Richtlinien und Interpretationen


Spielfeldmarkierungen (Regel 1, Auswechselraumreglement Ziffer 1)

Die Grenzlinie für die Coachingzone ist zur besseren Information gedacht. Sie ist 50 Zentimeter lang und wird (außerhalb der Spielfläche, parallel zur Mittellinie) im Abstand von 350 cm gezogen. Sie beginnt 30 Zentimeter außerhalb der Seitenlinie (empfohlene Maße).

Anti-Kippvorrichtung für Tore (Regel 1:2)

Die Tore müssen fest mit dem Boden oder den dahinter liegenden Wänden verbunden oder mit einem Kippschutz versehen sein. Diese neue Regelung wird mit dem Ziel der Unfallvermeidung verabschiedet.

Verletzter Torwart bei Freiwurf (Regel 2:5)

Ist der Torwart bei einem Freiwurf nach dem Schlusssignal verletzt, so ist es der verteidigenden Mannschaft erlaubt, den Torwart auszuwechseln. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Feldspieler der verteidigenden Mannschaft.

Freiwurf oder 7-Meter-Wurf nach Schlusssignal (Regeln 2:6 und 8:11a)

Bei Vergehen oder unsportlichem Verhalten der Verteidiger während der Ausführung eines Freiwurfs oder 7-Meter-Wurfs nach dem Schlusssignal sind diese Verteidiger gemäß Regeln 16:3, 16:6 oder 16:9 persönlich zu bestrafen. Der Wurf muss wiederholt werden (Regel 15:9 Abs. 3). Regel 8:11a findet in solchen Fällen keine Anwendung.

Team-Time-out (Regel 2:10, Erläuterung 3)

Die letzten fünf Spielminuten beginnen, wenn die Spieluhr 55:00 bzw. 05:00 zeigt.

Verwendung von Reservebällen (Regel 3:3)

HF, Kontinentalföderationen und nationale Verbände haben das Recht, die Verwendung von Reservebällen, die sich nicht auf dem Zeitnehmertisch befinden, zu erlauben. Über die Verwendung eines Reserveballs entschieden die Schiedsrichter gemäß Regel 3:4.

Austausch von Spielern und Offiziellen (Regeln 4:1 und 4:2)

Hat eine Mannschaft nicht das volle Kontingent an Spielern (Regel 4:1) oder Offiziellen (Regel 4:2) ausgeschöpft, ist es bis zum Ende des Spiels (einschließlich der Verlängerungen) erlaubt: 

  • einen eingetragenen Spieler als Offiziellen nachzutragen sowie 
  • einen eingetragenen Offiziellen als Spieler nachzutragen. 

Dabei darf die höchstzulässige Anzahl von Spielern bzw. Offiziellen nicht überschritten werden.

Der Spieler bzw. der Offizielle ist in seiner ursprünglichen Funktion zu streichen und der Vorgang im Spielbericht zu vermerken. Ein Ersatz des in dieser Funktion gestrichenen Spielers bzw. Offiziellen ist nicht erlaubt. Ebenso ist es unzulässig, einen anderen Teilnehmer im jeweiligen Funktionsbereich zurückzuziehen, um einen Wechsel unter Beachtung des jeweiligen maximalen Kontingents vornehmen zu können. Ein Teilnehmer darf zudem nicht gleichzeitig als Spieler und als Offizieller eingetragen sein. 

IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen zu treffen.

Die vor dem Funktionswechsel erhaltenen persönlichen Strafen (Verwarnungen, Hinausstellungen) werden sowohl für das persönliche Kontingent als auch für die Kontingente „Spieler“ bzw. „Offizielle“ mitgenommen. 

Spielerwechsel (Regel 4:4)

Das Verlassen und Betreten der Spielfläche darf nur über die eigene Auswechsellinie erfolgen. Eine Ausnahme bildet das Verlassen der Spielfläche durch einen verletzten Spieler nach einer Spielzeitunterbrechung.

