Der Freiwurf – ein formeller Wurf mit unterschiedlichen Toleranzzonen auf dem Spielfeld
Schiedsrichter sollten den Spielfluss fördern und folglich unnötige Unterbrechungen für Freiwürfe vermeiden. Aber auch dann bleiben Freiwürfe immer noch die häufigsten Entscheidungen der Schiedsrichter.
Inhalt
- Der Vorteilsgedanke (Regel 13:2) – ein ganz wichtiger Grundsatz des Regelwerks
- Der offizielle Regeltext
- Freiwurf-Entscheidungen – Kontinuität vor Spielunterbrechung?
- Die Ausführung von Freiwürfen
- Bei einer Freiwurfentscheidung sofort die Spielrichtung anzeigen!
- Toleranz hinsichtlich des Ausführungsorts
- Fehler der angreifenden Mannschaft bei der Wurfausführung
- Die regelwidrige ‘Mauer’
- Regelwidrigkeiten der Abwehrspieler
- Das häufigste Problem: Die Abwehrspieler verringern noch vor der Freiwurfausführung den 3-m-Abstand
- Besonderheit „letzte 30 Sekunden“
- Vorteil bei schneller Freiwurfausführung
- Was tun bei Provokationen?
- Hier ein Beispiel für eine Provokation
- Freiwurf gegen die angreifende Mannschaft – Verhalten des Ballbesitzers
Der Vorteilsgedanke (Regel 13:2) – ein ganz wichtiger Grundsatz des Regelwerks
Freiwurf-Entscheidungen sind mit die häufigsten Maßnahmen der Schiedsrichter. Regel 13:1 zählt eine Vielzahl von Situationen auf (siehe unten Auflistung in Info 1), in denen Schiedsrichter das Spiel unterbrechen sollten oder müssen, um es mit einem Freiwurf fortsetzen zu lassen.
In diesem Zusammenhang spielt der in Regel 13:2 formulierte Vorteilsgedanke (ohne dass das Wort Vorteil darin erwähnt würde) eine besondere Rolle.
Lassen Sie uns den Vorteilsgedanken im Umfeld von Freiwurf-Entscheidungen näher betrachten.
Weitere Informationen zu seiner grundlegenden Anwendung finden sich in der Rubrik "Schiedsrichter, Sekretär und Zeitnehmer".
Wichtig:
Hauptaufgabe der Schiedsrichter ist die Förderung des Spielflusses! Sie sollten ihn im Sinne der Attraktivität des Spiels erhalten, anstatt es durch unnötige oder vorschnelle und damit die nicht fehlbare Mannschaft möglicherweise benachteiligende Pfiffe zu unterbrechen.
Der offizielle Regeltext
Freiwurf-Entscheidungen – Kontinuität vor Spielunterbrechung?
Info 1 gibt einen Überblick über die Spielsituationen, in denen die Schiedsrichter das Spiel gemäß 13:1a und b unterbrechen und durch einen Freiwurf für die andere Mannschaft wiederaufnehmen lassen sollten. In Verbindung damit ist Info 2 zu sehen, die unter Beachtung des Vorteilgedankens bei Freiwurf-Entscheidungen gemäß 13:2 fünf Situationen unterscheidet.
Regelwidrigkeiten der abwehrenden Mannschaft
Hier müssen die Schiedsrichter das Spiel dann unterbrechen, wenn z. B. der Angreifer aufgrund eines Fouls eines Abwehrspielers (z. B. Umklammern) den Ball nicht mehr spielen kann, dadurch selbst eine Regelwidrigkeit (z. B. einen Schrittfehler) begeht oder der Ball z. B. durch eine regelwidrige Blockaktion verloren ging. Vor allem bei Wurfausführungen (15:4) sollten die Schiedsrichter das Spiel nicht vorschnell unterbrechen, wenn Abwehrspieler z. B. den 3-m-Abstand verkürzen. Voraussetzung: Es darf der nicht fehlbaren Mannschaft durch das Weiterlaufenlassen des Spiels kein Nachteil entstehen. Beachte hier aber die Guideline zur Vorteilsgewährung in den letzten 30 Sekunden (Regel 8:11b, letzter Absatz).
