Wo sollen sich disqualifizierte Spieler aufhalten?

Immer dann, wenn Schiedsrichter – aus welchem regeltechnischen Grund auch immer – gegen einen Spieler oder einen Offiziellen eine Disqualifikation aussprechen, ist eine Reihe von Regelvorschriften zu beachten.

Unter anderem stellt sich die Frage, wo sich der entsprechende Spieler oder Offizielle danach in der Halle aufhalten darf. Unser Videobeispiel zeigt eine Lösung, die nicht regelgerecht ist.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Wird ein Spieler oder ein Offizieller disqualifiziert, muss er gemäß den Bestimmungen der Regel 16:8 Absatz 1, Satz 2 die Spielfläche und den Auswechselraum unverzüglich verlassen.

Im darauffolgenden Satz dieser Regel wird ausgeführt, dass der Spieler oder Offizielle in keiner Form mehr Kontakt zur Mannschaft haben darf. Diese Bestimmungen finden sich zudem in Absatz 1 der Guidelines zu Regel 16:8.

In den Regelbestimmungen ist dieses Kontaktverbot umfassend formuliert („in keiner Form“). Neben den direkten, räumlich nahen Kontaktsituationen sind selbstverständlich auch Kontakte mittels elektronischer Medien untersagt.

Ein disqualifizierter Trainer, der sich weitab in den Zuschauerreihen der Sporthalle aufhält und mittels Funkverbindung weiter Kontakt zu seiner Mannschaft hat, verhält sich ebenso regelwidrig wie der disqualifizierte Spieler, der aus der ersten Zuschauerreihe weiterhin Kontakt zu seinen Mitspielern hat. In diesem Zusammenhang sei an die von der IHF zuletzt herausgegebene Guideline zu Regel 4:7 bis 4:9 erinnert, die diesen Sachverhalt anspricht. Dort wird insbesondere erwähnt, dass technische Ausrüstung nicht zur Kommunikation mit einem gesperrten Offiziellen oder Spieler genutzt werden darf. Hier ist selbstverständlich auch die Kommunikation von Seiten des disqualifizierten Offiziellen oder Spielers gemeint.

In den Durchführungsbestimmungen der Profiligen sowie in den Richtlinien für Zeitnehmer und Sekretär anderer (aber nicht aller) Ligen finden sich deshalb auch Bestimmungen, die einem Verstoß gegen das Kontaktverbot vorbeugen sollen. Beispielhaft wird hier als Auszug die entsprechende Passage in der Ordnung zur Durchführung von Spielen (DFO) der HBL zitiert:

„§ 4 Ziffer 4. Gesperrte Spieler und Offizielle (Auszug)

Gesperrte und disqualifizierte Spieler müssen sich als Zuschauer eines Spiels auf der der Auswechselbank gegenüberliegenden Seite aufhalten. Gesperrten Spielern und Offiziellen ist während des Spiels der Kontakt mit der eigenen Mannschaft untersagt.“

Für die in unserem Videobeispiel disqualifizierte Spielerin GELB 11 ist vor dem Hintergrund der Bestimmungen der Regel 16:8 der Platz hinter der Auswechselbank aber selbst dann nicht regelgerecht, wenn keine besondere Bestimmung zum Aufenthaltsort in den ergänzenden Vorschriften enthalten sein sollte. Die Schiedsrichterinnen hätten vor Wiederaufnahme des Spiels schon aufgrund der allgemeinen Vorschriften sicherstellen müssen, dass die Spielerin an einem weiter entfernten Ort Platz nimmt.

Für die Fälle, in denen Schiedsrichter nach Wiederanpfiff die Kontaktaufnahme eines disqualifizierten Spielers oder Offiziellen mit seiner Mannschaft feststellen, sind die weiteren Bestimmungen der Guidelines zu Regel 16:8 zu beachten. Sie müssen den Vorfall in einem schriftlichen Bericht festhalten. Eine weitere progressive Bestrafung ist jedoch nicht mehr möglich (siehe hierzu auch Guideline zu Regel 16:8 Absätze 2 und 3).