Unsportliches Verhalten, das zwingend mit einer direkten Hinausstellung geahndet werden muss
Eine Hinausstellung als Einstiegsbestrafung bei unsportlichem Verhalten – Regel 8:8 nennt drei konkrete Beispiele.
Schwerwiegende Unsportlichkeiten
Bestimmte Unsportlichkeiten werden von der Regel 8:8 als schwerwiegend eingestuft und erfordern damit eine direkte Hinausstellung des fehlbaren Spielers oder Offiziellen.
1. Proteste von Spielern und Offiziellen (8:8a)
Gegenüber dem von 8:7a erfassten unsportlichen Protestieren setzt eine Bestrafung desselben Grunddelikts mit direkter Hinausstellung (8:8a) voraus, dass besonders intensiv protestiert wurde.
Merkmale:
- die Lautstärke des Protestierens (z. B. Anschreien der Schiedsrichter)
- intensives Gestikulieren
- provokatives Verhalten (z. B. durch abfällige Handbewegungen gegenüber den Schiedsrichtern)
2. Der Ballbesitzer gibt nach einer Entscheidung gegen seine Mannschaft den Ball nicht unverzüglich frei (8:8b)
Fehler:
Direkte Hinausstellung (8:8b)!
Das bewusste Nichtniederlegen des Balls kann unter Umständen einen Gegenstoß des Gegners verhindern. Häufig versuchen Spieler in dieser Situation auch, die Schiedsrichter zu täuschen: Beispielsweise „stolpern“ sie „zufällig“ über den Ball, um ein paar Sekunden herauszuholen, in denen sie in die Abwehr zurücklaufen können. der Ball muss immer so freigegeben werden, dass er für den Gegner spielbar ist.
Achtung: In den letzten 30 Sekunden des Spiels ist auch 8:11a zu beachten!
3. Blockieren eines in den Auswechselbereich gelangten Balls (8:8c)
Dieselbe Sanktion droht, wenn der Ball in den Auswechselraum gelangt ist und dort nicht sofort freigegeben wird.
Achtung: In den Fällen 2 und 3 in den letzten 30 Sekunden des Spiels ist auch 8:11a zu beachten!
4a. Treffer mit Ball gegen den Kopf des Torwarts (8:8d)
Grundgedanke der Regeländerung von 2022 ist, die Torhüter vor Kopftreffern aus dem freien Spiel heraus besser zu schützen. Anders als beim 7-m-Wurf (Regel 8:9d) wird der fehlbare Spieler aber nicht disqualifiziert, sondern erhält eine Hinausstellung.
Kriterien:
- Nur in freien Spielsituationen, d.h., wenn sich zwischen dem Werfer und dem Torwart kein Verteidiger befindet,
- Erste Kontakt mit dem Ball muss am Kopf erfolgen,
- Regel greift nicht, wenn der Torwart seinen Kopf Richtung Ball bewegt.
Versucht der Torwart, die Schiedsrichter zu täuschen, um eine Bestrafung zu provozieren, ist der Torwart gemäß Regel 8:8g zu bestrafen.
4b. Kopftreffer beim 7-m-Wurf
Ein harter 7-m-Wurf kann für den Torwart eine Gefährdung darstellen. Hin und wieder zielen 7-m-Schützen leider in die Nähe des Kopfes des Torhüters, um diesen zu verunsichern oder seinen Angstreflex zu nutzen.
Regel 8:8d wertet Kopftreffer des 7-m-Schützen – wie in einer freien Spielsituation - als unsportliches Verhalten. Die Intensität des Wurfes spielt für die Bewertung keine Rolle.
Die Interpretation bei einem Kopftreffer beim 7-m-Wurf ist auf die gleiche Auslegung (was die Bewegung des Torwarts und das Strafmaß angeht) wie beim freien Wurf aus dem Spiel heraus auf den Torwart angepasst. Das hat in der Praxis folgende Konsequenzen:
Torwarttypische Aktionen, die zu einem Treffer am Kopf führen, werden auch beim 7 Meter der Verantwortung des Schützen (hier Vollverantwortung wegen ruhender Ausgangslage) zugeführt, d. h., die bisher geltende „fadenkreuzartige“ Abweichung beim Treffer gilt nicht mehr.
