Duell um die Lufthoheit (Quelle: IMAGO/Kulich/DKA)

Wiedereinführung des Schiedsrichterballs

April, April. Die (Wieder-)Einführung des Schiedsrichterwurfes war natürlich ein Aprilscherz und gehört selbstverständlich nicht zu den Regeländerungen zum 01.07.2024.

Dass sich die Regeln im Handball im Laufe der Jahre immer wieder verändert haben und verändern werden, ist bekannt und nicht vermeidbar.  Dadurch wird aber schnell vergessen, wie die Dinge, die Regeln einmal waren. Oder anders gesagt, man erinnert sich nicht mehr oder weiß es überhaupt nicht (insbesondere bei den jüngeren Schiedsrichtern), dass Einiges im Handball nicht immer so war wie heutzutage. So auch der Schiedsrichterwurf, den es wirklich mal gab.

Der Schiedsrichterwurf

Die älteren Schiedsrichter unter uns werden sich noch - überwiegend mit schmunzeln - an den Schiedsrichterwurf erinnern. 

Soweit es die vorliegenden Regelhefte zeigen, war der Schiedsrichterwurf schon zu Beginn Teil des Spiels, sei es beim Feldhandball als auch beim Hallenhandball. 

Hier der Text aus einem Regelheft von 1929/311:

Regel 17 (Der Schiedsrichterwurf)

„Ist aus irgend einem Grunde, z.B. bei gefährlichem Gewühl oder Fallen von Spielern, bei Unfällen oder sonstigen Zufällen das Spiel unterbrochen worden, ohne daß der Ball über die Tor- oder Seitenlinie oder in den Torraum gelangt ist, so wird ein Schiedsrichterwurf gegeben.

Der Schiedsrichter wirft den an der Stelle senkrecht auf den Boden, an der das Spiel unterbrochen wurde. Die Spieler müssen 6 m vom Ball entfernt stehen, bis der Wurf ausgeführt ist.“

In den 20er Jahren gab es aber auch schon eine andere Variante zur Ausführung des Schiedsrichterwurfes.

So heißt es in einem Regelwerk von 1924 bezüglich der Ausführung2:

„Der Schiedsrichter wirft den Ball senkrecht hoch, und zwar an der Stelle, an der das Spiel unterbrochen wurde, jedoch mindestens 6 m von der Torraumlinie. Die Spieler müssen so lange 6 m vom Ball stehen, bis er die Hand des Schiedsrichters verlassen hat.“

Durchgesetzt hat sich aber zunächst die Variante, den Ball senkrecht auf den Boden zu werfen.

Hier ein Auszug aus dem Regelheft von 19513:

Regel 16: Schiedsrichterwurf

  1. Ist aus irgend einem Grunde das Spiel unterbrochen, ohne daß ein Regelverstoß vorliegt und ohne daß der Ball über die Torlinie oder Seitenlinie oder in den Torraum gelangt ist, so wird ein Schiedsrichterwurf gegeben.
  2. Der Schiedsrichter wirft den Ball an der Stelle senkrecht fest auf den Boden, an der das Spiel unterbrochen wurde. Die Spieler müssen mindestens 3 m vom Ball entfernt sein, bis der Wurf ausgeführt ist (…).

Mit den Jahren wurde dann auch mehr präzisiert, wann auf Schiedsrichterwurf zu entscheiden:

Hier ein Auszug aus dem Regelheft von 19754:

Regel 15 Der Schiedsrichterwurf

15:1 Auf Schiedsrichterwurf wird entschieden:

  • Wenn Spieler beider Mannschaften auf dem Spielfeld gleichzeitig einen Fehler begehen;
  • Wenn der Ball die Decke oder festgemachte Geräte über der Spielfläche berührt;
  • Wenn das Spiel unterbrochen wird, ohne daß ein Regelverstoß vorliegt und keine Mannschaft im Ballbesitz ist (..);
  • Wenn die erste Halbzeit zu früh abgepfiffen worden ist und die Spieler bereits die Spielfläche verlassen haben (…).

