Trainerverhalten im Spiel: Coachen in der Coachingzone zulassen, unsportliches Verhalten konsequent ahnden

Das Auswechselraum-Reglement legt das Verhalten von Offiziellen und Spielern im Bereich des Auswechselraums und der Coachingzone fest. Sportliches Verhalten und die Konzentration auf das Wesentliche – das Coachen, Betreuen der Mannschaft – sind die Ziele dieser Vorschriften!

Das Auswechselraum-Reglement

Das Auswechselraum-Reglement – fester Bestandteil des Regelwerks – ergänzt verschiedene Bestimmungen und Regelungen für die Auswechselräume sowie Coachingzone und das Verhalten von Spielern und Mannschaftsoffiziellen:

Punkt 1: Lage und Abmessungen der Auswechselräume (Regel 1)

Punkt 2: Spieler und Mannschaftsoffizielle im Auswechselraum (Regel 4)

Punkt 3: Kleidung von Mannschaftsoffiziellen (Regel 4)

Punkt 4: Kontrolle des Auswechselraums durch Zeitnehmer/Sekretär (Regel 18)

Punkt 5: Hier wird das korrekte Verhalten von Mannschaftsoffiziellen und Spielern im Bereich des Auswechselraums bzw. der Coachingzone im Detail beschrieben. Was ist erlaubt, was verboten? Offiziellen ist es erlaubt, sich in der Coachingzone zu bewegen (siehe Info 1).
Ziel dieses Abschnitts ist, das Coachen durch Offizielle von Offiziellen innerhalb der Coachingzone zuzulassen, unsportliches Verhalten wie fortlaufende Störungen oder Proteste aber bereits im Ansatz zu unterbinden. Entsprechende Fallbeispiele mit Lösungen finden sich in Info 2.

Punkt 6: Hier wird der Bezug zur Regel 16 hergestellt, wodurch der Schiedsrichter oder Delegierte bei Verstößen gegen das Auswechselraum-Reglement eine Bestrafung verpflichtend vorzunehmen hat.

Das Auswechselraum-Reglement im Detail

1. Die Auswechselräume befinden sich links und rechts der Verlängerung der Mittellinie, außerhalb der Seitenlinie, bis zum Ende der jeweiligen Auswechselbank (Zulässig und gemeint ist immer auch eine entsprechende Stuhlreihe.) und, wenn es die Platzverhältnisse ermöglichen, auch dahinter (Spielregeln: Abb. 1). 

Das Reglement für Veranstaltungen/Wettbewerbe der IHF und der Kontinentalföderationen legt fest, dass die Auswechselbänke 3,5 m von der Mittellinie beginnen und damit auch die Coachingzone (1:11). Diese Bestimmung gilt auch als Empfehlung für alle Spiele auf anderen Ebenen. 

An der Seitenlinie vor den Auswechselbänken dürfen (bis mindestens 8 m von der Mittellinie) keinerlei Gegenstände stehen. 

2. Nur die Spieler und Mannschaftsoffiziellen, die im Spielprotokoll eingetragen sind, dürfen sich im Auswechselraum aufhalten (Regel 4:1-2).  Sollte ein Dolmetscher erforderlich sein, hat dieser hinter dem Auswechselraum Platz zu nehmen. 

3. Die Mannschaftsoffiziellen müssen im Auswechselraum komplette Sport- oder Zivilkleidung tragen. Farben, die zu Verwechslungen mit den gegnerischen Feldspielern führen können, sind nicht erlaubt. 

4. Der Zeitnehmer/Sekretär unterstützt die Schiedsrichter bei der Kontrolle der Besetzung des Auswechselraums vor und während des Spiels. 

Kommt es vor dem Spiel zu einem Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, darf das Spiel erst beginnen, wenn der Verstoß behoben ist. Kommt es während des Spiels zu einem derartigen Verstoß, kann das Spiel nach der nächsten Spielunterbrechung erst wieder beginnen, wenn die Angelegenheit geregelt wurde.

5. Die Mannschaftsoffiziellen haben das Recht und die Pflicht, ihre Mannschaft auch während des Spiels zu führen und zu betreuen, und zwar auf faire und sportliche Weise und unter Einhaltung der Regeln. Grundsätzlich sollten sie auf der Mannschaftsbank sitzen. 