Dieser darf nicht gezwungen werden, die Spielfläche innerhalb des Auswechselraums zu verlassen, wenn klar ersichtlich ist, dass seine Verletzung im Auswechselraum oder in der Umkleidekabine versorgt werden muss. Zudem sollten die Schiedsrichter gestatten, dass ein Auswechselspieler die Spielfläche schon betritt, bevor der verletzte Mitspieler diese verlassen hat, um so die Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten.

Betreten der Spielfläche (Regel 4:4 – 4:6)

Ein Wechselfehler liegt vor, wenn sowohl der Spieler, der das Spielfeld verlässt, als auch der Spieler, der das Spielfeld betritt, gleichzeitig mit mindestens einem Fuß auf dem Spielfeld stehen. 

Ein Spieler gilt als zusätzlicher Spieler, wenn dieser mit beiden Füßen auf der Spielfläche steht und kein Mitspieler das Spielfeld verlässt. 

Eine Missachtung der Auswechsellinien liegt vor, wenn ein Spieler, der die Spielfläche verlässt oder betritt mit beiden Füßen auf der falschen Seite der Auswechsel- oder Mittellinie steht.

Zusätzlicher Spieler (Regel 4:6, Abs. 1)

Betritt ein zusätzlicher Spieler die Spielfläche ohne Auswechslung, erhält dieser Spieler eine Hinausstellung. Lässt sich der fehlbare Spieler nicht mehr feststellen, ist wie folgt vorzugehen:

  • Der Technische Delegierte (die Schiedsrichter) fordern den Mannschaftsverantwortlichen auf, den fehlbaren Spieler zu benennen.
  • Dieser Spieler erhält eine Hinausstellung. Diese wird ihm persönlich angelastet.
  • Weigert sich der Mannschaftsoffizielle, den fehlbaren Spieler zu benennen, benennt der Technische Delegierte (die Schiedsrichter) einen Spieler. Dieser Spieler erhält eine Hinausstellung. Diese wird ihm persönlich angelastet.

Hinweise:

  • Als „fehlbarer Spieler“ kann nur ein Spieler benannt werden, der sich zum Zeitpunkt der Unterbrechung auf der Spielfläche befindet.
  • Handelt es sich für den benannten Spieler um seine dritte Hinausstellung, ist er nach Regel 16:6d zu disqualifizieren.

Betreten des Spielfelds mit falscher Trikotfarbe oder -nummer (Regeln 4:7 und 4:8)

Ein Vergehen betreffend Regel 4:7 und 4:8 führt nicht zu einem Wechsel des Ballbesitzes. Das Spiel wird lediglich angehalten, um den Spieler aufzufordern, den Fehler zu korrigieren. Das Spiel wird mit einem Wurf für die Mannschaft fortgesetzt, die in Ballbesitz war.

Technische Ausrüstung in der Auswechselzone (Regeln 4:7 – 4:9)

IHF, Kontinentalföderationen und nationale Verbände haben das Recht, technische Ausrüstung in der Auswechselzone zu erlauben. Die Ausrüstung muss auf faire Weise und nicht zur Kommunikation mit einem disqualifizierten Offiziellen oder Spieler verwendet werden.

Nicht erlaubte Gegenstände, Helme, Gesichtsschutz und Protektoren (Regel 4:9)

Alle Arten und Größen von Helmen und Gesichtsmasken sind untersagt. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf komplette Masken, sondern auch auf Masken, die Teile des Gesichts bedecken.

Bei Knieprotektoren sind metallische Teile verboten, Kunststoffteile müssen vollständig gepolstert sein.

Bei Sprunggelenk-Protektoren müssen alle harten Teile aus Metall oder Kunststoff abgedeckt werden.

Ellbogenschoner dürfen nur aus weichem Material bestehen.

