Wer entscheidet über die Spielzeit?

Natürlich sind grundsätzlich die Schiedsrichter für Spielzeitunterbrechungen zuständig. In bestimmten Situationen aber darf auch ein Zeitnehmer/Delegierter die Spielzeit unterbrechen.

Hinweise zur Spielzeit

Info 1 (siehe unten) enthält eine Übersicht über die in den Altersklassen unterschiedlichen Spielzeiten. Während die normale Spielzeit für Mannschaften mit Spielern über 16 Jahren 2 x 30 Minuten beträgt, gelten für Kinder- und Jugendmannschaften kürzere Spielzeiten (2:1). Dabei können je nach Wettkampfstruktur und Art der Spiele (Einzelspiele, Turnierspiele usw.) im Kinder- und Jugendhandball durchaus abweichende Spielzeiten vorgegeben werden. Auch die Länge der Halbzeitpause darf vom Standard (10 Minuten, Regel 2:1) abweichen.   

Bei internationalen Spielen bzw. Spielen der nationalen 1. Ligen darf die Dauer der Halbzeitpause durchaus differieren, um etwa bestimmte Events für Zuschauer durchzuführen oder Wünschen von Fernsehanstalten nachzukommen. Hier darf die Halbzeitpause ausgedehnt werden. Regel 2:1 schreibt deshalb bewusst keine feste Dauer der Halbzeitpause vor (häufig allerdings die Durchführungsbestimmungen, die für die Schiedsrichter verbindlich sind – darin kann auch eine verkürzte Pause vorgegeben werden).


Info 1: Spielzeiten – Altersklassen

1. 2 x 30 Minuten
ab 16 Jahren und älter

2. 2 x 25 Minuten
Jugendmannschaften von 12 bis 16 Jahren

3. 2 x 20 Minuten
Jugend-/Kindermannschaften von 8 bis 12 Jahren

Halbzeitpausen: normalerweise 10 Min.

Je nach Veranstaltung ist es den nationalen Verbänden und Organisationen freigestellt, Abweichungen für die Dauer der Halbzeitpause festzulegen, um z. B. Events in der Spielpause zu ermöglichen oder Wünschen von Fernsehanstalten nachzukommen.


Der offizielle Regeltext

Regel 2: Spielzeit, Schlusssignal, Time-out

Spielzeit

2:1 Die normale Spielzeit für alle Mannschaften mit Spielern ab 16 Jahren und älter beträgt 2 x 30 Minuten; die Halbzeitpause normalerweise 10 Minuten. 
Die normale Spielzeit für Jugendmannschaften von 12-16 Jahren beträgt 2 x 25 Minuten, für Jugendmannschaften von 8-12 Jahren 2 x 20 Minuten; die Halbzeitpause normalerweise 10 Minuten.

Hinweis:
IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Halbzeitpause zu treffen. Die Halbzeitpause beträgt maximal 15 Minuten.

2:2 Ist ein Spiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden und soll bis zur Entscheidung weitergespielt werden, erfolgt nach einer Pause von 5 Minuten eine Verlängerung. Die Verlängerung dauert 2 x 5 Minuten mit 1 Minute Halbzeitpause. 

Ist das Spiel nach einer ersten Verlängerung noch nicht entschieden, erfolgt nach einer Pause von 5 Minuten eine zweite Verlängerung von 2 x 5 Minuten mit 1 Minute Halbzeitpause. 
Fällt auch hier keine Entscheidung, ist der Gewinner im Einklang mit den Bestimmungen des betreffenden Wettbewerbs zu ermitteln. Ist die Entscheidung durch 7-m-Werfen herbeizuführen, gelten die Bestimmungen des folgenden Kommentars.

Kommentar:
Am 7-m Werfen dürfen hinausgestellte oder disqualifizierte Spieler nicht teilnehmen (beachte auch Regel 4:1, Abs. 4). Jede Mannschaft benennt 5 Spieler. Diese Spieler führen im Wechsel mit der anderen Mannschaft je einen Wurf aus. Die Reihenfolge der Werfer ist den Mannschaften freigestellt. Die Torwarte dürfen frei gewählt und gegen einen anderen zur Teilnahme berechtigten Spieler ausgewechselt werden. Spieler dürfen sowohl als Werfer als auch als Torwart eingesetzt werden. 

Die Schiedsrichter bestimmen das Tor, auf das geworfen wird. Die Mannschaft, die das Losen gewinnt, entscheidet, ob sie oder die andere Mannschaft mit dem Werfen beginnt. Nachdem beide Mannschaften je fünf Würfe durchgeführt haben, wechselt die beginnende Mannschaft für die nächsten fünf Würfe, wenn das 7-m-Werfen fortgeführt werden muss, da der Spielstand nach je fünf Würfen immer noch ausgeglichen ist.