Den Offiziellen ist es jedoch erlaubt, sich in der Coachingzone zu bewegen (1:11). Die Coachingzone beginnt 3,5 Meter von der Mittellinie entfernt, endet 8 Meter vor der jeweiligen Torauslinie und umfasst, soweit möglich, den Bereich direkt hinter der Auswechselbank. Das Ende der Coachingzone muss mit einer Linie oder einem Klebestreifen mit einer Länge von 50 cm und einer Breite von 5 cm markiert werden, wobei die Markierung außerhalb des Spielfelds an die Seitenlinie anschließt.

Die Bewegung bzw. das Aufhalten in diesem Bereich ist erlaubt, um taktische Anweisungen zu geben und um medizinische Betreuung zu ermöglichen. Prinzipiell darf nur ein Offizieller gleichzeitig stehen oder sich bewegen.  Dabei darf es durch seine Position oder sein Verhalten nicht zu einer Beeinträchtigung der Spieler auf der Spielfläche kommen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung wird der Offizielle progressiv bestraft. 

Dem Offiziellen ist es selbstverständlich erlaubt, die Coachingzone zu verlassen, wenn er ein TTO anmelden will. Dem Offiziellen ist es jedoch nicht erlaubt, die Coachingzone mit der grünen Karte zu verlassen, um am Zeitnehmertisch auf den Moment zur Anmeldung des TTO zu warten. 

In besonderen Situationen, z. B. erforderliche Kontaktaufnahme mit Zeitnehmer/Sekretär, ist dies auch dem Mannschaftsverantwortlichen erlaubt. 

Grundsätzlich sollten die Spieler im Auswechselraum auf der Auswechselbank sitzen.  
Den Spielern ist es jedoch erlaubt, sich: 

  • zum Aufwärmen ohne Ball hinter der Auswechselbank zu bewegen, wenn es die Platzverhältnisse erlauben und es nicht störend wirkt.  

Es ist Mannschaftsoffiziellen oder Spielern nicht erlaubt:  

  • in provozierender, protestierender oder in irgend einer anderen unsportlichen Weise (Sprache, Mimik oder Gestik) auf Schiedsrichter, Delegierte, Zeitnehmer/Sekretär, Spieler, Mannschaftsoffizielle oder Zuschauer einzuwirken oder diese zu beleidigen.  
  • den Auswechselraum zum Zwecke der Spielbeeinflussung zu verlassen.  

Von Offiziellen und Auswechselspielern wird im Allgemeinen erwartet, dass sie sich im Auswechselraum ihrer Mannschaft aufhalten. Falls jedoch ein Offizieller den Auswechselraum verlässt und einen anderen Platz einnimmt, verliert er das Recht, seine Mannschaft zu führen und zu betreuen, und muss in den Auswechselraum zurückkehren, um das Recht wiederzuerlangen.  

Auf jeden Fall unterstehen Offizielle und Spieler weiterhin der Aufsicht der Schiedsrichter, und die normalen Regeln für persönliche Bestrafungen gelten auch, wenn ein Offizieller oder Spieler beschließt, seinen Platz im Auswechselraum oder auf der Spielfläche zu verlassen. Daher sind unsportliches, grob unsportliches oder besonders grob unsportliches Verhalten genauso zu bestrafen, als ob das Vergehen im Auswechselraum oder auf der Spielfläche erfolgt ist. 

6. Kommt es zum Verstoß gegen das Auswechselraum-Reglement, sind die Schiedsrichter bzw. die Delegierten verpflichtet, entsprechend den Regeln 4:2 Abs. 3, 16:1b, 16:3d-f oder 16:6b-d (Verwarnung, Hinausstellung, Disqualifikation) zu verfahren.

