Mannschaften, Spieler, Offizielle – wer ist teilnahmeberechtigt?
Wie viele Spieler zu Beginn anwesend sein müssen, wer auf der Auswechselbank Platz nehmen darf oder ob später eintreffende Spieler noch am Spiel teilnehmen dürfen – Regel 4:1 bis 4:3 gibt die Rahmenbedingungen des Spiels vor.
Inhalt
Welche Spieler dürfen eingesetzt werden?
Zunächst einige Begriffsklärungen:
Teilnahmeberechtigter Spieler
Ein Spieler ist für ein Spiel teilnahmeberechtigt, wenn er bei Spielbeginn anwesend, im Spielprotokoll eingetragen und im Besitz einer gültigen Spielerlaubnis ist (im nationalen Bereich in der Regel ein Spielerpass, siehe auch Info 1).
Außerdem darf er vor Spielbeginn nicht disqualifiziert worden sein (wegen Verhaltens im Sinne der Regeln 8:6 und 8:10a – siehe hierzu auch Regel 16:11).
Nicht teilnahmeberechtigter Spieler
Wenn eine Mannschaft die von Regel 4:1 erlaubte maximale Spielerzahl 16 (siehe jedoch ggf. abweichende Durchführungsbestimmungen) nicht ausnutzt – sei es, dass einzelne Spieler noch nicht anwesend sind, sei es, dass sie aus taktischen Gründen erst im Verlauf des Spiels in das Spielprotokoll aufgenommen werden sollen – müssen später eingesetzte Spieler nach Vorlage eines gültigen Spielerpasses (alternativ sind ein Eintrag im Spielprotokoll und die Unterschrift des betreffenden Spielers erforderlich; siehe Hinweis unten) zunächst von Sekretär/Zeitnehmer durch Eintrag in das Spielprotokoll die Teilnahmeberechtigung erhalten (4:3). Ein nicht im Spielprotokoll eingetragener Spieler ist nicht teilnahmeberechtigt!
Alle erwähnten Bestimmungen gelten auch für Mannschaftsoffizielle.
Abweichende Regelungen in den Durchführungsbestimmungen sind zu beachten!
Hinweis:
Beim elektronischen Spielbericht ist eine Unterschrift des Spielers nicht möglich.
Hier ist durch die Eingabe der vereinseigenen PIN für den elektronischen Spielbericht durch den Mannschaftsverantwortlichen die Spielberechtigung des Spielers mit einem fehlenden Spielerpass zu dokumentieren.
Hinausgestellte Spieler sind vorübergehend nicht spielberechtigt!
Ein für 2 Minuten hinausgestellter Spieler ist vorübergehend nicht spielberechtigt. Da er aber teilnahmeberechtigt bleibt, darf er sich im Auswechselraum aufhalten. Ein Mannschaftsoffizieller, der eine Hinausstellung erhalten hat, darf ebenfalls im Auswechselraum verbleiben (16:3 Komm.).
Auswechselspieler
Sie sollten sich im Auswechselraum aufhalten, sind grundsätzlich spielberechtigt und dürfen jederzeit gegen einen anderen Spieler, der die Spielfläche zwecks Auswechslung verlässt, eingewechselt werden und am Spiel teilnehmen.
Der offizielle Regeltext
Zulässige Zahl von Spielern und Offiziellen
Das Bild zeigt die Besetzung von Spielfläche und Auswechselbank. Regel 4:1 schreibt vor, dass zu Spielbeginn wenigstens 5 Spieler einer Mannschaft anwesend sein müssen. In unteren Spielklassen kann dies gelegentlich ein Problem darstellen. Ggf. müssen die Schiedsrichter in der Hoffnung, dass die Mindest-Spieleranzahl noch erreicht wird, eine Wartefrist (in den Durchführungsbestimmungen für die Spiele der jeweiligen Spielklasse enthalten) verstreichen lassen.
Während des Spiels kann die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche durch Verletzungen, Hinausstellungen, Disqualifikationen u. ä. sinken. Die Frage, wann ein Spiel deswegen abzubrechen ist, wollen wir mit Hilfe von Info 2 klären. Grundsätzlich liegt ein Spielabbruch im Ermessen der Schiedsrichter; diese müssen aber im Sinne des Spielgedankens immer versuchen, ein Spiel zu Ende zu bringen (17:12).
Wie Info 2 zeigt, ist selbst eine sicher außergewöhnliche Spieler-Konstellation von 6 gegen 2 (plus Torwarte) eine Situation, in der gespielt werden kann. Selbst 1 Feldspieler und 1 Torwart können noch zusammen einen Angriff starten, da der Torwart jederzeit als Feldspieler agieren darf. Natürlich kommt es auch auf die konkrete Situation an (z. B. wie lange noch muss in einer solch extremen Unterzahl gespielt werden?)
Mannschaftsoffizielle und Mannschaftsverantwortlicher
Hat eine Mannschaft bei Spielbeginn nicht die zulässige Zahl von 5 Offiziellen benannt, können durch Nachtrag im Spielprotokoll während des Spiels weitere Offizielle die Teilnahmeberechtigung erhalten. Ein Austausch von Offiziellen ist allerdings nicht erlaubt.