Persönliche Bestrafung
Der klassische Fall der Vorteilsgewährung: Behält ein Angreifer in einer aussichtsreichen Aktion (z. B. Gegenstoß, 1-gegen-1-Aktion) trotz eines progressiv zu ahndenden Foulspiels die volle Ball- und Körperkontrolle, muss zunächst Vorteil gewährt werden – das Spiel soll also erst nach Beendigung der jeweiligen Aktion unterbrochen und der fehlbare Spieler entsprechend der Spielsituation bestraft werden. Sollte die Mannschaft des nachträglich zu bestrafenden Spielers (z. B. nach einem Fehlwurf der gegnerischen Mannschaft) in Ballbesitz kommen, so ist das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, der fehlbare Spieler zu bestrafen und das Spiel anschließend mit Freiwurf für die Mannschaft, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung in Ballbesitz war, wieder aufzunehmen (13:4a). In diesem Fall soll somit kein (regelwidriger) Vorteil für die fehlbare Mannschaft gewährt werden.
Regelwidrigkeiten der ballbesitzenden Mannschaft
Vorteilssituationen sind auch gegeben, wenn beispielsweise ein Angreifer nach einem Schrittfehler den Ball verliert, den ein Gegenspieler aufnimmt und damit sofort zum Gegenstoß startet. Hier sollte kein Freiwurf wegen des Schrittfehlers gegeben werden, weil die an sich freiwurfberechtigte Mannschaft auch so direkt in Ballbesitz gelangt ist.
Wechselfehler, Fehler beim Betreten der Spielfläche
Hier muss der Zeitnehmer (Ausnahme Schiedsrichter und Delegierte!) sofort das Spiel mit einem Pfiff unterbrechen, eine Vorteilsgewährung kommt nicht in Betracht. Hier gilt für die letzten 30 Sekunden der zweiten Halbzeit der regulären Spielzeit als auch in den jeweils letzten 30 Sekunden der zweiten Halbzeiten der beiden Verlängerungen folgende Sonderregel (vgl. Guidelines und Interpretationen, Abstandsvergehen, Regel 8:11a): Wird das Spiel wegen einer Wurfverhinderung in den letzten 30 Sekunden unterbrochen, die nicht direkt mit der Wurfvorbereitung oder der Wurfausführung zusammenhängt (Wechselfehler), ist Regel 8:11a anzuwenden und der nicht fehlbaren Mannschaft ein 7-m-Wurf zuzusprechen.
Spielunterbrechung ohne Regelwidrigkeit
Beispiele: Unberechtigter Pfiff des Zeitnehmers, offensichtliche Verletzung eines Spielers, Gefährdung durch Gegenstände auf dem Spielfeld.
Hier soll regeltechnisch auch die Vorteilsregel gemäß Regel 13:2 zur Anwendung kommen, wobei dies allerdings in vielen konkreten Situationen nicht opportun ist. Die Mannschaft, die zum Zeitpunkt einer derartigen Unterbrechung in Ballbesitz war, behält den Ball (Spielfortsetzung mit Freiwurf, 13:4).
Die Ausführung von Freiwürfen
Freiwurf-Entscheidungen sind auf dem gesamten Spielfeld (außerhalb des Torraums) denkbar. Am häufigsten kommen sie jedoch beim Positionsangriff einer Mannschaft vor. Während Freiwürfe grundsätzlich an der Stelle auszuführen sind, an der die geahndete Regelwidrigkeit begangen wurde (13:6), gibt es bei Regelwidrigkeiten im Raum zwischen der Freiwurf- und der Torraumlinie eine Besonderheit: Da ein Freiwurf niemals zwischen Freiwurf- und Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft ausgeführt werden darf, muss der Ausführungsort verlegt werden. Wie die Grafik unten zeigt, verlegt an die dem Ort des Vergehens nächstgelegene Stelle vor der gegnerischen Freiwurflinie (13:6).
Ballhalter/Werfer
- Grundsätzlich da, wo der Fehler begangen wurde
- Die Freiwurflinie darf vor der Ausführung nicht berührt und darf auch nicht überschritten werden, bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat.
Mitspieler
- Grundsätzlich beliebig, jedoch nicht zwischen Torraum- und Freiwurflinie, bevor der Ball die Hand des Werfers verlassen hat
- Bei Freiwurf nach Halbzeit- oder Schlusssignal drei Meter Abstand vom Werfer
Gegenspieler
- Grundsätzlich mit einem Abstand von mindestens 3 Metern bzw. an der Torraumlinie, bis der Ball die Hand des Werfers verlassen hat.
Bei einer Freiwurfentscheidung sofort die Spielrichtung anzeigen!
Der Freiwurf wird grundsätzlich ohne Anpfiff ausgeführt (Ausnahmen: 13:4, 15:5).
