Die Beachtung der neuen Beurteilungskriterien stellt gleiche persönliche Strafen für gleiche Vergehen sicher

Beurteilungskriterien (Grundposition, Körperteil, Intensität, Auswirkungen und Spielsituation) in ihrem Zusammenwirken zu betrachten, ist bei der Beurteilung von Regelwidrigkeiten in Zweikampfsituationen die Grundlage für richtige und einheitliche Schiedsrichter-Entscheidungen.


Beurteilungskriterien – ein Mittel zur Einschränkung des Ermessensspielraums

Die sogenannte „Linie“ von Schiedsrichtern, also der möglichst das ganze Spiel über beibehaltene Maßstab bei der Beurteilung von Regelwidrigkeiten im Zweikampf wird immer wieder intensiv diskutiert. Bestimmte Beurteilungskriterien im neuen Regelwerk (8:3) sollen den Schiedsrichtern nun helfen, für gleiche/vergleichbare Vergehen gleiche persönliche Strafen auszusprechen. Hier die Kriterien:

A. Stellung zum Gegenspieler

Ausgangspunkt bei der Beurteilung eines Zweikampfs durch den Schiedsrichter ist immer die Stellung eines Spielers, aus der heraus er eine Regelwidrigkeit begeht. Greift ein Abwehrspieler von der Seite oder sogar von hinten an, ist der Schiedsrichter vorgewarnt, da der betreffende Spieler aus taktisch ungünstiger Position heraus agiert und gegebenenfalls versuchen wird, diesen Nachteil regelwidrig auszugleichen. 

Aber Achtung: Auch ein Zweikampf in der Nahwurfzone kann – selbst wenn der Angreifer von hinten attackiert wird – regelkonform sein! Es ist auch aus dieser Position möglich, z. B. ein Zuspiel abzufangen. 

Die frontale Grundposition hingegen legt die Vermutung nahe, der Abwehrspieler stehe taktisch optimal, um seinem Gegenspieler im Zweikampf mit regelgerechten Mitteln (z. B. Körperkontakt aufnehmen, Kontrollieren und Begleiten) Einhalt gebieten zu können. Aber Vorsicht: Auch in dieser taktisch idealen Grundposition können natürlich Regelwidrigkeiten wie z. B. Stoßen oder Festhalten begangen werden. 

Fazit: Die Grundposition des Abwehrspielers in Zweikämpfen gibt uns eine erste Entscheidungshilfe; zur abschließenden Beurteilung aber müssen Schiedsrichter genau hinsehen und auch die folgenden Kriterien beachten.

B. Körperteil

Auf welchen Körperteil zielt die Regelwidrigkeit ab? Regelwidrige Aktionen, die sich beispielsweise gegen Kopf, Hals oder Nacken richten, haben im Spiel nichts zu suchen, da sie ausschließlich gegen den Gegenspieler und nicht gegen den Ball gerichtet sind. Auch eine regelwidrige Aktion gegen die Beine/Füße eines Gegenspielers wie z. B. das kurze Festhalten eines springenden Angreifers, das unter Umständen sehr gefährlich sein kann, ist konsequent zu ahnden. Beide Kriterien zusammen (Grundposition und Körperteil) können also je nach Beurteilung der folgenden beiden Kriterien Anlass für eine höhere persönliche Strafe sein.

C. Intensität

Ein wesentliches Kriterium für den Grad einer persönlichen Bestrafung ist die Intensität des Vergehens, wobei der Begriff „Intensität“ hier „dreidimensional“ zu betrachten ist:

  1. Intensität des regelwidrigen Körperkontakts (z. B. Intensität des Schlagens oder Stoßens eines Gegenspielers)
  2. Bewegungsintensität (Bewegungsgeschwindigkeit)
    In Gegenstoß-Situationen können schon kleinere Fouls wie kurzes Stoßen eines sprintenden Spielers große Auswirkungen haben – ja sogar gesundheitsgefährdend sein. Das Spiel- und Aktionstempo, während dessen eine Regelwidrigkeit erfolgt, ist deshalb ein wichtiges Kriterium!
  3. Hohe Intensität durch „versteckte“ Fouls
    Eine hohe Intensität einer Regelwidrigkeit kann sich auch daraus ergeben, dass der gefoulte Spieler sie nicht rechtzeitig antizipieren kann, deshalb unvorbereitet ist und sich nicht schützen kann. So ist das kurze Festhalten eines springenden Spielers am Bein/Fuß zwar vom „Kraftaufwand“ her alles andere als intensiv, die Intensität ergibt sich in diesem Fall aber daraus, dass der Gegenspieler völlig unvorbereitet ist. Unkontrollierte, harte Stürze sind die Folge.

D. Auswirkung

Das vierte Kriterium für die Beurteilung, zu welcher persönlichen Strafe eine Regelwidrigkeit führen muss, sind deren Auswirkung und Ergebnis.

  1. Beeinträchtigung oder gar Verlust der Körperkontrolle
    Wird durch eine Regelwidrigkeit die Körperkontrolle des Gegenspielers beeinträchtigt oder verliert er sie sogar komplett? Während schon der Versuch, den Gegenspieler aus der Körperkontrolle zu bringen, nach Regel 8:4e mit einer sofortigen Hinausstellung zu ahnden ist, führt der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle des Gegners im Lauf, im Sprung oder während einer Wurfaktion wegen der Gesundheitsgefährdung zwingend zu einer Disqualifikation (Regel 8:5a).
  2. Die Beweglichkeit des Gegenspielers wird eingeschränkt oder sogar unterbunden
    Regelwidrigkeiten können auch darauf abzielen, die Beweglichkeit eines Spielers mit oder ohne Ball einzuschränken oder sogar zu unterbinden. Auch hier können sogenannte „kleine“ Fouls große Auswirkungen haben. Wird etwa ein Kreisspieler, der zur Ballannahme in einen freien Raum laufen will, kurz festgehalten, kann das schon ausreichen, eine Torchance zu verhindern.
  3. Ein Weiterspielen wird unterbunden
    Regelwidrigkeiten in Zweikämpfen können auch das spielflusserhaltende Weiterspielen (Passspiel) der ballbesitzenden Mannschaft verhindern. Hier muss der Schiedsrichter die gesamte Spielsituation mitbeurteilen: Erfolgte die Regelwidrigkeit quasi als „letztes“ Mittel, sich in einem Zweikampf zu behaupten, oder verfolgte der Abwehrspieler allein das Ziel, den Spielfluss zu unterbrechen?

... und dann noch die Spielsituation!
Alles andere als einfach für die Schiedsrichter: All diese Beurteilungskriterien müssen in ihrem Zusammenwirken bewertet werden, ehe die angemessene persönliche Strafe festgelegt werden kann. Dabei spielt auch eine wichtige Rolle, in welcher Spielsituation die Regelwidrigkeit erfolgte.

Beispiele:
  • (Freie) Wurfsituation
  • Ein Spieler will sich in einen freien Raum absetzen.
  • Regelwidrigkeiten in Gegenstoß-Situationen bei hohem Lauftempo
  • Regelwidrigkeiten in Aufbauphasen usw.