Quelle: DHB
Wenn der Offizielle zum Spieler wird – Regeltechnische Herausforderungen im Handball
Situation/Fragen
In der 2. Halbzeit unterbrach der Zeitnehmer das Spiel und erklärte, dass BLAU 15 von Gastmannschaft BLAU das Spielfeld betrat, aber nicht im Spielbericht eingetragen sei. Eine Überprüfung durch die Schiedsrichter ergab, dass dieser Spieler auch nicht unter einer anderen Trikotnummer eingetragen war. Zudem fiel auf, dass BLAU 29 zwar im Spielprotokoll eingetragen, jedoch nicht anwesend war.
Bei Gastmannschaft BLAU war zu Spielbeginn nur ein Offizieller im Spielprotokoll eingetragen und saß auf der Bank. Dieser Offizielle ließ sich aber in der 1. Halbzeit als Spieler nachtragen und wurde demzufolge als Offizieller gestrichen.
Hieraus ergeben sich u. a. folgende Fragestellungen:
- Wem ist die erforderliche Strafe anzulasten, wenn kein Offizieller mehr „anwesend" ist?
- Gibt es in der 2. Halbzeit bei dieser Konstellation noch eine Verwarnung gegen einen Spieler oder muss die Strafe wegen des nicht eingetragenen Spielers dann eine Hinausstellung sein ("keine Verwarnung gegen einen Spieler in der 2. Halbzeit")?
Regeltechnische Bewertung des nicht teilnahmeberechtigten Spielers BLAU 15
Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist. Der Spieler Nr. 15 BLAU ist zwar anwesend, aber nicht im Protokoll eingetragen und ein nicht im Spielprotokoll eingetragener Spieler ist nicht teilnahmeberechtigt!
Wenn im Spielprotokoll bereits 14 Spieler für Team BLAU eingetragen waren und festgestellt wird, dass ein anderer Spieler, der im Spielprotokoll zwar eingetragen, aber überhaupt nicht anwesend ist, dann wird der andere Spieler (hier BLAU 29) gestrichen und BLAU 15 nachgetragen.
Gemäß Regel 4:3 ist der Mannschaftsverantwortliche dafür verantwortlich, dass nur teilnahmeberechtigte Spieler die Spielfläche betreten. Andernfalls ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen. Da Spieler BLAU 15 nicht teilnahmeberechtigt war, als er die Spielfläche betrat, muss es eine Bestrafung für den Mannschaftsverantwortlichen geben.
Da sich die Situation in der 2. Halbzeit ereignet hat und sich der Offizielle bereits in der 1. Halbzeit als Spieler hat nachtragen lassen, ist die o. g. Frage 1 durchaus berechtigt:
Wem ist die erforderliche Strafe anzulasten, wenn kein Offizieller mehr „anwesend" ist?
Regeltechnische Bewertung
Ein eingetragener Mannschaftsoffizieller darf – wenn er über eine Spielerlaubnis verfügt - als Spieler nachgemeldet werden, wenn seine Mannschaft das Maximum von 14 Spielern noch nicht ausgeschöpft hat. Der entsprechende Mannschaftsoffizielle ist vom Sekretär in dieser Funktion im Spielprotokoll zu streichen und gleichzeitig mit in die Spielerliste aufzunehmen.
Für den Fall, dass vier Offizielle eingetragen sind/waren, ist ein Ersatz dieses Offiziellen nicht möglich. Sinnvollerweise sollte der Zeitpunkt des Wechsels im Spielprotokoll vermerkt werden (z. B.: „ab 25. Min."). Hat dieser bisherige Mannschaftsoffizielle in seiner Funktion bereits eine progressive Bestrafung erhalten (Verwarnung und/oder Hinausstellung), belastet diese weiter das Kontingent der Offiziellen, aber auch sein persönliches Kontingent als Spieler bzw. das Mannschaftskontingent.
Wichtig
Jede teilnahmeberechtigte Person ist zu jedem Zeitpunkt des Spiels immer nur einer der beiden Gruppen (Spieler oder Offizielle) zuzuordnen.
Lassen sich Mannschaftsoffizielle/der Mannschaftsverantwortliche als Spieler nachtragen und kein weiterer Offizieller ist mehr auf der Auswechselbank vorhanden, dann muss ein Spieler die weitere Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten gemäß Regelwerk übernehmen. Die Schiedsrichter sollen sich diesen Spieler vor Wiederaufnahme des Spiels benennen lassen und den Vorgang nach Spielschluss im Spielbericht vermerken.
Dies kann im Übrigen auch passieren, wenn ein Mannschaftsoffizieller/der Mannschaftsverantwortliche disqualifiziert wurde, sodass kein weiterer Offizieller mehr auf der Auswechselbank vorhanden ist.