Zur Klarstellung der Spielfortsetzung für alle Beteiligten und Zuschauer sollten die Schiedsrichter vor allem bei Entscheidungen nahe der Torraumlinie sofort deutlich die Ausführungsrichtung (Handzeichen 9) anzeigen, damit der begünstigten Mannschaft eine umgehende Ausführung des Freiwurfs ermöglicht wird. Viele Mannschaften versuchen von Zeit zu Zeit eine sogenannte ‘schnelle’ Freiwurfausführung: Mit einem schnellen Abspiel kann ein überraschender Torwurf gegen eine Abwehr erfolgen, die sich noch nicht vollständig zur Freiwurf-Abwehr formiert hatte. Um solche Spielweisen zu unterstützen, muss nach Spielunterbrechungen hinsichtlich der Spielfortsetzung sofort Klarheit herrschen!
Die Schiedsrichter sollten zudem eine zügige Freiwurfausführung nicht dadurch behindern, dass sie sich zur Anzeige des korrekten Ausführungsorts dort demonstrativ und/oder länger postieren.
Von Beginn des Spieles an sollten die Schiedsrichter für eine korrekte Aufstellung aller Spieler bei der Ausführung von Freiwürfen sorgen; hier ist es angebracht, mit verbalen Hinweisen die Beteiligten auf regeltechnische Konsequenzen im Wiederholungsfall hinzuweisen. Durch (körperliche) Präsenz der Schiedsrichter kann für eine korrekte Wurfausführung über die gesamte Spielzeit gesorgt werden.
Toleranz hinsichtlich des Ausführungsorts
Nahe dem eigenen Torraum
bis zu 3 Meter Toleranz zum eigentlichen Ausführungsort
In der Mitte des Spielfelds
bis zu 1,5 Meter Toleranz
An der gegnerischen Freiwurflinie
keine Toleranz
Beachte:
Je näher der Angreifer am gegnerischen Tor ist, desto weniger darf der Ort der Freiwurfausführung vom Ort der Regelwidrigkeit abweichen.
Der Kommentar zu Regel 13:6 empfiehlt eine unterschiedlich große Toleranz, was den Ort der tatsächlichen Freiwurfausführung in Bezug zum Ort der geahndeten Regelwidrigkeit angeht. Dieses Grundprinzip skizziert das Bild oben und dessen Beschreibung.
- Bei Freiwurf-Entscheidungen für eine Mannschaft in der Nähe ihres eigenen Torraums kann diese Toleranz (großzügig) bis zu 3 Meter betragen. Pfiffe, um (kleinliche) Korrekturen des Ortes der Freiwurfausführung vorzunehmen, stören hier nur das Spiel und führen zu Unmut bei Mannschaften und Zuschauern. Nicht zuletzt soll durch die empfohlene Toleranz die Einleitung von schnellen Gegenstößen durch die bisher abwehrende Mannschaft gefördert werden. Es darf der bisher abwehrenden Mannschaft durch eine Überschreitung der Toleranz von 3 Metern jedoch kein Vorteil (durch einen schnellen Gegenstoß) entstehen.
- In Höhe der Mittellinie beträgt der Toleranzbereich nur noch die Hälfte (bis zu 1,5 Meter).
- Je näher die geahndete Regelwidrigkeit am gegnerischen Tor begangen wurde, umso genauer muss der Ort der Freiwurf-Ausführung dem des Vergehens entsprechen.
Konkret: An der gegnerischen Freiwurflinie dürfen die Schiedsrichter keine Toleranz zum eigentlichen Ausführungsort zulassen, zumal hier ja ein direkt ausgeführter Freiwurf zum Tor führen kann.
Auf die Einhaltung der hier angegebenen Toleranzbereiche ist insbesondere dann zu achten, wenn die neu angreifende Mannschaft den Versuch unternimmt, den ihr zugesprochenen Freiwurf direkt auf das „leere Tor“ auszuführen, da hier eine klare Torgelegenheit vorliegen kann.
Fehler der angreifenden Mannschaft bei der Wurfausführung
Folgende Verhaltensregeln für die Schiedsrichter gelten bei Freiwurfausführungen:
- Fehler der Angreifer vor der Wurfausführung müssen zunächst immer korrigiert werden. Eine Ausnahme stellt die Situation dar, in der der ausführenden Mannschaft ein Nachteil entsteht, z. B. durch einen Ballverlust nach einem Fehlpass nach falscher Aufstellung (z. B. Überschreitung des Toleranzbereiches). Hier muss der Schiedsrichter die Wirkung des Freiwurfes abwarten und nur dann korrigieren, wenn der abwehrenden Mannschaft ein Nachteil (z.B. klare Torgelegenheit) entsteht.
