Mannschaften, Spieler, Offizielle – wer ist teilnahmeberechtigt?

Wie viele Spieler zu Beginn anwesend sein müssen, wer auf der Auswechselbank Platz nehmen darf oder ob später eintreffende Spieler noch am Spiel teilnehmen dürfen – Regel 4:1 bis 4:3 gibt die Rahmenbedingungen des Spiels vor. 

Welche Spieler dürfen eingesetzt werden?

Zunächst einige Begriffsklärungen:

Teilnahmeberechtigter Spieler

Ein Spieler ist für ein Spiel teilnahmeberechtigt, wenn er bei Spielbeginn anwesend, im Spielprotokoll eingetragen und im Besitz einer gültigen Spielerlaubnis ist (im nationalen Bereich in der Regel ein Spielerpass, siehe auch Info 1).
Außerdem darf er vor Spielbeginn nicht disqualifiziert worden sein (wegen Verhaltens im Sinne der Regeln 8:6 und 8:10a – siehe hierzu auch Regel 16:11).

Nicht teilnahmeberechtigter Spieler 

Wenn eine Mannschaft die von Regel 4:1 erlaubte maximale Spielerzahl 16 (siehe jedoch ggf. abweichende  Durchführungsbestimmungen) nicht ausnutzt – sei es, dass einzelne Spieler noch nicht anwesend sind, sei es, dass sie aus taktischen Gründen erst im Verlauf des Spiels in das Spielprotokoll aufgenommen werden sollen – müssen später eingesetzte Spieler nach Vorlage eines gültigen Spielerpasses (alternativ sind ein Eintrag im Spielprotokoll und die Unterschrift des betreffenden Spielers erforderlich; siehe Hinweis unten) zunächst von Sekretär/Zeitnehmer durch Eintrag in das Spielprotokoll die Teilnahmeberechtigung erhalten (4:3). Ein nicht im Spielprotokoll eingetragener Spieler ist nicht teilnahmeberechtigt!
Alle erwähnten Bestimmungen gelten auch für Mannschaftsoffizielle.
Abweichende Regelungen in den Durchführungsbestimmungen sind zu beachten!

Hinausgestellte Spieler sind vorübergehend nicht spielberechtigt!

Ein für 2 Minuten hinausgestellter Spieler ist vorübergehend nicht spielberechtigt. Da er aber teilnahmeberechtigt bleibt, darf er sich im Auswechselraum aufhalten. Ein Mannschaftsoffizieller, der eine Hinausstellung erhalten hat, darf ebenfalls im Auswechselraum verbleiben (16:3 Komm.).  

Disqualifizierte Spieler/Mannschaftsoffizielle verlieren hingegen die Teilnahmeberechtigung und müssen daher den Auswechselraum verlassen.

Auswechselspieler

Sie sollten sich im Auswechselraum aufhalten, sind grundsätzlich spielberechtigt und dürfen jederzeit gegen einen anderen Spieler, der die Spielfläche zwecks Auswechslung verlässt, eingewechselt werden und am Spiel teilnehmen. 


