Die Milch aus dem Guttaperchabaum kann verarbeitet werden. (Foto: imago stock&people)

Wie kam Guttapercha ins Regelwerk?

„Wer die Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern!“ hat schon André Mairaux (franz. Schriftsteller 1901-1976) gesagt. Auf den Handball und das Schiedsrichterwesen übertragen, kann dies nur bedeuten: „Schau dir die Vergangenheit an, wenn du die Zukunft gestalten willst.“

Die Ausrichtung der aktuellen Handballregeln basiert auf dem von Carl Schelenz 1919 entworfenen Regelwerk, das die Voraussetzungen für das heutige dynamische Spiel geschaffen hat. Einige der seinerzeit eingeführten Regeln haben sich in den letzten 100 Jahren so gut wie nicht geändert, sind bisweilen sogar im Wortlaut unverändert geblieben. Wir haben bereits darüber berichtet.

Beim Blättern in den alten Regelheften von 1948 bin ich auf eine Regelbestimmung gestoßen, die mir Stirnrunzeln verursacht. Der damaligen Regel 3 (Die Mannschaft) ist die folgende, im Absatz 5 enthaltene Bestimmung zu entnehmen:

„Kein Spieler darf an den Stiefeln (Schuhen) Metallplatten oder sonstige Metallstücke oder Guttaperchastücke tragen. Nägel sind an den Schuhen nur dann zulässig, wenn sie im Leder vollständig versenkt sind. …“. 

Auszug aus einem Regelheft aus dem Jahr 1948

Was hat es mit den Guttaperchastücken auf sich?

Klar, dass zum Schutz der gegnerischen Spieler Metallplatten oder sonstige Metallstücke damals wie heute in Sportschuhen von Handballern nichts verloren hatten. Ebenso verständlich ist die Regelbestimmung zu den im damaligen Produktionsprozess für Schuhwerk allgemein verwendeten Nägeln. Aber Guttaperchastücke? Was sollte das denn?

Diese Regelbestimmung hatte bereits 1926 Eingang in das Handballregelwerk gefunden. Es konnte sich daher nicht um einen „Druckfehler“ handeln.

Gottlob kann heutzutage vieles durch „Googeln“ geklärt werden. Es handelt sich bei Guttapercha also um eine kautschukähnliche, gummiartige Masse, die aus dem Milchsaft des Guttaperchabaums, der in Asien beheimatet ist, gewonnen wird (siehe auch das Foto oben).

Tiefer gehende Recherchen ergaben, dass Guttapercha seit etwa 1850 zu Schuhsohlen verarbeitet wurde. Diesen wurde gegenüber Ledersohlen neben einer längeren Nutzungsdauer auch zugestanden, die Füße bei nasser und kalter Witterung trocken und warm zu halten, weil keine Feuchtigkeit durchdrang. Umso unverständlicher dann das für über 20 Jahre bestehende Verwendungsverbot für Handballschuhe. Die Frage war also noch nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet.

Eine Odyssee ohne Erfolg!

Neben dem Studium einschlägiger Literatur erhoffte ich mir Hilfe von einem Zeitzeugen, der seine Schiedsrichterprüfung im Jahr 1948 abgelegt hat. Die Frage zum Thema Guttapercha hat aber auch bei ihm nur Stirnrunzeln erzeugt und keine Erinnerungen geweckt.

Auch die Anfrage beim Internationalen Handballverband (IHF) nach einem Archiv mit Dokumenten des Vorgängerverbandes IAHF (Internationaler Amateur Handball Föderation 1928 – 1940), in dem eventuell weitergehende Informationen zu finden sein könnten, blieb ohne Erfolg.

Und dann gab es noch die Überlegung, dass sich doch die seinerzeit von dem Verwendungsverbot ebenfalls betroffenen Sportschuhhersteller an die Hintergründe erinnern sollten. Ein Sportartikelhersteller, der auch in den 1920er Jahren bereits Rang und Namen hatte, wurde also angeschrieben. Eine Reaktion ist bis dato nicht erfolgt. Schade eigentlich ...

Unterstützung bei der Lösungsfindung

Was bleibt, ist neudeutsch die Community – also die Gemeinschaft der Schiedsrichter, insbesondere die Nutzer dieses Portals. Sie möchte ich fragen: „Kann jemand zur Lösung des Problems beitragen?“ Helfen würde auch, wenn Sie uns eine Person oder eine Institution benennen können, die uns einen Schritt weiterbringen kann. Über Rückmeldungen an den Verlag würden wir uns sehr freuen. Selbstverständlich bleiben auch wir am Ball und werden zu gegebener Zeit über neue Erkenntnisse berichten.

Es muss doch noch möglich sein, den Hintergrund dieser historischen Regelbestimmung zu klären. Insofern stirbt die Hoffnung – wie immer – zuletzt.