Verbände und Schiedsrichter haben nicht das Recht, in einzelnen Fällen Ausnahmen zu erlauben. Wendet sich jedoch ein Mannschaftsverantwortlicher wegen eines Zweifelsfalls an den Delegierten oder die Schiedsrichter, entscheiden diese aufgrund der Bestimmungen der Regel 4:9 und den „Guidelines“. Im Vordergrund stehen dabei die Grundsätze „nicht gefährlich“ und „kein unrechtmäßiger Vorteil“.

Diese Regelung wurde in Absprache mit der Medizinischen Kommission der IHF eingeführt.

Ergänzende Hinweise (Handlungsanweisung für Schiedsrichter und Technische Delegierte) vgl. Anhang 1 und Anhang 2.

Harz (Regel 4:9)

Die Verwendung von Harz ist erlaubt, Harzdepots an den Schuhen sind zugelassen. Dies stellt keine Gefährdung des Gegners dar.

Nicht erlaubt sind Harzdepots an der Hand oder am Handgelenk. Sie stellen eine Gefahr für die Gegner dar, da das Klebemittel in deren Gesicht oder Augen gelangen könnte. Dementsprechend ist diese Praxis laut Regel 4:9 verboten.

Nationale Verbände haben das Recht, für einzelne Kategorien abweichende Regelungen zu erlassen.

Versorgung verletzter Spieler (Regel 4:11)

Haben sich, beispielsweise durch einen Zusammenprall, mehrere Spieler der gleichen Mannschaft verletzt, können die Schiedsrichter oder der Delegierte weiteren teilnahmeberechtigten Personen erlauben, die Spielfläche zwecks Versorgung von Verletzten zu betreten, wobei pro verletztem Spieler maximal zwei Personen die Spielfläche betreten dürfen. Ebenso überwachen die Schiedsrichter und der Delegierte das Betreten der Spielfläche durch Personen des Sanitätsdienstes.

Verletzter Torwart (Regel 6:8)

Der Torwart wird von einem Wurf aus dem Spiel heraus getroffen und ist handlungsunfähig. Grundsätzlich hat in solchen Fällen der Schutz des Torwarts oberste Priorität. Im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Spiels sind folgende Situationen denkbar:

a) Ein Ball, der aus dem Torraum in das Spielfeld zurückgelangt, bleibt im Spiel.

b) Der Ball geht ins Seiten- oder Toraus, liegt oder rollt im Torraum.

Korrekte Regelanwendung: Spiel sofort unterbrechen, Wiederaufnahme mit Einwurf,  Abwurf oder Freiwurf (je nach Situation zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung).

c) Die Schiedsrichter haben das Spiel unterbrochen, bevor der Ball ins Aus gelangte oder im Torraum liegen blieb/rollte.

Richtige Regelanwendung: Das Spiel wird mit dem entsprechenden Wurf wieder aufgenommen.

d) Der Ball befindet sich über dem Torraum in der Luft.

Korrekte Regelanwendung: Ein bis zwei Sekunden zuwarten, bis eine Mannschaft im Ballbesitz ist. Spiel unterbrechen, Wiederaufnahme mit Freiwurf für die ballbesitzende Mannschaft.

e) Der Schiedsrichter pfeift zum Zeitpunkt, in dem der Ball noch in der Luft ist.

Korrekte Regelanwendung: Wiederaufnahme des Spiels mit Freiwurf für die Mannschaft, die zuletzt im Ballbesitz war.

f) Der Ball springt vom handlungsunfähigen Torwart zu einem Angreifer.

Korrekte Regelanwendung: Spiel sofort unterbrechen, Wiederaufnahme mit Freiwurf für die ballbesitzende Mannschaft.


Hinweis:

Ein 7-m-Wurf ist in solchen Fällen nie möglich. Der Schiedsrichter hat das Spiel zum Schutz des Torwarts bewusst unterbrochen; es handelt sich demnach nicht um einen „unberechtigten Pfiff“ nach Regel 14:1b.