Für diese Fortsetzung benennt jede Mannschaft wiederum 5 Spieler. Hierbei dürfen dieselben Spieler wie beim ersten Durchgang benannt werden, auch ein Wechsel einzelner oder aller Spieler ist möglich. Diese Regelung ist bis zur endgültigen Entscheidung anzuwenden. Ein Sieger steht jedoch bereits fest, wenn eine Mannschaft nach einem Wurfwechsel in Führung liegt. Ist ein 7-m-Werfen entschieden, bevor beide Mannschaften jeweils fünf Würfe in der ersten Runde ausgeführt haben, ist es nicht notwendig, die ausstehenden Würfe auszuführen.Spieler können von der weiteren Teilnahme wegen besonderer oder wiederholter Unsportlichkeit disqualifiziert werden (16:6e). Handelt es sich hierbei um einen der 5 benannten Spieler, muss die Mannschaft einen anderen Spieler benennen.

Schlusssignal

2:3 Die Spielzeit beginnt mit dem Anpfiff des Anwurfs durch einen Schiedsrichter und endet mit dem automatischen Schlusssignal der öffentlichen Zeitmessanlage oder dem Schlusssignal des Zeitnehmers. Ertönt kein derartiges Signal, pfeift der Schiedsrichter, der Zeitnehmer oder der Delegierte, um anzuzeigen, dass die Spielzeit abgelaufen ist (17:9).

Kommentar:
Sollte keine öffentliche Zeitmessanlage mit automatischem Schlusssignal vorhanden sein, bedient sich der Zeitnehmer einer Tisch- oder Handstoppuhr und beendet das Spiel mit dem Schlusssignal (18:2, Absatz 2).

2:4 Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten vor oder mit dem Ertönen des Schlusssignals (bei Halbzeit- oder Spielende bzw. zum Ende der Halbzeiten einer Verlängerung) sind zu ahnden, auch wenn die Ausführung des Freiwurfs (nach Regel 13:1) oder 7-m-Wurfs nicht vor dem Schlusssignal erfolgen kann. 
Ertönt das Schlusssignal, wenn ein Frei- oder 7-m-Wurf noch auszuführen ist oder der Ball sich nach einem solchen Wurf noch in der Luft befindet, ist dieser Wurf ebenfalls zu wiederholen. 
In beiden Fällen beenden die Schiedsrichter das Spiel erst, wenn der Freiwurf oder 7-m-Wurf ausgeführt oder wiederholt wurde und das Ergebnis dieses Wurfes feststeht.

2:5 Für Freiwurfausführungen (oder -wiederholungen) nach Regel 2:4 gelten besondere Anweisungen bezüglich der Aufstellung der Spieler und des Spielerwechsels. Abweichend von dem normalen Spielerwechsel gemäß Regel 4:4 darf nur die angreifende Mannschaft einen Spieler auswechseln, ebenso darf die abwehrende Mannschaft einen Feldspieler gegen einen Torwart auswechseln, wenn sie beim Ertönen des Schlusssignals ohne Torwart gespielt hat. Verstöße sind entsprechend Regel 4:5, Absatz 1 zu ahnden. Die Mitspieler des Werfers müssen sich mindestens drei Meter von ihm entfernt und nicht zwischen Torraum- und Freiwurflinie der anderen Mannschaft aufhalten (13:7, 15:6, siehe auch Erläuterung 1). Für die Spieler der abwehrenden Mannschaft gilt Regel 13:8.

2:6 Unter den in den Regeln 2:4-5 beschriebenen Umständen können gegen Spieler und Mannschaftsoffizielle für Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten bei der Ausführung eines Freiwurfs oder 7-m-Wurfs persönliche Bestrafungen ausgesprochen werden. Eine Regelwidrigkeit bei der Ausführung eines derartigen Wurfs kann jedoch keinen Freiwurf in die andere Richtung nach sich ziehen.

