Quelle: IMAGO/Lobeca

Wenn ein offizieller ins Spiel eingreift

Außer in der 1. und 2. Handball-Bundesliga der Männer gibt es bis jetzt keine weiteren Spielklassen, in denen die Beantragung eines TTO durch Betätigung eines Buzzers erfolgt. Daher muss ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, weiterhin eine „Grüne Karte“ vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen. Auch die Übergabe der Karte an den Zeitnehmer wird toleriert.

Wenn die beantragende Mannschaft in Ballbesitz ist, pfeift der Zeitnehmer bzw. betätigt die Hupe und stoppt sofort die Uhr (gleichzeitig wird durch Hochheben der Grünen Karte das TTO und die beantragende Mannschaft signalisiert).

Soweit die Theorie.

Hierzu erreichte uns folgende Regelfrage

In einem Bezirk hat sich nun folgendes ereignet. Der Offizielle gab die Grüne Karte beim Zeitnehmer ab bzw. legte diese vor dem Zeitnehmer auf den Tisch. Da es dem Offiziellen zu lange dauerte bis der Zeitnehmer pfiff bzw. die Hupe auslöste, ging der Offizielle an die Zeitmessanlage und löste selbst die Hupe aus. Nach Rücksprache SR/Zeitnehmer gab der Zeitnehmer auch an, dass nicht er die Hupe an der Zeitmessanlage auslöste, sondern der Offizielle. 

Wie ist dieses Verhalten zu ahnden?

Zunächst einige Aspekte zur Beantragung

Wie muss die Beantragung erfolgen?

Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte" vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen

Dass das in der Praxis nicht immer so gehandhabt wird, ist bekannt. Daher wird auch die Übergabe der Karte an den Zeitnehmer i. d. R. toleriert. Deshalb an dieser Stelle ein Tipp: Besprechen Sie vor dem Spiel mit dem Zeitnehmer die richtige Platzierung/das richtige Prozedere.

Quelle: DHB

Die Coachingzone ist (sollte) mittlerweile jedem Trainer/Offiziellen bekannt (sein). Dem Offiziellen ist es selbstverständlich erlaubt, die Coachingzone zu verlassen, wenn er ein TTO anmelden will.

Dem Offiziellen ist es jedoch nicht erlaubt, die Coachingzone mit der Grünen Karte zu verlassen, um am Zeitnehmertisch auf einen günstigen Moment zur Anmeldung des TTO zu warten. Sollte dies passieren, wird der Zeitnehmer oder Sekretär den Offiziellen bitten, wieder in die Coachingzone zurückzugehen oder das TTO regelkonform jetzt zu beantragen. Wenn also noch nicht der vermeintlich richtige Moment da ist, muss der Offizielle auch so lange in der Coachingzone verbleiben.

Voraussetzungen

Die entscheidende Voraussetzung für eine Beantragung und Gewährung ist der eigene Ballbesitz. Denn ein TTO kann nur die Mannschaft beantragen, die sich in Ballbesitz befindet.

Ferner muss der Ballbesitz auch zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Zeitnehmer pfeifen bzw. den entsprechenden Signalknopf betätigen kann. Verliert die beantragende Mannschaft in dieser kurzen Zeitspanne den Ballbesitz, ist der Mannschaft die „Grüne Karte“ zurückzugeben und das TTO kann nicht gewährt werden.

Quelle: DHB

Wichtiger Hinweis

Der Regelgeber zeigt durch die vorgenannte Formulierung, dass er die Möglichkeit einer Verzögerung zwischen dem Hinlegen der Grünen Karte und der Chance für den Zeitnehmer zu pfeifen, durchaus erkannt hat!

Wenn dann der Zeitnehmer die Grüne Karte wieder zurückgibt oder aber der Zeitnehmer zu spät gepfiffen hat und dann kein TTO möglich ist (da kein Ballbesitz mehr), gibt es sehr häufig Beschwerden der Mannschaftoffiziellen/Trainer. Häufiges Argument: „Wir hatten doch die Grüne Karte bereits vorher auf den Tisch gelegt!“

Hier lauert eine Schlinge: Das Ablegen (oder die tolerierte Übergabe) der Grünen Karte ist gar nicht der entscheidende Moment, sondern allein der Pfiff/das Signal des Zeitnehmers!!! 

Diese Verzögerung muss man als Trainer/Offizieller bei der Beantragung einkalkulieren!

Wie ist NUN DAS Verhalten DES OFFIZIELLEN ZU BEWERTEN BZW. zu ahnden?

Da im geschilderten Spiel kein Buzzer zur Anwendung gelangt, können die entsprechenden Regularien im Reglement für elektronische Team-Time-outs (IHF-Guidelines Anhang 4) weder direkt noch sinngemäß angewendet/umgesetzt werden.

Es gelten die Regeln für das "normale" TTO – und dort ist dieser Fall nicht aufgeführt.

Dementsprechend ist die Entscheidung den allgemeinen Bestimmungen der Spielregeln zu entnehmen.

WAS STEHT IM REGELWERK?

Regel 8:10

Stufen die Schiedsrichter ein Verhalten als besonders grob unsportlich ein, ahnden sie dieses Vergehen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.   

Bei folgenden Vergehen, die als Beispiele dienen, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können:   

  • Beleidigung oder Drohung gegenüber einer anderen Person, wie z. B. Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Mannschaftsoffizieller, Spieler, Zuschauer. Sie kann in verbaler oder nonverbaler Form (z. B. Mimik, Gestik, Körpersprache, Körperkontakt) erfolgen. 
  • (I) Das Eingreifen eines Mannschaftsoffiziellen in das Spielgeschehen auf der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus oder (II) das Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch einen Spieler, entweder durch ein (laut Regel 4:6) unerlaubtes Betreten der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus.

Nunmehr die regeltechnische Bewertung und Ahndung der Aktion

Ein Eingriff durch einen Mannschaftsoffiziellen in die technischen Einrichtungen zur Steuerung der Spielzeit durch den Zeitnehmer (hierzu zählt auch das Signalhorn) stellt ein besonders grob unsportliches Verhalten dar. Es handelt sich daher um ein gemäß Regel 8:10b zu ahndendes Vergehen (Disqualifikation mit Bericht).

Wie sieht es mit der Spielfortsetzung aus?

Im vorliegenden Beispiel sind folgende Spielfortsetzungen denkbar:

  • Ist der Ball nicht im Spiel (Spielunterbrechung): Fortsetzung mit dem zuvor entschiedenen Wurf
  • Ist der Ball im Spiel: Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft

HINWEIS

Zur weiteren Erläuterung ist auch darauf hinzuweisen, dass eine fehlerhafte oder missbräuchliche Betätigung eines Buzzers regeltechnisch eine andere „Qualität“ hat als ein regelwidriger Eingriff in die Aufgaben und Befugnisse eines Zeitnehmers. Ein Buzzer wird den Mannschaften ggf. zur Verfügung gestellt. Die dazu erlassenen Regularien sind speziell für die Nutzung dieser technischen Einrichtung erlassen.