Zählen der Anzahl der Pässe nach Vorwarnzeichen (7:11)

Siehe Schulungshilfe Anhang 1

Disqualifikation des Torwarts (Regel 8:5 Kommentar)

Die Regelung gilt, wenn der Torwart aus dem Torraum kommt oder in einer ähnlichen Position außerhalb des Torraums ist und einen frontalen Zusammenprall mit einem Gegenspieler verursacht. Sie gilt nicht, wenn

a) der Torwart in dieselbe Richtung läuft wie ein Gegenspieler; bspw. nachdem er die Spielfläche wieder aus der Auswechselzone betritt.

b) sich der Ball zwischen Angreifer und Torwart befindet und der Angreifer, der dem Ball hinterherrennt, die Möglichkeit hat, einen Zusammenprall zu vermeiden.

In solchen Situationen treffen die Schiedsrichter eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung.

Eingreifen durch zusätzliche Spieler o. durch Offizielle (Regeln 8:5, 8:6, 8:9, 8:10b)

Greift ein zusätzlicher Spieler oder Offizieller ins Spiel ein, sind für die Bestrafung und Spielfortsetzung folgende Kriterien von Bedeutung:

  • Spieler oder Offizieller
  • Eingreifen bei klarer Torgelegenheit

 

Folgende Fälle sind aufgrund dieser Kriterien denkbar:

a) Zusätzlicher Spieler, während einer klaren Torgelegenheit, ohne erkennbaren Auswechselvorgang auf der Spielfläche.

Korrekte Regelanwendung: 7-m-Wurf, Disqualifikation mit Bericht.

b) Normaler Wechselfehler. Zeitnehmer / Delegierter pfeift bei klarer Torgelegenheit.

Korrekte Regelanwendung: 7-m-Wurf, Hinausstellung für 2 Minuten.

c) Mannschaftsoffizieller läuft während einer klaren Torgelegenheit auf die Spielfläche

Korrekte Regelanwendung: 7-m-Wurf, Disqualifikation mit Bericht.

d) Wie c), aber ohne klare Torgelegenheit

Korrekte Regelanwendung: Freiwurf, progressive Bestrafung.

Weitere Maßnahmen nach Disqualifikation mit Bericht (Regeln 8:6, 8:10a, b)

Die Kriterien für die Höchststufe sind in den Regeln 8:6 (für regelwidriges Verhalten) und 8:10 (für unsportliches Verhalten) festgelegt (siehe auch Regel 8:3 Abs. 2).

Da sich die Folgen einer Bestrafung nach Regel 8:6 oder 8:10 im Spiel nicht von dem in den Regeln 8:5 und 8:9 festgelegten Strafmaß (Disqualifikation ohne Bericht) unterscheiden, wurde von der IHF in beiden Regelbestimmungen die nachfolgende Zusatzbestimmung aufgenommen:  „... reichen sie (red. Anm.: die Schiedsrichter) nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.“

Der vorgenannte Regelzusatz bildet für die zuständige Instanz die Grundlage, die vorgesehene weitergehende Bestrafung vorzunehmen. Keinesfalls darf die im Regeltext verwendete Formulierung: „...können“ so interpretiert werden, dass es im Ermessen der zuständigen Instanz liegt, ob eine weitergehende Bestrafung vorgenommen wird. Dies käme einer Abänderung der Tatsachenfeststellung der Schiedsrichter gleich. Das von der IHF vorgesehene strafsteigernde Maß zur Disqualifikation ohne schriftlichen Bericht wäre nicht mehr gegeben.

Kriterien Disqualifikation ohne Bericht/mit Bericht (Regeln 8:5, 8:6)

Die folgenden Kriterien stellen eine Hilfe bei der Abgrenzung zwischen den Regeln 8:5 und 8:6 dar:

a) Was meint „besonders rücksichtlos“?