2:7 Stellen die Schiedsrichter fest, dass der Zeitnehmer das Spiel zu früh mit dem Schlusssignal (Halbzeit, Ende des Spiels oder der Verlängerungen) beendet hat, sind sie verpflichtet, die Spieler auf der Spielfläche zu behalten und die verbleibende Spielzeit nachspielen zu lassen. 
Bei der Wiederaufnahme des Spiels bleibt die Mannschaft in Ballbesitz, die zum Zeitpunkt des zu früh ertönten Signals im Ballbesitz gewesen ist. War der Ball nicht im Spiel, wird das Spiel mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf fortgesetzt, andernfalls laut Regel 13:4 a-b mit Freiwurf. 
Ist die 1. Halbzeit eines Spiels (oder einer Verlängerung) zu spät beendet worden, muss die 2. Halbzeit um die entsprechende Zeit verkürzt werden. Ist die 2. Halbzeit eines Spiels (oder einer Verlängerung) zu spät beendet worden, können die Schiedsrichter nichts mehr an der Situation ändern.

Time-out

2:8 Die Schiedsrichter entscheiden, wann und wie lange die Spielzeit unterbrochen wird („Time-out").
In folgenden Situationen ist ein Time-out verbindlich:

a)  Hinausstellung oder Disqualifikation 
b)  Team-Time-out 
c)  Pfiff vom Zeitnehmer oder Delegierten 
d)  notwendige Rücksprache zwischen den Schiedsrichtern entsprechend Regel 17:6-7 

Entsprechend den Umständen wird ein Time-out normalerweise auch in bestimmten anderen Situationen gewährt (Erläuterung 2). 
Regelwidrigkeiten während eines Time-outs haben die gleichen Folgen wie Regelwidrigkeiten während der Spielzeit (16:10).

2:9 Bei einem Time-out entscheiden grundsätzlich die Schiedsrichter, wann die Uhr anzuhalten und wieder in Gang zu setzen ist.   
Die Spielzeitunterbrechung ist dem Zeitnehmer durch drei kurze Pfiffe und Handzeichen 15 anzuzeigen. 
Erfolgt die Spielunterbrechung jedoch durch Signal des Zeitnehmers oder Delegierten (2:8b-c), muss der Zeitnehmer die Uhr sofort, ohne Bestätigung durch die Schiedsrichter, anhalten. 
Nach einem Time-out (15:5b) muss das Spiel durch Anpfiff wieder aufgenommen werden.

Kommentar:
Ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten unterbricht das Spiel. Auch wenn die Schiedsrichter (und die Spieler) nicht sofort wahrnehmen, dass das Spiel unterbrochen ist, ist jede Handlung auf der Spielfläche nach dem Signal ungültig, also auch ein nach dem Signal gefallenes Tor. Ebenso ist eine Wurfentscheidung für eine Mannschaft (7-m-Wurf, Freiwurf, Einwurf, Anwurf oder Abwurf) ungültig. Das Spiel ist entsprechend der zum Zeitpunkt des Signals gegebenen Situation wieder aufzunehmen. Hauptgründe für ein Signal des Zeitnehmers/Delegierten sind ein beantragtes Team-Time-out oder ein Wechselfehler. 
Persönliche Strafen, die die Schiedsrichter zwischen dem Signal des Zeitnehmers/Delegierten und der Wahrnehmung ausgesprochen haben, bleiben gültig, unabhängig von der Art des Vergehens und der Art der Strafe.

2:10 Jede Mannschaft hat pro Halbzeit (ausgenommen Verlängerungen) Anspruch auf ein Team-Time-out von einer Minute Länge (Erläuterung 3).

Hinweis:
IHF, Kontinentalverbände und nationale Verbände haben das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Anzahl der Team-Time-outs zu treffen, wobei jede Mannschaft pro Spiel (ausgenommen Verlängerungen) Anspruch auf drei Team-Time-outs von jeweils einer Minute hat, aber pro Halbzeit nur 2 möglich sind (siehe Hinweis in Erläuterung 3).

Erläuterung 2: Time-out (2:8)

Abgesehen von den in Regel 2:8 beschriebenen Situationen, bei denen ein Time-out verbindlich ist, wird von den Schiedsrichtern erwartet, dass sie ihr Urteilsvermögen bezüglich der Notwendigkeit eines Time-out auch in anderen Situationen walten lassen. Einige typische Situationen, bei denen ein Time-out nicht verbindlich ist, aber unter normalen Umständen dennoch gewährt wird, sind:

a) äußere Einflüsse, z. B. muss die Spielfläche gewischt werden. 
b) ein Spieler scheint verletzt. 
c) eine Mannschaft spielt offenkundig auf Zeit, verzögert z. B. die Ausführung eines formellen Wurfs, ein Spieler wirft den Ball weg oder gibt ihn nicht frei. 
d) der Ball berührt die Decke oder eine über der Spielfläche befestigte Vorrichtung (11:1), prallt ab und landet dadurch weit von der Stelle des fälligen Einwurfs entfernt, was zu ungewöhnlicher Verzögerung führt.
e) Wechsel eines Feldspielers mit einem Torwart zur Ausführung des Abwurfs.

Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Time-outs in diesen und anderen Situationen sollten die Schiedsrichter vor allem berücksichtigen, ob eine Spielunterbrechung ohne Time-out einen ungerechtfertigten Nachteil für eine der Mannschaften entstehen lassen würde. Wenn z. B. eine Mannschaft kurz vor Spielende mit klarem Vorsprung führt, ist es vielleicht nicht erforderlich, für eine kurze Unterbrechung zum Wischen der Spielfläche Time-out zu geben. Sicherlich keinen Anlass für ein Time-out gibt es, wenn eine Mannschaft, die in Rückstand liegt, selbst das Spiel verzögert. 
Ein wichtiges Kriterium für die Frage „Time-out oder nicht?“ ist die erwartete Dauer der Unterbrechung. Bei Verletzung ist sie häufig schwer schätzbar, deswegen kann es sicherer sein, Time-out zu geben. Umgekehrt sollten die Schiedsrichter nicht zu schnell Time-out gewähren, nur weil der Ball die Spielfläche verlassen hat. Oft ist er nämlich umgehend zurück. Falls nicht, sollten die Schiedsrichter sich darauf konzentrieren, rasch einen Reserveball ins Spiel zu bringen (3:4), um ein Time-out zu vermeiden. 

Erläuterung 3: Team-Time-out (2:10)

Jede Mannschaft hat Anspruch auf ein Team-Time-out von je einer Minute pro Halbzeit der regulären Spielzeit (aber nicht während Verlängerungen). 

Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte" vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen. Es wird empfohlen, dass die Grüne Karte ein Format von etwa 15 x 20 cm hat und auf jeder Seite ein großes „T" aufweist. 
Ein Team-Time-out kann nur beantragen, wer in Ballbesitz ist (Ball im Spiel oder bei Spielunterbrechung). Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller den Ballbesitz nicht verliert, bevor der Zeitnehmer pfeifen kann (in diesem Falle wäre die Grüne Karte der Mannschaft zurückzugeben), wird der Mannschaft das Team-Time-out umgehend gewährt. 
Der Zeitnehmer unterbricht dann das Spiel durch einen Pfiff, und stoppt sofort die Uhr (2:9) Er gibt das Handzeichen für Time-out (Nr. 15) und deutet mit gestrecktem Arm zur beantragenden Mannschaft. Die Grüne Karte wird auf dem Tisch, und zwar auf der Seite der beantragenden Mannschaft, aufgestellt und bleibt dort für die Dauer des Team-Time-outs. 
Die Schiedsrichter bestätigen das Team-Time-out woraufhin der Zeitnehmer eine separate Uhr zur Kontrolle des Team-Time-outs betätigt. Der Sekretär trägt die Zeit im Spielprotokoll bei der beantragenden Mannschaft unter der betreffenden Halbzeit ein. 
Während des Team-Time-outs halten sich die Spieler und die Mannschaftsoffiziellen in Höhe ihrer Auswechselräume auf, entweder auf der Spielfläche oder im Auswechselraum. Die Schiedsrichter bleiben in der Mitte der Spielfläche, einer von ihnen sollte sich aber zwecks Abstimmung kurz zum Zeitnehmertisch begeben. 
Im Falle von Strafen gemäß Regel 16 zählt das Team-Time-out zur Spielzeit (16:10), so dass unsportliches Verhalten und andere Vergehen entsprechend geahndet werden. Dabei ist es bedeutungslos, ob sich der betreffende Spieler/Offizielle auf oder außerhalb der Spielfläche befindet. Entsprechend können eine Verwarnung, eine Hinausstellung oder Disqualifikation gemäß Regeln 16:1-3 und 16:6-9 für unsportliches Verhalten (8:7-10) oder Vergehen die unter Regel 8:6b fallen, gegeben werden. 
Nach 50 Sekunden zeigt der Zeitnehmer durch ein akustisches Signal an, dass das Spiel in zehn Sekunden fortzusetzen ist. 
Die Mannschaften sind gehalten, bei Ablauf des Team-Time-outs zur Wiederaufnahme des Spiels bereit zu sein. Das Spiel wird entweder mit dem Wurf wiederaufgenommen, welcher der Situation bei Gewährung des Team-Time-outs entspricht, oder – wenn der Ball im Spiel war – mit einem Freiwurf für die beantragende Mannschaft an der Stelle, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befand. 
Der Zeitnehmer setzt die Spielzeituhr mit dem Anpfiff des Schiedsrichters wieder in Gang.