- Nach einer Korrektur muss der Freiwurf immer angepfiffen werden.
- Nach einer Korrektur darf erst dann angepfiffen werden, wenn der ausführende Spieler den Ball in Händen hat.
- Alle Fehler von Werfer und Mitspielern nach dem Anpfiff müssen mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft geahndet werden.
Info 3 behandelt typische Fehler der Angreifer vor und nach der Freiwurfausführung und ihre Ahndung.
Beachte:
Konsequenzen aus Fehlern des Werfers oder seiner Mitspieler während der Wurfausführung sind davon abhängig, ob der Wurf angepfiffen war oder nicht. Diese Differenzierung gilt jedoch nicht in den Fällen von Regel 15:8. Hier ist sofort auf Freiwurf für den Gegner zu entscheiden.
Die regelwidrige ‘Mauer’
Regelwidrigkeiten der Mitspieler beim Rückwärtslaufen: Freiwurf für die gegnerische Mannschaft!
Freiwürfe bergen für den Angriff einen taktischen Vorteil: Die Abwehr muss einen Abstand von 3 Metern einhalten, bis der Ball die Hand des Werfers verlassen hat. Zudem agiert sie quasi aus dem Stand.
Mannschaften mit wurfstarken Rückraumspielern nutzen diese günstige Ausgangposition, um solche Hauptangreifer direkt in Wurfposition zu bringen. Mitspieler bilden dabei häufig eine sogenannte Mauer (siehe Bilder und Beschreibung oben), um Abwehrspieler am Herauslaufen gegen den Rückraumschützen zu hindern. Das Sperren ohne Ball ist diesen Spielern grundsätzlich erlaubt. Aber: Sperren, mit oder ohne Ball, müssen passiv sein. Rückwärts in die Abwehrspieler zu rennen, diese mit ausgestreckten Armen zu blockieren bzw. festzuhalten (siehe Bilder oben), ist nicht erlaubt und mit Freiwurf zu ahnden.
Hinweis für den Feldschiedsrichter: Bildet die angreifende Mannschaft eine „Mauer“ aus zwei oder mehreren Spielern an der Freiwurflinie, um den Rückraumspieler vor der abwehrenden Mannschaft zu schützen, muss genau auf ein fehlbares Verhalten geachtet werden. Dazu muss der Feldschiedsrichter seine Position so verändern, dass er seitlichen Einblick in die Situation hat, die während und nach der Ausführung des Freiwurfes entsteht. Diese Situation tritt häufig auf, wenn die Schiedsrichter das passive Vorwarnzeichen anzeigen und die angreifende Mannschaft nur noch einen oder wenige Pässe zur Verfügung hat.
Regelwidrigkeiten der Abwehrspieler
Häufig verzichten Abwehrspieler darauf, offensiv gegen den Werfer herauszulaufen. Sie laufen stattdessen rückwärts in ihren Torraum, um den Wurf aus dem Rückraum dort aus einer günstigeren Position heraus zu blocken als beim Absprung vor der Torraumlinie (siehe Bilder und Beschreibung oben). Bei eindeutigem Blocken im Torraum müssen die Schiedsrichter auf 7-m-Wurf entscheiden. Regelwidrigkeiten im Verhalten dem Gegenspieler gegenüber (siehe zweites Bild oben) sind progressiv zu bestrafen.
Das häufigste Problem: Die Abwehrspieler verringern noch vor der Freiwurfausführung den 3-m-Abstand
Je nach Spielstand und -situation können Freiwürfe, aus denen der Angriff direkt – oder nach ein oder zwei Pässen – zum Torwurf ansetzen will, durchaus wichtige Bedeutung haben und zwar nicht nur gegen Ende der Halbzeiten. Haben die Schiedsrichter beispielsweise das Vorwarnzeichen für Passives Spiel gegeben, versuchen die gewarnten Mannschaften häufig, den räumlichen Vorteil (3-m-Abstand der Abwehr) für eine Wurfaktion zu nutzen. Umso wichtiger ist es, dass beim Freiwurf alle Spieler eine korrekte Ausgangsstellung einhalten.
Hinweis: Auch hier muss der Feldschiedsrichter seine Position so verändern, dass er seitlichen Einblick in die Situation hat und so ein mögliches Abstandsvergehen ahnden kann.