  • Tätlichkeiten und tätlichkeitsähnliche Aktionen
  • skrupellose bzw. verantwortungslose Aktionen ohne jeglichen Ansatz eines regelgerechten Verhaltens
  • unbeherrscht schlagend ausgeführte Aktionen
  • böswillige Aktionen

b) Was meint „besonders gefährlich“?

  • Aktionen gegenüber einem schutzlosen Gegenspieler
  • übermäßig riskante und folgenschwere, gesundheitsschädigende Aktionen

c) Was sind „vorsätzliche Aktionen“?

  • bewusst und gewollt durchgeführte böswillige Aktionen
  • mutwillige, ausschließlich auf den Körper des Gegenspielers gerichtete Aktionen, die lediglich der Zerstörung der gegnerischen Aktion dienen

d) Was sind „arglistige Aktionen“?

  • hinterhältige oder verdeckt ausgeführte Aktionen, die den Gegenspieler unvorbereitet treffen

e) Was meint „ohne jeglichen Bezug zur Spielhandlung“?

  • Aktionen fernab des ballführenden Spielers
  • Aktionen ohne jeglichen spieltaktischen Bezug

 Ein Feldspieler oder Torwart betritt beim Versuch, einen Wurf auf das leere Tor zu blocken oder zu fangen, den Torraum (8:8i)

a) Wenn ein sich im Spielfeld außerhalb des Torraums bewegender Feldspieler der verteidigenden Mannschaft den Ball fängt und den Torraum mit irgendeinem Teil seines Körpers betritt, nachdem er den Ball gefangen hat, führt dies zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft ohne persönliche Bestrafung.

b) Wenn ein sich im Spielfeld außerhalb des Torraums bewegender Feldspieler der verteidigenden Mannschaft springt, den Ball in der Luft fängt und anschließend mit dem Ball im Torraum landet, führt dies zu einem 7-m-Wurf für die gegnerische Mannschaft und einer direkten Hinausstellung für zwei Minuten.

c) Wenn ein sich im Spielfeld außerhalb des Torraums bewegender Feldspieler der verteidigenden Mannschaft den Torraum mit irgendeinem Körperteil betritt, bevor er den Ball berührt, führt dies zu einem 7-m-Wurf für die gegnerische Mannschaft und einer direkten Hinausstellung für zwei Minuten.

d) Wenn ein sich im Spielfeld außerhalb des Torraums bewegender Torwart der verteidigenden Mannschaft den Ball fängt und den Torraum mit irgendeinem Teil seines Körpers betritt, nachdem er den Ball gefangen hat, führt dies zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft ohne persönliche Bestrafung.

e) Wenn ein sich im Spielfeld außerhalb des Torraums bewegender Torwart der verteidigenden Mannschaft den Torraum mit irgendeinem Teil seines Körpers betritt und den Ball berührt, während er noch das Spielfeld außerhalb des Torraums mit irgendeinem Teil seines Körpers berührt, führt dies zu einem 7-m-Wurf für die gegnerische Mannschaft ohne persönliche Bestrafung.

f) Wenn ein sich im Spielfeld außerhalb des Torraums bewegender Torwart der verteidigenden Mannschaft springt, den Ball in der Luft fängt und anschließend mit dem Ball im Torraum landet, führt dies zu einem 7-m-Wurf für die gegnerische Mannschaft ohne persönliche Bestrafung.

Anspucken (Regeln 8:9, 8:10a)

Anspucken ist als tätlichkeitsähnliche Aktion zu bewerten und nach Regel 8:10a (Disqualifikation mit Bericht) zu bestrafen.

Die bisherige Differenzierung zwischen „treffen“ (Bestrafung nach Regel 8:10) und „nicht treffen“ (Versuch, Bestrafung nach Regel 8:9) wird beibehalten.