Der offizielle Regeltext

Regel 4: Mannschaften, Spielerwechsel, Ausrüstung, Spielerverletzung

Mannschaft

4:1 Eine Mannschaft besteht aus bis zu 16 Spielern.
Auf der Spielfläche dürfen sich gleichzeitig höchstens 7 Spieler befinden. Die übrigen Spieler sind Auswechselspieler.
Ein Spieler, der als Torwart gekennzeichnet ist, kann jederzeit die Position als Feldspieler einnehmen (beachte jedoch Regel 8:5 Kommentar, Absatz 2). Ebenso kann ein als Torwart gekennzeichneter Feldspieler jederzeit die Position des Torwarts einnehmen (siehe jedoch Regeln 4:4 und 4:7).
Pro Mannschaft darf sich zu jeder Zeit nur ein als Torwart gekennzeichneter Spieler auf dem Spielfeld befinden.
Spielt eine Mannschaft ohne Torwart, dürfen sich auf der Spielfläche gleichzeitig höchstens 7 Feldspieler befinden (beachte Regeln 4:7, 6:1, 6:2c, 6:3, 8:7f, 14:1a). Für den Wechsel zwischen Torwart und Feldspieler gelten die Regeln 4:4 – 4:7.
Zu Spielbeginn müssen wenigstens 5 Spieler auf der Spielfläche antreten.
Die Anzahl der Spieler einer Mannschaft darf im Spielverlauf – einschließlich der Verlängerungen – jederzeit auf bis zu 16 Spieler ergänzt werden.
Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche unter 5, kann weitergespielt werden. Es liegt im Ermessen der Schiedsrichter, ob und wann ein Spiel abzubrechen ist (17:12).

Hinweis:
IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Anzahl von Spielern zu treffen. Die maximale Anzahl von 16 Spielern darf dabei nicht überschritten werden.

4:2 Eine Mannschaft darf im Spielverlauf höchstens 5 Mannschaftsoffizielle einsetzen. Diese dürfen während des Spiels nicht ausgewechselt werden. Einer von ihnen ist als „Mannschaftsverantwortlicher" zu bezeichnen. Nur er ist berechtigt, Zeitnehmer/Sekretär und eventuell die Schiedsrichter anzusprechen (siehe jedoch Erläuterung 3).    

Im Allgemeinen ist ein Mannschaftsoffizieller nicht berechtigt, während des Spiels die Spielfläche zu betreten. Ein Verstoß gegen diese Regel ist als unsportliches Verhalten zu ahnden (8:7, 16:1b, 16:3e und 16:6c). Das Spiel wird mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt (13:1a-b; Erläuterung 7).   
Der Mannschaftsverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass sich ab Spielbeginn im Auswechselraum keine anderen Personen als die eingetragenen Offiziellen (max. 4) und die teilnahmeberechtigten Spieler (4:3) befinden. Ebenso ist er für die Einhaltung des Auswechselraum-Reglements verantwortlich. Bei Verstößen ist er progressiv zu bestrafen (16:1b, 16:3e und 16:6c).

Hinweis:
IHF, Kontinentalföderationen und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der der Anzahl der Offiziellen zu treffen. Es sind jedoch nicht mehr als fünf Offizielle erlaubt.

4:3 Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist. 

Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Mannschaftsoffizielle müssen vom Zeitnehmer/Sekretär in das Spielprotokoll eingetragen werden und erhalten damit die Teilnahmeberechtigung. 
Ein teilnahmeberechtigter Spieler darf die Spielfläche jederzeit über seine eigene Auswechsellinie betreten (siehe jedoch Regeln 4:4 und 4:6). 
Der Mannschaftsverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spielfläche betreten. Andernfalls ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen (13:1a-b, 16:1b, 16:3d, 16:6c, siehe jedoch Erläuterung 7).

Spielerwechsel

4:4 Auswechselspieler dürfen während des Spiels jederzeit und wiederholt (siehe jedoch Regel 2:5 und Regel 4:11) ohne Meldung beim Zeitnehmer/Sekretär, eingesetzt werden, sofern die zu ersetzenden Spieler die Spielfläche verlassen haben (4:5).
Das Ein- und Auswechseln von Spielern darf nur über die eigene Auswechsellinie erfolgen (4:5). Dies gilt auch für den Torwartwechsel (siehe auch 4:7 und 14:10). Die Auswechselregeln gelten auch bei Time-out (ausgenommen Team-Time-out).

Kommentar:
Sinn der Auswechsellinie ist es, ein korrektes Auswechseln sicherzustellen, nicht aber, Spieler zu bestrafen, die die Seiten- oder die Torauslinie ohne Vorteilsabsicht überschreiten (z. B., um Wasser oder das Handtuch direkt neben der Auswechsellinie zu holen oder die Spielfläche nach einer Hinausstellung auf sportliche Weise außerhalb der eigenen Auswechselraummarkierung zu verlassen). Taktisches und nicht erlaubtes Verlassen wird in Regel 7:10 behandelt. 