Bildreihe 1 zeigt ein häufig zu beobachtendes Problem: Die Abwehrspieler versuchen schon vor oder während der Freiwurfausführung, den Abstand zu verkürzen, um im Folgenden den Rückraumschützen offensiv angreifen und am Wurf hindern zu können. Solche klar erkennbaren Verzögerungen der Wurfausführung der gegnerischen Mannschaft durch das Nichteinhalten des 3-m-Abstands oder anderer Verhaltensweisen der Abwehrspieler sind unsportlich und sollten gemäß Regel 8:7c schon beim ersten Mal progressiv bestraft werden.
Wird allerdings die Wurfausführung der gegnerischen Mannschaft aktiv verhindert oder durch das Nichteinhalten des 3-m-Abstands und/oder andere Regelverstöße, die die Ausführung des Wurfs verhindern, dann ist der fehlbare Spieler direkt mit einer Hinausstellung zu bestrafen (8:8g).
Auf der anderen Seite sollten die Schiedsrichter hier Fingerspitzengefühl beweisen und die Abwehr gerade zu Beginn des Spiels zunächst einmal ermahnen bzw. korrigieren.
In Situationen, in denen der taktische Hintergrund dieser Wurfverzögerung sofort erkennbar ist (Beispiel: Die Abwehr in Unterzahl will Zeit gewinnen), muss konsequent geahndet werden.
Besonderheit „letzte 30 Sekunden“
Abstandsvergehen bei der Freiwurfausführung innerhalb der letzten 30 Sekunden unterliegen der Regel 8:11a, wenn der Spieler, der den Abstand nicht einhält, aktiv agiert. Hier gilt nun ebenso wie in dem vorher bereits bekannten Fall, dass das Spiel zu unterbrechen, der fehlbare Spieler zu disqualifizieren und das Spiel mit einem 7-m-Wurf für die nicht-fehlbare Mannschaft fortzusetzen ist, wenn die Ausführung eines Freiwurfs innerhalb der letzten 30 Sekunden verhindert wird (z. B. durch Nichtniederlegen des Balles nach einer Freiwurfentscheidung gegen die angreifende Mannschaft oder durch Klammern des ausführenden Spielers).
Wird der Freiwurf bspw. ausgeführt aber durch einen zu nahe stehenden Spieler geblockt, wodurch das Ergebnis des Wurfes aktiv zerstört oder der Werfer bei der Ausführung gestört wird, dann ist ebenfalls Regel 8:11a anzuwenden.
Steht ein Spieler näher als drei Meter an dem Werfer, stört die Ausführung jedoch nicht aktiv, erfolgt keine Bestrafung. Nutzt der zu nahe stehende Spieler seine Position, um den Wurf zu blocken oder den Pass abzufangen, ist Regel 8:11a anzuwenden.
Vorteil bei schneller Freiwurfausführung
Auch bei Freiwurfausführungen ist gemäß 13:2 an Vorteilsgewährung zu denken.
Besonders ärgerlich sind Situationen, in denen der Feldschiedsrichter eine beabsichtigte schnelle Freiwurfausführung unterbricht, weil Abwehrspieler sich regelwidrig verhalten. Gelangt der Ball quasi im selben Moment trotzdem ins Tor, sind Proteste der erfolgreichen Mannschaft verständlich.
Solchen Fällen beugt Regel 15:4 vor: Danach dürfen(!) die Schiedsrichter z. B. bei einer schnellen Freiwurfausführung eine regelwidrige Position von Abwehrspielern nicht korrigieren, wenn eine sofortige Ausführung für die Ballbesitzer vorteilhaft ist. Bildreihe 2 zeigt ein Beispiel im Sinne der gewünschten Förderung des Spielflusses durch die Unparteiischen
Was tun bei Provokationen?
Häufig versuchen Angreifer – speziell der Ausführende –, das frühzeitige Verkürzen des 3-m-Abstands durch die Abwehrspieler zu provozieren, indem sie einen Pass (Abspiel zum Rückraumspieler) nur antäuschen und dann demonstrativ auf die vorrückenden Gegenspieler zeigen.
Hier ein Beispiel für eine Provokation
Bei der Ausführung eines 7-Meter-Wurfs ist das Antäuschen eine oft genutzte Variante und führt überhaupt nicht zu irgendwelchen Diskussionen. Die unterschiedlichen Meinungen kommen ausschließlich bei der Ausführung von Freiwürfen auf, wie dieses Beispiel mal wieder belegt. Denn hier wird die Aktion und die Reaktion am deutlichsten, gleichwohl das Thema bei allen formellen Würfen vorkommt bzw. vorkommen kann.