Letzte 30 Sekunden (Regeln 8:11a, 8:11b)

Die letzten 30 Sekunden gibt es sowohl in der regulären Spielzeit (Ende 2.Halbzeit) als auch in den jeweils zweiten Halbzeiten der beiden Verlängerungen. Die letzten 30 Sekunden beginnen, wenn die Spieluhr 59 Minuten 30 Sekunden (bzw. 69:30, 79:30) oder 0 Minuten 30 Sekunden anzeigt.

Abstandsvergehen (Regel 8:11a)

Das „Nichteinhalten des Abstands" führt zu einer Disqualifikation + 7-m-Wurf, wenn ein Wurf in den letzten 30 Sekunden des Spiels nicht ausgeführt werden kann.

Die Regel findet Anwendung, wenn das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden des Spiels oder zusammen mit dem Schlusssignal erfolgte (siehe Regel 2:4, Absatz 1). Die Schiedsrichter treffen hierzu eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung (Regel 17:11).

Wird das Spiel wegen einer Wurfverhinderung in den letzten 30 Sekunden unterbrochen, die nicht direkt mit der Wurfvorbereitung oder der Wurfausführung zusammenhängt (beispielsweise Wechselfehler, unsportliches Verhalten im Auswechselbereich), ist die Regel 8:11a auch anzuwenden.

Wird der Wurf bspw. Ausgeführt, aber von einem Spieler geblockt, der zu nahe steht und das Ergebnis des Wurfes aktiv verhindert oder der Werfer bei der Ausführung gestört wird, dann ist ebenfalls Regel 8:11a anzuwenden. 

Steht ein Spieler weniger als drei Meter an dem Werfer, stört die Ausführung jedoch nicht aktiv, erfolgt keine Bestrafung. Nutzt der zu nahe stehende Spieler seine Position, um den Wurf zu blocken oder den Pass abzufangen, ist Regel 8:11a anzuwenden.

Disqualifikation in den letzten 30 Sekunden (Regel 8:11b)

Bei Disqualifikation eines Abwehrspielers gemäß Regel 8:5 und 8:6 in den letzten 30 Sekunden führen nur diejenigen Vergehen zu einer Disqualifikation mit Bericht + 7-m-Wurf, die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen. Ein Vergehen eines Abwehrspielers gemäß Regel 8:5 in den letzten 30 Sekunden ist mit Disqualifikation ohne Bericht + 7-m-Wurf zu bestrafen.

Vorteilsgewährung in den letzten 30 Sekunden (8:11b, letzter Absatz)

Die Schiedsrichter unterbrechen das Spiel spätestens dann und entscheiden auf 7-m-Wurf, wenn der noch angespielte Mitspieler kein Tor erzielt bzw. das Spiel mit einem weiteren Pass fortsetzt.

Regel 8:11b findet Anwendung, wenn das Vergehen innerhalb der Spielzeit oder zusammen mit dem Schlusssignal erfolgt (siehe Regel 2:4, Abs. 1). Die Schiedsrichter treffen hierzu eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung (Regel 17:11).

Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt auch in den letzten 30 Sekunden nur dann zu einem 7m, wenn die Voraussetzungen von Regel 8:5, letzter Absatz erfüllt sind oder wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:6 handelt.

Verwendung des Videobeweises (Regel 9:2, 17:13)

Ist nach der Verwendung des Videobeweises eine Entscheidung nötig, wird die Frist für die Aberkennung eines Tores verlängert, die laut Regel 9:2 nur gilt, bis der nachfolgende Anwurf ausgeführt wurde. Die Frist wird bis unmittelbar nach dem zweiten Wechsel des Ballbesitzes oder dem nachfolgenden Wurf im Zusammenhang mit dem Wechsel des Ballbesitzes verlängert.

Für weitere Informationen siehe Reglement für den Videobeweis.

Ausführung des Einwurfs (Regel 11:4)

Der Einwurf ist Richtung Spielfläche als direkter Wurf über die Seitenlinie auszuführen.

