Disqualifikation: Ohne oder mit Bericht?

Die Schiedsrichter müssen nach einer Disqualifikation nun zusätzlich entscheiden, ob aufgrund der Schwere des Vergehens auch ein Bericht geschrieben werden soll. Dieser muss nachträglich zu einer weiteren Bestrafung durch die zuständigen Instanzen führen.

Disqualifikation – mit Hilfe der Beurteilungskriterien differenzieren!

Ziel muss es sein, technikorientierte Abwehrspielweisen zu fördern und dadurch die Attraktivität des Spiels und das Image der Sportart Handball zu steigern. 

Vergehen, die mit dem Handballspiel nichts zu tun haben, müssen daher konsequent geahndet werden. Mit der Disqualifikation haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, einen Spieler für den Rest der Spielzeit „aus dem Verkehr zu ziehen“. Die Grafik unten erläutert Schritt für Schritt die dabei hilfreichen Beurteilungskriterien.

Kriterien für eine direkte Disqualifikation


Gesundheitsgefährdende Ausführung: Die Beurteilungskriterien der Regel 8:5

Für die Einstufung von Regelwidrigkeiten als gesundheitsgefährdend sind zunächst wieder die allgemeinen Beurteilungskriterien von Regel 8:3 maßgebend. Die regelwidrige Aktion muss außerdem ausschließlich oder überwiegend gegen den Körper eines Gegenspielers gerichtet sein. Daneben rückt jetzt die Beurteilung als gesundheitsgefährdend ins Blickfeld; Regel 8:5 nennt Kriterien dafür:

  • hohe Dynamik und Intensität der Attacke
  • der (anders als beim bloßen Versuch, Regel 8:4e) tatsächliche Verlust der Körperkontrolle des Gegenspielers vor allem bei Spielhandlungen im Lauf oder Sprung (8:5a)
  • die besonders aggressive Ausführung der Regelwidrigkeit (8:5b) 

Beispiele:
– Schlag ins Gesicht, gegen Hals oder Nacken  
– Zurückreißen des Wurfarms in Wurfsituationen (siehe das Foto ganz oben)  
– Stoß mit dem Knie gegen den Körper 

  • Das rücksichtslose Verhalten des fehlbaren Spielers, der eine Gefährdung der Gesundheit seines Gegenspielers aufgrund seiner direkten körperlichen Einwirkung bewusst in Kauf nimmt (8:5c). 

Ein weiteres wichtiges Kriterium ergibt sich aus den situativen „Rahmenbedingungen“. So kann eine Gefährdung auch dadurch entstehen, dass der Attackierte die regelwidrige Aktion (weil sie z. B. von hinten erfolgt) nicht wahrnehmen und nicht entsprechend reagieren kann (sich schützen oder noch eine kontrollierte Gegenbewegung ausführen). Die körperliche Einwirkung trifft ihn völlig unvorbereitet. 

Beispiele:

  • Stoßen in den Rücken beim Torwurf oder in schnellen Gegenstoßsituationen, dadurch Verlust der Körperkontrolle.  
  • Während der Ausholbewegung eines Angreifers von hinten auf dessen Wurfarm schlagen oder diesen zurückreißen. 
  • Dem Gegenspieler ein Bein stellen oder ihn im Sprung am Bein festhalten, sodass er die Körperkontrolle verliert.

Die Bildreihen 1 und 2 zeigen Vergehen ausschließlich gegen den Körper eines Gegenspielers, die nach den o. g. Kriterien als gesundheitsgefährdend eingestuft und mit einer Disqualifikation geahndet werden müssen.

Bildreihe 1: Fuß gegen Körper (Beincheck)


Der Abwehrspieler setzt sein rechtes Bein so, dass der abspringende Angreifer vollständig die Balance verliert und unkontrolliert zu Boden stürzt. Entscheidung: Disqualifikation ohne Bericht (bei Verletzung des Angreifers: Disqualifikation mit Bericht).
Der Abwehrspieler stellt mit einem großen Seitwärtsschritt sein Bein in den Laufweg des Angreifers, der dadurch beim Absprung völlig die Körperkontrolle verliert. Der Abwehrspieler nimmt mit seiner Aktion eine Verletzung des Angreifers in Kauf. Entscheidung: Disqualifikation ohne Bericht.