4:5 Ein Wechselfehler ist mit einer Hinausstellung für den fehlbaren Spieler zu ahnden. Begehen mehrere Spieler einer Mannschaft in der gleichen Situation einen Wechselfehler, so ist nur der erste Spieler, der eine Regelwidrigkeit begeht, zu bestrafen. Das Spiel wird mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt (13:1a-b, siehe jedoch Erläuterung 7).

4:6 Betritt ein zusätzlicher Spieler die Spielfläche ohne Auswechselung oder greift ein Spieler unberechtigt vom Auswechselraum aus in das Spielgeschehen ein, erhält dieser Spieler eine Hinausstellung. Die Mannschaft muss für die folgenden 2 Minuten um einen Spieler auf der Spielfläche reduziert werden (abgesehen davon, dass der zusätzliche Spieler die Spielfläche verlassen muss).
Betritt ein hinausgestellter Spieler während seiner Hinausstellungszeit die Spielfläche, erhält er erneut eine Hinausstellung, die sofort beginnt, und die Mannschaft muss für die Restzeit der ersten Hinausstellung auf der Spielfläche um einen weiteren Spieler reduziert werden.
Das Spiel wird in beiden Fällen mit einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortgesetzt (13:1a-b, siehe jedoch Erläuterung 7).

Ausrüstung

4:7 Alle Feldspieler einer Mannschaft müssen einheitliche Spielkleidung tragen. Die Kombinationen von Farbe und Design der beiden Mannschaften müssen sich deutlich voneinander unterscheiden. Alle als Torwart eingesetzten Spieler einer Mannschaft müssen eine identische Farbe tragen, die sich von den Farben der Feldspieler beider Mannschaften und der Torwarte der anderen Mannschaft deutlich unterscheidet (17:3).

4:8 Die Spieler müssen auf der Trikotrückseite mindestens 20 cm und auf der Trikotvorderseite mindestens 10 cm hohe sichtbare Nummern haben. Dabei muss es sich um Nummern von 1 bis 99 handeln. Spieler, die zwischen Feldspieler und Torwartposition wechseln, müssen die gleiche Nummer benutzen.
Die Farbe der Nummern muss sich deutlich von Farbe und Design der Spielkleidung abheben.

4:9 Die Spieler müssen Sportschuhe tragen.
Das Tragen von Gegenständen, die die Spieler gefährden könnten oder mit denen sich Spieler einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen, ist nicht erlaubt. Dies betrifft z. B. Kopfschutz, Gesichtsmaske, Handschuhe, Armbänder, Armbanduhren, Ringe, sichtbares Piercing, Halsketten oder Ketten, Ohrschmuck, Brillen ohne Haltebänder oder mit festen Gestellen, Objekte, die zu Schnitten oder Schürfwunden führen können (Fingernägel müssen geschnitten sein) sowie alle anderen Gegenstände, die eine Gefährdung darstellen könnten (17:3).
Spieler, die solche gefährlichen Gegenstände tragen/an sich haben, dürfen nicht mitspielen, bis der Mangel behoben ist.
Flache Ringe, kleine Ohrringe und sichtbare Piercing sind erlaubt, wenn sie abgedeckt sind und Spieler nicht gefährden. Das Tragen von Stirnbändern, Kopftüchern und Kapitänsbinden aus weichem, elastischem Material ist erlaubt.
Der Mannschaftsverantwortliche bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Spielbericht/der Spielermeldung vor dem Spiel die ordnungsgemäße Ausrüstung aller Spieler. Stellen die Schiedsrichter nach Spielbeginn trotzdem eine unkorrekte Ausrüstung (nach Regel 4:9) fest, wird der Mannschaftsverantwortliche progressiv bestraft und der entsprechende Spieler muss die Spielfläche verlassen, bis der Mangel behoben ist.
In Zweifelsfällen zeigt der Mannschaftsverantwortliche nicht eindeutig erlaubte Ausrüstungsgegenstände vor dem Spiel den Schiedsrichtern oder dem Delegierten an (siehe auch Guidelines Anhang 2).

