständig abgepolstert sein.
  • Bei Sprungelenkprotektoren müssen alle harten Teile aus Metall oder Kunststoff abgedeckt sein.
  • Ellbogenschoner dürfen nur aus weichem Material bestehen

Siehe auch „Ausrüstungsreglement“.

Info 1: Verhalten bei Mängeln

Problem: Fehlen von Spielerpässen 
Lösung: Spieler, deren Spielerpass nicht vorliegt, müssen auf dem Spielprotokoll unterschreiben bzw. als Eintrag in den elektronischen Spielbericht, dass sie für den betreffenden Verein an diesem Tag spielberechtigt sind. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift des Spielers. Die Unterschrift eines Offiziellen ‘in Vertretung’ darf nicht akzeptiert werden! Bei Verwendung des elektronischen Spielberichts muss dies im Schiedsrichterbericht unter Angabe von Name, Vorname, Spielernummer und Geburtsdatum dokumentiert werden (siehe aber Durchführungsbestimmungen).  

Problem: Übereinstimmung zwischen vorgelegtem Pass (einschließlich Passbild) und dem vorgestellten und im Spielprotokoll eingetragenen Spieler zweifelhaft.  
Lösung: Pass einbehalten und an die spielleitende Stelle schicken; Mannschaftsverantwortlichen und betroffene Spieler darauf aufmerksam machen. Den Tatbestand im Schiedsrichterbericht vermerken, der betreffende Spieler muss wie ein Spieler, dessen Pass nicht vorliegt, seine Spielerlaubnis auf dem Spielprotokoll bestätigen. Bei Verwendung des elektronischen Spielberichts muss dies im Schiedsrichterbericht unter Angabe von Name, Vorname, Spielernummer und Geburtsdatum dokumentiert werden 

Problem: Bälle des Heimvereins nicht regelgerecht, aber der Ball des Gastvereins  
Lösung: Es wird mit dem Ball des Gastvereins gespielt. Eintrag in das Spielprotokoll.

Problem: Weder Heim- noch Gastverein können einen regelgerechten Ball stellen.  
Lösung: Es wird mit dem Ball gespielt, der den Regelbestimmungen am nächsten kommt (Eintragung in das Spielprotokoll). Das Spiel darf wegen Fehlens eines regelgerechten Balls nicht abgesagt werden. 

Problem: Mängel an der Spielfeld-Anlage  
Lösung: Wenn die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist (max. 15 Min.) zu beseitigen sind: Heimverein zu deren sofortiger Beseitigung auffordern, in schwerwiegenden Fällen Eintragung in das Spielprotokoll. Nicht kurzfristig zu beseitigende Mängel (z.B. Tore können nicht verankert werden) im Spielprotokoll vermerken; das Spiel wird, sofern nicht sehr schwere Mängel vorliegen, trotzdem ausgetragen – der Spielgedanke hat Vorrang. Bei Gefährdung darf nicht gespielt werden. 

Problem: Einer der beiden Vereine stellt keinen Zeitnehmer/Sekretär.  
Lösung: Beide Funktionen dürfen von derselben Person oder demselben Verein wahrgenommen werden (im Spielprotokoll vermerken). 

Problem: Die Hallenuhr lässt sich nicht vom Zeitnehmertisch aus bedienen oder einsehen.  
Lösung: Sie darf nur mitlaufen, wenn sie vom Zeitnehmertisch aus bedient (also auch angehalten) und auch eingesehen (ein Anzeigedisplay im Steuerungsgerät ist gleichwertig) werden kann; sie sollte einen automatischen Hupton haben. Ansonsten Stoppuhren benutzen. (s. Regel 2:3 Kommentar) und mit einer Pfeife das Spiel beenden. 

Problem: Keine regelgerechte Spielkleidung  
Lösung: Bei ähnlichen Trikotfarben ist der Gastverein zum Trikotwechsel verpflichtet, es sei denn, die Ausschreibung der betreffenden Spielklasse oder des Ausrichters schreibt eine andere Regelung vor. Bei Verwechslungsmöglichkeiten zwischen Torwart und Feldspielern der gegnerischen Mannschaft wechselt der Torwart sein Trikot. 

