Umgang mit verletzten Spielern
Handball ist ein ungemein dynamisches, körperbetontes und mitunter hartes Spiel. Verletzungen von Spielern treten immer wieder auf und reichen von kleineren „Wehwehchen“ bis zu gravierenden Blessuren. Den Schiedsrichtern obliegt die ebenso schwierige wie verantwortungsvolle Aufgabe, in entsprechenden Situationen die Schwere der jeweiligen Verletzung beurteilen zu müssen. Dabei gilt: Im Zweifel hat stets die Gesundheit der Spieler Priorität!
Verletzten muss geholfen werden
Verletzten Spielern auf der Spielfläche muss unverzüglich geholfen werden. Was dabei zu beachten ist und wann bis zu zwei zusätzliche Personen die Spielfläche betreten dürfen, um dem betroffenen Spieler zu helfen, wird hier erläutert.
Sind die Schiedsrichter absolut sicher, dass der verletzte Spieler auf der Spielfläche versorgt werden muss, sollten sie zunächst Time-out geben und der ‘Bank’ des betreffenden Spielers unverzüglich das Handzeichen 16 anzeigen (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche).
Scheint ein Spieler verletzt, ohne dass es offensichtlich einer Behandlung bedarf, fragen die Schiedsrichter zunächst den Spieler, ob er behandelt werden muss. Verneint der Spieler dies, so hat er unverzüglich aufzustehen und weiterzuspielen oder sich zur Behandlung in den Auswechselraum zu begeben. Möchte er behandelt werden, gibt der Schiedsrichter spätestens jetzt das Zeichen für Time-out und das Handzeichen 16 (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche).
Es dürfen jetzt grundsätzlich nur zwei teilnahmeberechtigte Personen (also auch Spieler – sogar hinausgestellte) der betroffenen Mannschaft das Spielfeld betreten. Betritt eine dritte Person die Spielfläche, müssen die Schiedsrichter dieses Vergehen progressiv bestrafen (Spieler nach Regel 4:6, Offizielle nach Regel 4:2). Gleiches gilt für Personen der nicht betroffenen Mannschaft.
Anmerkung: Haben sich – beispielsweise durch einen Zusammenprall – mehrere Spieler der gleichen Mannschaft verletzt, können die Schiedsrichter oder der Delegierte weiteren teilnahmeberechtigten Personen, bis maximal 2 Personen je verletztem Spieler, erlauben, die Spielfläche zwecks Versorgung von Verletzten zu betreten. Ebenso überwachen die Schiedsrichter und der Delegierte das Betreten der Spielfläche durch Personen des Sanitätsdienstes.
Der Feldschiedsrichter sollte sich bei einem Time-out wegen Verletzung sofort in Richtung Bank begeben und darauf achten, dass nicht mehr als zwei Personen die Spielfläche betreten.
Die nachfolgende Regelung gilt im Bereich des DHB für den vom DHB und den Ligaverbänden geführten Spielbetrieb sowie für die Verbände, die für ihren Spielbetrieb (verbandsübergreifend, gesamter Bereich oder auf einzelne Spielklassen bezogen) die Regel 4:11, Abs 2. beschlossen haben (siehe daher die entsprechenden Durchführungsbestimmungen):
Ein Spieler, der wegen einer Verletzung behandelt wurde, muss anschließend für drei Angriffe seiner Mannschaft aussetzen, er darf aber durch einen anderen Spieler ersetzt werden. Dazu muss er nach der Behandlung das Spielfeld umgehend verlassen. Betritt er zu früh wieder das Spielfeld, wird dies als Wechselfehler geahndet.
Die Pflicht zum Aussetzen endet in jedem Fall mit dem Ende der Halbzeit oder mit einer Hinausstellung für den Spieler.
Die Pflicht auszusetzen gilt nicht, wenn
- die Verletzung aus einer Regelwidrigkeit resultiert, für die der Gegenspieler progressiv bestraft wird;
- ein Torwart behandelt werden muss, weil er vom Ball am Kopf getroffen wurde.
Die Schiedsrichter sind gehalten, nicht leichtfertig das Handzeichen 16 zu geben, da der Spieler mit dem Zeigen des Handzeichens 16 zwangsläufig aussetzen muss. Sofern für die Schiedsrichter nicht offensichtlich ist, fragen die Schiedsrichter den Spieler, ob er aufstehen kann. Je nach Antwort geben die Schiedsrichter jetzt da Handzeichen 16 oder fordern den Spieler auf, aufzustehen und weiterzuspielen oder das Spielfeld umgehend zu verlassen.
Wird die Erlaubnis zum Betreten des Spielfeldes zum Zwecke der Behandlung (Handzeichen 16) gegeben, ist das Verweigern der Behandlung als unsportliches Verhalten zu bewerten und der Mannschaftsverantwortliche progressiv zu bestrafen.
Die drei Angriffe werden von Z/S oder Delegiertem gezählt. Diese geben der Mannschaft einen Hinweis, sobald die drei Angriffe abgelaufen sind. Ein Angriff beginnt mit Ballbesitz (auch wenn der Ballbesitz bereits vor der Behandlung bestand) und endet mit Torerfolg oder Ballverlust.
Blutende Spieler müssen die Spielfläche auf jeden Fall verlassen – ansonsten sind sie wegen Unsportlichkeit progressiv zu bestrafen, wenn sie dieses trotz Aufforderung nicht verlassen.
Bei Verletzungen dürfen sich die das Spielfeld betretenden Personen ausschließlich um den verletzten Spieler kümmern. Gibt ein Offizieller stattdessen z. B. taktische Anweisungen an die anderen Spieler oder diskutiert er mit Gegenspielern bzw. Schiedsrichtern, können die Schiedsrichter dies als unsportliches Verhalten progressiv bestrafen.
Hinweis: Umgang mit verletzten Spielern bei der Freiwurfausführung nach Halbzeit oder Schlusssignal wird unter Freiwurf nach Halbzeit | Schlusspfiff erläutert.