Straffrei bleiben in allen dynamischen Fällen, die vom Torwart bewusst herbeiführten Kopftreffer (z. B. beim Lob-Shot bzw. Heber/Leger), die als Kopfball gehalten werden, denn dabei geht eindeutig der Kopf zum Ball und nicht der Ball zum Kopf. Dass solche Dinge passieren, ist eher theoretischer Natur.
5. Kopftreffer bei Freiwürfen
Das für den Kopftreffer beim 7-m-Wurf Gesagte gilt auch für Kopftreffer in Freiwurf-Situationen nach dem Schlusssignal, die für die Abwehrspieler genauso gefährlich sein können. Regel 8:8e gilt aber nur für Freiwürfe, die nach dem Schlusssignal (nach Ablauf der Spielzeit zur Pause oder am Schluss) gemäß Regel 2:4 ausgeführt werden. Bei dem als direkter Torwurf ausgeführten Freiwürfen kann ein Wurf gegen den Kopf eines Abwehrspielers aus nur drei Metern Distanz zu ernsthaften Verletzungen führen.
Wie beim 7-m-Wurf oder einer freien Spielsituation ist auch hier eine direkte Hinausstellung (8:8e) auszusprechen. Generell trägt auch hier der Werfer die Verantwortung dafür, den Abwehrspieler nicht zu gefährden.
6. Aktives Abwehren von Würfen oder Pässen durch das Benutzen von mit dem Fuß oder Unterschenkel
Dies Regelwidrigkeiten sind weiterhin 8:7 zugeordnet und demnach (sofern noch möglich), mit Verwarnung zu ahnden. Erfolgt die Aktion jedoch bewusst und gezielt, wird direkt auf eine Hinausstellung entschieden (8:8f). Gegenüber der Regel 8:7e ist das entscheidende Kriterium, dass deutliche Abspreizen oder Anheben eines bzw. beider Unterschenkel oder Füße mit dem Ziel, einen Pass oder Torwurf zu blocken/wegzuschlagen (z.B. in Torwartmanier), was auch einen deutlichen Einfluss auf die Spielsituation zur Folge haben kann (siehe hierzu auch Regel 7:8 und 8:7e).
7. Verhinderung der Wurfausführung
Aktives Verhindern der Wurfausführung der gegnerischen Mannschaft und Nichteinhalten des 3-Meter-Abstands und/oder andere Regelverstöße, die die Ausführung des Wurfs verhindern, sind zwingend mit einer Hinausstellung zu ahnden.
8. Simulieren von Aktionen des Gegenspielers, um die Schiedsrichter zu täuschen
Der Versuch, die Schiedsrichter durch Simulieren hinsichtlich der Aktionen eines Gegenspielers zu täuschen, wenn nur in sehr geringem Maße oder gar kein Kontakt mit dem betreffenden Körperteil hergestellt worden ist, um eine Spielzeitunterbrechung oder eine unverdiente Strafe eines gegnerischen Spielers zu provozieren (siehe auch 8:7d) ist mit einer Hinausstellung zu ahnden (8:8h).
9. Abwehren oder Fangen eines Wurfs auf ein leeres Tor
Gemäß Regel 14:1 ist auf 7-Meter-Wurf zu entscheiden, wenn durch einen Spieler der gegnerischen Mannschaft regelwidrig eine klare Torgelegenheit vereitelt wird. Der Ort des regelwidrigen Verhaltens ist dabei unerheblich. Es gilt die gesamte Spielfläche.
Eine der zahlreichen Möglichkeiten, regelwidrig eine klare Torgelegenheit der gegnerischen Mannschaft zu vereiteln, findet sich in den Bestimmungen der Regel 6:2c. Wenn ein Abwehrspieler durch Betreten des Torraums eine klare Torgelegenheit vereitelt, ist auf 7-Meter-Wurf für die nicht fehlbare Mannschaft zu entscheiden.
Zusätzliche Erklärungen/Klarstellungen über den Begriff der „klaren Torgelegenheit“ finden wir – wenn es um das leere Tor geht - in der IHF-Erläuterung 6.
