Schulze und Tönnies vor dem Anpfiff (Quelle: IMAGO/foto2press)
Wer pfeift eigentlich das Spiel an?
In der Ausgabe vom 1. Juli 1973 hieß es in Regel 17:6:
„Der offiziell zweitgenannte Schiedsrichter platziert sich bei Spielanfang als Feldschiedsrichter in der Hälfte des Spielfeldes, in der sich die anwerfende Mannschaft befindet. Er eröffnet das Spiel mit einem Anpfiff. Wenn nach Beginn des Spiels die nicht anwerfende Mannschaft in Ballbesitz gelangt, wird er Torschiedsrichter bei der Torlinie (Anm. d. R. die heutige Torauslinie) in seiner Spielhälfte. Der andere Schiedsrichter beginnt als Torschiedsrichter bei der anderen Torlinie und wird Feldschiedsrichter, wenn die Mannschaft seiner Spielfeldhälfte angreifende Mannschaft wird. Während des Spiels müssen die Schiedsrichter mehrmals die Seiten wechseln.“
In der Ausgabe vom 1. August 2001 hieß es dann noch (in Regel 17:5)
„Bei Spielbeginn platziert sich einer der Schiedsrichter als „Feldschiedsrichter“ hinter der Mannschaft, die den Anwurf ausführt. Der Feldschiedsrichter eröffnet das Spiel mit dem Anpfiff zum Anwurf (10:3). Wenn danach die andere Mannschaft in Ballbesitz gelangt, bezieht dieser Schiedsrichter Position an der Torauslinie der jetzt abwehrenden Mannschaft. Der andere Schiedsrichter beginnt als „Torschiedsrichter“ an der Torauslinie der anfänglich abwehrenden Mannschaft. Er wird Feldschiedsrichter, wenn diese Mannschaft in Ballbesitz gelangt. Während des Spiels müssen die Schiedsrichter von Zeit zu Zeit die Seiten wechseln.“
Mit Herausgabe der Regeln zum 1. August 2005 ist diese Passage bis heute nicht mehr Bestandteil des Regelwerks, gleichwohl es bis heute immer noch gemacht wird/werden muss.
Wussten Sie eigentlich, dass das bis Anfang der 70er Jahre kein Thema war? Denn bis 1970 gab es nur den Einzelschiedsrichter, dem zwei Torrichter als Gehilfen zur Seite stehen.
In der Ausgabe von 1965 hieß es in Regel 17 Nr. 1 „Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, dem 1 Sekretär, 1 Zeitnehmer und 2 Torrichter als Gehilfen zur Seite stehen sollen.“
Bis 1965 gab es sogar (auch im Regelwerk zum Hallenhandball) – wie heute beim Fußball – noch Linienrichter, die aber nur bei internationalen Spielen eingesetzt wurden. So heißt es in der Ausgabe des DHB von 1951 in den Regeln zum Hallen-Handball in Regel 17 Nr. 1 „Jedes Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet, dem 2 Linienrichter und 2 Torrichter zur Seite stehen.“
Erst mit Beginn der 70er Jahre gibt es zwei Schiedsrichter
In der Ausgabe von März 1971 hieß es dann in Regel 17:1 „Jedes Spiel wird von zwei Schiedsrichtern geleitet, denen ein Sekretär und ein Zeitnehmer als Gehilfen zur Seite stehen sollen.“
Aber auch damals gab es schon die DHB-Zusatzbestimmungen, die besagten, dass in den unteren Klassen die Spiele bei Notwendigkeit von einem Schiedsrichter geleitet werden können. Da hat sich bis heute auch (leider) nichts daran geändert.
Aber in der Übergangsphase vom Einzelschiedsrichter zum Gespann gab es in der vorgenannten Ausgabe von 1971 noch die DHB-Zusatzbestimmung, wenn ein Spiel von einem Schiedsrichter geleitet wird, dass die alte Regel gilt, dass ein Spiel nur von ein und demselben Schiedsrichter geleitet werden darf, dem 2 Torrichter als Gehilfen zur Seite stehen sollen. In der Ausgabe vom 1 Juli 1973 ist dieser Passus dann entfallen.
In der Ausgabe am 1. Juli 1973 wird auch erstmals der Begriff des Feld- und Torschiedsrichters offiziell im Regelwerk genannt.