Problem: Nichtantreten einer Mannschaft (Mindestspielerzahl: fünf)  
Lösung: Eine bestimmte Wartefrist ist nicht festgelegt; als Richtzeit sollten ca. 15 Min. gelten (so auch verschiedene Durchführungsbestimmungen), aber Anreiseweg und Spielbedeutung berücksichtigen. Ist eine Verspätung des Gastes gemeldet worden, sollte die Ankunft auf jeden Fall abgewartet und versucht werden, das Spiel doch noch auszutragen, wenn das von der weiteren Hallenbelegung her möglich ist. 

Problem: Nichterscheinen des Partners  
Lösung: Nach Verstreichen der Wartefrist und kein Ersatz- oder Reserveschiedsrichter gefunden werden konnte, wird das Spiel vom anwesenden Schiedsrichter allein geleitet. Der eventuell später noch eintreffende Partner kann noch zum Einsatz kommen, wenn er das Spiel allein begonnen hat. Das entsprechende Reglement, die Durchführungsbestimmungen sind zu beachten.

Problem: Verletzung des Partners  
Lösung: Nach einer verletzungs- oder krankheitsbedingten Pause darf der eingeteilte Partner wieder eintreten. Je nach Reglement kann auch ein Ersatzteam/Ersatzschiedsrichter zum Einsatz kommen. 

Anmerkungen:

  • Einwände gegen die Austragung des Spiels, den Austragungsort, die Spielanlage etc. müssen vor Spielbeginn vorgebracht werden. Der Schiedsrichter trägt die Beschwerde vor Spielbeginn in das Spielprotokoll ein. Ausgetragen wird das Spiel trotzdem; lediglich bei Einwänden gegen die Spielanlage (z. B. zu glatter Boden) liegt die Austragung im Ermessen der Schiedsrichter.  
  • Mängel am Spielgerät, die erst während des Spiels auftreten oder bemerkt werden, sind – soweit möglich – sofort zu beheben. Dies gilt auch für einen nicht regelgerechten Ball (3:4).
  • Die beschriebenen Mängel beziehen sich vor allem auf untere Spielklassen. Bei IHF-/Kontinentveranstaltungen können die meisten Situationen aufgrund entsprechender organisatorischer Vorkehrungen nicht eintreten.

Die technische Besprechung

Zu einem festgelegten Zeitpunkt vor Spielbeginn (genaueres regeln die Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Spielklasse) findet die "technische Besprechung" statt. Neben Schiedsrichtern, Kampfgericht und – falls angesetzt – dem Delegierten nehmen daran je ein Offizieller der beteiligten Mannschaften und ggf. der Hallensprecher sowie – bei Übertragung – ein Verantwortlicher des Senders teil.

Ein wesentlicher Punkt ist der Abgleich der Trikotfarben: Die Trikots der Feldspieler bzw. der Torwarte der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter müssen sich farblich unterscheiden. Darüber hinaus werden alle weiteren Regularien (Einlauf-Prozedere, Ansagen des Hallensprechers etc.) besprochen bzw. vereinbart, sodass ein reibungsloser Ablauf des Spiels gewährleistet ist.


Persönliche Vorbereitung der Schiedsrichter

Vor dem Verlassen der Kabine sollten die Schiedsrichter noch einmal die eigene Ausrüstung überprüfen. Zur Grundausrüstung gehören: Uhr, Pfeife, Gelbe Karte, Rote Karte, Blaue Karte, Schiedsrichter-Notizkarte, Wählmarke, Schreibstift. 

In einigen internationalen und nationalen Ligen oder bei Welt- und Europameisterschaften benötigen die Schiedsrichter keine Uhr (Kontrolle durch den Delegierten bzw. Zeitnehmer); sie müssen dort lediglich Strafen notieren.  

Nach Kontrolle bzw. Korrektur der äußeren Bedingungen führen die Schiedsrichter ähnlich wie die Mannschaften ein Aufwärmprogramm durch. In der Regel sollte dies in der Halle parallel zum Aufwärmen der Mannschaften erfolgen. In unteren Spielklassen müssen dafür sehr oft die eigene Kabine bzw. der Kabinengang genutzt werden, da es zwischen zwei Spielen selten Pausen gibt.


Aufwärmen der Schiedsrichter


Wenn möglich, sollten die Schiedsrichter ihr Aufwärmprogramm entlang den Seitenlinien gleichzeitig mit den Mannschaften durchführen. So können sie sich schon auf die Atmosphäre in der Halle einstellen und die Mannschaften bereits beobachten.