Gemäß der Erläuterung 6c) besteht eine klare Torgelegenheit auch dann, wenn ein Torwart seinen Torraum verlassen hat und ein Gegenspieler mit Ball- und Körperkontrolle eine klare und ungehinderte Gelegenheit zum Wurf des Balls ins leere Tor hat. Zu den gegnerischen Spielern gehört selbstverständlich auch der Torwart einer Mannschaft.
Wird nun dieser Wurf regelwidrig vereitelt (Ausführung behindert oder unterbunden oder durch Betreten des Torraums abgewehrt), ist auf 7-Meter-Wurf zu entscheiden.
Regel 8:8i fordert hier eine direkte Hinausstellung des fehlbaren Feldspielers, wenn er in diesen Fällen den eigenen Torraum betritt und den Ball fängt oder abwehrt.
Zur Klarstellung werden hier die möglichen Fälle aufgeführt, die deutlich machen sollen, wann Regel 8:8i greift und wann nicht:
a. Läuft ein Spieler der verteidigenden Mannschaft außerhalb des Torraums, fängt den Ball im Spielfeld und betritt nach dem Fangen des Balls mit irgendeinem Körperteil den Torraum, führt dies zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft und zu keiner persönlichen Bestrafung.
b. Läuft ein Spieler der abwehrenden Mannschaft auf dem Spielfeld außerhalb des Torraums, springt ab, fängt den Ball in der Luft und landet mit dem Ball im Torraum, gibt es einen 7-Meter-Wurf für die gegnerische Mannschaft und eine direkte Hinausstellung.
c. Ein Spieler der verteidigenden Mannschaft, der auf dem Spielfeld außerhalb des Torraums läuft und mit irgendeinem Körperteil den Torraum betritt, bevor er den Ball berührt, führt zu einem 7-Meter-Wurf für die gegnerische Mannschaft und einer direkten Hinausstellung von zwei Minuten.
d. Ein Torhüter der abwehrenden Mannschaft, der auf dem Spielfeld außerhalb des Torraums läuft, den Ball fängt und nach dem Fangen des Balls mit irgendeinem Körperteil den Torraum betritt, führt zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft und keiner persönlichen Bestrafung.
e. Ein Torwart der verteidigenden Mannschaft, der außerhalb des Torraums auf das Spielfeld läuft, den Torraum mit irgendeinem Körperteil betritt und den Ball berührt, während er noch außerhalb des Torraums mit irgendeinem Körperteil das Spielfeld berührt, führt zu einem 7-Meter-Wurf für die gegnerische Mannschaft und keiner persönlichen Bestrafung.
f. Ein Torwart der verteidigenden Mannschaft, der außerhalb des Torraums auf das Spielfeld läuft, springt und den Ball in der Luft fängt und dann mit dem Ball innerhalb des Torraums landet, führt zu einem 7-Meter-Wurf für die gegnerische Mannschaft und zu keiner persönlichen Strafe.
g. Ein Spieler oder Torwart der verteidigenden Mannschaft, der auf dem Spielfeld außerhalb des Torraums läuft und den Ball in der Luft oder noch im Spielfeld ins Seiten- oder Toraus abwehrt und bei der Landung im Torraum keinen Kontakt mit dem Ball hat. führt zu einem Einwurf für die gegnerische Mannschaft.
10. Mannschaftsoffizieller, der den Ball oder einen Spieler auf der Spielfläche berührt
Wenn ein Mannschaftsoffizieller, der außerhalb des Spielfelds steht, den Ball oder einen Spieler berührt, während er seiner Mannschaft Anweisungen gibt und so versehentlich in das Spiel eingreift. Ist das mit einer sofortigen Hinausstellung zu ahnden. Gleiches gilt, wenn er versehentlich auf der Spielfläche steht.
Der Trainer greift hier bei der Erteilung von Anweisungen an seine Mannschaft versehentlich in das Spielgeschehen im Spielfeld ein. Wenn es um schwerwiegende Strafen wie die rote und blaue Karte geht, muss das unsportliche Verhalten mit einer gewissen Schwere, Gefahr und/oder der klaren Absicht, eine böswillige Handlung zu begehen, einhergehen. Nichts von alledem ist in diesem Beispiel zu beobachten (siehe auch Regel 8:10b (I)),
Entscheidung hier: Direkte Hinausstellung