Allerdings darf ein eingetragener Mannschaftsoffizieller bei Vorlage einer Spielerlaubnis als Spieler nachgemeldet werden, wenn seine Mannschaft das Maximum von 16 Spielern noch nicht ausgeschöpft hat (kommt bei Spielertrainern vor). Der entsprechende Mannschaftsoffizielle ist vom Sekretär in dieser Funktion im Spielprotokoll zu streichen und gleichzeitig mit in die Spielerliste aufzunehmen. Ein Ersatz dieses Offiziellen ist nicht möglich. Sinnvollerweise sollte der Zeitpunkt des Wechsels im Spielprotokoll vermerkt werden (z. B.: „ab 25. Min.“). Hat dieser bisherige Mannschaftsoffizielle in seiner Funktion bereits eine progressive Bestrafung erhalten (Verwarnung und/oder Hinausstellung), belastet diese weiter das Kontingent der Offiziellen, aber auch sein persönliches Kontingent als Spieler bzw. das Mannschaftskontingent.
Einer der Offiziellen muss als Mannschaftsverantwortlicher benannt werden. Nur er ist berechtigt, mit Zeitnehmer/Sekretär – z. B. beim Nachmelden von bis dato nicht teilnahmeberechtigten Spielern – und eventuell mit den Schiedsrichtern Kontakt aufzunehmen.
Der Mannschaftsverantwortliche muss dafür Sorge tragen, dass sich niemand im Auswechselraum aufhält, der nicht teilnahmeberechtigt bzw. eingetragen ist. Wird dort ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler, ein nicht teilnahmeberechtigter Offizieller oder eine sonstige Person bemerkt, ist der Mannschaftsverantwortliche progressiv zu bestrafen!
Besonders in kleinen Hallen, in denen die Zuschauerränge direkt hinter der Bank beginnen, muss der Mannschaftsverantwortliche genau darauf achten, dass sich im Auswechselraum ausschließlich teilnahmeberechtigte Personen aufhalten.
Regelwidriges Eingreifen durch Mannschaftsoffizielle
Gemäß 4:2 dürfen Mannschaftsoffizielle sich ausschließlich im Auswechselraum aufhalten und das Spielfeld nicht betreten. Jedes Betreten des Spielfelds durch Mannschaftsoffizielle muss als unsportliches Verhalten geahndet werden: Wie, hängt von der Art der Unsportlichkeit ab, die sich der das Spielfeld betretende Offizielle zuschulden kommen lässt:
- Betritt er die Spielfläche, ohne störend in das Spielgeschehen einzugreifen, ist dies als unsportliches Verhalten im Sinne der Regel 8:7 zu ahnden. Die jeweilige persönliche Bestrafung richtet sich nach den Bestimmungen der Regeln 16:1b, 16:3e oder 16:6c. Spielfortsetzung mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft (13:1 a-b; Erl. 7) in der Nähe des Auswechselraums oder an einer für sie günstigeren Stelle.
- Berührt ein Mannschaftsoffizieller, der außerhalb des Spielfelds steht, den Ball oder einen Spieler (siehe auch Regel 8:10b (I)), während er seiner Mannschaft Anweisungen gibt und so versehentlich in das Spiel eingreift, ist dieses unsportliche Verhalten direkt mit einer Hinausstellung zu ahnden. Gleiches gilt, wenn er versehentlich auf der Spielfläche steht.
- Greift er vom Auswechselraum aus oder auf der Spielfläche störend in das Spielgeschehen ein, ist generell auf Disqualifikation mit Bericht zu erkennen (8:10b (I), 16:6b; 16:8). Spielfortsetzung mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft (13:1a-b, Erl. 7) in der Nähe des Auswechselraums oder an einer für die Mannschaft günstigeren Stelle.
- Vereitelt er durch das Eingreifen eine klare Torgelegenheit, gilt dasselbe; Spielfortsetzung jedoch mit 7-m-Wurf für die gegnerische Mannschaft (14:1a; Erl. 7).
- Erfolgt das Eingreifen des Offiziellen in den letzten 30 Sekunden des Spiels oder einer Verlängerung gemäß 8:10a bzw. 8:10b (I) ist, statt auf Freiwurf auf 7m-Wurf auch dann zu entscheiden, wenn keine klare Torgelegenheit vereitelt wird (8:11a, b).
Betreten des Spielfelds durch einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler
Betritt ein nicht teilnahmeberechtigter Spieler – nicht im Spielprotokoll eingetragen (4:3) – das Spielfeld, ist sein Mannschaftsverantwortlicher progressiv zu bestrafen (4:2, letzter Absatz). Denn dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass sich im Auswechselraum nur teilnahmeberechtigte Spieler/Offizielle aufhalten (4:2). Unabhängig von der Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen muss auch der betreffende Spieler bestraft werden, wenn er sich nach dem Betreten der Spielfläche regelwidrig (i. S. von Regel 8:3 bis 8:6) oder unsportlich verhält. Das Betreten an sich ist eine Regelwidrigkeit und bedeutet im Falle des Ballbesitzes Ballverlust und Freiwurf für die andere Mannschaft. Wird durch das regelwidrige Betreten der Spielfläche durch einen nicht teilnahmeberechtigten Spieler eine klare Torgelegenheit des Gegners vereitelt, ist das Spiel mit 7-m-Wurf für die nicht fehlbare Mannschaft fortzusetzen (14:1a-b; Erl. 7).