Allgemeine Aufgaben vor, während und nach dem Spiel
Die Aufsichtspflicht über Spieler und Offizielle beginnt für die Schiedsrichter schon mit dem Betreten der Wettkampfstätte. Unsportliches Verhalten bereits vor dem Spiel in der Wettkampfstätte muss von ihnen geahndet werden.
Inhalt
- Regeltechnische Aufgaben
- Der offizielle Regeltext
- Kontrolle der Wettkampfstätte
- Kontrolle des Spielballs
- Kontrolle der Spielerpässe anhand des Spielprotokolls
- Kontrolle des Spielprotokolls
- Kontrolle der Spielerausrüstung
- Die technische Besprechung
- Persönliche Vorbereitung der Schiedsrichter
- Das Losen
- Jede Mannschaft darf auch weiterhin einen Mannschaftskapitän bestimmen!
- Der ‘Countdown’ vor dem Spiel
- Aufgaben in der Halbzeitpause
- Aufgaben nach dem Spiel
Regeltechnische Aufgaben
Über ihre regeltechnischen Aufgaben hinaus sollten sich die Schiedsrichter auf das anstehende Spiel vorbereiten (Rahmenbedingungen, eventuelle besondere Bedeutung des Spiels, Spielweisen der Mannschaften, mögliche Probleme usw.).
Wie eine solche Vorbereitung aussehen sollte, wie Schiedsrichter im Spiel auf typische Konflikte reagieren können und wie sie sich während des Spiels durch Zeichensprache miteinander verständigen können, steht in der Rubrik „Regel- und spieltaktisches Grundwissen“.
Besonders wichtig: Die Aufsichtspflicht über Spieler und Offizielle beginnt für die Schiedsrichter schon mit dem Betreten der Wettkampfstätte (17:2). Unsportliches Verhalten im Sinne der Regeln 8:7 bis 8:10 im gesamten Bereich der Wettkampfstätte muss geahndet werden (Kap. 1.6, 16:11).
Der offizielle Regeltext
Kontrolle der Wettkampfstätte
Wichtige Vorbemerkung: Nur ein rechtzeitiges Eintreffen in der Wettkampfstätte – je nach Vorgabe des jeweiligen Reglements – stellt sicher, dass die Schiedsrichter die vorgeschriebenen Kontrollen durchführen sowie etwaige Mängel beheben können. Zudem sollte dann auch genügend Zeit für die eigene Vorbereitung zur Verfügung stehen.
Im Normalfall sind Sporthallen, in denen Pflichtspiele stattfinden, von der Spielleitung abgenommen worden. Die Kontrolle kann sich daher auf veränderliche Dinge beschränken: Sicherheitszonen, Auswechselbänke, Zeitnehmertisch. Besonders wichtig ist eine Überprüfung der Tore: Aus Sicherheitsgründen dürfen Spiele nur angepfiffen werden, wenn die Tore einwandfrei verankert sind. Auch die Netze müssen auf richtige Befestigung und eventuelle Schäden überprüft werden.
Kontrolle des Spielballs
Der Heimverein hat mindestens zwei Spielbälle (siehe Regel 3:3 – jedoch die Durchführungsbestimmungen der einzelnen Ligen beachten) in der vorgeschriebenen Größe (s. Rubrik „Der Ball“) zu stellen. Die Schiedsrichter wählen den Spielball aus und nehmen ihn in Verwahrung (siehe unten); vorher kann er den Mannschaften zur kurzen Überprüfung ausgehändigt werden. Die Reservebälle werden Zeitnehmer/Sekretär übergeben und am Zeitnehmertisch bereitgehalten (s. Rubrik "Zeitnehmer und Sekretär").
Kontrolle der Spielerpässe anhand des Spielprotokolls
In unteren Ligen:
Identität der Spieler prüfen (Passbilder)
- Im Spielprotokoll eingetragene Spielernummern mit den Trikotnummern vergleichen (wichtig bei Verwarnungen, Hinausstellungen etc.)
- Stichprobenartige Prüfung der Geburtsdaten
- Die Pässe der anwesenden Spieler verbleiben nach Kontrolle beim Schiedsrichter, der sie möglichst unter Verschluss halten sollte. Alle anderen Pässe verbleiben beim Betreuer. Dies ist erforderlich für eine vom Sekretär eventuell nachträglich zu erteilende Spielerlaubnis.
