Wer entscheidet über die Spielzeit?
Natürlich sind grundsätzlich die Schiedsrichter für Spielzeitunterbrechungen zuständig. In bestimmten Situationen aber darf auch ein Zeitnehmer/Delegierter die Spielzeit unterbrechen.
Hinweise zur Spielzeit
Info 1 (siehe unten) enthält eine Übersicht über die in den Altersklassen unterschiedlichen Spielzeiten. Während die normale Spielzeit für Mannschaften mit Spielern über 16 Jahren 2 x 30 Minuten beträgt, gelten für Kinder- und Jugendmannschaften kürzere Spielzeiten (2:1). Dabei können je nach Wettkampfstruktur und Art der Spiele (Einzelspiele, Turnierspiele usw.) im Kinder- und Jugendhandball durchaus abweichende Spielzeiten vorgegeben werden. Auch die Länge der Halbzeitpause darf vom Standard (10 Minuten, Regel 2:1) abweichen.
Bei internationalen Spielen bzw. Spielen der nationalen 1. Ligen darf die Dauer der Halbzeitpause durchaus differieren, um etwa bestimmte Events für Zuschauer durchzuführen oder Wünschen von Fernsehanstalten nachzukommen. Hier darf die Halbzeitpause ausgedehnt werden. Regel 2:1 schreibt deshalb bewusst keine feste Dauer der Halbzeitpause vor (häufig allerdings die Durchführungsbestimmungen, die für die Schiedsrichter verbindlich sind – darin kann auch eine verkürzte Pause vorgegeben werden).
Info 1: Spielzeiten – Altersklassen
1. 2 x 30 Minuten
ab 16 Jahren und älter
2. 2 x 25 Minuten
Jugendmannschaften von 12 bis 16 Jahren
3. 2 x 20 Minuten
Jugend-/Kindermannschaften von 8 bis 12 Jahren
Halbzeitpausen: normalerweise 10 Min.
Je nach Veranstaltung ist es den nationalen Verbänden und Organisationen freigestellt, Abweichungen für die Dauer der Halbzeitpause festzulegen, um z. B. Events in der Spielpause zu ermöglichen oder Wünschen von Fernsehanstalten nachzukommen.
Der offizielle Regeltext
Verlängerungen
Bei Spielen, in denen ein Sieger ermittelt werden soll, folgt bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit und einer Pause von 5 Minuten eine Verlängerung von 2 x 5 Minuten mit 1 Minute Halbzeitpause. Ist das Spiel auch danach nicht entschieden, wird nach dem gleichen Schema eine zweite Verlängerung angehängt (2:2). Ist auch dann keine Entscheidung gefallen, wird diese durch ein 7-m-Werfen herbeigeführt. Dieses Verfahren ist bei Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen generell üblich. Hier ein Ablaufschema einer Verlängerung (siehe auch Grafik):
- Nach Ablauf der regulären Spielzeit: Pause von 5 Minuten.
- Vor dem Anpfiff der Verlängerung muss wie vor Beginn der regulären Spielzeit gelost werden (Anwurf/Seitenwahl).
- Spieler mit Hinausstellungen aus der regulären Spielzeit müssen eventuelle Reststrafzeiten noch absitzen.
- Spieler/Offizielle mit Disqualifikation aus der regulären Spielzeit dürfen auch in Verlängerungen nicht mitwirken.
- Team-Time-out ist in Verlängerungen nicht erlaubt.
- Nachträglich eintreffende Spieler (Mannschaftsoffizielle) dürfen auch jetzt noch im Spielprotokoll nachgetragen werden und so eine Teilnahmeberechtigung erhalten (4:3). Abweichende Bestimmungen der Ligaverbände HBL und HBF sind zu beachten.
- Fünf Minuten Spielzeit der 1. Halbzeit der Verlängerung
- Die Halbzeitpause beträgt jetzt nur 1 Minute. Die Schiedsrichter müssen für einen zügigen Seitenwechsel sorgen.
