Ohne vorherige Verwarnung hinausstellen, wenn eine Gefährdung des Gegenspielers in Kauf genommen wird!
Einer Hinausstellung muss nicht zwingend eine Verwarnung vorausgehen. Wird etwa die Gefährdung eines Gegenspielers in Kauf genommen, muss der fehlbare Spieler direkt hinausgestellt werden (8:4).
Den Strafenkatalog differenzierter und konsequenter anwenden!
Ein wesentliches Prinzip des Strafenkataloges ist die abgestufte (= progressive) Verschärfung der Strafen. Die erste Stufe ist die Verwarnung, die für den betreffenden Spieler keine größeren Konsequenzen hat. Pro Team dürfen insgesamt drei Verwarnungen ausgesprochen werden. Erst für jede weitere progressiv zu bestrafende Regelwidrigkeit ist dann zwingend eine Hinausstellung zu verhängen. Dieses Prinzip hat häufig dazu geführt, dass Schiedsrichter erst alle Verwarnungen aussprachen, bevor sie mit der ersten Hinausstellung in die nächsthöhere Stufe der „Strafenskala“ einstiegen. Dieses stereotype Verhalten war in der Anfangsphase eines Spiels manchmal nicht angemessen.
Beispiele:
- Eine Mannschaft versucht von Spielbeginn an, sich in Zweikämpfen mit harten Fouls Respekt zu verschaffen.
- Einem erfolgreichen Torschützen soll mit häufigen Fouls der „Schneid abgekauft“ werden.
- Der Spielfluss einer starken Mannschaft soll durch häufige Fouls unterbrochen werden.
Schon im bisherigen Regelwerk gab es die Möglichkeit, ohne vorherige Verwarnung direkt eine Hinausstellung auszusprechen. Eine Möglichkeit, die nicht konsequent genutzt wurde. Die Regel 8:4 hebt die Möglichkeit der direkten Hinausstellung auch schon in den ersten Sekunden eines Spiels sogar explizit hervor. Dazu bedarf es der gezielten Anwendung der Beurteilungskriterien (8:3) in Verbindung mit ergänzenden Kriterien/Beispielen (8:4, siehe auch Info 1).
Als zentrales Beobachtungskriterium kommt jetzt – neben der ausschließlich oder überwiegend auf den Körper abzielenden Aktion (8:3) – die Gefährdung des Gegenspielers (8:4) hinzu. Info 1 enthält eine Übersicht dieser zusätzlichen Kriterien und Beispiele. Die Bildreihen 1 bis 3 verdeutlichen exemplarisch die Anwendung dieser Kriterien.
Info 1: Kriterien für eine direkte Hinausstellung
Allgemeine Beurteilungskriterien (8:3) plus zusätzliche Kriterien/Beispiele (8:4) sind zu beachten!
Gefährdung des Gegenspielers in Kauf nehmen
- Vergehen mit hoher Intensität
- Vergehen bei hoher Laufgeschwindigkeit
- Den Gegenspieler für längere Zeit festhalten
- Den Gegenspieler zu Boden ziehen
- Vergehen gegen Kopf, Hals oder Nacken
- Starker Schlag gegen Körper oder Wurfarm
- Versuch, den Gegenspieler aus der Körperkontrolle zu bringen
- Mit hoher Geschwindigkeit in den Gegner hineinlaufen oder -springen
Beachte:
Immer auch die Situationsmerkmale (z. B. freie Wurfsituation, gewonnener Zweikampf, Gegenstoß) mitberücksichtigen!
Bildreihe 1: Vergehen bei hoher Laufgeschwindigkeit
Entscheidung:
Direkte Hinausstellung (8:4a und e). Verliert der Angreifer die Körperkontrolle komplett, ist zu disqualifizieren (Regel 8:5a).
Bildreihe 2: Vergehen mit hoher Intensität und Beeinträchtigung der Körperkontrolle
Entscheidung:
Direkte Hinausstellung (8:4a und e) und 7-m-Wurf (Vereiteln einer klaren Torgelegenheit). Sofern die Schiedsrichter Merkmale und Kriterien der Regel 8:5 erkennen ist auf Disqualifikation statt Hinausstellung zu entscheiden.
Bildreihe 3: Einen Gegenspieler ohne Ball länger festhalten
Entscheidung:
Direkte Hinausstellung (8:4b)
Beachte:
Solche Fouls sind kein Kavaliersdelikt. Sie verhindern oder zerstören attraktive Spielweisen!