Info 1: Verhalten im Auswechselraum

Verhaltensregeln für Offizielle in der Coachingzone

  • Die Coachingzone beginnt 3,5 Meter hinter der Mittellinie und endet 8 Meter vor der jeweiligen Torauslinie (Bild 1)  
  • Der Trainer darf vor oder hinter (falls möglich) der Auswechselbank coachen (Bild 2) – selbstverständlich darf er dafür rechts und links an der Bank vorbeigehen.  
  • Prinzipiell darf nur einer der Offiziellen stehen oder sich in der Coachingzone bewegen.
    Beachte:
    Es ist dem Offiziellen erlaubt, die Coachingzone zu verlassen, um ein Team-Time-out anzumelden (Bild 3).
  • Es ist aber nicht erlaubt, am Zeitnehmertisch stehend den günstigsten Moment für ein Team-Time-out abzuwarten. 
  • In besonderen Fällen, bei erforderlicher Kontaktaufnahme mit Zeitnehmer/Sekretär oder dem Delegierten, darf der Mannschaftsverantwortliche die Coachingzone dazu auch verlassen. 
  • Vergehen gegen das Auswechselraum-Reglement sind gemäß Regel 4:2 Abs. 3, 16:1b, 16:3d-f oder 16:6b-d  mit Verwarnung, Hinausstellung oder Disqualifikation zu ahnden (siehe aber Erl. 7, Abschnitt B, Buchstabe a, Abs. 5 ). 
  • Häufige Proteste/längeres Stehen am Zeitnehmertisch, um auf den günstigsten Moment für das Ablegen der Grünen Karte zu warten oder um Spielerwechsel vorzunehmen oder zu begleiten, ist nicht erlaubt. Innerhalb der Coachingzone darf sich der Trainer allerdings frei bewegen und dort seiner Hauptaufgabe, dem Mannschaftscoaching, nachgehen. 

Farben der Trikots/Anzüge der Offiziellen

In der Vergangenheit haben einige Trainer/Offizielle Kleidung getragen, die die gleiche Farbe hatte wie die Trikots der gegnerischen Spieler (Bild 4). Diese konnten so irritiert werden (Fehlpässe). In derartigen Fällen muss der entsprechende Offizielle die Kleidung wechseln. 

Die Schiedsrichter sollten dies bereits vor dem Spiel in einer technischen Besprechung mit Offiziellen beider Mannschaften klären bzw. die Farben festlegen.

Beachte: 
Für Offizielle ist Sport- oder Zivilkleidung, die zur Verwechslung mit den gegnerischen Feldspielern führen kann, nicht erlaubt.

Der Trainer darf hinter oder vor der Auswechselbank coachen.
Der Trainer darf die Coachingzone verlassen, um ein Team-Time-out anzumelden.
Eine identische Trikotfarbe (hier rot) der Offiziellen und der gegnerischen Mannschaft ist nicht mehr erlaubt.

Info 2: Verhalten im Auswechselraum > Fallbeispiele

Fallbeispiel 1 und ...

  • Mannschaftsoffizielle sind nicht im Spielprotokoll eingetragen, sitzen aber im Auswechselraum.
  • Reservespieler/nichtaktive Spieler (noch nicht im Spielprotokoll eingetragen) sitzen bereits auf der Auswechselbank.
  • Reservespieler/nichtaktive Spieler (noch nicht im Spielprotokoll eingetragen) sitzen zwar gesondert, aber im Auswechselraum.

... Lösung

  • Vor dem Spiel: Eintrag in das Spielprotokoll vornehmen oder zum Verlassen des Auswechselraums auffordern (17:3 Abs. 2). Auswechselraum-Reglement [= ARR] Ziffer 2 und 4
  • Während des Spiels: Unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nicht fehlbaren Mannschaft ist das Spiel bei der nächsten Möglichkeit zu unterbrechen. Danach progressive Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen (4:2 Abs. 3). Anschließend entweder Nachtrag im Spielprotokoll oder Aufforderung zum Verlassen des Auswechselraums (ARR Ziffer 2 und 4).

Fallbeispiel 2 und ...

  • Die coachingfreie Zone ist zu knapp bemessen, was die Arbeit von Zeitnehmer/Sekretär behindert.
  • Die Auswechselbänke stehen (trotz ausreichender Platzverhältnisse) zu nah an der Seitenlinie.