- Fünf Minuten Spielzeit der 2. Halbzeit der Verlängerung
- Bei abermals unentschiedenem Spielstand nach der 1. Verlängerung folgt zunächst wieder eine Pause von 5 Minuten.
- Anschließend folgt die 2. Verlängerung mit identischem Ablauf (gemäß 2. bis 5.).
- Fällt auch in der 2. Verlängerung keine Entscheidung, sind die Bestimmungen des jeweiligen Reglements zu beachten. Ansonsten sieht Regel 2:2 dann ein 7-m-Werfen vor.
7-m-Werfen
Regeltechnisch, z. B. hinsichtlich der Ahndung von Vergehen, gehört das 7-m-Werfen zur Spielzeit (16:10). Trotzdem bestehen für dieses einige Besonderheiten:
- Spieler mit Reststrafen (Hinausstellungen) und disqualifizierte Spieler sind nicht teilnahmeberechtigt (2:2, Kommentar).
- Ergänzungen durch zusätzliche Spieler (nachträgliche Eintragung ins Spielprotokoll) sind ebenfalls nicht mehr erlaubt.
- Jeder Spieler darf sowohl als Werfer als auch als Torwart fungieren.
Auch hinsichtlich der Ahndung von Vergehen gelten gesonderte Bestimmungen. So müssen die Schiedsrichter vor allem besondere oder wiederholt begangene unsportliche Verhaltensweisen (z. B. Störung bei der Wurfausführung) konsequent ahnden (16:6e). Handelt es sich hierbei um einen der fünf benannten Spieler, muss die Mannschaft einen anderen Spieler benennen.
Grob unsportliches Verhalten (8:9) oder besonders grob unsportliches Verhalten (8:10a und 8:10b) ist ebenfalls gemäß 16:6e zu ahnden. Sprechen die Schiedsrichter gegenüber einem Spieler oder einem Mannschaftsoffiziellen vor dem Hintergrund der Regel 8:10a oder 8:10b eine Disqualifikation aus, ist neben dem Zeigen der Blauen Karte (der unverzüglichen Information beider Mannschaftsverantwortlichen sowie von Zeitnehmer und Sekretär) dem Spielprotokoll ein schriftlicher Bericht beizufügen. Hier ein Ablaufschema des 7-m-Werfens (siehe auch Grafik):
- Jede Mannschaft benennt 5 Spieler, die in beliebiger Reihenfolge werfen dürfen. Hat sich die Anzahl der Spieler einer Mannschaft im Laufe des Spieles auf weniger als 5 Spieler reduziert, ist ein oder mehrere Spieler mehrfach zu benennen.
- Die Schiedsrichter bestimmen das Tor, auf das geworfen werden soll, sowie durch Losen, welche Mannschaft beginnt.
- Es werden 5 Durchgänge absolviert. In jedem Durchgang werfen die Spieler beider Mannschaften abwechselnd.
- Nur der jeweilige Torwart und der Werfer dürfen sich in der durch die Schiedsrichter für das 7-m-Werfen gewählten Spielfeldhälfte befinden. Alle übrigen Spieler und Offiziellen haben sich jenseits der Mittellinie aufzuhalten (siehe Bild).
- Ist ein 7-m-Werfen entschieden, bevor beide Mannschaften jeweils fünf Würfe in der ersten Runde ausgeführt haben, ist es nicht notwendig, die ausstehenden Würfe auszuführen.
- Ist auch nach 5 Durchgängen noch kein Sieger ermittelt, benennt jede Mannschaft erneut 5 beliebige Spieler (hierbei dürfen dieselben Spieler wie beim ersten Durchgang benannt werden, auch ein Wechsel einzelner oder aller Spieler ist möglich).
- Es werden so viele Durchgänge absolviert, bis eine Mannschaft nach einem Wurfwechsel in Führung liegt (nach jeder „Fünfer-Serie“ beginnt die andere Mannschaft mit dem Werfen).
