Nach Regel 14:1 handelt es sich um eine „klare Torgelegenheit“, wenn:
a) ein Spieler, der bereits Ball- und Körperkontrolle an der Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft hat, die Gelegenheit zum Torwurf bekommt, ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, den Wurf mit zulässigen Mitteln zu verhindern.
Dies gilt auch, falls der Spieler noch nicht in Ballbesitz ist, aber für eine unmittelbare Ballannahme bereit ist. Es darf kein Gegenspieler in der Lage sein, die Ballannahme mit zulässigen Mitteln zu verhindern.
b) ein Spieler, der Ball- und Körperkontrolle hat, bei einem Gegenstoß alleine auf den Torwart zuläuft (oder -dribbelt), ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, vor ihn zu kommen und den Gegenstoß zu stoppen.
Dies gilt auch, falls der Spieler noch nicht in Ballbesitz ist, aber für eine unmittelbare Ballannahme bereit ist, und der Torwart durch einen Zusammenprall laut 8:5 Kommentar die Ballannahme verhindert. In diesem Sonderfall sind die Positionen von Abwehrspielern ohne Bedeutung.
c) ein Torwart seinen Torraum verlassen hat und ein Gegenspieler mit Ball- und Körperkontrolle eine klare und ungehinderte Gelegenheit zum Wurf des Balls ins leere Tor hat.