Hinweis:
Für den Fall, dass IHF, Kontinentalverbände oder nationale Verbände abweichende Regelungen gemäß dem in Regel 2:10 aufgeführten Hinweis treffen, hat jede Mannschaft während der regulären Spielzeit (Verlängerungen ausgenommen) Anspruch auf insgesamt drei Team¬-Time-outs. Pro Halbzeit der regulären Spielzeit sind nur zwei Team-Time-outs möglich. Zwischen zwei Team-¬Time-outs einer Mannschaft muss der Gegner mindestens einmal in Ballbesitz sein. Drei grüne Karten mit den Nummern 1, 2 und 3 stehen jeder Mannschaft zur Verfügung. Für die erste Halbzeit erhält jede Mannschaft die grünen Karten mit Nummern 1 und 2, für die zweite Halbzeit die Karten Nr. 2 und 3, sofern die Mannschaft in der ersten Halbzeit nicht mehr als ein Team-Time-out erhalten hat. Für den Fall, dass die Mannschaft in der ersten Halbzeit zwei Team¬-Time-outs erhalten hat, erhält sie für die zweite Halbzeit Karte Nr. 3. Innerhalb der letzten fünf Spielminuten der regulären Spielzeit ist nur ein Team-Time-out für jede Mannschaft erlaubt.


Verlängerungen

Bei Spielen, in denen ein Sieger ermittelt werden soll, folgt bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit und einer Pause von 5 Minuten eine Verlängerung von 2 x 5 Minuten mit 1 Minute Halbzeitpause. Ist das Spiel auch danach nicht entschieden, wird nach dem gleichen Schema eine zweite Verlängerung angehängt (2:2). Ist auch dann keine Entscheidung gefallen, wird diese durch ein 7-m-Werfen herbeigeführt. Dieses Verfahren ist bei Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen generell üblich. Hier ein Ablaufschema einer Verlängerung (siehe auch Grafik):

  1. Nach Ablauf der regulären Spielzeit: Pause von 5 Minuten. 
  2. Vor dem Anpfiff der Verlängerung muss wie vor Beginn der regulären Spielzeit gelost werden (Anwurf/Seitenwahl).
    • Spieler mit Hinausstellungen aus der regulären Spielzeit müssen eventuelle Reststrafzeiten noch absitzen.
    • Spieler/Offizielle mit Disqualifikation aus der regulären Spielzeit dürfen auch in Verlängerungen nicht mitwirken.
    • Team-Time-out ist in Verlängerungen nicht erlaubt.
    • Nachträglich eintreffende Spieler (Mannschaftsoffizielle) dürfen auch jetzt noch im Spielprotokoll nachgetragen werden und so eine Teilnahmeberechtigung erhalten (4:3). Abweichende Bestimmungen der Ligaverbände HBL und HBF sind zu beachten. 
  3. Fünf Minuten Spielzeit der 1. Halbzeit der Verlängerung 
  4.  Die Halbzeitpause beträgt jetzt nur 1 Minute. Die Schiedsrichter müssen für einen zügigen Seitenwechsel sorgen. 
  5. Fünf Minuten Spielzeit der 2. Halbzeit der Verlängerung 
  6. Bei abermals unentschiedenem Spielstand nach der 1. Verlängerung folgt zunächst wieder eine Pause von 5 Minuten. 
  7. Anschließend folgt die 2. Verlängerung mit identischem Ablauf (gemäß 2. bis 5.). 
  8. Fällt auch in der 2. Verlängerung keine Entscheidung, sind die Bestimmungen des jeweiligen Reglements zu beachten. Ansonsten sieht Regel 2:2 dann ein 7-m-Werfen vor.

7-m-Werfen

Die nicht unmittelbar am 7-m-Werfen beteiligten Spieler müssen sich in der anderen Spielfeldhälfte aufhalten.

Regeltechnisch, z. B. hinsichtlich der Ahndung von Vergehen, gehört das 7-m-Werfen zur Spielzeit (16:10). Trotzdem bestehen für dieses einige Besonderheiten: 

  • Spieler mit Reststrafen (Hinausstellungen) und disqualifizierte Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt (2:2, Kommentar).  
  • Ergänzungen durch zusätzliche Spieler (nachträgliche Eintragung ins Spielprotokoll) sind ebenfalls nicht mehr erlaubt.  
  • Jeder Spieler darf sowohl als Werfer als auch als Torwart fungieren.

Auch hinsichtlich der Ahndung von Vergehen gelten gesonderte Bestimmungen. So müssen die Schiedsrichter vor allem besondere oder wiederholt begangene unsportliche Verhaltensweisen (z. B. Störung bei der Wurfausführung) konsequent ahnden (16:6e). Handelt es sich hierbei um einen der fünf benannten Spieler, muss die Mannschaft einen anderen Spieler benennen.