Erläuterungen zum Schlusssignal
Mit dem Schlusssignal (automatisch oder durch den Zeitnehmer, s. Bild) endet die Spielzeit einer Halbzeit (Regel 2:3). Damit ist aber in bestimmten Situationen das Spiel selbst noch nicht zu Ende, wenn
- ein vor dem Schlusssignal gegebener Frei- oder 7-m-Wurf noch nicht ausgeführt wurde,
- ein Frei- oder ein 7-m-Wurf unmittelbar vor Ertönen des Schlusssignals ausgeführt wurde, sein unmittelbares Ergebnis aber noch nicht feststand (der Ball befand sich noch in der Luft),
- die Schiedsrichter für ein noch während der Spielzeit begangenes Vergehen nach dem Schlusssignal auf Freiwurf oder 7-m-Wurf entscheiden.
In allen Fällen dürfen die Schiedsrichter das Spiel erst dann beenden, wenn der entsprechende Wurf wiederholt bzw. ausgeführt wurde und sein Ergebnis feststeht.
Für Freiwurfausführungen nach einem Schlusssignal gelten besondere Bestimmungen (2:4, 2:5). Weitere Informationen dazu in Kapitel 1.7 (Freiwurfausführung nach Spielende).
Vergehen unmittelbar vor oder mit dem Ertönen des Schlusssignals (wegen Regelwidrigkeiten und unsportlicher Verhaltensweisen – auch während der nachträglichen Ausführung eines Frei- oder 7-m-Wurfs nach Spielende) müssen noch eine persönliche Bestrafung nach sich ziehen. Allerdings entfällt die während der normalen Spielzeit obligatorische Wurfentscheidung danach.
Besondere Beachtung sollte in diesem Zusammenhang die Regel 8:11b erfahren. Dort ist geregelt, was zu tun ist, wenn in den letzten 30 Sekunden seitens der abwehrenden Mannschaft eine Regelwidrigkeit nach 8:5 oder 8:6 erfolgte, unabhängig davon ob eine klare Gelegenheit vorlag oder es zu einer klaren Gelegenheit hätte kommen können. Spielfortsetzung ist immer ein 7m für die angreifende Mannschaft. Ebenso sollte die Bestimmung der Regel 8:11a besonders beachtet werden, die entsprechendes grob unsportliches Verhalten beschreibt, wenn der Ball nicht im Spiel ist.
Weitere Informationen dazu in Kapitel 1.6 (Besonders grob unsportliches Verhalten).
Die Schiedsrichter sollten unmittelbar nach dem Schlusssignal dessen Ordnungsmäßigkeit prüfen (allerdings nicht bei IHF- oder Kontinentalveranstaltungen, da dies dort eine der Aufgaben des Technischen Delegierten ist).
Beachte:
Stellen die Schiedsrichter fest, dass das Spiel zu früh abgepfiffen wurde, muss die restliche Spielzeit auf jeden Fall nachgespielt werden.
Folgende Situationen sind denkbar:
- Das Spiel wurde zu früh abgepfiffen.
- Grundsätzlich müssen die Schiedsrichter versuchen, die Spieler auf der Spielfläche zu halten.
- Hier gilt, dass ein absichtlich rasches Verlassen der Spielfläche (Ausnutzen eines günstigen Spielstandes) zu Lasten der betreffenden Mannschaft als Spielabbruch gewertet werden kann. Die Schiedsrichter vermerken diesen Sachverhalt für die Rechtsinstanzen im Spielprotokoll.
- Die verbleibende Restspielzeit wird nachgespielt.
- Die Wiederaufnahme des Spiels erfolgt mit einem Freiwurf für die Mannschaft, die zuletzt in Ballbesitz war. Ausführungsort ist der Ballort im Moment der Spielzeitunterbrechung.
- War der Ball nicht im Spiel, wird das Spiel mit dem der Spielsituation entsprechenden Wurf (z. B. Abwurf, Einwurf) fortgesetzt.