7-Meter-Entscheidung bei leerem Tor (Regel 14:1 und Erläuterung 6c)

 Die in Erläuterung 6c beschrieben Definition einer klaren Torchance bei einer klaren und ungehinderten Gelegenheit zum Wurf des Balls ins leere Tor setzt voraus, dass der Spieler in Ballbesitz ist und klar versucht, direkt auf das leere Tor zu werfen. Diese Definition einer klaren Torchance gilt ungeachtet der Art des Vergehens und unabhängig davon, ob der Ball im Spiel war oder nicht. Bei der Ausführung jedes Wurfs müssen sich Werfer und Mitspieler in einer korrekten Position befinden.

Ausführung von Würfen (Regel 15)

Regel 15:7, Abs.3 und Regel 15:8 zählen Beispiele möglicher Fehler bei der Ausführung von Würfen auf. Ebenso wie das Prellen oder das Niederlegen (und Wiederaufnehmen) des Balls nicht erlaubt sind, ist es regelwidrig, bei der Ausführung eines Wurfs mit dem gefassten Ball auf der Spielfläche Bodenkontakt zu haben (Ausnahme: Abwurf).

Auch in diesem Fall ist bei Fehlern gemäß Regel 15:7 und 15:8 vorzugehen (Korrektur bzw. Ahndung).

Disqualifizierte Spieler/Offizielle (Regel 16:8)

Disqualifizierte Spieler und Offizielle müssen die Spielfläche und den Auswechselraum sofort verlassen und dürfen danach in keiner Form Kontakt zur Mannschaft haben. Sie müssen bis zum Ende des Spiels in der Sporthalle bleiben.

Stellen die Schiedsrichter nach Wiederaufnahme des Spiels ein offensichtliches Vergehen eines disqualifizierten Spielers oder Offiziellen fest, oder wenn ein disqualifizierter Spieler oder Offizieller nicht bis zum Ende des Spiels in der Sporthalle bleibt, ist dies in einem schriftlichen Bericht festzuhalten.

Es ist jedoch nicht möglich, gegen diese Spieler oder Offiziellen im Spiel zusätzliche Strafen auszusprechen, und ihre Handlungen können in keinem Fall zur Verringerung der Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld führen. Dies gilt auch, wenn beispielsweise ein disqualifizierter Spieler das Spielfeld betritt.

Besonders grob unsportliches Verhalten nach einer Disqualifikation (Regel 16:9d)

Macht sich ein Spieler, nachdem er disqualifiziert wurde, gemäß Regel 8:10a des besonders grob unsportlichen Verhaltens schuldig, ist der Spieler mit einer zusätzlichen Disqualifikation mit schriftlichem Bericht zu bestrafen und die Mannschaft für 4 Minuten um einen Spieler zu reduzieren.

Gefährdung von Spielern durch Zuschauer (Regel 17:12)

Regel 17:12 ist auch anzuwenden bei Gefährdung von Spielern durch Zuschauer, beispielsweise durch Laser-Pointer oder andere Gegenstände. Dabei ist wie folgt vorzugehen:

  • Spiel gegebenenfalls sofort unterbrechen oder nicht aufnehmen.
  • Anweisung an die Zuschauer, dies zu unterlassen.
  • Gegebenenfalls Zuschauer aus dem entsprechenden Sektor entfernen lassen und, soweit erforderlich, das Spiel erst wieder wiederaufnehmen, wenn alle Zuschauer die Halle verlassen haben.
  • Heimmannschaft anweisen, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
  • Schriftlicher Bericht.

War das Spiel zum Zeitpunkt der Feststellung bereits unterbrochen, ist gemäß Regel 13:3 (analog) zu verfahren.

Erfolgt die Spielunterbrechung zum Zeitpunkt einer klaren Torgelegenheit, ist gemäß Regel 14:1c zu verfahren.

In allen übrigen Fällen ist auf Freiwurf für die zuvor ballbesitzende Mannschaft an dem Ort zu entscheiden, an dem sich der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung befand.