Beim Einstieg in die progressive Bestrafung von Mannschaftsoffiziellen (während des Spiels) müssen die Schiedsrichter im Vergleich zum Strafenkatalog für Spieler folgende wesentliche Unterschiede beachten:
- Es sollte gegen die Offiziellen einer Mannschaft (als Gruppe) nur eine einzige Verwarnung ausgesprochen werden (16:1 Kommentar).
- Die nächstfolgende Ahndung eines unsportlichen Vergehens eines Offiziellen einer Mannschaft – unabhängig von welchem der Offiziellen begangen – ist mindestens eine Hinausstellung (16:3e).
- Es darf gegen die Offiziellen einer Mannschaft in ihrer Gesamtheit grundsätzlich auch nur eine einzige Hinausstellung ausgesprochen werden. Die folgenden Unsportlichkeiten müssen mit einer Disqualifikation (16:6c) geahndet werden.
Beachte: Dies betrifft aber nur die Offiziellen, die auch als solche im Spielbericht eingetragen sind.
Tritt also z. B. eine Mannschaft mit nur sieben Spielern und ohne Offizielle an, trifft die vorgenannte Regel für Strafen aufgrund eines unsportlichen Verhaltens im Auswechselbereich nicht zu.
Einem Spieler (ob in Spielkleidung oder Trainingsanzug) auf der Bank, der eine Verwarnung, Hinausstellung oder eine Disqualifikation erhält, wird die Strafe persönlich im Spielbericht angelastet und immer dem Kontingent der Spieler und nicht dem der Offiziellen zugerechnet. Eine sogenannte Bankstrafe gibt es auch in diesem Zusammenhang nicht.
Nunmehr kann die Frage 1 auch beantwortet werden. Die erforderliche Strafe ist – wenn kein anderer Spieler die Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten übernommen hat – dem ehemaligen Offiziellen als persönliche Strafe (als Spieler) anzulasten.
Und gibt es in der 2. Halbzeit bei dieser Konstellation noch eine Verwarnung gegen einen Spieler oder muss die Strafe wegen des nicht eingetragenen Spielers dann eine Hinausstellung sein ("keine Verwarnung gegen einen Spieler in der 2. Halbzeit")?
Sollte der zu bestrafende Spieler („Offizielle") bisher noch keine Strafe erhalten haben, dann sollte hier eine Verwarnung – unter Beachtung der Regel 16:1 Kommentar – erfolgen.
Fazit
Lassen sich Mannschaftsoffizielle / der Mannschaftsverantwortliche als Spieler nachtragen oder werden disqualifiziert und kein weiterer Offizieller ist mehr auf der Auswechselbank vorhanden, dann muss ein Spieler die weitere Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten gemäß Regelwerk übernehmen. Die Schiedsrichter sollen sich diesen Spieler vor Wiederaufnahme des Spiels benennen lassen und den Vorgang nach Spielschluss im Spielbericht vermerken.
Anmerkungen
An der Basis kann es vorkommen, dass insgesamt zunächst nur maximal 7 Spieler ohne Mannschaftsoffizielle antreten. Ein teilnahmeberechtigter Spieler muss dann das Spielprotokoll unterschreiben bzw. den PIN im elektronischen Spielbericht eingeben. Er übernimmt somit alle entsprechenden regeltechnischen Pflichten (siehe Regel 4:2 Abs. 3 und 4:3 Abs. 4).
Das Team-Time-out (TTO) für Mannschaften ohne Offizielle und ohne Auswechselspieler ist auch zu gewähren.
In diesem Fall kann ein teilnahmeberechtigter Spieler (z.B. der „Spielführer") beim Zeitnehmer aus dem laufenden Spiel das TTO beantragen. Die Grüne Karte muss er allerdings trotzdem vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen. Zu diesem Zweck liegt die Grüne Karte bei dieser Mannschaft sozusagen „herrenlos" aber griffbereit auf der Auswechselbank. Der Zeitnehmer hat diesem TTO-Antrag stattzugeben, wenn die ansonsten vorgeschriebenen Regelvoraussetzungen gegeben sind.
Im Interesse des Spielgedankens und einer situationsgerechten Auslegung der entsprechenden Regelbestimmungen (Regel 2:10; IHF-Erl. 3) darf dieser Mannschaft die Inanspruchnahme eines TTO aber nicht vorenthalten werden. In analoger Auslegung des Regelwerks gestatten die Schiedsrichter einem teilnahmeberechtigten Spieler auch die Unterschrift/den PIN im (elektronischen) Spielbericht zu leisten.