- Hinweis: Bei Unterbrechung ohne Regelwidrigkeit Spielfortsetzung gemäß 13:4a-b.
- Wurde durch den verfrühten Abpfiff des Zeitnehmers nach Beurteilung der Schiedsrichter eine klare Torgelegenheit verhindert, muss diese durch Verhängung eines 7-m-Wurfs wiederhergestellt werden. (Regel 14:1 b)
- Nach einem unberechtigten Pfiff erfolgte Vergehen sind genauso wie sonst zu bestrafen. Wird das Spiel fortgesetzt, kann eine Strafe ausgesprochen und die fehlbare Mannschaft z. B. reduziert werden.
- Bemerken die Schiedsrichter erst in der Kabine, dass die 1. Halbzeit zu früh abgepfiffen wurde, erfolgt nach der Pause für die Restspielzeit der 1. Halbzeit noch kein Seitenwechsel
- Das Spiel wurde zu spät beendet.
- Ist die 1. Halbzeit (oder eine Verlängerung) zu spät beendet worden, wird die 2. Halbzeit entsprechend verkürzt.
- Ist die 2. Halbzeit oder eine Verlängerung zu spät beendet worden, können die Schiedsrichter an der Situation nichts mehr ändern. Insbesondere können keine Korrekturen am Spielstand oder kurz zuvor ausgesprochenen progressiven Bestrafungen vorgenommen werden. Die Schiedsrichter müssen diesen Sachverhalt aber im Spielprotokoll vermerken.
Time-out oder nicht?
Info 2 stellt die Situationen, für die das Regelwerk zwingend ein Time-out vorschreibt (2:8), denjenigen gegenüber, in denen ein Time-out nur empfohlen wird (siehe auch Erläuterung 2).
Info 2: Wann sollten die Schiedsrichter Time-out geben?
Empfohlen bei ...
- äußeren Einflüssen (z. B. Wischen)
- scheinbar verletzten Spielern
- erkennbaren Verzögerungen (durch Spieler, Ball fliegt weit ins Seitenaus usw.)
- Ball berührt z. B. die Hallendecke und landet weit von der Stelle des Einwurfs entfernt
- Wechsel eines Feldspielers mit einem Torwart zur Ausführung eines Abwurfes
Wann und wie lange die Spielzeit unterbrochen werden soll, liegt mit einer Ausnahme im Ermessen der Schiedsrichter: Bei einem Pfiff des Zeitnehmers oder des Technischen Delegierten wird die Spielzeit auf jeden Fall unmittelbar – ohne vorheriges Handzeichen (Nr. 15) der Schiedsrichter – unterbrochen (2:9). Sollten Schiedsrichter und/oder Spieler den betreffenden Pfiff z. B. auf Grund der Geräuschkulisse überhört haben, sind trotzdem alle Spielhandlungen nach dem Pfiff ungültig. Das Spiel ist entsprechend der zum Zeitpunkt des Zeitnehmerpfiffs gegebenen Situation wieder aufzunehmen.
Beachte:
Persönliche Strafen, die die Schiedsrichter nach dem Signal vom Zeitnehmertisch und dessen Wahrnehmung ausgesprochen haben, bleiben gültig.
Bei Time-out-Entscheidungen, die im Ermessen der Schiedsrichter liegen, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
- Jede Spielzeitunterbrechung zögert das Spielende hinaus! Je häufiger Time-out angezeigt wird, um so unberechenbarer wird also der Zeitpunkt des Spielendes, was bei Turnieren oder bei Spielen im unteren/mittleren Leistungsbereich bzw. bei Jugendspielen durchaus zu erheblichen Problemen führen kann (z. B. durch Verzögerung des Beginns nachfolgender Spiele in derselben Halle). Schiedsrichter sollten deshalb – übrigens ganz im Sinne des Spielflusses – mit Spielzeitunterbrechungen grundsätzlich sparsam umgehen.