Das Losen

Das Losen um den Anwurf bzw. die Seitenwahl nimmt entweder einer der Schiedsrichter in Gegenwart seines Partners vor dem Zeitnehmertisch oder während der technischen Besprechung in der Kabine vor. Es geschieht am besten mit einer Wählmarke/Münze, wobei sich die Gastmannschaft für eine Seite derselben entscheidet. Der genaue Ablauf ist in der Bildergalerie unten beschrieben. Die Mannschaft, die die Wahl gewonnen hat, darf sich zwischen Anwurfrecht und Seitenwahl entscheiden. (Einzelheiten vgl. Regel 10:1, Absatz 1.)


Das Losen vor Spielbeginn um Anwurf/Seitenwahl


Jede Mannschaft darf auch weiterhin einen Mannschaftskapitän bestimmen!

Früher durfte beispielsweise nur der Mannschaftskapitän Kontakt mit den Schiedsrichtern aufnehmen. Inzwischen sind solche Aufgaben an den Mannschaftsverantwortlichen übergegangen, lediglich Ball- bzw. Seitenwahl fielen zuletzt noch in den Aufgabenbereich des Mannschaftskapitäns. Da das Losen häufig das Aufwärmprogramm der Spieler störte, darf sowohl vom Mannschaftsverantwortlichen als auch von anderen Offiziellen oder Spielern vorgenommen werden (17:4). 

Damit ist die Funktion des Mannschaftskapitäns regeltechnisch zwar entbehrlich geworden, dennoch dürfen weiterhin Mannschaftskapitäne bestimmt und auch gesondert mit einer Armbinde gekennzeichnet werden (s. Regeln 17:4 und 4:9).


Der ‘Countdown’ vor dem Spiel

Je nach Spielklasse und Wettkampfart können die Abläufe vor einem Spiel sehr unterschiedlich sein. In unteren Spielklassen kann es z. B. wegen eines „engen“ Hallenbelegungsplans vorkommen, dass ein Aufwärmen der Mannschaften auf dem Spielfeld zeitlich nicht möglich ist. Bei IHF-/Kontinentveranstaltungen hingegen existiert ein fester Ablauf- und Zeitplan (u. a. wegen des Fernsehens), dessen Einhaltung die Schiedsrichter zusammen mit den Offiziellen überwachen müssen. Nach einem letzten Check der Besetzung der Auswechselbänke kontrollieren die Schiedsrichter die Aufstellung zum Anpfiff und nehmen ihre Position als Tor- bzw. Feldschiedsrichter ein. Es erfolgt eine kurze Blickverbindung mit Partner und Zeitnehmer/Sekretär (erhobene Arme als Frage nach bzw. Bestätigung der Bereitschaft). Der Feldschiedsrichter pfeift an und einer der Schiedsrichter vergewissert sich kurz, dass die Hallenuhr synchron gestartet wurde.


Schiedsrichteraufgaben unmittelbar vor Spielbeginn


Aufgaben in der Halbzeitpause

Sofort nach dem automatischen Halbzeitsignal/dem Halbzeitpfiff überprüfen die Schiedsrichter Spielzeit und Spielstand. Sie nehmen unverzüglich den Spielball in Verwahrung (bei bestimmten internationalen und nationalen Spielen z. B., ist er am Zeitnehmertisch zu hinterlegen).    

Anschließend vergleichen die Schiedsrichter zuerst untereinander, dann mit Zeitnehmer/Sekretär das Spielprotokoll. Dies kann in der Halle, sollte generell aber in der Schiedsrichterkabine erfolgen. Verglichen werden Spielstand, Verwarnungen, Hinausstellungen und Disqualifikationen. Ggf. erfolgen noch die Kontrolle einer durch den Sekretär vorgenommenen Eintragung nachträglich eingetroffener Spieler im Spielprotokoll sowie die Verwahrung von deren Pässen.  

In der Kabine sollten sich die Schiedsrichter kurz entspannen, Getränke zu sich nehmen etc. und anschließend den bisherigen Spielverlauf sowie mögliche Schwerpunkte der Spielleitung in der 2. Halbzeit besprechen.


