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Wie entscheiden, wenn der Torwart den Ball nach Anpfiff prellt?
Der Fall
In der 12. Spielminute lässt sich Torwart A4 bei der Ausführung des Abwurfs sehr viel Zeit. Die Schiedsrichter pfeifen deshalb den Abwurf an. Torwart A4 prellt daraufhin den Ball noch einmal in seinem Torraum und spielt ihn anschließend aus dem Torraum zu seinem Mitspieler in Höhe der eigenen Freiwurflinie. Die Schiedsrichter haben das Spiel ohne jegliche Entscheidung weiterlaufen lassen. Ist das regelgerecht?
Die Lösung
Regelbestimmungen zum Abwurf finden sich nicht nur in der namensgleichen Regel 12, sondern auch in der Regel zum Torraum. In beiden Bestimmungen wird darauf hingewiesen, dass ein Ball aus dem Spiel ist, wenn ein Torwart ihn in seinem Torraum unter Kontrolle hat. Wenn ein Ball aus dem Spiel ist, muss er durch einen formalen Wurf wieder ins Spiel gebracht werden. In der vorliegenden Situation also durch Abwurf.
Sowohl in Regel 6:4 Satz 2 als auch in Regel 12:1 Abs. 2, erster Halbsatz, wird auf diese zwingende Spielfortsetzung hingewiesen. Ist einmal auf Abwurf entschieden und dieser noch nicht ausgeführt, kann – von zwei Ausnahmen abgesehen – kein regelwidriges Verhalten eines am Spiel Beteiligten diese Spielfortsetzung abändern, der ausführende Torwart nicht ausgenommen.
Es handelt sich um diese beiden Ausnahmen:
- Regelwidriges Behindern eines Abwurfs, der als Wurf auf das leere Tor der gegnerischen Mannschaft ausgeführt werden soll (Verhinderung einer klaren Torgelegenheit gemäß IHF-Erläuterung 6c).
- Die regelwidrige Behinderung eines Abwurfs in den letzten 30 Sekunden (Verzögerung oder Behinderung des Abwurfs gemäß Regel 8:10c).
In beiden Fällen würde das Spiel mit einem 7-m-Wurf für die nicht fehlbare Mannschaft fortgesetzt. In allen anderen Fällen ist hinsichtlich der Spielfortsetzung Regel 13:3 zu beachten. Wenn der Ball nicht im Spiel ist, richtet sich die Spielfortsetzung immer nach dem Grund, der dem der gegebenen Unterbrechung entspricht.
Hier ist dies der Abwurf, der gemäß Regel 12:2 Abs. 1 vom Torwart ohne Pfiff des Schiedsrichters aus dem Torraum über die Torraumlinie auszuführen ist. Einige Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Bestimmung sind in Regel 15:5b erfasst. Neben den üblichen Fällen – wie etwa nach einem Time-out oder der persönlichen Bestrafung eines Spielers oder Offiziellen – eben auch der Fall einer Verzögerung der Wurfausführung.
Nach dem Anpfiff durch den Schiedsrichter bleiben dem Torwart für die Ausführung des Abwurfs drei Sekunden Zeit (siehe Regel 15:5 letzter Absatz). Weitergehende einschränkende Regelbestimmungen zur Ausführung eines angepfiffenen Abwurfs gibt es nicht. Der Torwart kann den Ball also auch nach dem Anpfiff noch in seinem Torraum prellen. Insofern ist er gegenüber einem Spieler, der einen Freiwurf ausführt, deutlich privilegiert (siehe hierzu auch Regel 15:8). Erst wenn der Torwart das bereits erwähnte Zeitlimit von drei Sekunden überschreitet, führt dies gemäß Regel 15:7 Abs. 3 zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft, der an der Freiwurflinie der fehlbaren Mannschaft auszuführen ist.
Persönliche Sanktionen gegen den Torwart wegen Verzögerung der Wurfausführung sind im Regelwerk nicht vorgesehen. Allerdings darf ein derartiges Verhalten des Torwarts nicht gänzlich ohne Reaktion der Schiedsrichter bleiben. Die vor dem Anpfiff des Abwurfs vom Torwart „vertrödelte“ Zeit kann unter dem Aspekt des passiven Spiels durchaus als taktische Verzögerung beurteilt werden. Eine unmittelbar folgende Anzeige des Vorwarnzeichens ist nach den einschlägigen Hinweisen in der IHF-Erläuterung 4 Abschnitt B1 jedoch erst vorgesehen, wenn die fehlbare Mannschaft zuvor bereits aufgefordert worden war, diese taktische Verzögerung zu unterlassen.
Da zu diesem wichtigen Entscheidungskriterium vom Fragesteller für den beschriebenen Fall keine Angaben gemacht wurden, muss offenbleiben, ob die Schiedsrichter zu ihrer regelgerechten Entscheidung, weiterspielen zu lassen, noch zusätzlich das Vorwarnzeichen hätten anzeigen sollen.