Welche Regelwidrigkeiten im Zweikampf sind progressiv zu bestrafen und welche nicht?
Was ist im Zweikampf nicht erlaubt? – Hier wird die Regel 8:2 erläutert und dabei erklärt, wann eine Aktion überwiegend oder gar ausschließlich gegen den Körper des Gegenspielers gerichtet ist (8:3).
Inhalt
Ergänzende Kriterien beachten!
Bei der Beurteilung von Regelwidrigkeiten in Zweikämpfen haben Schiedsrichter zunächst die allgemeinen Beurteilungskriterien der Regel 8:3 in ihrem Zusammenwirken heranzuziehen. Bei der Entscheidung, welche persönliche Strafe auszusprechen ist, helfen die ergänzenden Kriterien in 8:3 – 8:6. Einen Überblick dazu gibt Info 1.
Ob es sich um Regelwidrigkeiten ohne oder mit persönlicher Bestrafung handelt, hängt dabei ganz von der Zielsetzung des fehlbaren Spielers ab:
- Im Kampf um den Ball bzw. um Positionen im Raum können Regelwidrigkeiten vorkommen. Solange dabei das Bemühen um den Ball bzw. um eine bessere Stellung im Raum überwog, sollten die Schiedsrichter keine persönliche Bestrafung aussprechen, sofern die Anwendung der Beurteilungskriterien in 8:3a-d ebenfalls keine persönliche Strafe nahelegt.
- Progressiv bestraft werden muss immer dann, wenn sich eine regelwidrige Aktion im Zweikampf ausschließlich oder überwiegend gegen den Körper des Gegenspielers richtet.
Beachte:
Regel 8:3d (Auswirkung einer Regelwidrigkeit) nennt ausdrücklich auch sogenannte taktische Fouls, die nur darauf abzielen, den Spielfluss zu unterbrechen (das Weiterspielen zu unterbinden). Solche destruktiven Fouls schaden der Attraktivität der Sportart und sollten daher konsequent progressiv bestraft werden (siehe auch Info 2).
Regelwidrigkeiten ohne persönliche Strafen (8:2)
Regel 8:2 führt Regelwidrigkeiten auf, die normalerweise keine persönlichen Strafen nach sich ziehen, sondern generell nur mit einem Freiwurf für den Gegner geahndet werden, also ohne persönliche Sanktionen von Spielern. 8:2 verweist ausdrücklich auf die Beurteilungskriterien des 8:3!
Zu ahnden sind folgende Regelwidrigkeiten:
- Der (in einer oder beiden Händen) gefasste Ball darf nicht entrissen oder weggeschlagen werden (8:2a, Bild 1 in Info 3). Bei hoher Intensität des Schlages muss beurteilt werden, ob gemäß 8:3c zusätzlich eine persönliche Strafe auszusprechen ist.
- Regelwidrige Sperren mit Armen, Händen, Beinen (8:2b, Bild 4 in Info 3). Dabei muss zusätzlich geprüft werden, ob eine Gefährdung des Gegenspielers gegeben ist (Beispiel: Beinstellen!).
- Gegenspieler durch Körpereinsatz wegdrängen/wegstoßen (8:2b, Bild 2 in Info 3).
Körperkontakt mit Gegendruck z. B. im Kampf um Positionen im Raum ist durchaus erlaubt. Regelwidrig ist das Wegstoßen eines Gegenspielers. Auch hier kann es zu einer Gefährdung kommen, wenn dieser z. B. in Richtung eines Mit- oder Gegenspielers gestoßen wird und er sich vor dem Zusammenprall nicht schützen kann. - Gefährdender Einsatz von Ellbogen eines Kreisspielers in der Ausgangsposition (8:2b, Bild 3 in Info 3).
- Den Gegenspieler am Körper oder an der Spielkleidung festhalten (auch wenn er den Ball trotzdem weiterspielen kann, Regel 8:2c, Bild 5 in Info 3). In diesem Fall gilt: Die Schiedsrichter müssen zunächst Vorteil gewähren, wenn der Angreifer trotz Regelwidrigkeit den Ball spielen kann. Aber: Progressiv bestraft werden muss immer dann, wenn z. B. die Beweglichkeit des Ballhalters eingeschränkt wird (Kriterium Auswirkung, Regel 8:3d).