Schiedsrichteraufgaben in der Halbzeitpause


Kurz vor dem Wiederanpfiff

Nach einem erneuten Check ihrer Ausrüstung treffen die Schiedsrichter rechtzeitig, aber nicht zu früh, vor Beginn der 2. Halbzeit am Zeitnehmertisch ein und rufen, falls notwendig, mit einem Pfiff in den Kabinengang die Mannschaften wieder heraus. Erscheint eine Mannschaft trotz Aufforderung der Schiedsrichter zu spät zum Anwurf, kann gegen ihren Mannschaftsverantwortlichen  eine progressive Bestrafung wegen unsportlichen Verhaltens (16:10) ausgesprochen werden. 

Auch vor dem Anpfiff der 2. Halbzeit kontrollieren die Schiedsrichter die Zahl der Spieler auf der Spielfläche und auf den Auswechselbänken (unter Berücksichtigung aus der 1. Halbzeit ‘übernommener’ Hinausstellungen).  

Nach interner Absprache nehmen die Schiedsrichter die Feld- bzw. Torschiedsrichter-Position ein und pfeifen die 2. Halbzeit an.


Aufgaben nach dem Spiel

Bevor die Schiedsrichter die Spielfläche in Richtung Kabine verlassen, verständigen sie sich kurz untereinander und dann mit dem Sekretär über die Richtigkeit von Schlusssignal und Endergebnis. Danach gleichen sie in der Kabine mit Sekretär/ Zeitnehmer anhand des Spielprotokolls Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen und besondere Vorkommnisse ab.


Schiedsrichteraufgaben nach dem Spiel


Ausfüllen des Spielprotokolls

  • Spielergebnis einschließlich Halbzeitstand eintragen
  • Besondere Vorkommnisse eintragen: 
    –    Disziplinarmaßnahmen 
    –    Verletzungen auf Wunsch der Vereine 
    –    Einsprüche nach Ankündigung eines der im Spielprotokoll eingetragenen Offiziellen sind verpflichtend einzutragen. Die Ankündigung sollte rechtzeitig entsprechend den Vorgaben aus den jeweiligen Durchführungsbestimmungen nach Spielende angekündigt werden.  
    –    Zuschauerzahl, sofern vom Reglement gefordert
    –    Zahl der Ordner, sofern gefordert  
    –    verhängte und verwandelte 7-m-Würfe sowie Team-Time-outs mit Zeitangabe (Eintragungen erfolgen auf nationaler Ebene bereits während des Spiels durch den Sekretär) 
    –    eventuelle Verletzungen  
  • Gegenzeichnung durch den Mannschaftsverantwortlichen (ersatzweise durch einen anderen Offiziellen) nach vollständigen Eintragungen des Schiedsrichters (Nachträge sind danach von keiner Seite mehr erlaubt) entweder per Unterschrift oder per PIN bei elektronischem Spielbericht
  • Rückgabe der Spielerpässe
  • Abrechnung der Spesen (siehe jeweilige Durchführungsbestimmungen: evtl. soll dies vor Spielbeginn geschehen)
  • Abschicken des Spielprotokolls und eventuell einbehaltener Pässe noch am Spieltag (gemäß Durchführungsbestimmungen)

Aufsichtspflicht bis zum Verlassen der Wettkampfstätte

Auch nach Spielschluss obliegt den Schiedsrichtern bis zum Verlassen der Wettkampfstätte die Aufsichtspflicht (17:2). Besondere Vorkommnisse nach Spielende (z. B. Beleidigungen durch Spieler/Offizielle) sind zu berichten (16:11). Vorkommnisse nach dem Schlusspfiff sind in das Spielprotokoll aufzunehmen. Bei Platzmangel ist auf ein Beiblatt hinzuweisen, dessen Inhalt ebenfalls von den Schiedsrichtern und den Vertretern beider Vereine als zur Kenntnis genommen zu unterzeichnen ist. Im Spielprotokoll selbst sind aber wenigstens die wesentlichen Tatsachen aufzuführen.   
Sollte das Spielprotokoll bereits vorher abgeschlossen worden sein (Unterschriften der beteiligten Vereine), bleibt nur die separate schriftliche Meldung mit dem Hinweis, dass die betreffende Handlung erst nach Unterzeichnung des Spielprotokolls erfolgte/bekannt wurde und die Vereinsvertreter von der Meldung nicht mehr unterschriftlich Kenntnis nehmen konnten.