Prüfen von Spielern, Offiziellen, Spielprotokoll
Mannschaften
- Spielerpässe (Teilnahmeberechtigung) prüfen
- Anwesenheit von mindestens 5 Spielern pro Mannschaft
- Bis zu 5 Mannschaftsoffizielle
- Benennung eines der Offiziellen als ‘Mannschaftsverantwortlicher’
Ausrüstung
- Einheitliche Spielkleidung der Feldspieler pro Mannschaft
- Einheitliche Spielkleidung der Torwarte pro Mannschaft (inkl. Leibchen)
- Überprüfung gefährlicher Gegenstände der Spieler (z. B. Piercings, Ketten)
Spielprotokoll (siehe auch unten)
- Teilnahmeberechtigung der Spieler (Spielerpässe)
- Unterschrift des Mannschaftsverantwortlichen bzw. der PIN bei elektronischem Spielbericht
International und in oberen Ligen:
Die Spielberechtigung (Datum, Unterschrift, evtl. Vergleich mit offiziellen Spielerlisten) prüfen. Bei IHF-/Kontinentveranstaltungen erfolgt dies durch die eingesetzten Delegierten bzw. bereits in der Technischen Sitzung.
Hinweis:
Für den Spielbetrieb mit elektronischem Spielbericht gelten besondere Bestimmungen, insbesondere die Ligaverbände HBL/HBF haben in ihren Durchführungsbestimmungen besondere Regelungen zum Eintrag und Nachtrag von Spieler.
Kontrolle des Spielprotokolls
Auf Vollständigkeit der Eintragungen achten:
- Spiel, Spielart, Spielklasse, Mannschaften, Ort, Datum
- namentliche Eintragung von Zeitnehmer/Sekretär
- namentliche Eintragung aller Offiziellen (höchstens vier), wobei einer davon als Mannschaftsverantwortlicher (4:2 Abs. 1) gekennzeichnet werden muss. Dieser unterschreibt das Spielprotokoll; nach Spielende unterzeichnet einer der Offiziellen den Bericht der Schiedsrichter bzw. beim elektronischen Spielbericht Bestätigung des MVA durch PIN.
- Anwesenheit aller im Spielprotokoll eingetragenen Spieler bei der Passkontrolle überprüfen (mit Vergleich der Spielernummern).
Teilnahmeberechtigt ist nur, wer
a) bei Spielbeginn anwesend ist (Passkontrolle durch den Schiedsrichter)
b) im Spielprotokoll eingetragen ist
c) nicht vor Spielbeginn disqualifiziert wurde (16:11)
d) einen gültigen Pass für den betreffenden Verein vorweist oder seine Spielberechtigung für diese Mannschaft an diesem Tag durch Unterschrift auf dem Spielprotokoll bestätigt bzw. als Eintrag in den elektronischen Spielbericht. Bei Verwendung des elektronischen Spielberichts muss dies im Schiedsrichterbericht unter Angabe von Name, Vorname, Spielernummer und Geburtsdatum dokumentiert werden (Achtung: Abweichende Bestimmungen in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen beachten).
Ist ein Spieler bei Spielbeginn nicht anwesend, muss er – falls schon im Spielprotokoll eingetragen – wieder gestrichen werden. Sein Pass wird dem Betreuer ausgehändigt. Ein später eintreffender Spieler wird nach Vorlage des Passes vom Sekretär in das Spielprotokoll eingetragen und erhält dadurch die Teilnahmeberechtigung (4:3, 18:1).
Anschließend darf er ohne weitere Meldung beim Schiedsrichter im Rahmen der Regeln sofort im Spiel mitwirken.
Diese Ergänzungsmöglichkeit bis zur erlaubten Spielstärke von 16 Spielern gilt aber nicht für das 7-m-Werfen nach Verlängerungen (siehe 4:1, 2:2 Kommentar)!
Kontrolle der Spielerausrüstung
- Die Torwarte müssen als solche erkennbar sein (ebenso ihre Spielernummern laut Spielprotokoll). Ihre Trikots müssen sich von denen der Feldspieler beider Mannschaften wie auch von denen der gegnerischen Torwarte deutlich unterscheiden (4:7). Diese Unterscheidbarkeit ist notwendig, da es dem Torwart ja ohne jede Einschränkung erlaubt ist, am Spiel auch als ‘Feldspieler’ teilzunehmen (5:3). Da jeder Spieler als Torwart und Feldspieler eingesetzt werden darf (Regel 4:1), ist auf korrekte Spielkleidung des jeweils als Torwart auf der Spielfläche befindlichen Spielers (z. B. Überziehhemd in der Farbe der Kleidung der Torwarte) besonders zu achten (bei erkannten Fehlern Spielunterbrechung; Spieler muss die Spielfläche verlassen; bei Ballbesitz im laufenden Spiel Freiwurf für die andere Mannschaft wegen regelwidrigen Verhaltens).Beachte jedoch Regel 4:1 Absatz 3 Spielen ohne Torwart.