- In den Gegenspieler hineinrennen oder -springen (Regel 8:2d, Bild 6 in Info 3).
Auch hier muss zusätzlich beurteilt werden, ob durch das Anrennen bzw. Anspringen eine Gefährdung des Gegenspielers gegeben war. Wenn ja, ist auch eine persönliche Strafe auszusprechen.
Regelwidrigkeiten mit progressiver Bestrafung (8:3)
Regelwidrigkeiten bei Aufnahme des Körperkontakts
Ein Körperkontakt mit gestreckten Armen ist bei Zweikämpfen sehr häufig (siehe auch Info 2, erstes Bild). Sehr schnell kommt es hier zum aktiven Wegstoßen. Aber Vorsicht: Oft unterstützen Angreifer diese Regelwidrigkeit des Abwehrspielers mit einer aktiven Rückwärtsbewegung, um dessen Regelverstoß gravierender erscheinen zu lassen! Auch beim Heranziehen, Umklammern, Festhalten eines Angreifers mit Ball (Bildreihe 1) müssen die Schiedsrichter genau differenzieren:
- Mit dem Heranziehen des Angreifers versucht der Abwehrspieler oft, ein Angreiferfoul zu provozieren. Ein solches Vorgehen fällt in die Kategorie unsportliches Verhalten (8:7d) und ist genauso wie das aktive Wegstoßen progressiv zu bestrafen.
- Das Umklammern seitens des Abwehrspielers mit beiden Armen (siehe auch Info 2, zweites Bild) ist ein klar destruktives Foul, da der Angreifer in der Regel nicht mehr weiterspielen kann. Situationsspezifisch kommt eine progressive Bestrafung in Betracht.
- Situation: Das Situationskriterium ist hier besonders wichtig. Das Umklammern ist dann rein destruktiv, wenn der Angreifer keinen ernsthaften Wurf- oder Durchbruchsversuch unternimmt, sondern z. B. nur abspielen will. Solche Fouls zerstören das Spiel und müssen daher progressiv bestraft werden (siehe auch das Bild ganz oben).
Stoss von der Seite – kleine Regelwidrigkeit mit (taktisch) grosser Bedeutung
Bildreihe 2 zeigt eine häufig vorkommende Situation: Der Abwehrspieler erreicht nicht mehr rechtzeitig die frontale Grundposition zum Gegenspieler (Stellung, 8:3a), der im Folgenden frei zum Torwurf ansetzen kann. Wie hier kompensieren Abwehrspieler diesen Nachteil oft mit einem kurzen Stoß gegen den in den Torraum springenden Angreifer (Bild 2).
Solches Stoßen – besonders häufig auf den Außenpositionen zu beobachten – wird zwar selten mit hoher Intensität ausgeführt, verfehlt aber seine Wirkung nicht: Deutlich ist zu erkennen, wie sich der Wurfwinkel für den Schützen zwischen den Bildern 2 und 4 aufgrund des (kleinen) Stoßes fast dramatisch verschlechtert. Am Ende kann er nur noch in die kurze Ecke werfen (Auswirkung: keine volle Körperkontrolle, 8:3d). Der Torwart agiert, die Folgen dieser Regelwidrigkeit seines Mitspielers antizipierend, richtig und wehrt den Ball relativ einfach ab. Nicht wenige Schiedsrichter – übrigens auch die Schiedsrichter dieses WM-Spiels – entscheiden hier auf Abwurf, da ihnen der kleine Stoß entgeht: eine erhebliche Benachteiligung des Angreifers! Die Bildreihen 3 und 4 zeigen ähnliche Situationen. In allen drei Fällen gilt: Möglichst erst Vorteil gewähren, dann, soweit erforderlich, nachträglich bestrafen.
Beachte:
Bei regelwidrigen Aktionen der Abwehr Vorteil gewähren, sofern die Angreifer unter voller Ball- und Körperkontrolle bleiben und das Herausspielen einer Torgelegenheit gelingen könnte!