Grob unsportliches Verhalten (8:9) oder besonders grob unsportliches Verhalten (8:10a und 8:10b) ist ebenfalls gemäß 16:6e zu ahnden. Sprechen die Schiedsrichter gegenüber einem Spieler oder einem Mannschaftsoffiziellen vor dem Hintergrund der Regel 8:10a oder 8:10b eine Disqualifikation aus, ist neben dem Zeigen der Blauen Karte (der unverzüglichen Information beider Mannschaftsverantwortlichen sowie von Zeitnehmer und Sekretär) dem Spielprotokoll ein schriftlicher Bericht beizufügen. Hier ein Ablaufschema des 7-m-Werfens (siehe auch Grafik):

  • Jede Mannschaft benennt 5 Spieler, die in beliebiger Reihenfolge werfen dürfen. Hat sich die Anzahl der Spieler einer Mannschaft im Laufe des Spieles auf weniger als 5 Spieler reduziert, ist ein oder mehrere Spieler mehrfach zu benennen.
  • Die Schiedsrichter bestimmen das Tor, auf das geworfen werden soll, sowie durch Losen, welche Mannschaft beginnt.
  • Es werden 5 Durchgänge absolviert. In jedem Durchgang werfen die Spieler beider Mannschaften abwechselnd.
  • Nur der jeweilige Torwart und der Werfer dürfen sich in der durch die Schiedsrichter für das 7-m-Werfen gewählten Spielfeldhälfte befinden. Alle übrigen Spieler und Offiziellen haben sich jenseits der Mittellinie aufzuhalten (siehe Bild).
  • Ist ein 7-m-Werfen entschieden, bevor beide Mannschaften jeweils fünf Würfe in der ersten Runde ausgeführt haben, ist es nicht notwendig, die ausstehenden Würfe auszuführen.
  • Ist auch nach 5 Durchgängen noch kein Sieger ermittelt, benennt jede Mannschaft erneut 5 beliebige Spieler (hierbei dürfen dieselben Spieler wie beim ersten Durchgang benannt werden, auch ein Wechsel einzelner oder aller Spieler ist möglich).
  • Es werden so viele Durchgänge absolviert, bis eine Mannschaft nach einem Wurfwechsel in Führung liegt (nach jeder „Fünfer-Serie“ beginnt die andere Mannschaft mit dem Werfen).

Erläuterungen zum Schlusssignal

Fehlt eine öffentliche Zeitmessanlage, pfeift der Zeitnehmer selbst das Spiel ab.

Mit dem Schlusssignal (automatisch oder durch den Zeitnehmer, s. Bild) endet die Spielzeit einer Halbzeit (Regel 2:3). Damit ist aber in bestimmten Situationen das Spiel selbst noch nicht zu Ende, wenn 

  1. ein vor dem Schlusssignal gegebener Frei- oder 7-m-Wurf noch nicht ausgeführt wurde, 
  2. ein Frei- oder ein 7-m-Wurf unmittelbar vor Ertönen des Schlusssignals ausgeführt wurde, sein unmittelbares Ergebnis aber noch nicht feststand (der Ball befand sich noch in der Luft), 
  3. die Schiedsrichter für ein noch während der Spielzeit begangenes Vergehen nach dem Schlusssignal auf Freiwurf oder 7-m-Wurf entscheiden. 

In allen Fällen dürfen die Schiedsrichter das Spiel erst dann beenden, wenn der entsprechende Wurf wiederholt bzw. ausgeführt wurde und sein Ergebnis feststeht. 

Für Freiwurfausführungen nach einem Schlusssignal gelten besondere Bestimmungen (2:4, 2:5). Weitere Informationen dazu in Kapitel 1.7 (Freiwurfausführung nach Spielende).

Vergehen unmittelbar vor oder mit dem Ertönen des Schlusssignals (wegen Regelwidrigkeiten und unsportlicher Verhaltensweisen – auch während der nachträglichen Ausführung eines Frei- oder 7-m-Wurfs nach Spielende) müssen noch eine persönliche Bestrafung nach sich ziehen. Allerdings entfällt die während der normalen Spielzeit obligatorische Wurfentscheidung danach.