- In Farbe und Design deutlich unterscheidbare Trikots der Mannschaften mit Nummern auf der Trikotrück- (mind. 20 cm hoch) und -vorderseite (mind. 10 cm hoch). Dabei muss es sich um Nummern von 1 bis 99 handeln (Regel 4:8).
- Nur Sportbrillen entsprechend dem Ausrüstungsreglement sind zugelassen.
- Halsketten oder Ringe (ausgenommen Eheringe) dürfen nicht getragen werden.
- Ohrschmuck (gleich welcher Größe) muss überklebt werden (4:9).
- Eventuell Kontrolle der Schuhe (je nach Bodenart und eventueller Einzelvorschrift)
- Haltebänder für Haare sind erlaubt, ebenso Schweißbänder an den Handgelenken sowie Stirnbänder, Kopftücher und Kapitänsbinden (4:9). Diese müssen jedoch alle aus elastischem Material sein.
- Gegenstände, die Mit- oder Gegenspieler gefährden könnten, müssen abgelegt werden.
- Fingernägel müssen geschnitten sein.
- Gesichtsmasken und Nasenprotektoren sind generell verboten.
- Alle Arten von Helmen sind verboten.
- Bei Knieprotektoren sind mechanische Teile verboten, Kunststoffteile müssen vollständig abgepolstert sein.
- Bei Sprungelenkprotektoren müssen alle harten Teile aus Metall oder Kunststoff abgedeckt sein.
- Ellbogenschoner dürfen nur aus weichem Material bestehen
Die technische Besprechung
Zu einem festgelegten Zeitpunkt vor Spielbeginn (genaueres regeln die Durchführungsbestimmungen der jeweiligen Spielklasse) findet die "technische Besprechung" statt. Neben Schiedsrichtern, Kampfgericht und – falls angesetzt – dem Delegierten nehmen daran je ein Offizieller der beteiligten Mannschaften und ggf. der Hallensprecher sowie – bei Übertragung – ein Verantwortlicher des Senders teil.
Ein wesentlicher Punkt ist der Abgleich der Trikotfarben: Die Trikots der Feldspieler bzw. der Torwarte der beiden Mannschaften sowie der Schiedsrichter müssen sich farblich unterscheiden. Darüber hinaus werden alle weiteren Regularien (Einlauf-Prozedere, Ansagen des Hallensprechers etc.) besprochen bzw. vereinbart, sodass ein reibungsloser Ablauf des Spiels gewährleistet ist.
Persönliche Vorbereitung der Schiedsrichter
Vor dem Verlassen der Kabine sollten die Schiedsrichter noch einmal die eigene Ausrüstung überprüfen. Zur Grundausrüstung gehören: Uhr, Pfeife, Gelbe Karte, Rote Karte, Blaue Karte, Schiedsrichter-Notizkarte, Wählmarke, Schreibstift.
In einigen internationalen und nationalen Ligen oder bei Welt- und Europameisterschaften benötigen die Schiedsrichter keine Uhr (Kontrolle durch den Delegierten bzw. Zeitnehmer); sie müssen dort lediglich Strafen notieren.
Nach Kontrolle bzw. Korrektur der äußeren Bedingungen führen die Schiedsrichter ähnlich wie die Mannschaften ein Aufwärmprogramm durch. In der Regel sollte dies in der Halle parallel zum Aufwärmen der Mannschaften erfolgen. In unteren Spielklassen müssen dafür sehr oft die eigene Kabine bzw. der Kabinengang genutzt werden, da es zwischen zwei Spielen selten Pausen gibt.
Aufwärmen der Schiedsrichter
Wenn möglich, sollten die Schiedsrichter ihr Aufwärmprogramm entlang den Seitenlinien gleichzeitig mit den Mannschaften durchführen. So können sie sich schon auf die Atmosphäre in der Halle einstellen und die Mannschaften bereits beobachten.