... Lösung

  • Vor dem Spiel: Den Mannschaftsverantwortlichen des Gastgebers auf die regelgerechten Maße hinweisen und zur Behebung des Mangels auffordern (ARR Ziffer 4).
  • Während des Spiels: Unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nicht fehlbaren Mannschaft ist das Spiel bei der nächsten Möglichkeit zu unterbrechen. Dann den Mannschaftsverantwortlichen auf die einzuhaltenden Abstände hinweisen und zur Behebung des Mangels auffordern (ARR Ziffer 2 und 4).

    Fallbeispiel 3 und ...

    • Kinder von Spielern sitzen mit auf der Auswechselbank.
    • Der „Wischer“ sitzt auf der Auswechselbank
    • Zuschauer/Funktionäre, Fotografen halten sich im Auswechselraum auf.
    • Der Hallensprecher befindet sich am Kampfgericht oder im Auswechselraum der Heimmannschaft.

      ... Lösung

      • Vor dem Spiel: Personen zum Verlassen des Auswechselraums auffordern (ARR Ziffer 4).
      • Während des Spiels: Unter Beachtung der Vorteilsregel für die nicht fehlbare Mannschaft ist das Spiel bei der nächsten Möglichkeit zu unterbrechen. Danach progressive Bestrafung des Mannschaftsverantwortlichen des Gastgebers (4:2 Abs. 3) und Aufforderung an ihn zur Behebung des Mangels (ARR Ziffer 2 und 4).

        Fallbeispiel 4 und ...

        • Mehrere Offizielle und/oder Spieler stehen in der Coachingzone.

        ... Lösung

        • Zunächst sollte ohne Spielunterbrechung ein entsprechender Hinweis, ggf. auch eine Ermahnung, an die in der Coachingzone stehenden Spieler und Offiziellen gegeben werden. Bei Form und Inhalt des Hinweises auch zwischen positiven (emotionalen) Ursachen (z. B. Aufspringen und Freude nach Torerfolg) und negativen (z. B. kritische Kommentierung von Schiedsrichterentscheidungen) unterscheiden!
        • Gemäß Ziffer 5 ARR darf nur ein Offizieller stehen oder sich in der Coachingzone bewegen. Die Auswechselspieler sollten grundsätzlich auf der Bank sitzen.
        • Nach erfolgtem Hinweis/erfolgter Ermahnung sollte bei wiederholtem unsportlichem Verhalten (Ziffer 5 ARR; 8:7) eine progressive Bestrafung der fehlbaren Personen erfolgen.
        • Im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Spielunterbrechung ist zudem die Vorteilsregel zu beachten.

        Fallbeispiel 5 und ...

        • Sporttaschen und Wasserkästen befinden sich im Auswechselraum.
        • Wasser- oder Erste-Hilfe-Kästen werden als Auswechselmarkierung benutzt.

        ... Lösung

        • Diese Gegenstände stellen üblicherweise eine Gefährdung für die am Spiel Beteiligten dar. Unter Beachtung der Regel 1:1 Abs. 2 und der ARR Ziffer 3 sind die Gegenstände zu entfernen (z. B. hinter der Bank).
        • Vor dem Spiel: Den Mannschaftsverantwortlichen des Gastgebers zur Behebung des Mangels auffordern (ARR Ziffer 4).
        • Während des Spiels: Unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nicht fehlbaren Mannschaft ist das Spiel bei der nächsten Möglichkeit zu unterbrechen. Dann den Mannschaftsverantwortlichen des Gastgebers zur Behebung des Mangels auffordern (ARR Ziffer 4).

        Fallbeispiel 6 und ...

        • Mannschaftsoffizielle halten sich zu lange/ohne Grund in der coachingfreien Zone auf.

        ... Lösung

        • Den Mannschaftsverantwortlichen zunächst darauf hinweisen ggf. ermahnen, innerhalb der Coachingzone zu bleiben. Dabei das Spiel möglichst nicht unterbrechen. Im Wiederholungsfall ist das Spiel unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nichtfehlbaren Mannschaft bei der nächsten Möglichkeit zu unterbrechen. Danach progressive Bestrafung des fehlbaren Mannschaftsoffiziellen (ARR Ziffer 4, 5 und 6).

        Fallbeispiel 7 und ...

        • Spieler strecken die Beine aus und befinden sich dadurch im Spielfeld.