Spielerverletzung

4:10 Blutet ein Spieler oder hat ein Spieler Blut am Körper oder an der Spielkleidung, muss er die Spielfläche umgehend und von sich aus (durch eine reguläre Auswechslung) verlassen, um die Blutung zu stoppen, die Wunde abzudecken und Körper und Spielkleidung zu  reinigen. Erst dann darf er die Spielfläche wieder betreten.
Ein Spieler, der im Zusammenhang mit dieser Bestimmung den Anweisungen der Schiedsrichter nicht Folge leistet, macht sich unsportlichen Verhaltens schuldig (8:7, 16:1b und 16:3d).

4:11 Im Falle einer Verletzung können die Schiedsrichter zwei teilnahmeberechtigten Personen der betreffenden Mannschaft (siehe 4:3) bei Time-out die Erlaubnis erteilen, die Spielfläche zu betreten (Handzeichen 15 und 16), um den verletzten Spieler zu versorgen.  
Nachdem ein Spieler auf der Spielfläche versorgt wurde, muss er diese umgehend verlassen. Er darf die Spielfläche erst nach Abschluss des dritten Angriffs seiner Mannschaft wieder betreten (Verfahren und Ausnahmen siehe Erläuterung 8).
Der Spieler kann unabhängig von der Anzahl der gezählten Angriffe bei Wiederaufnahme des Spiels nach einer Spielhälfte wieder eingesetzt werden.
Betritt dieser Spieler die Spielfläche vorher, wird er nach Regel 4:4-4:6 bestraft.

Hinweis:
Nur nationale Verbände haben das Recht, in Jugend-Spielklassen die Bestimmungen von Regel 4:11, Abs. 2, auszusetzen.

Wenn eine dritte oder weitere Personen, sowie Personen der nicht betroffenen Mannschaft die Spielfläche betreten, ist dies im Falle von Spielern nach Regel 4:6 und 16:3a und im Falle von Offiziellen nach Regel 4:2, 16:1b, 16:3d und 16:6c als unberechtigtes Eintreten zu ahnden. Wer die Spielfläche gemäß Regel 4:11 Abs. 1 mit Erlaubnis betritt, aber, anstatt den verletzten Spieler zu versorgen, Anweisungen an andere Spieler gibt, sich mit Gegnern oder Schiedsrichtern beschäftigt usw., ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen (16:1b, 16:3e und 16:6c).


Zulässige Zahl von Spielern und Offiziellen

Das Bild zeigt die Besetzung von Spielfläche und Auswechselbank. Regel 4:1 schreibt vor, dass zu Spielbeginn wenigstens 5 Spieler einer Mannschaft anwesend sein müssen. In unteren Spielklassen kann dies gelegentlich ein Problem darstellen. Ggf. müssen die Schiedsrichter in der Hoffnung, dass die Mindest-Spieleranzahl noch erreicht wird, eine Wartefrist (in den Durchführungsbestimmungen für die Spiele der jeweiligen Spielklasse enthalten) verstreichen lassen.  

Info 1: Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt ist, wer ...

  • bei Spielbeginn anwesend ist.
  • eine gültige Spielerlaubnis (= Spielerpass; nationale Regelungen) für den betreffenden Verein hat; fehlt der Pass: Bestätigung der Spielberechtigung durch Unterschrift auf dem Spielprotokoll. Bei der Verwendung des elektronischen Spielberichts ist die Unterschrift nicht notwendig. Der fehlende Pass wird lediglich im Protokoll eingetragen. 
  • im Spielprotokoll eingetragen ist. 
  • vor Spielbeginn nicht disqualifiziert wurde (16:11b). 
  • nach Spielbeginn vom Mannschaftsverantwortlichen unter Vorlage der Spielerlaubnis beim Sekretär nachgemeldet wurde. (Beachte jedoch: In den Ligabereichen der HBL und HBF gibt es keine passiven Spieler mehr. Also kann hier auch kein Spieler mehr während des Spiels nachgetragen werden.)

