Disqualifikation: Ohne oder mit Bericht?
Die Schiedsrichter müssen nach einer Disqualifikation nun zusätzlich entscheiden, ob aufgrund der Schwere des Vergehens auch ein Bericht geschrieben werden soll. Dieser muss nachträglich zu einer weiteren Bestrafung durch die zuständigen Instanzen führen.
Inhalt
- Disqualifikation – mit Hilfe der Beurteilungskriterien differenzieren!
- Gesundheitsgefährdende Ausführung: Die Beurteilungskriterien der Regel 8:5
- Spieler im Sprung müssen besser geschützt werden!
- Stoß von hinten bei hohem Lauftempo
- Griff zum Bein/Fuß: kleines Foul mit erheblicher Gesundheitsgefährdung!
Disqualifikation – mit Hilfe der Beurteilungskriterien differenzieren!
Ziel muss es sein, technikorientierte Abwehrspielweisen zu fördern und dadurch die Attraktivität des Spiels und das Image der Sportart Handball zu steigern.
Vergehen, die mit dem Handballspiel nichts zu tun haben, müssen daher konsequent geahndet werden. Mit der Disqualifikation haben die Schiedsrichter die Möglichkeit, einen Spieler für den Rest der Spielzeit „aus dem Verkehr zu ziehen“. Die Grafik unten erläutert Schritt für Schritt die dabei hilfreichen Beurteilungskriterien.
Kriterien für eine direkte Disqualifikation
Gesundheitsgefährdende Ausführung: Die Beurteilungskriterien der Regel 8:5
Für die Einstufung von Regelwidrigkeiten als gesundheitsgefährdend sind zunächst wieder die allgemeinen Beurteilungskriterien von Regel 8:3 maßgebend. Die regelwidrige Aktion muss außerdem ausschließlich oder überwiegend gegen den Körper eines Gegenspielers gerichtet sein. Daneben rückt jetzt die Beurteilung als gesundheitsgefährdend ins Blickfeld; Regel 8:5 nennt Kriterien dafür:
- hohe Dynamik und Intensität der Attacke
- der (anders als beim bloßen Versuch, Regel 8:4e) tatsächliche Verlust der Körperkontrolle des Gegenspielers vor allem bei Spielhandlungen im Lauf oder Sprung (8:5a)
- die besonders aggressive Ausführung der Regelwidrigkeit (8:5b)
Beispiele:
– Schlag ins Gesicht, gegen Hals oder Nacken
– Zurückreißen des Wurfarms in Wurfsituationen (siehe das Foto ganz oben)
– Stoß mit dem Knie gegen den Körper
- Das rücksichtslose Verhalten des fehlbaren Spielers, der eine Gefährdung der Gesundheit seines Gegenspielers aufgrund seiner direkten körperlichen Einwirkung bewusst in Kauf nimmt (8:5c).
Ein weiteres wichtiges Kriterium ergibt sich aus den situativen „Rahmenbedingungen“. So kann eine Gefährdung auch dadurch entstehen, dass der Attackierte die regelwidrige Aktion (weil sie z. B. von hinten erfolgt) nicht wahrnehmen und nicht entsprechend reagieren kann (sich schützen oder noch eine kontrollierte Gegenbewegung ausführen). Die körperliche Einwirkung trifft ihn völlig unvorbereitet.
Beispiele:
- Stoßen in den Rücken beim Torwurf oder in schnellen Gegenstoßsituationen, dadurch Verlust der Körperkontrolle.
- Während der Ausholbewegung eines Angreifers von hinten auf dessen Wurfarm schlagen oder diesen zurückreißen.
- Dem Gegenspieler ein Bein stellen oder ihn im Sprung am Bein festhalten, sodass er die Körperkontrolle verliert.
Beachte:
Bei der Beurteilung spielt es keine Rolle, ob der fehlbare Spieler subjektiv auf eine Gesundheitsgefährdung abzielte. Einzig und allein entscheidend ist das objektive Vorliegen einer Gesundheitsgefährdung.
Die Bildreihen 1 und 2 zeigen Vergehen ausschließlich gegen den Körper eines Gegenspielers, die nach den o. g. Kriterien als gesundheitsgefährdend eingestuft und mit einer Disqualifikation geahndet werden müssen.
Spieler im Sprung müssen besser geschützt werden!
Wir kennen die Szenen von internationalen Großturnieren: Regelwidrige Attacken gegen torgefährliche Distanzschützen hatten oft weitreichende Folgen: Schlüsselspieler mussten verletzungsbedingt „aus dem Rennen genommen werden“. Nicht selten haben schwere Fouls erheblichen Einfluss auf den Spielverlauf gehabt. In der Regel 8 sollen Beurteilungskriterien solche regelwidrigen Aktionen von Anfang an zu unterbinden helfen. Wichtiges Ziel: Werfer im Sprung müssen geschützt werden!
Oft können schon „kleine“ Fouls gegen einen springenden Angreifer ausreichen, um ihn nicht nur an einem kontrollierten Wurf zu hindern, sondern ihm darüber hinaus die Körperkontrolle zu nehmen und somit seine Gesundheit zu gefährden!
Regelwidriges Stoßen des Angreifers im Sprung
Fouls gegen springende, torgefährliche Rückraumschützen werden von unterschiedlichen Positionen aus begangen:
- Von der Seite/von hinten: Hat der Gegenspieler einen Zweikampf verloren oder einen räumlichen Nachteil, „greift“ er oft zu einem kurzen Stoß, um die Körperkontrolle des Angreifers so zu beeinträchtigen, dass der z. B. nicht mehr in die kurze Ecke werfen kann.