        ... Lösung

        • Die Spieler zunächst auf das Gefährdungsmoment ihres Handelns hinweisen. Dabei das Spiel möglichst nicht unterbrechen. Eine sofortige progressive Strafe ist nicht angezeigt, da weder ein unerlaubtes Betreten der Spielfläche noch ein fehlerhafter Wechselvorgang vorliegt. Erst im Wiederholungsfall ist das Spiel unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nicht fehlbaren Mannschaft bei der nächsten Möglichkeit zu unterbrechen. Danach progressive Bestrafung des fehlbaren Spielers wegen unsportlichen Verhaltens (8:7, ARR Ziffer 4 und 6).

        Fallbeispiel 8 und ...

        • Die Sportkleidung der Mannschaftsoffiziellen entspricht der Spielerkleidung der gegnerischen Mannschaft.

        ... Lösung

        • Vor dem Spiel: Den Punkt bereit innerhalb der technischen Besprechung klären. Danach die betreffenden Mannschaftsoffiziellen zur Behebung des Mangels auffordern (ARR Ziffer 4).
        • Während des Spiels: Unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nicht fehlbaren Mannschaft ist das Spiel bei der nächsten Möglichkeit zu unterbrechen. Dann den Mannschaftsverantwortlichen bzw. den betreffenden Mannschaftsoffiziellen zur Behebung des Mangels auffordern (ARR Ziffer 4).
        • Eine progressive Bestrafung kommt nur im Wiederholungsfall und bei einer Einstufung als unsportliches Verhalten(8:7) in Betracht.

        Fallbeispiel 9 und ...

        • Offizielle betreten bei Verletzung ihrer Spieler ohne vorherige Genehmigung der Schiedsrichter die Spielfläche. 

        ... Lösung

        • Hier liegt ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Regel 4:11 Abs. 1 vor. Progressive Ahndung derartiger Vergehen gemäß Regel 4:2 Abs. 2, 16:1b, 16:3d und 16:6c.

        Fallbeispiel 10 und ...

        • Der Trainer versperrt durch seine Position (kann durchaus korrekt sein) die Sicht von Zeitnehmer/Sekretär auf die Auswechselmarkierung.

        ... Lösung

        • Den Trainer zunächst darauf hinweisen, ggf. ermahnen, die Aufgaben des Kampfgerichts nicht durch die Wahl einer solchen Position zu behindern. Dafür das Spiel möglichst nicht unterbrechen. Erst im Wiederholungsfall ist das Spiel unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nicht fehlbaren Mannschaft zu unterbrechen. Danach progressive Bestrafung des Mannschaftsoffiziellen wegen unsportlichen Verhaltens (8:7).

        Fallbeispiel 11 und ...

        • Das Ende der Coachingzone ist nicht markiert. 

        ... Lösung

        • Vor dem Spiel: Den Mannschaftsverantwortlichen des Gastgebers zur Behebung des Mangels auffordern (ARR Ziffer 4).
        • Während des Spiels: Unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nicht fehlbaren Mannschaft das Spiel bei der nächsten Möglichkeit unterbrechen. Dann den Mannschaftsverantwortlichen zur Behebung des Mangels auffordern (ARR Ziffer 4). Keine progressive Bestrafung in diesen Fällen.

        Fallbeispiel 12 und ...

        • Mannschaftsoffizielle und/oder Spieler bringen vom Auswechselraum die Zuschauer gegen die Schiedsrichter auf.
        • Ein Trainer protestiert lautstark und gestikulierend gegen eine Entscheidung der Schiedsrichter.

        ... Lösung

        • Gemäß Ziffer 5 des ARR ist dies nicht erlaubt. Ferner liegt hier ein Verstoß gegen Regel 8:7a bzw. 8:8 a vor. Unter Beachtung der Vorteilsregel zugunsten der nicht fehlbaren Mannschaft ist das Spiel bei der nächsten Möglichkeit zu unterbrechen. Danach progressive Bestrafung der betreffenden Mannschaftsoffiziellen bzw. Spieler. Hinsichtlich des Strafmaßes den Kommentar zur Regel 16:1, 16:3 beachten!

        Fallbeispiel 13 und ...