Das Losen
Das Losen um den Anwurf bzw. die Seitenwahl nimmt entweder einer der Schiedsrichter in Gegenwart seines Partners vor dem Zeitnehmertisch oder während der technischen Besprechung in der Kabine vor. Es geschieht am besten mit einer Wählmarke/Münze, wobei sich die Gastmannschaft für eine Seite derselben entscheidet. Der genaue Ablauf ist in der Bildergalerie unten beschrieben. Die Mannschaft, die die Wahl gewonnen hat, darf sich zwischen Anwurfrecht und Seitenwahl entscheiden. (Einzelheiten vgl. Regel 10:1, Absatz 1.)
Das Losen vor Spielbeginn um Anwurf/Seitenwahl
Jede Mannschaft darf auch weiterhin einen Mannschaftskapitän bestimmen!
Früher durfte beispielsweise nur der Mannschaftskapitän Kontakt mit den Schiedsrichtern aufnehmen. Inzwischen sind solche Aufgaben an den Mannschaftsverantwortlichen übergegangen, lediglich Ball- bzw. Seitenwahl fielen zuletzt noch in den Aufgabenbereich des Mannschaftskapitäns. Da das Losen häufig das Aufwärmprogramm der Spieler störte, darf sowohl vom Mannschaftsverantwortlichen als auch von anderen Offiziellen oder Spielern vorgenommen werden (17:4).
Damit ist die Funktion des Mannschaftskapitäns regeltechnisch zwar entbehrlich geworden, dennoch dürfen weiterhin Mannschaftskapitäne bestimmt und auch gesondert mit einer Armbinde gekennzeichnet werden (s. Regeln 17:4 und 4:9).
Der ‘Countdown’ vor dem Spiel
Je nach Spielklasse und Wettkampfart können die Abläufe vor einem Spiel sehr unterschiedlich sein. In unteren Spielklassen kann es z. B. wegen eines „engen“ Hallenbelegungsplans vorkommen, dass ein Aufwärmen der Mannschaften auf dem Spielfeld zeitlich nicht möglich ist. Bei IHF-/Kontinentveranstaltungen hingegen existiert ein fester Ablauf- und Zeitplan (u. a. wegen des Fernsehens), dessen Einhaltung die Schiedsrichter zusammen mit den Offiziellen überwachen müssen. Nach einem letzten Check der Besetzung der Auswechselbänke kontrollieren die Schiedsrichter die Aufstellung zum Anpfiff und nehmen ihre Position als Tor- bzw. Feldschiedsrichter ein. Es erfolgt eine kurze Blickverbindung mit Partner und Zeitnehmer/Sekretär (erhobene Arme als Frage nach bzw. Bestätigung der Bereitschaft). Der Feldschiedsrichter pfeift an und einer der Schiedsrichter vergewissert sich kurz, dass die Hallenuhr synchron gestartet wurde.
Schiedsrichteraufgaben unmittelbar vor Spielbeginn
Aufgaben in der Halbzeitpause
Sofort nach dem automatischen Halbzeitsignal/dem Halbzeitpfiff überprüfen die Schiedsrichter Spielzeit und Spielstand. Sie nehmen unverzüglich den Spielball in Verwahrung (bei bestimmten internationalen und nationalen Spielen z. B., ist er am Zeitnehmertisch zu hinterlegen).
Anschließend vergleichen die Schiedsrichter zuerst untereinander, dann mit Zeitnehmer/Sekretär das Spielprotokoll. Dies kann in der Halle, sollte generell aber in der Schiedsrichterkabine erfolgen. Verglichen werden Spielstand, Verwarnungen, Hinausstellungen und Disqualifikationen. Ggf. erfolgen noch die Kontrolle einer durch den Sekretär vorgenommenen Eintragung nachträglich eingetroffener Spieler im Spielprotokoll sowie die Verwahrung von deren Pässen.
In der Kabine sollten sich die Schiedsrichter kurz entspannen, Getränke zu sich nehmen etc. und anschließend den bisherigen Spielverlauf sowie mögliche Schwerpunkte der Spielleitung in der 2. Halbzeit besprechen.