Da nunmehr zwei Schiedsrichter das Spiel leiteten, mussten auch die Aufgaben für den Feld- und Torschiedsrichter definiert werden. Dies sah 1973 dann wie folgt im Regelwerk aus:
Regel 17:7: „Der Feldschiedsrichter überwacht das Spielgeschehen im Spielfeld und hält sich möglichst in der Nähe des Balles auf.
Grundsätzlich hat er zu pfeifen:
- Spielbeginn;
- Regelverstöße […];
- Überschreiten der Seitenlinie durch den Ball auf seiner Seite […];
- Ausführung des An-, Eck- und Freiwurfs gemäß 16:10;
- Unsportliches Spiel […];
- Unsportliches Verhalten gegenüber Schiedsrichtern, Funktionären, Offiziellen und Spielern […];
- Passives Spiel […].
Der Feldschiedsrichter führt den Schiedsrichterwurf aus.“
Regel 17:8: „Der Torschiedsrichter hat grundsätzlich zu pfeifen:
- Betreten des Torraumes beider Mannschaften […];
- Torgewinn […];
- Überschreiten der Seitenlinie durch den Ball auf seiner Seite […];
- Überschreiten der Torlinie durch den Ball […].“
In der Ausgabe vom 1. August 1997 hieß dann nur noch:
Regel 18:7: „Es ist grundsätzliche Aufgabe des Feldschiedsrichters zu pfeifen bei:
- Ausführung aller Würfe gemäß den Regel 16:3 a-h sowie nach Spielzeitunterbrechung […];
- Ablauf der Spielzeit, wenn das automatische Schlußsignal nicht ertönt oder der Zeitnehmer das Schlußsignal nicht gegeben hat.
Der Torschiedsrichter pfeift bei:
- Torgewinn […].“
Mit Herausgabe der Regel zum 1. August 2005 wurde diese Aufgabenabgrenzung komplett aus dem Regelwerk entfernt.
Im aktuellen Regelwerk vom 1. Juli 2022 finden sich noch Aufgaben, die explizit dem Tor- bzw. dem Feldschiedsrichter zugeschrieben sind.
In Regel 9:1 Satz 2 heißt es, „Der Torschiedsrichter bestätigt durch zwei kurze Pfiffe und Handzeichen 12, dass ein Tor erzielt ist.“
In Regel 14:4 heißt es, „Der 7-m-Wurf ist nach Pfiff des Feldschiedsrichters innerhalb von 3 Sekunden als Torwurf auszuführen […].“
Und in Regel 17:7: „Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit pfeifen oder der Ball die Spielfläche verlassen hat, und die beiden Schiedsrichter gegensätzlicher Auffassung darüber sind, welche Mannschaft in Ballbesitz kommen soll, gilt die gemeinsame Entscheidung, die von den Schiedsrichtern nach einer kurzen Absprache erzielt wird. Wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung gelangen, hat die Meinung des Feldschiedsrichters Vorrang.“
In der Erläuterung 4 Buchstabe C) heißt es, „Erkennt ein Schiedsrichter (Feld- oder Torschiedsrichter) eine Entwicklung zu passivem Spiel, hebt er den Arm (Handzeichen 17), um anzuzeigen, dass ein gezieltes Herausspielen einer Torwurfgelegenheit nicht erkennbar ist.“
Und zu guter Letzt noch in der Erläuterung 5 (Anwurf) 2. Abs. Satz 2: „Der Feldschiedsrichter sollte bereit sein, umgehend anzupfeifen, wenn der Werfer die korrekte Position erreicht, vorausgesetzt, es bedarf keiner Korrektur von Positionen anderer Spieler.“
Übrigens damals (1973) wie heute hieß und heißt es im Regelwerk unter der Regel 17:1 „Jedes Spiel wird von zwei gleichberechtigten Schiedsrichtern geleitet, [...].“
Gleichwohl manche Passagen aus dem Regelwerk entfernt wurden bzw. nicht mehr exakt festgeschrieben sind, werden diese für die Praxis immer noch so gelehrt und angewandt.
Beenden möchte ich den Beitrag mit einem Auszug aus dem Regelheft aus der Ausgabe von 1965.
Unter Regel 17 Nr. 5 hieß es, „Der Schiedsrichter und seine Gehilfen sind verpflichtet, sich eine gute Kenntnis der Spielregeln anzueignen und sie in sportlichem Sinne anzuwenden.“
In diesem Sinne.