        • Ein Spieler oder Offizieller betritt deutlich die Spielfläche (max. 1 Meter), um Anweisungen zu geben.
        • Ein Spieler oder Offizieller betritt deutlich die Spielfläche, um bei einer Spielunterbrechung einen auf ihn zurollenden Ball zum Freiwurfort zurückzuwerfen.   

        ... Lösung

        • Auch im ersten Fall ist das Spiel sofort zu unterbrechen (erfolgt in aller Regel durch den Zeitnehmer).
        • Ein entsprechendes Verhalten eines Spielers ist als Verstoß gegen Regel 4:6 mit Hinausstellung zu ahnden.
        • Ein entsprechendes Verhalten eines Offiziellen ist als Verstoß gegen Regel 4:2 Abs. 2 als unsportliches Verhalten zu bestrafen.
        • Das Spiel ist mit Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft fortzusetzen. Ist der Ball zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht im Spiel, ist mit dem der Spielsituation vor der Unterbrechung entsprechenden Wurf fortzusetzen.
        • Wurde durch die Spielunterbrechung eine klare Torgelegenheit der nicht fehlbaren Mannschaft verhindert, ist das Spiel mit 7-m-Wurf für sie fortzusetzen.

        Fallbeispiel 14 und ...

        • Nach einer Wurfentscheidung für den Gegner wird der in den eigenen Auswechselraum gelangte Spielball sehr zögerlich bzw. nicht freigegeben.

        ... Lösung

        • Ein derartiges Verhalten wird in der Regel 8:8c als unsportliches Verhalten beschrieben, das mit einer  direkten Hinausstellung zu ahnden ist.
        • Hinsichtlich des Strafmaßes sind die Bestimmungen des Kommentars zu 16:3 zu beachten.

        Fallbeispiel 15 und ...

        Nicht im Spielprotokoll eingetragene Ärzte
        • Aufgrund der maximal möglichen Anzahl von Offiziellen kann es vorkommen, dass ein in der Halle anwesender Arzt der Heim- oder Gastmannschaft nicht im Spielprotokoll eingetragen werden kann. Dies hat zur Folge, dass sich dieser Arzt grundsätzlich nicht zu einer Verletzungsbehandlung auf das Spielfeld begeben darf. Dies ist ausschließlich jeweils zwei auf dem Spielprotokoll eingetragenen Personen gestattet.

        ... spieltechnische Folgen

        Spieltechnische Folgen beim Betreten der Spielfläche durch einen nicht eingetragenen Arzt:
        • Betritt ein Arzt ohne besondere Aufforderung / Genehmigung durch die Schiedsrichter die Spielfläche, ist der Mannschaftsverantwortliche der betroffenen Mannschaft progressiv zu bestrafen. Eine Ausnahme besteht bei der Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation für einen verletzen Spieler. In diesem Fall bleibt das Betreten der Spielfläche ohne Folgen.
        • Wird dem Arzt das Betreten der Spielfläche durch die Schiedsrichter/dem Delegierten genehmigt, bleibt auch dieses Betreten der Spielfläche ohne Folgen.
        • Dieser Vorgang sollte – wenn relevant – nach dem Spiel im Spielbericht vermerkt werden.
        • In der technischen Besprechung vor dem Spiel ist abzuklären, ob ein Arzt anwesend ist und ob dieser im Spielprotokoll eingetragen ist. Für den Fall, dass nur bei einer der beiden Mannschaften ein Arzt anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist, wird in der technischen Besprechung geklärt, ob dieser bei Verletzungen eines Spielers der gegnerischen Mannschaft behandelnd eingreifen kann. Dies kann allerdings nicht dazu führen, dass mehr als zwei teilnahmeberechtigte Personen die Spielfläche zur Betreuung des verletzten Spielers betreten. Eine analoge Anwendung dieser Regelung kann für einen nur bei einer Mannschaft eingetragenen Physiotherapeuten getroffen werden. In diesem Fall kann dieser dann Spieler der anderen Mannschaft ebenfalls behandeln. Auf derartige Vereinbarungen sind alle Beteiligten der technischen Besprechung besonders hinzuweisen.