Die offizielle Regelauslegung ist hier seit Jahren unverändert, aber trotzdem bleiben die Diskussionen. Das Wichtigste zuerst: Grundsätzlich ist das Antäuschen der Ausführung eines formellen Wurfs wie Anwurf, Abwurf, Einwurf, 7-Meter-Wurf und auch beim Freiwurf regeltechnisch erlaubt, sofern hierbei nach Anpfiff die 3-Sekunden-Regel eingehalten wird.
Das Antäuschen der Ausführung eines formellen Wurfs kann manchmal mit einer bewussten Provokation einer Abstandsverletzung durch den ausführenden Spieler verbunden sein. Und bei genauer Betrachtung der Situation im Video sieht man die beabsichtige Provokation schon im Ansatz.
Denn nicht erlaubt ist das Antäuschen eines Wurfs mit sofortigem Hinweis an die Schiedsrichter bzw. dem sofortigen Blick nach hinten, um deutlich zu machen, dass die abwehrende Mannschaft den Abstand nicht eingehalten hat.
Dies stellt ein unsportliches Verhalten seitens der ausführenden Mannschaft/des ausführenden Spielers dar und ist durch die Schiedsrichter entsprechend zu sanktionieren:
Beim ersten Mal muss eine deutliche Aufforderung an die ausführende Mannschaft erfolgen, dies zu unterlassen. Hierbei sollte auch der Hinweis auf eine mögliche Bestrafung im Wiederholungsfall erfolgen.
Die Spielfortsetzung ist in jedem Fall: Wiederholung des Wurfs nach Anpfiff (in diesem Beispiel natürlich auch unter Beibehaltung des Vorwarnzeichens für passives Spiel).
Eine Bestrafung des Abwehrspielers erfolgt nicht. Dennoch sollte ihm ein Hinweis auf den erforderlichen Abstand gegeben werden.
Ab dem zweiten Mal ist das unsportliche Verhalten des wurfausführenden Spielers progressiv entsprechend der Progressionsreihe zu ahnden, beginnend mit einer Verwarnung, sofern das entsprechende „Kontingent“ noch nicht erschöpft ist (siehe Kommentar zu Regel 16:1). Auch in diesem Fall bleibt die Spielfortsetzung die Wiederholung des Wurfs mit Anpfiff.
Freiwurf gegen die angreifende Mannschaft – Verhalten des Ballbesitzers
Freiwurf-Entscheidungen können selbstverständlich auch gegen die Mannschaft erfolgen, die gerade in Ballbesitz ist. Je nach Situation kann die bislang abwehrende Mannschaft – z. B. nach einem Angreiferfoul oder Passivem Spiel des Gegners – sofort umschalten und mit einer schnellen Freiwurfausführung – an die Toleranzzone denken! – zum Gegenstoß starten.
Im Wissen um die Torgefährlichkeit des Gegners gerade im Tempospiel wird häufig versucht, dessen Wurfausführung zu verzögern.
Entscheidung:
- Time-out
- Hinausstellung des fehlbaren Spielers
Wie die Bilder oben zeigen, verfügt der momentane Ballhalter, der den Ball gemäß 13:5 eigentlich sofort fallen lassen oder niederlegen muss (s. Bild), damit er spielbar ist, über vielfältige Möglichkeiten, die Wurfausführung zu verzögern.
Die dargestellten unsportlichen Verhaltensweisen sind in solchen Situationen gemäß Regel 8:8b generell mit einer Hinausstellung wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen. Da hilft auch nicht ein ‘zufälliges Stolpern’ über den Ball – auf diesen Trick sollten Schiedsrichter nicht hereinfallen.
Nicht immer, wenn der Schiedsrichter gegen die angreifende Mannschaft pfeift, ist der Grund dafür ein Fehlverhalten des Ballbesitzers. Dieser realisiert daher die Gründe für die Entscheidung gegen seine Mannschaft nicht immer sofort. In solchen Fällen müssen die Schiedsrichter seine Reaktion genau beobachten und bei ihrer Entscheidung Fingerspitzengefühl zeigen.
Beachte:
Durch die Freiwurfentscheidung ist der Ball nicht im Spiel. Und wenn der Ball in den letzten 30 Sekunden nicht im Spiel ist und ein Spieler dadurch die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance nimmt in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist der fehlbare Spieler zu disqualifizieren und der nicht fehlbaren Mannschaft ein 7-m-Wurf zuzusprechen.