15:2 Der Feldschiedsrichter wirft ohne Anpfiff (…) den Ball senkrecht an der Stelle auf den Boden, an der sich der Ball im Augenblick der Spielunterbrechung befand. …

15:3 Bei der Ausführung des Schiedsrichterwurfes müssen alle Spieler mindestens 3 m vom werfenden Schiedsrichter entfernt sein, bis der Ball den Boden berührt hat (Freiwurf).

Kleine Ergänzung: An diesem Regeltext wird deutlich, dass sich auch die Spielfortsetzung, wenn der Ball die Decke oder festgemachte Geräte über der Spielfläche berührt, im Laufe der Jahre entwickelt, geändert hat. Hier ist die Spielfortsetzung noch Schiedsrichterwurf. Dies wurde zunächst zum 1. August 2001 geändert. Die Spielfortsetzung wurde vom Schiedsrichterwurf auf Freiwurf als Spielfortsetzung geändert. Diese Änderung hatte aber nicht lange Bestand. Mit der Herausgabe der Regeländerung zum 1. August 2005 wurde die Spielfortsetzung auf Einwurf geändert, die heute immer noch unverändert ist.

Nun aber zurück zur Ausführung des Schiedsrichterwurfes.

Bis 1981 wurde der Schiedsrichterwurf durch den Schiedsrichter senkrecht auf den Boden geworfen.

Ab dem Sommer 1981 musste der Feldschiedsrichter dann den Ball senkrecht an der Stelle hochwerfen (wie im Basketball als „Sprung-Ball“), an der sich der Ball im Augenblick der Spielunterbrechung befand. 

In der Ausgabe von 1981 fehlte noch in Regel 15:3 der Absatz, dass der Ball erst gespielt werden darf, wenn er seinen höchsten Punkt erreicht hatte. Dies wurde mit der Ausgabe von 1985 klargestellt.

Übrigens, in der Mitte des Spielfeldfeld war er nur auszuführen, wenn die 1. oder 2. Halbzeit zu früh abgepfiffen worden ist und die Spieler bereits die Spielfläche verlassen haben.

Der Ausführungsort wurde dann 1993 generell in der Mitte des Spielfeldes festgelegt. Unter Regel 15:3 hieß es dann, der Feldschiedsrichter wirft mit Anpfiff den Ball am Mittelpunkt senkrecht hoch. Auch musste jetzt immer time out gegeben werden.  

Der Schiedsrichterwurf musste dann noch bis 2001 so ausgeführt werden. Erst mit den Regeländerungen zum 1. August 2001 wurde er dann – zum Glück der Schiedsrichter – abgeschafft. 

Fazit

Der Schiedsrichtwurf war bis 2001 knapp 80 Jahre ein Bestandteil des Regelwerks bzw. Handballspiels mit unterschiedlicher Ausführung, sei es im Feld- oder Hallenhandball, soll aber nicht eine Renaissance erfahren.  

Der Schiedsrichterwurf ist und bleibt aber ein Teil der Handballgeschichte.


1 HANDBALL – Ausgabe 1929/31 – EINHEITSREGELN DER FOLGENDEN KÖPERSCHAFTEN - Deutsche Turnerschaft, Deutscher Turnverein, Hochschulen für Leibesübungen bezw. Landesturnanschalten der Deutschen Länder, Deutsches Hochschulamt für Leibesübungen, Deutsche Hochschule für Leibesübungen, Deutscher Philologenverband, Deutsche Jugendkraft – Sonderdruck der Blätter für körperliche Erziehung, Verein der Fachturnlehrer an den höheren Lehranstalten Bayerns e.V. München 27 – Ismaningerstraße 68

2 Seite 124, Nr. 31 (Schiedsrichterwurf), Der Schiedsrichter – Lehre im Spielrichterwesen für Turnspiele. Von W. Braungart, Städtischer Turnlehrer, Spielwart der Deutschen Turnerschaft, 1924 Wilhelm Limpert Verlag, Dresden-A. 1

3 Internationale Feld- und Hallen-Handball-Regeln, DHB, Ausgabe 1951

4 Internationale Feld- und Hallen-Handball-Regeln, DHB, Ausgabe 1. Juli 1975