Bildreihe 2: Aktionen gegen den Kopf


Bei diesem Gesichtstreffer mit dem Arm/Ellbogen ist eine Disqualifikation ohne Bericht zwingend erforderlich!
Bei diesem klaren Gesichtstreffer, ohne eine Chance auf den Ball, ist die richtige Entscheidung: Disqualifikation ohne Bericht!

Spieler im Sprung müssen besser geschützt werden!

Wir kennen die Szenen von internationalen Großturnieren: Regelwidrige Attacken gegen torgefährliche Distanzschützen hatten oft weitreichende Folgen: Schlüsselspieler mussten verletzungsbedingt „aus dem Rennen genommen werden“. Nicht selten haben schwere Fouls erheblichen Einfluss auf den Spielverlauf gehabt. In der Regel 8 sollen Beurteilungskriterien solche regelwidrigen Aktionen von Anfang an zu unterbinden helfen. Wichtiges Ziel: Werfer im Sprung müssen geschützt werden!

Oft können schon „kleine“ Fouls gegen einen springenden Angreifer ausreichen, um ihn nicht nur an einem kontrollierten Wurf zu hindern, sondern ihm darüber hinaus die Körperkontrolle zu nehmen und somit seine Gesundheit zu gefährden!


Regelwidriges Stoßen des Angreifers im Sprung

Fouls gegen springende, torgefährliche Rückraumschützen werden von unterschiedlichen Positionen aus begangen:

  • Von der Seite/von hinten: Hat der Gegenspieler einen Zweikampf verloren oder einen räumlichen Nachteil, „greift“ er oft zu einem kurzen Stoß, um die Körperkontrolle des Angreifers so zu beeinträchtigen, dass der z. B. nicht mehr in die kurze Ecke werfen kann.
  • Frontal: Selbst aus abwehrtaktisch richtiger Grundposition werden gegen einen Angreifer im Sprung oft sehr gefährliche Fouls begangen:
  1. Stoß oberhalb des Körperschwerpunkts (Brustbereich): Danach kann der Werfer sehr unkontrolliert auf den Rücken fallen.
  2. Stoß unterhalb des Körperschwerpunkts: Auch hier kann es zu einem gefährlichen Verlust der Körperkontrolle mit Sturz kommen.
Durch den intensiven, frontalen Stoß gegen die Brust (oberhalb des Körperschwerpunkts) fällt der im Sprung befindliche Angreifer auf den Rücken. Entscheidung: Disqualifikation ohne Bericht.
Der Angreifer erhält im Sprung einen heftigen Stoß in die Seite und stürzt in der Folge unkontrolliert auf den Boden. Entscheidung: Disqualifikation ohne Bericht.

Beurteilungskriterien sind in diesem Fall (nach Regel 8:3 und 8:5):

Position

  • frontale Grundposition (zu beachten sind Fouls, bei denen der fehlbare Spieler eine Gefährdung des Gegenspielers in Kauf nimmt)
  • seitlich oder von hinten (Alarmsignal für die Schiedsrichter, da der Abwehrspieler gegenüber dem Angreifer bereits einen räumlichen Nachteil hat)

Körperteil

  • heftiges Stoßen mit einer Hand/beiden Händen oberhalb oder unterhalb des Körperschwerpunkts aus frontaler Grundposition
  • von der Seite/von hinten: z. B. kurzer Stoß in den unteren Rücken

Intensität

Diesbezüglich ist vor allem der Kommentar zu Regel 8:5 maßgebend: Oft reichen Vergehen mit geringem Körperkontakt (z. B. ein kurzer Stoß) aus, um einen springenden Gegenspieler so zu destabilisieren, dass er unkontrolliert zu Boden stürzt – eine häufige Ursache für schwere Verletzungen. 

Außerdem – auch dies wird in den neuen Kriterien aufgeführt – kann sich der Spieler, da er sich im Sprung befindet und die Foulabsicht oft nicht wahrnimmt, nicht rechtzeitig schützen.