Während des Spiels kann die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche durch Verletzungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen u. ä. sinken. Die Frage, wann ein Spiel deswegen abzubrechen ist, wollen wir mit Hilfe von Info 2 klären. Grundsätzlich liegt ein Spielabbruch im Ermessen der Schiedsrichter; diese müssen aber im Sinne des Spielgedankens immer versuchen, ein Spiel zu Ende zu bringen (17:12). 

Wie Info 2 zeigt, ist selbst eine sicher außergewöhnliche Spieler-Konstellation von 6 gegen 2 (plus Torwarte) eine Situation, in der gespielt werden kann. Selbst 1 Feldspieler und 1 Torwart können noch zusammen einen Angriff starten, da der Torwart jederzeit als Feldspieler agieren darf. Natürlich kommt es auch auf die konkrete Situation an (z. B. wie lange noch muss in ­einer solch extremen Unterzahl gespielt werden?)

Info 2: Wann muss ein Spiel abgebrochen werden?

Ein Spiel kann bei bestimmten äußeren Umständen wie etwa Stromausfall/Zuschauerausschreitungen oder Absinken der Anzahl der Spieler einer Mannschaft unter 5 (= 4 Feldspieler, 1 Torwart) abgebrochen werden. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Schiedsrichter, die gemäß 17:12 zunächst alle Maßnahmen ausschöpfen müssen, das Spiel fortzusetzen. Auch bei 6 gegen 2 (+ Torwarte) kann durchaus noch gespielt werden. Selbst 1 Feldspieler und 1 Torwart können für eine kurze Zeit noch zusammen spielen, sofern sie in Ballbesitz gelangen, da der Torwart im Feld mitspielen darf und so eine Abspielmöglichkeit besteht.


Mannschaftsoffizielle und Mannschaftsverantwortlicher

Hat eine Mannschaft bei Spielbeginn nicht die zulässige Zahl von 5 Offiziellen benannt, können durch Nachtrag im Spielprotokoll während des Spiels weitere Offizielle die Teilnahmeberechtigung erhalten. Ein Austausch von Offiziellen ist allerdings nicht erlaubt.

Allerdings darf ein eingetragener Mannschaftsoffizieller bei Vorlage einer Spielerlaubnis als Spieler nachgemeldet werden, wenn seine Mannschaft das Maximum von 16 Spielern noch nicht ausgeschöpft hat (kommt bei Spielertrainern vor). Der entsprechende Mannschaftsoffizielle ist vom Sekretär in dieser Funktion im Spielprotokoll zu streichen und gleichzeitig mit in die Spielerliste aufzunehmen. Ein Ersatz dieses Offiziellen ist nicht möglich. Sinnvollerweise sollte der Zeitpunkt des Wechsels im Spielprotokoll vermerkt werden (z. B.: „ab 25. Min.“). Hat dieser bisherige Mannschaftsoffizielle in seiner Funktion bereits eine progressive Bestrafung erhalten (Verwarnung und/oder Hinausstellung), belastet diese weiter das Kontingent der Offiziellen, aber auch sein persönliches Kontingent als Spieler bzw. das Mannschaftskontingent. 

Einer der Offiziellen muss als Mannschaftsverantwortlicher benannt werden. Nur er ist berechtigt, mit Zeitnehmer/Sekretär – z. B. beim Nachmelden von bis dato nicht teilnahmeberechtigten Spielern – und eventuell mit den Schiedsrichtern Kontakt aufzunehmen.

