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Aufhebung des Vorwarnzeichens
Diese Regelfrage hat ein Schiedsrichterkollege an uns herangetragen. Und hier ...
Die Lösung
Zunächst sollten wir uns einige grundsätzliche Regelbestimmungen zu dieser Frage in Erinnerung rufen:
- Ein Angriff beginnt mit dem Ballbesitz und endet mit einem Torerfolg oder Ballverlust (IHF-Erl. 4C).
- Das Vorwarnzeichen (Regel 7:12) ist anzuzeigen, bis der Angriff beendet ist oder das Handzeichen nicht mehr gültig ist (IHF-Erl. 4C).
- Auch während für die angreifende Mannschaft das Vorwarnzeichen angezeigt wird, kann diese ein Team-Time-out beantragen (IHF-Erl. 3 Abs. 2).
- Unsportliches Verhalten und andere Vergehen können auch während des Team-Time-outs entsprechend geahndet werden (IHF-Erl. 3 Abs. 6).
Die eingereichte Regelfrage zielt speziell auf eine unter dem zweiten Spiegelstrich aufgezeigte Regelbestimmung der IHF-Erl. 4C ab: „… oder das Handzeichen nicht mehr gültig ist.“.
Die zitierte IHF-Erläuterung kennt zwei Situationen, in denen das Vorwarnzeichen während eines Angriffs nicht mehr anzuzeigen ist:
- Die ballbesitzende Mannschaft führt einen Torwurf aus und der Ball prallt vom Tor oder vom Torwart direkt zu ihr zurück. Dies gilt auch, wenn der angreifenden Mannschaft aufgrund dessen ein Einwurf zuzusprechen ist. Beispiel: Der Torwart wehrt den Wurf an den Pfosten ab, von dort gelangt der Ball direkt ins Seitenaus.
- Ein Spieler oder Offizieller der abwehrenden Mannschaft erhält eine persönliche Bestrafung wegen regelwidrigen oder unsportlichen Verhaltens.
Ist mit der zuletzt genannten Variante aber wirklich jegliche persönliche Bestrafung eines gegnerischen Spielers oder Offiziellen und damit auch eine persönliche Bestrafung während eines Team-Time-outs gemeint?
Sinn und Zweck dieser speziellen Regelvorschrift ist es, ein regelwidriges Abwehrverhalten, das nicht überwiegend gegen den Ball gerichtet ist, gegenüber einer unter dem Vorwarnzeichen angreifenden Mannschaft nicht auch noch zu „honorieren“. Wenn also eine abwehrende Mannschaft den Spielfluss eines angreifenden Teams mit Regelwidrigkeiten oder Unsportlichkeiten unterbricht, die eine persönliche Bestrafung der fehlbaren Person erfordern, soll dies die unter besonderem Druck stehenden Angreifer nicht noch mehr belasten. Ihnen wird durch die regeltechnisch geforderte Aufhebung des Vorwarnzeichens ein regulärer Aufbau eines neuen Angriffs zugestanden.
Dieser Sinn ist aber während eines Team-Time-outs nicht gegeben. Hier wird kein Angriffsfluss unterbrochen. Der Angriff ist durch das Team-Time-out quasi temporär ausgesetzt. Die progressive Bestrafung eines Spielers oder Offiziellen während eines Team-Time-outs benachteiligt die angreifende Mannschaft nicht noch zusätzlich. Zudem war es die Entscheidung der angreifenden Mannschaft, mit dem beantragten Team-Time-out ihren Angriff zu unterbrechen. Hierfür steht auch die an entsprechender Stelle der IHF-Erl 4C verwendete Formulierung: „Während eines Angriffs gibt es jedoch zwei Situationen, …“.
In der vom Fragesteller angesprochenen Situation ist also nach Ablauf des Team-Time-outs das Vorwarnzeichen weiter anzuzeigen.