Schiedsrichteraufgaben in der Halbzeitpause
Kurz vor dem Wiederanpfiff
Nach einem erneuten Check ihrer Ausrüstung treffen die Schiedsrichter rechtzeitig, aber nicht zu früh, vor Beginn der 2. Halbzeit am Zeitnehmertisch ein und rufen, falls notwendig, mit einem Pfiff in den Kabinengang die Mannschaften wieder heraus. Erscheint eine Mannschaft trotz Aufforderung der Schiedsrichter zu spät zum Anwurf, kann gegen ihren Mannschaftsverantwortlichen eine progressive Bestrafung wegen unsportlichen Verhaltens (16:10) ausgesprochen werden.
Auch vor dem Anpfiff der 2. Halbzeit kontrollieren die Schiedsrichter die Zahl der Spieler auf der Spielfläche und auf den Auswechselbänken (unter Berücksichtigung aus der 1. Halbzeit ‘übernommener’ Hinausstellungen).
Nach interner Absprache nehmen die Schiedsrichter die Feld- bzw. Torschiedsrichter-Position ein und pfeifen die 2. Halbzeit an.
Aufgaben nach dem Spiel
Bevor die Schiedsrichter die Spielfläche in Richtung Kabine verlassen, verständigen sie sich kurz untereinander und dann mit dem Sekretär über die Richtigkeit von Schlusssignal und Endergebnis. Danach gleichen sie in der Kabine mit Sekretär/ Zeitnehmer anhand des Spielprotokolls Verwarnungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen und besondere Vorkommnisse ab.
Schiedsrichteraufgaben nach dem Spiel
Ausfüllen des Spielprotokolls
- Spielergebnis einschließlich Halbzeitstand eintragen
- Besondere Vorkommnisse eintragen:
– Disziplinarmaßnahmen
– Verletzungen auf Wunsch der Vereine
– Einsprüche nach Ankündigung eines der im Spielprotokoll eingetragenen Offiziellen sind verpflichtend einzutragen. Die Ankündigung sollte rechtzeitig entsprechend den Vorgaben aus den jeweiligen Durchführungsbestimmungen nach Spielende angekündigt werden.
– Zuschauerzahl, sofern vom Reglement gefordert
– Zahl der Ordner, sofern gefordert
– verhängte und verwandelte 7-m-Würfe sowie Team-Time-outs mit Zeitangabe (Eintragungen erfolgen auf nationaler Ebene bereits während des Spiels durch den Sekretär)
– eventuelle Verletzungen - Gegenzeichnung durch den Mannschaftsverantwortlichen (ersatzweise durch einen anderen Offiziellen) nach vollständigen Eintragungen des Schiedsrichters (Nachträge sind danach von keiner Seite mehr erlaubt) entweder per Unterschrift oder per PIN bei elektronischem Spielbericht
- Rückgabe der Spielerpässe
- Abrechnung der Spesen (siehe jeweilige Durchführungsbestimmungen: evtl. soll dies vor Spielbeginn geschehen)
- Abschicken des Spielprotokolls und eventuell einbehaltener Pässe noch am Spieltag (gemäß Durchführungsbestimmungen)
Aufsichtspflicht bis zum Verlassen der Wettkampfstätte
Auch nach Spielschluss obliegt den Schiedsrichtern bis zum Verlassen der Wettkampfstätte die Aufsichtspflicht (17:2). Besondere Vorkommnisse nach Spielende (z. B. Beleidigungen durch Spieler/Offizielle) sind zu berichten (16:11). Vorkommnisse nach dem Schlusspfiff sind in das Spielprotokoll aufzunehmen. Bei Platzmangel ist auf ein Beiblatt hinzuweisen, dessen Inhalt ebenfalls von den Schiedsrichtern und den Vertretern beider Vereine als zur Kenntnis genommen zu unterzeichnen ist. Im Spielprotokoll selbst sind aber wenigstens die wesentlichen Tatsachen aufzuführen.
Sollte das Spielprotokoll bereits vorher abgeschlossen worden sein (Unterschriften der beteiligten Vereine), bleibt nur die separate schriftliche Meldung mit dem Hinweis, dass die betreffende Handlung erst nach Unterzeichnung des Spielprotokolls erfolgte/bekannt wurde und die Vereinsvertreter von der Meldung nicht mehr unterschriftlich Kenntnis nehmen konnten.
Anmerkung:
Für den Spielbetrieb mit elektronischem Spielbericht gelten besondere Bestimmungen, da eine Unterschrift der Offiziellen bzw. der Schiedsrichter nur durch die Eingaben von festgelegten PIN-Nr. erfolgen kann.