- Frontal: Selbst aus abwehrtaktisch richtiger Grundposition werden gegen einen Angreifer im Sprung oft sehr gefährliche Fouls begangen:
- Stoß oberhalb des Körperschwerpunkts (Brustbereich): Danach kann der Werfer sehr unkontrolliert auf den Rücken fallen.
- Stoß unterhalb des Körperschwerpunkts: Auch hier kann es zu einem gefährlichen Verlust der Körperkontrolle mit Sturz kommen.
Beurteilungskriterien sind in diesem Fall (nach Regel 8:3 und 8:5):
Position
- frontale Grundposition (zu beachten sind Fouls, bei denen der fehlbare Spieler eine Gefährdung des Gegenspielers in Kauf nimmt)
- seitlich oder von hinten (Alarmsignal für die Schiedsrichter, da der Abwehrspieler gegenüber dem Angreifer bereits einen räumlichen Nachteil hat)
Körperteil
- heftiges Stoßen mit einer Hand/beiden Händen oberhalb oder unterhalb des Körperschwerpunkts aus frontaler Grundposition
- von der Seite/von hinten: z. B. kurzer Stoß in den unteren Rücken
Intensität
Diesbezüglich ist vor allem der Kommentar zu Regel 8:5 maßgebend: Oft reichen Vergehen mit geringem Körperkontakt (z. B. ein kurzer Stoß) aus, um einen springenden Gegenspieler so zu destabilisieren, dass er unkontrolliert zu Boden stürzt – eine häufige Ursache für schwere Verletzungen.
Außerdem – auch dies wird in den neuen Kriterien aufgeführt – kann sich der Spieler, da er sich im Sprung befindet und die Foulabsicht oft nicht wahrnimmt, nicht rechtzeitig schützen.
Auswirkung
Verliert der Spieler durch ein Foul im Sprung die Körperkontrolle und liegt trotz geringer Intensität des Vergehens eine Gefährdung vor, müssen die Schiedsrichter den fehlbaren Spieler konsequent disqualifizieren!
Vorsicht: Angreifer versuchen bisweilen, solche Entscheidungen durch theatralisches Fallenlassen zu provozieren.
Stoß von hinten bei hohem Lauftempo
Gesundheitsgefährdend sind auch Stöße von hinten in Gegenstoß-Situationen wie in Bildreihe 3. Die Situationsmerkmale sind denen beim Griff zum Bein/Fuß ähnlich:
- Der Angreifer, der im Rahmen eines Gegenstoßes allein auf das Tor zuläuft, konzentriert sich voll auf den anstehenden Wurf und den Torwart.
- Der regelwidrige Stoß des Gegenspielers von hinten ist gesundheitsgefährdend, da der Angreifer die Attacke nicht erkennen und sich deshalb nicht schützen kann.
Eine Gesundheitsgefährdung ergibt sich vor allem aus zwei Aspekten:
- Einmal aus dem Überraschungsmoment für den Angreifer,
- zum anderen wegen der Bewegungsdynamik (= hohes Lauftempo, bei dem der Angreifer durch den Stoß sehr leicht die Körperkontrolle verlieren kann).
Beachte aber:
Läuft ein Abwehrspieler beispielsweise von der Seite in Richtung des ballführenden Angreifers, um ihn auf einen taktisch ungünstigeren Weg nach außen zu zwingen, besteht für die Schiedsrichter noch kein Anlass zum Einschreiten.
Bildreihe 3: Stoß von hinten bei einem Gegenstoß (klare Torgelegenheit)
Entscheidung:
- Disqualifikation nach 8:5a und c!
- 7-m-Wurf wegen Vereitelns einer klaren Torgelegenheit!
Griff zum Bein/Fuß: kleines Foul mit erheblicher Gesundheitsgefährdung!
Zu den verletzungsgefährdenden Abwehraktionen gehören das Berühren, Anfassen oder Anheben – allgemein als „Fuß- oder Beinheber“ bezeichnet – des sich im Sprung befindlichen Werfers durch den Abwehrspieler. Die Verletzungsgefahr ist durch den möglichen Verlust der Körperkontrolle sehr hoch.
Der Angreifer ist also überhaupt nicht in der Lage, auf eine gesundheitsgefährdende Regelwidrigkeit wie den Griff zum Bein zu reagieren. Er ist der Attacke des Gegenspielers quasi schutzlos ausgeliefert, sie trifft ihn völlig unvorbereitet.
Für die Schiedsrichter heißt es, sehr genau hinzusehen, weil die regelwidrige Aktion des Abwehrspielers ohne größeren Bewegungsradius – meist „versteckt“ – von der Seite oder von hinten ausgeführt wird. Für diese gesundheitsgefährdende Regelwidrigkeit, die auch manchmal besonders rücksichtlos, besonders gefährlich oder gar arglistig sein kann, besteht eine klare Vorgabe.
In derartigen Situationen gelten im DHB folgende Auslegungen zur Klarstellung für dieses Vergehen durch Abwehrspieler:
- Kommt es zu einem versuchten „Fuß- oder Beinheber“, ohne dass dieser tatsächlich gelingt, ist dies immer mit einer direkten Hinausstellung zu bestrafen.
- Kommt es zu einem erkennbaren „Fuß- oder Beinheber“ ohne bedeutende Auswirkung, z. B. Spieler kann sich in der Luft noch gut kontrollieren und auch sicher landen, so ist dies immer mit einer Disqualifikation (ohne Bericht) zu ahnden.
- Kommt es zu einem erkennbaren „Fuß- oder Beinheber“ mit einer Destabilisierung (unabhängig ob mit oder ohne Verletzungsfolge) ist immer auf Disqualifikation mit Bericht („blaue Karte“) zu entscheiden.
- Spielfortsetzung in allen Fällen gemäß der Spielsituation.