Klare Linie in der Anwendung des Strafenkatalogs!
Das Regelwerk hält in der Regel 16 nicht nur einen umfassenden Strafenkatalog bereit, sondern beschreibt dort auch das Instrument der progressiven Bestrafung. Von diesem Sanktionssystem situationsgerecht Gebrauch zu machen ist für die Schiedsrichter eine wirkliche Herausforderung!
Typische Fehler und die Folgen
Speziell bei Regelwidrigkeiten im Verhalten dem Gegenspieler gegenüber haben die Schiedsrichter trotz der Beurteilungs- und Entscheidungskriterien einen Ermessensspielraum:
- Welche Regelwidrigkeiten sind nicht progressiv zu bestrafen?
- Welche Regelwidrigkeiten müssen progressiv bestraft werden?
- Wie konsequent soll das Prinzip der Strafverschärfung im Spielverlauf umgesetzt werden?
In der Praxis sind bei weniger erfahrenen Schiedsrichtern bei ‘Dosierung’, Verhältnismäßigkeit und situationsgerechter Anwendung der progressiven Bestrafung vor allem folgende Probleme zu konstatieren:
1. Zu Spielbeginn reagieren sie überzogen streng, dann verändern sie ihren Bewertungsmaßstab ins Gegenteil.
Sie ahnden – unabhängig vom Schweregrad – zu Beginn nahezu jede Regelwidrigkeit progressiv. Im weiteren Spielverlauf verhängen sie dann für vergleichbare Regelwidrigkeiten mildere oder gar keine Strafen.
2. Häufung von Sanktionen gegen Spielende
Kurz vor dem Abpfiff gelten plötzlich ‘umgekehrte Vorzeichen’: Für Vergehen, die zu Spielbeginn nicht progressiv geahndet wurden, werden in der entscheidenden Spielphase gehäuft progressive Strafen ausgesprochen.
3. Das Problem der ‘Doppelbestrafungen’
Häufig verbinden Schiedsrichter eine 7-m-Entscheidung ‘automatisch’ mit einer progressiven Bestrafung. Eine Abwägung im Sinne von Regel 8:3, Absatz 1, findet nicht konsequent statt.
4. Vergessen der nachträglichen progressiven Bestrafung nach Vorteilsgewährung
Häufig gewähren die Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit richtigerweise zunächst Vorteil, unterlassen jedoch die fällige nachträgliche Bestrafung. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen der gewährte Vorteil in einen Torerfolg mündet.
5. Mangelnde Differenzierung zwischen ‘kleineren’ und ‘größeren’ Vergehen
Häufig wird darüber geklagt, dass sogenannte ‘kleinere’ Vergehen sogleich progressiv bestraft werden, größere (z. B. gesundheitsgefährdende) aber eher milde oder gar nicht!
Die Konsequenzen einer für alle Beteiligten unklaren Linie bei der progressiven Bestrafung sind eindeutig negativ:
- Die Schiedsrichter setzen sich selbst unter Druck: ‘Zwang’ zur Strafenverteilung!
- Die Mannschaften können sich nicht auf eine klare Linie einstellen!
- Die Schiedsrichter pfeifen nicht dem Regelwerk entsprechend!
- Ihnen fehlt das notwendige Fingerspitzengefühl, was zu einer gespannten Atmosphäre führt.
Leitlinien für den Umgang mit Strafen im Spielverlauf
Eine klare Linie bei der progressiven Bestrafung wird vor allem durch folgende Kriterien gekennzeichnet (siehe auch Grafik):
- Beurteilungs- und Entscheidungskriterien der Regel 8 kennen
- tendenziell strenger werdende Bestrafung
- Gleichmäßigkeit im Strafmaß (gleiche Strafen für gleiche Vergehen, auch bei beiden Mannschaften)
- klare Linie über die gesamte Spielzeit
- Angemessenheit der Strafen (Art und Schwere des Vergehens berücksichtigen)
- situationsgerechte Entscheidungen
Der letztgenannte Punkt ist von besonderer Bedeutung. Eine (vorschnelle) Spielunterbrechung zur Verhängung einer progressiven Strafe, ohne einen für die angreifende Mannschaft bestehenden Vorteil abzuwarten, ist eben nicht situationsgerecht! Situationsgerechtes Entscheiden bedeutet auch, die progressive Bestrafung nicht ‘zwanghaft’ anzuwenden. Beispiel: Verteilen der zur Verfügung stehenden Verwarnungen gleich zu Spielbeginn. Gute Schiedsrichter können ‘small potatoes’ von ‘big potatoes’ unterscheiden! Eine – situationsgerechte – Hinausstellung als Einstiegsstrafe zu Spielbeginn kann eine durchaus positive Wirkung auf das Zweikampfverhalten im weiteren Spielverlauf haben.
Zusammenfassung
- Einstieg in den ersten 10 Minuten: Zeigen, was erlaubt bzw. nicht erlaubt ist!
- Alle Möglichkeiten ausschöpfen: Ermahnung – Verwarnung – Hinausstellung!
- Die regeltechnisch vorgegebenen drei Verwarnungen pro Mannschaft möglichst bei vergleichbaren Vergehen geben!
- Bei entsprechender Schwere des Vergehens eine Hinausstellung/Disqualifikation auch ohne vorherige Verwarnung aussprechen (auch zu Beginn des Spiels)!
- Regelwidrigkeit erkannt? Dann, falls möglich und notwendig, zunächst Vorteil gewähren, aber den fehlbaren Spieler nachträglich bestrafen.
- Sogenannte ‘Doppelbestrafungen’ (z. B. 7-m-Wurf und Hinausstellung) sind keine! Denn eine 7-m-Entscheidung ist keine Strafe, sondern das Wiederherstellen der vereitelten klaren Torgelegenheit!
Beachte:
Willkürlich nicht ausgeschöpfte Verwarnungskontingente benachteiligen die entsprechende Mannschaft, da hierdurch ggf. zusätzliches Spiel in Unterzahl entsteht.