Der Mannschaftsverantwortliche muss dafür Sorge tragen, dass sich niemand im Auswechselraum aufhält, der nicht teilnahmeberechtigt bzw. eingetragen ist. Wird dort ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler, ein nicht teilnahmeberechtigter Offizieller oder eine sonstige Person bemerkt, ist der Mannschaftsverantwortliche progressiv zu bestrafen!

Besonders in kleinen Hallen, in denen die Zuschauerränge direkt hinter der Bank beginnen, muss der Mannschaftsverantwortliche genau darauf achten, dass sich im Auswechselraum ausschließlich teilnahmeberechtigte Personen aufhalten.

Regelwidriges Eingreifen durch Mannschaftsoffizielle

Gemäß 4:2 dürfen Mannschaftsoffizielle sich ausschließlich im Auswechselraum aufhalten und das Spielfeld nicht betreten. Jedes Betreten des Spielfelds durch Mannschaftsoffizielle muss als unsportliches Verhalten geahndet werden: Wie, hängt von der Art der Unsportlichkeit ab, die sich der das Spielfeld betretende Offizielle zuschulden kommen lässt:

  1. Betritt er die Spielfläche, ohne störend in das Spielgeschehen einzugreifen, ist dies als unsportliches Verhalten im Sinne der Regel 8:7 zu ahnden. Die jeweilige persönliche Bestrafung richtet sich nach den Bestimmungen der Regeln 16:1b, 16:3e oder 16:6c. Spielfortsetzung mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft (13:1 a-b; Erl. 7) in der Nähe des Auswechselraums oder an einer für sie günstigeren Stelle.
  2. Berührt ein Mannschaftsoffizieller, der außerhalb des Spielfelds steht, den Ball oder einen Spieler (siehe auch Regel 8:10b (I)), während er seiner Mannschaft Anweisungen gibt und so versehentlich in das Spiel eingreift, ist dieses unsportliche Verhalten direkt mit einer Hinausstellung zu ahnden. Gleiches gilt, wenn er versehentlich auf der Spielfläche steht.
  3. Greift er vom Auswechselraum aus oder auf der Spielfläche störend in das Spielgeschehen ein, ist generell auf Disqualifikation mit Bericht zu erkennen (8:10b (I), 16:6b; 16:8). Spielfortsetzung mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft (13:1a-b, Erl. 7) in der Nähe des Auswechselraums oder an einer für die Mannschaft günstigeren Stelle.
  4. Vereitelt er durch das Eingreifen eine klare Torgelegenheit, gilt dasselbe; Spielfortsetzung jedoch mit 7-m-Wurf für die gegnerische Mannschaft (14:1a; Erl. 7).
  5. Erfolgt das Eingreifen des Offiziellen in den letzten 30 Sekunden des Spiels oder einer Verlängerung gemäß 8:10a bzw. 8:10b (I) ist, statt auf Freiwurf auf 7m-Wurf auch dann zu entscheiden, wenn keine klare Torgelegenheit vereitelt wird (8:11a, b).

Betreten des Spielfelds durch einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler

Betritt ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler – nicht im Spielprotokoll eingetragen (4:3) – das Spielfeld, ist sein Mannschaftsverantwortlicher progressiv zu bestrafen (4:2, letzter Absatz). Denn dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass sich im Auswechselraum nur teilnahmeberechtigte Spieler/Offizielle aufhalten (4:2). Unabhängig von der Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen muss auch der betreffende Spieler bestraft werden, wenn er sich nach dem Betreten der Spielfläche regelwidrig (i. S. von Regel 8:3 bis 8:6) oder unsportlich verhält. Das Betreten an sich ist eine Regelwidrigkeit und bedeutet im Falle des Ballbesitzes Ballverlust und Freiwurf für die andere Mannschaft. Wird durch das regelwidrige Betreten der Spielfläche durch einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler eine klare Torgelegenheit des Gegners vereitelt, ist das Spiel mit 7-m-Wurf für die nicht fehlbare Mannschaft fortzusetzen (14:1a-b; Erl. 7).