Das Durchlaufen des Torraums – scheinbar ohne die Absicht, ins Spiel einzugreifen – soll die Konzentration des Außenspielers beim Wurf stören.

Unsportliches Verhalten, das progressiv bestraft werden muss

Bei unsportlichem Verhalten werden die Grenzen der Fairness überschritten. Das ist mit dem Geist des Sports und der Spielidee des Handballs unvereinbar. 

Unsportliches Verhalten – die Palette ist groß!

Zunächst zum Unterschied zu den bislang erläuterten Regelwidrigkeiten: Diese bezogen sich auf konkrete Aktionen im Verhalten gegenüber dem Gegenspieler. Unsportliche Verhaltensweisen richten sich zwar ebenfalls vor allem gegen Gegenspieler, aber in völlig anderer Weise. Beispiele: 

  • verbale und nonverbale Ausdrucksformen: Beschimpfen, Proteste, die Konzentration störende oder beleidigende Gesten  
  • gezieltes Provozieren der Schiedsrichter; Überreaktionen ein Vergehen vortäuschen 
  • Aktionen, die mit Ziel, Geist oder Spielidee der Sportart unvereinbar sind: bewusstes Spielen des Balls durch einen Feldspieler mit dem Fuß oder Unterschenkel, absichtliche Verzögerung der Wurfausführung usw.  
  • Missachtung der sportlichen Regeln durch Offizielle (z. B. vom Auswechselraum aus auf das Spielfeld laufen und störend ins Spielgeschehen eingreifen)

Wie schon die Regelwidrigkeiten (8:3 bis 8:11) werden auch Unsportlichkeiten in vier Stufen eingeteilt (8:7 bis 8:10); die jeweils nächsthöhere Stufe löst jeweils eine Strafverschärfung aus.


Unsportlichkeiten, die – beginnend mit einer Verwarnung – progressiv geahndet werden müssen

Info 1 zeigt fünf typische Beispiele unsportlichen Verhaltens, das den Schiedsrichtern keine Wahl lässt: Sie müssen schon beim ersten Mal progressiv bestrafen:

  • Fortlaufende Proteste gegen Schiedsrichterentscheidungen, ggf. unterstützt durch Gesten (z. B. Arme hochhalten). Darunter fallen auch verbale oder nonverbale Aktionen, um eine bestimmte Entscheidung der Schiedsrichter (z. B. Hinausstellung eines gegnerischen Spielers, 7-m-Entscheidung) zu erreichen (Regel 8:7a und Bild 1 in Info 1).
  • Verbale Entgleisungen wie z. B. das Anschreien des Werfers bei einem 7-m-Wurf (Ziel: ihn abzulenken) oder das Stören ­eines Gegenspielers durch Gesten (Regel 8:7b).  
  • Verzögerung der Ausführung eines formellen Wurfes des Gegners (Regel 8:7c, Bild 2 in Info 1). Dies kann z. B. durch das Nichteinhalten des 3-m-Abstands bei Freiwürfen geschehen. Achtung: In den letzten 30 Sekunden des Spiels auch die verschärften Sanktionen der Regel 8:11a und der Guidelines zu dieser Regel beachten. Auch das scheinbar belanglose Durchlaufen der Anwurfzone bei Anwurf des Gegners (Bild 3 in Info 1) gehört dazu. Wird dadurch die Anwurfausführung auch nur kurzfristig verzögert, kann damit ein mögliches Überzahlspiel im Tempoangriff schon regelwidrig unterbunden worden sein.  
  • Das Vortäuschen von Vergehen der Gegenspieler, Provokationen oder Überreaktionen (z. B. angebliche Angreiferfouls) kommen in sämtlichen Spielklassen vor. Deshalb werden diese unsportlichen Verhalten von der Regel 8:7d sanktioniert: 
    • Durch Provokationen oder Überreaktionen ein Vergehen vortäuschen; Beispiel: demonstratives und gestenreiches Fallenlassen im Zweikampf, um eine Entscheidung auf Angreiferfoul zu provozieren. 
    • Die Wirkung eines Vergehens übertreiben, um eine Spielzeitunterbrechung oder eine unangemessen hohe Strafe eines gegnerischen Spielers auszulösen. Beispiele: Als Abwehrspieler einen Angreifer mit den Händen heranziehen, um ein Angreiferfoul (= Ballgewinn) oder gar ein „Überranntwerden“ mit Verlust der Körperkontrolle (= Hinausstellung) vorzutäuschen (Bild 4 in Info 1). Oder: Den Arm eines Gegenspielers im Zweikampf einklemmen, um dessen Hinausstellung zu provozieren.  
  • Das aktive Blocken/Abwehren von Würfen oder Pässen mit dem Fuß/Unterschenkel (Bild 7 in Info 1) verhindert in der Regel eine erfolgversprechende Angriffsaktion. Dies ist progressiv zu bestrafen, wenn diese Bewegung die Körperfläche des Spielers vergrößert. (Regel 8:7e siehe aber auch Regel 7:8 und 8:8f).  

Vom aktiven Blocken zu unterscheiden ist das reflexartige Schließen der Beine, wenn z. B. ein Angreifer einen Bodenpass durch die Beine des Abwehrspielers zum Kreisspieler spielen will (Info 2).

Info 1: Unsportliches Verhalten -> Progressive Bestrafung (8:7)

Info 2: Abwehren von Würfen/Pässen mit Fuß bzw. Unterschenkel?

Reflexartige Bewegung
Aktive Abwehr

Betreten des Torraums zum eigenen Vorteil – im Wiederholungsfall progressiv zu ahnden (Regel 8:7f)

Vergehen entlang der Torraumlinie, also in der Nahwurfzone, bedürfen besonderer Beobachtung durch den Torschiedsrichter. Das Spiel in sehr engen Räumen (z. B. mit Pässen durch die Beine eines Abwehrspielers zum Kreisspieler) ist für die Schiedsrichter oft schwer zu beobachten. Deshalb häufen sich Aktionen, bei denen Abwehrspieler den Torraum nicht zufällig, sondern (taktisch) gezielt kurzfristig betreten oder durchlaufen.

Beispiele: 

  • Durchlaufen des Torraums – anscheinend ohne ins Spiel einzugreifen, also eher ‘zufällig’ (Bildreihe 1): Hier wird gezielt versucht, die Konzentration des Werfers zu stören! 
  • Sperrstellungen am Torraum: Der Abwehrspieler versucht, per Lauf durch den Torraum die korrekte Sperre eines Kreisspielers zu umlaufen (Bildreihe 2).  
  • Durchlaufen des Torraums, um eine möglichst optimale Abwehrposition zum Gegenspieler zu erreichen (Bildreihe 3). 

Solche unsportlichen Abwehrhandlungen müssen im Wiederholungsfall (8:7f) progressiv bestraft werden, da sich die Abwehrspieler andernfalls einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen!

Hinweis:

Diese Vergehen müssen vom Torschiedsrichter erkannt und unter Beachtung der Vorteilsregel geahndet werden.

Bildreihe 1: Durchlaufen des Torraums zwecks Störung einer Wurfaktion

Bildreihe 2: Zur Abwehr von Sperren regelwidrig den Torraum nutzen

Bildreihe 3: Unsportlich: Gezieltes Betreten des Torraums durch Abwehrspieler


Der Außenverteidiger läuft klar durch den Torraum, um den Weg zum Rechtsaußen abzukürzen, und behindert diesen so beim Abschluss.