Besondere Beachtung sollte in diesem Zusammenhang die Regel 8:11b erfahren. Dort ist geregelt, was zu tun ist, wenn in den letzten 30 Sekunden seitens der abwehrenden Mannschaft eine Regelwidrigkeit nach 8:5 oder 8:6 erfolgte, unabhängig davon ob eine klare Gelegenheit vorlag oder es zu einer klaren Gelegenheit hätte kommen können. Spielfortsetzung ist immer ein 7m für die angreifende Mannschaft. Ebenso sollte die Bestimmung der Regel 8:11a besonders beachtet werden, die entsprechendes grob unsportliches Verhalten beschreibt, wenn der Ball nicht im Spiel ist.    

Weitere Informationen dazu in Kapitel 1.6 (Besonders grob unsportliches Verhalten).  
Die Schiedsrichter sollten unmittelbar nach dem Schlusssignal dessen Ordnungsmäßigkeit prüfen (allerdings nicht bei IHF- oder Kontinentalveranstaltungen, da dies dort eine der Aufgaben des Technischen Delegierten ist).

Folgende Situationen sind denkbar:

  1. Das Spiel wurde zu früh abgepfiffen.
    • Grundsätzlich müssen die Schiedsrichter versuchen, die Spieler auf der Spielfläche zu halten.  
    • Hier gilt, dass ein absichtlich rasches Verlassen der Spielfläche (Ausnutzen eines günstigen Spielstandes) zu Lasten der betreffenden Mannschaft als Spielabbruch gewertet werden kann. Die Schiedsrichter vermerken diesen Sachverhalt für die Rechtsinstanzen im Spielprotokoll.
    • Die verbleibende Restspielzeit wird nachgespielt.
    • Die Wiederaufnahme des Spiels erfolgt mit einem Freiwurf für die Mannschaft, die zuletzt in Ballbesitz war. Ausführungsort ist der Ballort im Moment der Spielzeitunterbrechung.
    • War der Ball nicht im Spiel, wird das Spiel mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf (z. B. Abwurf, Einwurf) fortgesetzt.
    • Hinweis: Bei Unterbrechung ohne Regelwidrigkeit Spielfortsetzung gemäß 13:4a-b.
    • Wurde durch den verfrühten Abpfiff des Zeitnehmers nach Beurteilung der Schiedsrichter eine klare Torgelegenheit verhindert, muss diese durch Verhängung eines 7-m-Wurfs wiederhergestellt werden. (Regel 14:1 b)
    • Nach einem unberechtigten Pfiff erfolgte Vergehen sind genauso wie sonst zu bestrafen. Wird das Spiel fortgesetzt, kann eine Strafe ausgesprochen und die fehlbare Mannschaft z. B. reduziert werden.
    • Bemerken die Schiedsrichter erst in der Kabine, dass die 1. Halbzeit zu früh abgepfiffen wurde, erfolgt nach der Pause für die Restspielzeit der 1. Halbzeit noch kein Seitenwechsel

  2. Das Spiel wurde zu spät beendet.
    • Ist die 1. Halbzeit (oder eine Verlängerung) zu spät beendet worden, wird die 2. Halbzeit entsprechend verkürzt.
    • Ist die 2. Halbzeit oder eine Verlängerung zu spät beendet worden, können die Schiedsrichter an der Situation nichts mehr ändern. Insbesondere können keine Korrekturen am Spielstand oder kurz zuvor ausgesprochenen progressiven Bestrafungen vorgenommen werden. Die Schiedsrichter müssen diesen Sachverhalt aber im Spielprotokoll vermerken.

Time-out oder nicht?

Info 2 stellt die Situationen, für die das Regelwerk zwingend ein Time-out vorschreibt (2:8), denjenigen gegenüber, in denen ein Time-out nur empfohlen wird (siehe auch Erläuterung 2).


Info 2: Wann sollten die Schiedsrichter Time-out geben?

Zum Wischen können die Schiedsrichter das Spiel unterbrechen – sie müssen es aber nicht, wenn das Spiel nicht dadurch gestört wird.

Empfohlen bei ...

  • äußeren Einflüssen (z. B. Wischen)
  • scheinbar verletzten Spielern
  • erkennbaren Verzögerungen (durch Spieler, Ball fliegt weit ins Seitenaus usw.)
  • Ball berührt z. B. die Hallendecke und landet weit von der Stelle des Einwurfs entfernt
  • Wechsel eines Feldspielers mit einem Torwart zur Ausführung eines Abwurfes
Bei jeder Hinausstellung muss Time-out gegeben werden.

Verbindlich bei ...