        Verhalten von Mannschaftsoffiziellen im Auswechselraum

        Von Mannschaftsoffiziellen und Auswechselspielern wird im Allgemeinen erwartet, dass sie während des Spiels auf der Auswechselbank sitzen. 

        Beachte:
        Nur aus der Coachingzone heraus darf ein Mannschaftsoffizieller seine Mannschaft coachen.   

        Setzt er sich beispielsweise in die Zuschauerränge, hat er dieses Recht verloren, untersteht aber weiterhin der Aufsicht der Schiedsrichter, die beispielsweise unsportliche Verhaltensweisen dieses Offiziellen nach wie vor ahnden können.   
        Die Schiedsrichter müssen einen Trainer, der vom Zuschauerbereich aus coachen will, veranlassen, in den Auswechselraum zurückzukehren.   

        Generell haben Spieler und Mannschaftsoffizielle während des Spiels den Anweisungen der Schiedsrichter Folge zu leisten, und zwar auch dann, wenn sie sich deutlich außerhalb der Spielfläche und des Auswechselraums aufhalten, kann unsportliches bzw. grob unsportliches Verhalten im gesamten Bereich der Wettkampfstätte bestraft werden!   
        Natürlich darf sich ein Mannschaftsoffizieller – in der Regel der Trainer – in der Coachingzone frei bewegen und auch stehend coachen. Es darf aber immer nur einer (!) der vier Mannschaftsoffiziellen ständig in der Coachingzone stehen! Und auch nur dort, wo er die Sicht von Zeitnehmer und Sekretär nicht behindert. 

        Um im Auswechselraum Ruhe und Disziplin zu gewährleisten, sollten Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär klare Kommunikationsregeln beachten (siehe Info 3). So darf beispielsweise nur der im Spielprotokoll als Mannschaftsverantwortlicher ausgewiesene Offizielle Kontakt mit Schiedsrichtern, Zeitnehmer und Sekretär aufnehmen. Und das auch nur auf wenige Aspekte begrenzt; eine permanente Diskussion muss unterbunden werden.  
        Auch die Schiedsrichter sollten sich an diesen Kommunikationsregeln orientieren und sich mit allen Fragen und Anliegen ausschließlich an den Mannschaftsverantwortlichen wenden.  

        Es kommt vor, dass Trainer noch Teil der Mannschaft sind und im Spielbericht als Spieler eingetragen sind (sogenannte Spielertrainer). Die Funktion des Spielertrainers ist allerdings im Regelwerk nicht vorgesehen. Jede teilnahmeberechtigte Person ist zu jedem Zeitpunkt des Spiels immer nur einer der beiden Gruppen (Spieler oder Offizielle) zuzuordnen.  
        Wenn der tatsächliche Trainer als Spieler eingetragen ist, ist es ihm nicht erlaubt, seine Mannschaft im Stehen zu coachen. Ist er allerdings als Offizieller eingetragen, dann ist es erlaubt (Wenn er sich dann als Spieler nachtragen lässt, verliert er das Recht, seine Mannschaft zu coachen.).

        Info 3: Kommunikationsregeln

        Grundsätzlich gilt: Während des Spiels keine Diskussionen – auch wenn sie nicht gänzlich zu vermeiden sind ...

        Kommunikationsregeln beachten

        • Nur der im Spielprotokoll eingetragene Mannschaftsverantwortliche darf mit Zeitnehmer/Sekretär oder den Schiedsrichtern Kontakt aufnehmen.  
        • Permanente Diskussionen aber sind nicht erlaubt.  
        • Beispiele für eine notwendige Kontaktaufnahme: 
          – Unklarheiten hinsichtlich einer Strafe oder der Spielzeit
          – Zeitweiliger Ausfall der Zeitmessanlage (Klärung der Restspielzeit etc.) 
          – Nachmelden eines noch nicht teilnahmeberechtigten Spielers  
          – Beantragen des Team-Time-outs 

        Delegierte

        Der Delegierte hat – außer bei Entscheidungen der Schiedsrichter aufgrund von Tatsachenfeststellungen – das Recht, die Schiedsrichter auf einen Regelverstoß oder eine Nichteinhaltung des Auswechselraum-Reglements hinzuweisen. Die Feststellungen der Delegierten sind ebenfalls Tatsachenfeststellungen (17:11). Der Delegierte darf das Spiel auf der Stelle unterbrechen (2:9). Anschließend ist es mit dem der Spielsituation bei der Unterbrechung entsprechenden Wurf wieder aufzunehmen. Dies schließt eine Entscheidung auf 7-m-Wurf wegen Unterbrechung im Moment einer klaren Torgelegenheit ein.  

