Foto: imago images/Bernd König

Wie lange kann ein Vorteil gewährt werden?

Unser heutiger Regelfall behandelt die Frage, wie lange ein Schiedsrichter einen Vorteil gewähren kann bzw. darf, um anschließend hinsichtlich der Spielfortsetzung noch das ursprüngliche regelwidrige Verhalten eines Abwehrspielers zu ahnden.

Der Fall

Eine klare Torgelegenheit des Angreifers B5 wird durch den Abwehrspieler A9 regelwidrig behindert. Dennoch gelingt es B5 unter Behinderung (keine volle Ball- und Körperkontrolle), noch einen Torwurf auszuführen. Dieser kann jedoch vom Torwart A1 in Richtung Spielfeld abgewehrt werden.

Der Schiedsrichter ist der festen Überzeugung, dass der Abpraller vom frei an der Torraumlinie stehenden Angreifer B2 aufgenommen werden kann.

Sollte der Schiedsrichter wegen des regelwidrigen Verhaltens von A9 und der damit verbundenen Zerstörung einer klaren Torgelegenheit sofort auf 7-m-Wurf entscheiden oder sollte er dem Angreifer B2 erlauben, den Ball aufzunehmen, damit er gegebenenfalls ein Tor erzielen kann?

Die Lösung

Tore sind sprichwörtlich „das Salz in der Suppe“ des Handballspiels. Deshalb sind die Schiedsrichter durch die Regel 14:2 Abs. 2 bei der Störung einer klaren Torgelegenheit durch einen Abwehrspieler auch aufgefordert, erst dann auf 7-m-Wurf zu entscheiden, wenn sie sicher sind, dass die Entscheidung tatsächlich erforderlich ist.

Bleibt der Angreifer bei einer klaren Torgelegenheit trotz einer regelwidrigen Aktion eines Abwehrspielers unter voller Ball- und Körperkontrolle, darf auch dann nicht auf 7-m-Wurf entschieden werden, wenn der angreifende Spieler anschließend die klare Torgelegenheit vergibt (siehe Regel 14:2 Abs. 1).

Ebenso entfällt eine Entscheidung auf 7-m-Wurf, wenn der angreifende Spieler trotz regelwidriger Behinderung ein Tor erzielt (siehe Regel 14:2 Abs. 2 Satz 2).

Ist hingegen klar erkennbar, dass durch das regelwidrige Eingreifen des Abwehrspielers die klare Torgelegenheit nicht mehr besteht, muss auf 7-m-Wurf entschieden werden. Diese in der Regel 14:2 Abs. 2 Satz 3 niedergelegte Regelbestimmung bedeutet aber auch, dass im o. a. Fall spätestens mit der Abwehr des Wurfs durch den Torwart eine neue Spielsituation entsteht und ein darüber hinausgehender Vorteil nicht gewährt werden kann.

Sollte in der beschriebenen Situation der am Torraum postierte Angreifer B2 bei der Ballaufnahme zum Beispiel auf der Torraumlinie stehen, wäre aufgrund dieses regelwidrigen Verhaltens gemäß den Bestimmungen der Regel 6:2a auf Abwurf für die abwehrende Mannschaft zu entscheiden. Der Schiedsrichter können und dürfen dann nicht mehr auf das ursprüngliche regelwidrige Verhalten des Abwehrspielers A9 zurückgreifen und auf 7-m-Wurf für Team B entscheiden.