  • Strafen (Hinausstellung, Disqualifikation)
  • Team-Time-out
  • Pfiffen von Zeitnehmer/Delegiertem
  • notwendiger Rücksprache zwischen den Schiedsrichtern

Wann und wie lange die Spielzeit unterbrochen werden soll, liegt mit einer Ausnahme im Ermessen der Schiedsrichter: Bei einem Pfiff des Zeitnehmers oder des Technischen Delegierten wird die Spielzeit auf jeden Fall unmittelbar – ohne vorheriges Handzeichen (Nr. 15) der Schiedsrichter – unterbrochen (2:9). Sollten Schiedsrichter und/oder Spieler den betreffenden Pfiff z. B. auf Grund der Geräuschkulisse überhört haben, sind trotzdem alle Spielhandlungen nach dem Pfiff ungültig. Das Spiel ist entsprechend der zum Zeitpunkt des Zeitnehmerpfiffs gegebenen Situation wieder aufzunehmen.

Bei Time-out-Entscheidungen, die im Ermessen der Schiedsrichter liegen, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Jede Spielzeitunterbrechung zögert das Spielende hinaus! Je häufiger Time-out angezeigt wird, um so unberechenbarer wird also der Zeitpunkt des Spielendes, was bei Turnieren oder bei Spielen im unteren/mittleren Leistungsbereich bzw. bei Jugendspielen durchaus zu erheblichen Problemen führen kann (z. B. durch Verzögerung des Beginns nachfolgender Spiele in derselben Halle). Schiedsrichter sollten deshalb – übrigens ganz im Sinne des Spielflusses – mit Spielzeitunterbrechungen grundsätzlich sparsam umgehen.
  • Bei 7-m-Entscheidungen liegt es jedoch im Ermessen der Schiedsrichter, bei erkennbaren Verzögerungen (z. B. Auswechseln des Werfers oder Torwarts) je nach Spielstand oder verbleibender Spielzeit auf Time-out zu entscheiden.
  • Zum andern sollten die Schiedsrichter immer Spielstand und Restspielzeit berücksichtigen: Wenn z. B. eine Mannschaft gegen Spielende klar führt, ist es bei einer kurzen Unterbrechung sicher nicht erforderlich, Time-out anzuzeigen. Niemals aber darf eine Mannschaft durch Verzicht auf eine Time-out-Entscheidung benachteiligt werden (Beispiel: Die angreifende Mannschaft ist in Überzahl).
  • Die Dauer einer Spielzeitunterbrechung sollte möglichst kurz gehalten werden. Bei Verletzungen von Spielern sollte die Behandlung möglichst außerhalb des Spielfelds erfolgen. Springen Bälle weit ins Aus, sollte rasch ein Reserveball Verwendung finden.

Das Team-Time-out – Spielzeitunterbrechung auf Antrag eines Mannschaftsoffiziellen

Gemäß Regel 2:10 hat jede Mannschaft pro Halbzeit der regulären Spielzeit (also nicht in Verlängerungen) Anspruch auf eine einminütige Auszeit (Team-Time-out). Die Beantragung eines Team-Time-outs kann dabei unterschiedliche (auch taktische) Ziele verfolgen:

  • taktische Absprachen bei hohem Rückstand zu Spielbeginn oder für die Strategie bei knappem Spielstand gegen Spielende
  • Wechsel von Spieleraufgaben bzw. Umstellung von Abwehrformationen
  • den Spielfluss des Gegners stören

Formal ist der Zeitpunkt der Beantragung wichtig: Nur bei zweifelsfreiem Ballbesitz der beantragenden Mannschaft darf der Zeitnehmer das Spiel unterbrechen (siehe Bild und Hinweise unten). Eine Mannschaft, die nach dem Halbzeit- oder Schlusssignal noch einen Frei- oder 7-m-Wurf ausführt, darf auch zu diesem Zeitpunkt noch ein Team-Time-out beantragen.

Die Grafik zeigt den Ablauf eines Team-Time-outs. Hier wird auf die sich aus den IHF-Hinweisen zu Regel 2:10 bzw. dem Erl. 3 ergebenden besonderen Bestimmungen nicht näher eingegangen. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Aufgaben von Zeitnehmer und Sekretär


Wenn für den Zeitnehmer der Ballbesitz nicht eindeutig geklärt ist, darf kein Team-Time-out beantragt werden.

In folgenden Situationen darf durch einen Mannschaftsoffiziellen Team-Time-out beantragt werden:

  • Der Ball ist im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen oder eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft ist getroffen worden.
  • Die beantragende Mannschaft ist noch in Ballbesitz (der Ball ist noch im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen), wenn der Zeitnehmer pfeift.
  • Die Schiedsrichter hatten eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft getroffen.
  • Ausnahme: Bei Fehlen eines Offiziellen darf auch ein Spieler das Team-Time-out beantragen.