Auswirkung

Verliert der Spieler durch ein Foul im Sprung die Körperkontrolle und liegt trotz geringer Intensität des Vergehens eine Gefährdung vor, müssen die Schiedsrichter den fehlbaren Spieler konsequent disqualifizieren! 

Vorsicht: Angreifer versuchen bisweilen, solche Entscheidungen durch theatralisches Fallenlassen zu provozieren.


Stoß von hinten bei hohem Lauftempo

Gesundheitsgefährdend sind auch Stöße von hinten in Gegenstoß-Situationen wie in Bildreihe 3. Die Situationsmerkmale sind denen beim Griff zum Bein/Fuß ähnlich:

  • Der Angreifer, der im Rahmen eines Gegenstoßes allein auf das Tor zuläuft, konzentriert sich voll auf den anstehenden Wurf und den Torwart.
  • Der regelwidrige Stoß des Gegenspielers von hinten ist gesundheitsgefährdend, da der Angreifer die Attacke nicht erkennen und sich deshalb nicht schützen kann.

Eine Gesundheitsgefährdung ergibt sich vor allem aus zwei Aspekten:

  • Einmal aus dem Überraschungsmoment für den Angreifer,
  • zum anderen wegen der Bewegungsdynamik (= hohes Lauftempo, bei dem der Angreifer durch den Stoß sehr leicht die Körperkontrolle verlieren kann).

Beachte aber:
Läuft ein Abwehrspieler beispielsweise von der Seite in Richtung des ballführenden Angreifers, um ihn auf einen taktisch ungünstigeren Weg nach außen zu zwingen, besteht für die Schiedsrichter noch kein Anlass zum Einschreiten.

Bildreihe 3: Stoß von hinten bei einem Gegenstoß (klare Torgelegenheit)


Griff zum Bein/Fuß: kleines Foul mit erheblicher Gesundheitsgefährdung!

Der Griff ans Bein eines springenden Spielers: hochgradig gesundheitsgefährdend!

Zu den verletzungsgefährdenden Abwehraktionen gehören das Berühren, Anfassen oder Anheben – allgemein als „Fuß- oder Beinheber“ bezeichnet – des sich im Sprung befindlichen Werfers durch den Abwehrspieler. Die Verletzungsgefahr ist durch den möglichen Verlust der Körperkontrolle sehr hoch.

Der Angreifer ist also überhaupt nicht in der Lage, auf eine gesundheitsgefährdende Regelwidrigkeit wie den Griff zum Bein zu reagieren. Er ist der Attacke des Gegenspielers quasi schutzlos ausgeliefert, sie trifft ihn völlig unvorbereitet. 

Für die Schiedsrichter heißt es, sehr genau hinzusehen, weil die regelwidrige Aktion des Abwehrspielers ohne größeren Bewegungsradius – meist „versteckt“ – von der Seite oder von hinten ausgeführt wird. Für diese gesundheitsgefährdende Regelwidrigkeit, die auch manchmal besonders rücksichtlos, besonders gefährlich oder gar arglistig sein kann, besteht eine klare Vorgabe.

In derartigen Situationen gelten im DHB folgende Auslegungen zur Klarstellung für dieses Vergehen durch Abwehrspieler:

  1. Kommt es zu einem versuchten „Fuß- oder Beinheber“, ohne dass dieser tatsächlich gelingt, ist dies immer mit einer direkten Hinausstellung zu bestrafen.
  2. Kommt es zu einem erkennbaren „Fuß- oder Beinheber“ ohne bedeutende Auswirkung, z. B. Spieler kann sich in der Luft noch gut kontrollieren und auch sicher landen, so ist dies immer mit einer Disqualifikation (ohne Bericht) zu ahnden.
  3. Kommt es zu einem erkennbaren „Fuß- oder Beinheber“ mit einer Destabilisierung (unabhängig ob mit oder ohne Verletzungsfolge) ist immer auf Disqualifikation mit Bericht („blaue Karte“) zu entscheiden.
  4. Spielfortsetzung in allen Fällen gemäß der Spielsituation.

Bildreihe 4: Fuß/Bein im Sprung festhalten

Der Verteidiger greift dem Außenangreifer im Sprung ans Bein, sodass dieser die Körperkontrolle verliert und stürzt. Entscheidung: Disqualifikation mit Bericht.