- Bei 7-m-Entscheidungen liegt es jedoch im Ermessen der Schiedsrichter, bei erkennbaren Verzögerungen (z. B. Auswechseln des Werfers oder Torwarts) je nach Spielstand oder verbleibender Spielzeit auf Time-out zu entscheiden.
- Zum andern sollten die Schiedsrichter immer Spielstand und Restspielzeit berücksichtigen: Wenn z. B. eine Mannschaft gegen Spielende klar führt, ist es bei einer kurzen Unterbrechung sicher nicht erforderlich, Time-out anzuzeigen. Niemals aber darf eine Mannschaft durch Verzicht auf eine Time-out-Entscheidung benachteiligt werden (Beispiel: Die angreifende Mannschaft ist in Überzahl).
- Die Dauer einer Spielzeitunterbrechung sollte möglichst kurz gehalten werden. Bei Verletzungen von Spielern sollte die Behandlung möglichst außerhalb des Spielfelds erfolgen. Springen Bälle weit ins Aus, sollte rasch ein Reserveball Verwendung finden.
Das Team-Time-out – Spielzeitunterbrechung auf Antrag eines Mannschaftsoffiziellen
Gemäß Regel 2:10 hat jede Mannschaft pro Halbzeit der regulären Spielzeit (also nicht in Verlängerungen) Anspruch auf eine einminütige Auszeit (Team-Time-out). Die Beantragung eines Team-Time-outs kann dabei unterschiedliche (auch taktische) Ziele verfolgen:
- taktische Absprachen bei hohem Rückstand zu Spielbeginn oder für die Strategie bei knappem Spielstand gegen Spielende
- Wechsel von Spieleraufgaben bzw. Umstellung von Abwehrformationen
- den Spielfluss des Gegners stören
Formal ist der Zeitpunkt der Beantragung wichtig: Nur bei zweifelsfreiem Ballbesitz der beantragenden Mannschaft darf der Zeitnehmer das Spiel unterbrechen (siehe Bild und Hinweise unten). Eine Mannschaft, die nach dem Halbzeit- oder Schlusssignal noch einen Frei- oder 7-m-Wurf ausführt, darf auch zu diesem Zeitpunkt noch ein Team-Time-out beantragen.
Die Grafik zeigt den Ablauf eines Team-Time-outs. Hier wird auf die sich aus den IHF-Hinweisen zu Regel 2:10 bzw. dem Erl. 3 ergebenden besonderen Bestimmungen nicht näher eingegangen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Aufgaben von Zeitnehmer und Sekretär
In folgenden Situationen darf durch einen Mannschaftsoffiziellen Team-Time-out beantragt werden:
- Der Ball ist im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen oder eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft ist getroffen worden.
- Die beantragende Mannschaft ist noch in Ballbesitz (der Ball ist noch im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen), wenn der Zeitnehmer pfeift.
- Die Schiedsrichter hatten eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft getroffen.
- Ausnahme: Bei Fehlen eines Offiziellen darf auch ein Spieler das Team-Time-out beantragen.
Beachte:
Wenn die beantragende Mannschaft den Ball verliert, bevor der Zeitnehmer pfeift, oder das Team-Time-out beantragt, ohne in Ballbesitz zu sein, muss die Grüne Karte zurückgegeben werden.
Anstatt Grüne Karten zu verwenden, kann eine Mannschaft das Team-Time-out direkt durch Betätigung eines Buzzers an einem elektronischen Gerät beantragen (derzeit nur in der 1. und 2. Männer-Bundesliga sowie in der 1. Bundesliga der Handball Bundesligen Frauen eingesetzt).
Es gelten die allgemeinen Regeln bezüglich der Anzahl der Team-Time-outs. Ein Team-Time-out ist nur bei Ballbesitz möglich und nur Mannschaftsoffizielle sind berechtigt, Team-Time-outs zu beantragen. Bei Fehlern oder missbräuchlicher Verwendung des elektronischen Team-Time-outs gelten die Regeln gemäß dem Reglement für elektronische Team-Time-outs.