Während des Team-Time-outs lautstark mit dem eigenen Team sprechen, wie hier Steffen Birkner von der HSG Blomberg-Lippe im Februar 2019, ist das eine – lauter Protest gegen Schiedsrichterentscheidungen in gleicher Situation steht auf einem anderen Blatt. Im beschriebenen Fall aus der Landesliga wurde der Trainer der Gastmannschaft dafür regelkonform disqualifiziert. (Foto: imago/Eibner)

Regelgerechte Spielfortsetzung nach Team-Time-out

In unserem heutigen Regelfall bittet ein Schiedsrichterkollege um Beantwortung der Frage „Wie ist das Spiel nach einem Team-Time-out in den letzten 30 Sekunden des Spiels fortzusetzen, wenn ein Offizieller der gegnerischen Mannschaft während der Auszeit disqualifiziert werden musste?“.

Der Fall

In einem Meisterschaftsspiel der Landesliga unseres Handballverbandes ist es zu folgender Situation gekommen: Beim Spielstand 28:28 kurz vor Spielschluss befand sich die Heimmannschaft in Höhe der Freiwurflinie der Gastmannschaft im Angriff. Die Schiedsrichter hatten soeben das Vorwarnzeichen für passives Spiel gegeben. Der Mannschaftsverantwortliche der Heimmannschaft hat zwei Pässe danach ein Team-Time-out beantragt. Nach dem Pfiff des Zeitnehmers bestätigten die Schiedsrichter das Team-Time-out. Die Hallenuhr zeigte eine Spielzeit von 59:51 an.

Während des Team-Time-outs protestierte der Trainer der Gastmannschaft (Offizieller B) lautstark und gestikulierend, warum die Schiedsrichter nicht schon viel früher im Angriff der Heimmannschaft das Vorwarnzeichen gegeben hätten. Da der Mannschaftsverantwortliche der Gastmannschaft im Verlauf des Spiels bereits eine Verwarnung und eine Hinausstellung erhalten hatte, haben die Schiedsrichter den protestierenden Offiziellen B der Gastmannschaft disqualifiziert. Wie ist nunmehr das Spiel nach dem Team-Time-out fortzusetzen?

Die Lösung

Zunächst ist festzuhalten, dass das Team-Time-out gemäß Regel 16:10 Abs. 2 zur Spielzeit zählt. Insofern können auch während eines Team-Time-outs unsportliches Verhalten oder andere Vergehen geahndet werden. Dies gilt gleichermaßen für Spieler und Offizielle beider Mannschaften. Es wird auch nicht unterschieden, ob sich die zu bestrafende Person bei ihrem Vergehen auf oder außerhalb der Spielfläche befindet. Zudem steht den Schiedsrichtern – je nachdem, welches Vergehen geahndet werden soll – der gesamte Strafenkatalog von der Verwarnung bis hin zur Disqualifikation mit Bericht zu Verfügung. Entsprechende Regelbestimmungen finden sich im Absatz 6 der IHF-Erläuterung 3.

Nicht zur Anwendung kommen in derartigen Fällen die Bestimmungen der Regel 8:10c oder 8:10d. Obwohl sich das zu ahndende Vergehen in diesem Fall eindeutig in den letzten 30 Sekunden des Spiels ereignet, sind wesentliche Kriterien der genannten Regelbestimmungen während eines Team-Time-outs nicht erfüllt. Insbesondere kann der angreifenden Mannschaft weder eine Chance genommen werden, eine klare Torgelegenheit zu erreichen, noch kann eine klare Torgelegenheit vereitelt werden.

Zur regelgerechten Spielfortsetzung gibt die IHF-Erläuterung 3 ebenfalls Aufschluss. Im Absatz 8 Satz 2 ist festgelegt, dass das Spiel entweder mit dem Wurf wieder aufgenommen wird, der zum Zeitpunkt der Gewährung des Team-Time-outs bereits entschieden war (zum Beispiel: Einwurf) oder aber mit Freiwurf, wenn sich der Ball im Spiel befunden hat. Der Freiwurf ist dabei immer an der Stelle auszuführen, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Ausnahmen hiervon sind im letzten Absatz der Regel 13:6 näher beschrieben.

Für die angefragte Regelsituation bedeutet dies: Egal wer während eines Team-Time-outs in welcher Weise auch immer persönlich bestraft wird, die Spielfortsetzung richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen zur Wiederaufnahme des Spiels nach einem Team-Time-out.

Und was wird aus dem Vorwarnzeichen?

Gemäß den Bestimmungen der Regel 7:12 ist von den Schiedsrichtern nach der Anzeige des Vorwarnzeichens auf passives Spiel zu entscheiden, wenn die angreifende Mannschaft nach maximal sechs Pässen keinen Torwurf ausführt. Im Anhang 3 des aktuellen Regelwerks findet sich eine Schulungshilfe zum regelgerechten Zählen der Pässe.

Im vorliegenden Beispiel hatte die angreifende Mannschaft vor dem Team-Time-out erst zwei Pässe gespielt. Eine der im Abschnitt D der IHF-Erläuterung 4 hinsichtlich der Anwendung beschriebenen Ausnahmen besagt jedoch, dass das Vorwarnzeichen aufzuheben ist, wenn ein Spieler oder Offizieller der abwehrenden Mannschaft eine persönliche Bestrafung wegen regelwidrigen oder unsportlichen Verhaltens gemäß Regel 16 erhält. Ein Aussetzen dieser Regelbestimmung während eines Team-Time-outs ist nicht beschrieben. Aufgrund dessen ist das Vorwarnzeichen im angefragten Regelfall nach der Spielfortsetzung nicht mehr anzuzeigen.

Hätte es die beschriebene persönliche Bestrafung des gegnerischen Offiziellen während des Team-Time-outs nicht gegeben, wäre das Spiel mit Anzeige des Vorwarnzeichens fortgesetzt worden.