Tanja Kuttler zeigt eine 2-Minuten-Strafe an (Quelle: IMAGO/foto2press)
Zeitstrafen
Beim Handball gibt es bekanntermaßen die Zeitstrafe – aber seit wann eigentlich?
In den 20er Jahren kannte man den Begriff der Zeitstrafe bzw. Hinausstellung überhaupt noch nicht. In einer Ausgabe von 1929 heißt es in der Regel 18 (Der Schiedsrichter): „Der Schiedsrichter hat in Fällen, bei denen ihm das Verhalten eines Gegners gefährlich zu werden scheint, sowie bei rohem oder unangemessenem Verhalten das Recht, die Schuldigen zu verwarnen oder auszuschließen.“
Erst ab den 50er bis Mitte der 70er Jahre gab es dann Zeitstrafen von 2 bis 5 Minuten beim Hallenhandball sowie 5 und 10 Minuten beim Feldhandball.
Hier ein Beispiel (Hallenhandball) aus dem Regelheft des DHB (Ausgabe 1951): Unter Regel 17 (Der Schiedsrichter) heißt es in der Nr. 4: „Bei unsportlichem Verhalten hat der Schiedsrichter den Spieler für 2 oder 5 Minuten auszuschließen. Im Wiederholungsfalle ist der Spieler ganz auszuschließen. Bei schweren Vergehen erfolgt Ausschluß für den Rest der Spielzeit.“
Während man in den 50er Jahren und in der ersten Hälfte der 60er Jahre sowohl zeitliche als auch Spielzeitreststrafen schlechthin als "Ausschluss" bezeichnete, wurde in den Spielregeln von 1966 zwischen Hinausstellungen (Zeitstrafe) und Ausschluss unterschieden.
Ausgabe 1967, Regel 17:8: „Eine Hinausstellung erfolgt für 2 Minuten, 5 Minuten oder den Rest der Spielzeit. Die dritte Hinausstellung, die immer für den Rest der Spielzeit gilt (…), wird als Ausschluß bezeichnet.“
Erst 1973 trat die Disqualifikation nach der dritten Hinausstellung an die Stelle des Ausschlusses.
Ausgabe 1973, Regel 17:16: „Die Hinausstellung erfolgt für 2 Minuten oder für 5 Minuten und der hinausgestellte Spieler darf während der Hinausstellungszeit nicht ersetzt werden. Die zweite Hinausstellung erfolgt prinzipiell für 5 Minuten, wenn nochmals derselbe oder ein ähnlicher Regelverstoß vorliegt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die zweite Hinausstellung für 2 Minuten oder für 5 Minuten, je nach Art des Vergehens. Die dritte Hinausstellung erfolgt immer für 5 Minuten, und der Spieler wird disqualifiziert.“
Seit 1977 gibt es dann beim Hallenhandball nur noch die 2-Minuten-Hinausstellung (keine 5 Minuten mehr).
Meinung
Zum Glück wird die Blaue Karte im Fußball als Signal für eine Zeitstrafe nicht eingeführt. Denn im Handball hat die Blaue Karte eine ganz andere Bedeutung.