Ausrüstungsreglement

I. Grundlegende Bestimmungen

1. Kleidungsstücke

a) Unterbekleidung

Es ist Spielern gestattet, unter ihrer Spielkleidung Kompressionskleidung wie kurze Hosen, Leggings oder langärmelige Hemden zu tragen.

Für sichtbare Unterbekleidung gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Unter dem Trikot getragene Kleidungsstücke müssen dieselbe Hauptfarbe haben wie das Trikot.
  • Unter den Shorts getragene Kleidungsstücke müssen dieselbe Hauptfarbe haben wie die Shorts; ausgenommen hiervon ist schwarze Unterbekleidung, die unabhängig von der Hauptfarbe der Shorts getragen werden darf.
  • Die Farbe der Unterbekleidung muss für alle Spieler einer Mannschaft einheitlich sein.

Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht für nicht sichtbare Unterbekleidung. Dieselben Bestimmungen gelten für Schiedsrichter.

b) Socken

Die Farbe der Socken muss für alle Spieler einer Mannschaft einheitlich sein.

Jegliche Ausrüstung, die an den Unterschenkeln getragen wird (z. B. Wadenkompressionssocken, Knöchelschützer usw.), muss dieselbe Farbe wie die Socken haben.

Trägt ein Spieler unter den Shorts lange Unterbekleidung, müssen die Socken dieselbe Farbe wie die Socken der Mitspieler haben.

c) Kopfbedeckungen

Es ist Spielern gestattet, religiöse Kopfbedeckungen wie Hijabs, Turbane, Patkas usw. zu tragen, sofern diese speziell für die Verwendung beim Sport konzipiert sind und keine Stecknadeln erfordern. Darüber hinaus muss die Kopfbedeckung die folgenden Bestimmungen erfüllen:

  • Kopfbedeckungen dürfen die Sicherheit der Spieler, die sie tragen, oder anderer Spieler nicht gefährden.
  • Kopfbedeckungen dürfen nicht am Trikot befestigt sein und dürfen keine Befestigungsvorrichtung haben.
  • Kopfbedeckungen dürfen keinen Teil des Gesichts ganz oder teilweise verdecken (Augen, Nase, Mund usw.).
  • Kopfbedeckungen müssen entweder dieselbe Hauptfarbe wie das Trikot haben oder schwarz oder weiß sein. Die Farbe der Kopfbedeckungen muss für alle Spieler einer Mannschaft einheitlich sein.

Dieselben Bestimmungen gelten für Schiedsrichter.

2. Zubehör und andere Gegenstände

Es ist nicht gestattet, Gegenstände zu tragen, die die Spieler gefährden könnten. Dazu gehören beispielsweise Kopfschutz, Gesichtsmasken, Armbänder, Uhren, Ringe, sichtbare Piercings, Halsschmuck oder -ketten, Ohrringe, Brillen ohne Halteband oder mit stabilem Gestell sowie beliebige andere gefährliche Objekte (Spielregeln 17:3).Spieler, die gegen diese Regeln verstoßen, dürfen erst dann am Wettbewerb teilnehmen, nachdem das Problem behoben wurde.Flache Fingerringe, kleine Ohrringe und sichtbare Piercings können zugelassen werden, wenn sie so mit Heftpflaster verklebt werden, dass sie nicht länger als gefährlich für andere Spieler betrachtet werden können.Stirnbänder aus weichem und elastischem Material sind erlaubt.Hinweis: Nationalverbände haben das Recht, für niedrigklassige Vereinswettbewerbe abweichende Regelungen zu treffen.


I. Beispiele

Spiel- und Unterbekleidung












Schutzausrüstung – Oberkörper





Schutzausrüstung – Unterkörper








Ausrüstung und Zubehör – Kopf/Gesicht














Sonstiges Zubehör