        Unterbrechung aufgrund von Vergehen im Auswechselraum  

        1. Die Schiedsrichter müssen den Spieler/Offiziellen, der eine vom Delegierten angezeigte Regelwidrigkeit/Unsportlichkeit begangen hat, bestrafen.  
        2. Bei bestimmten Vergehen ist der Sachverhalt von den Schiedsrichtern im Spielprotokoll festzuhalten.  
        3. Spielfortsetzung:  
          a) Freiwurf für die gegnerische Mannschaft oder 7-m-Wurf (sofern im Moment der Spielunterbrechung eine klare Torgelegenheit gegeben war).    
          b) Der Situation im Moment der Spielunterbrechung entsprechender Wurf, wenn der Ball zu diesem Zeitpunkt nicht im Spiel war (13:3).  

        Info 4 stellt im Auswechselraum erlaubte Verhaltensweisen den verbotenen gegenüber. 

        Info 5 zeigt ein Beispiel dafür aus einem Weltmeisterschaftsspiel. Hier wird die Tragweite unsportlicher Verhaltensweisen von Mannschaftsoffiziellen eindrucksvoll sichtbar: Die Info zeigt den korrekten Ablauf, wenn ein Delegierter zwecks Durchsetzung des Auswechselraum-Reglements eingreift und die Schiedsrichter auf ein Fehlverhalten der Offiziellen aufmerksam macht. In Spielen ohne Delegierten soll der Zeitnehmer im Allgemeinen bis zur nächsten Spielunterbrechung warten und dann gemeinsam mit dem Sekretär die Schiedsrichter auf das Fehlverhalten der Offiziellen aufmerksam machen. Die Schiedsrichter haben in diesem Fall jedoch nur die Möglichkeit, die Offiziellen zu ermahnen und den Sachverhalt im Spielprotokoll zu vermerken.

        Info 4: Verhalten von Mannschaftsoffiziellen und Spielern im Auswechselraum

        Erlaubt ist, ...

        ... vor der Auswechselbank auch im Stehen zu coachen (nur von Offiziellen).
        ... dass sich Spieler ohne Ball hinter der Bank im Auswechselraum aufwärmen.

        Erlaubt ist:

        • Im Stehen Anweisungen an Spieler zu geben.
        • Spielerwechsel durchzuführen  
        • Ein Offizieller (Trainer) darf sich in der Coachingzone frei bewegen.  
        • Mannschaftsverantwortlicher: Informationsaustausch mit Zeitnehmer/Sekretär (in außergewöhnlichen Situationen)  
        • Medizinische Betreuung von Spielern  
        • Offizielle: Team-Time-out beantragen

        Verboten ist ...

        ... fortlaufendes Protestieren (verbal oder mit Gesten) gegen Schiedsrichterentscheidungen.
        ... fortlaufendes Protestieren gegen Zeitnehmer/Sekretär oder Delegierte.

        Verboten ist:

        • Provokationen, Proteste (Sprache, Mimik, Gestik) in Richtung Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Gegner, Zuschauer  
        • Den Auswechselraum zum Zwecke der Spielbeeinflussung zu verlassen. 
        • Gegenstände auf das Spielfeld zu rollen/zu werfen.  
        • Mehrere Offizielle stehen oder bewegen sich ständig in der Coachingzone (Ausnahme: medizinische Betreuung).  
        • Zuschauer zu unsportlichem Verhalten/Protesten auffordern.  
        • Sich unter die Zuschauer zu setzen und von dort die Mannschaft weiter zu coachen.  
        • Sich als Spieler entlang der Seitenlinie oder außerhalb der Coachingzone zu bewegen. 

        Info 5: Strafen gegen Offizielle und ihre Auswirkungen