Quelle: DHB

Wenn auf klare Zeichen der Schiedsrichter nicht reagiert wird …

Verletzten Spielern auf der Spielfläche muss unverzüglich geholfen werden. Was dabei zu beachten und wie zu entscheiden ist, sollte die erlaubte Behandlung verweigert werden, erläutert der heutige Pfiff der Woche.

Umgang mit verletzten Spielern

Handball ist ein dynamisches, körperbetontes und mitunter hartes Spiel. Verletzungen von Spielern treten immer wieder auf und reichen von kleineren „Wehwehchen“ bis zu gravierenden Blessuren. Den Schiedsrichtern obliegt die ebenso schwierige wie verantwortungsvolle Aufgabe, in entsprechenden Situationen die Schwere der jeweiligen Verletzung beurteilen zu müssen. Dabei gilt: Im Zweifel hat stets die Gesundheit der Spieler Priorität!

Wie ist zu verfahren?

Scheint ein Spieler verletzt, ohne dass es offensichtlich einer Behandlung bedarf, fragen die Schiedsrichter zunächst den Spieler, ob er behandelt werden muss. Verneint der Spieler dies, so hat er unverzüglich aufzustehen und weiterzuspielen oder sich zur Behandlung in den Auswechselraum zu begeben. Möchte er behandelt werden, gibt der Schiedsrichter spätestens jetzt Time-out und das Handzeichen 16 (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche). 

Nach der Anzeige des Handzeichens 16 dürfen grundsätzlich nur zwei teilnahmeberechtigte Personen (Spieler und/oder Offizielle) der betroffenen Mannschaft das Spielfeld betreten.

Achtung: Die folgende Regelung gilt nur im Bereich des DHB für den vom DHB und den Ligaverbänden geführten Spielbetrieb.

Was im Video geschieht

SCHWARZ 28 versucht, durch einen Überzieher am Außen-Rechts ROT vorbeizukommen und trifft dabei die Abwehrspielerin im Gesicht. Die Schiedsrichter unterbrechen das Spiel und der Feldschiedsrichter gibt Time-out. Er fragt zunächst die Spielerin, ob sie behandelt werden möchte, was sie anscheinend bejaht. Der Schiedsrichter gibt daraufhin deutlich das Handzeichen 16 (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche). Er wiederholt es sogar. Da trotzdem keine teilnahmeberechtigten Personen von Mannschaft ROT die Spielfläche betreten, geht die Spielerin allein zur Bank. Anschließend verwarnt der Feldschiedsrichter den Mannschaftsverantwortlichen von Mannschaft ROT (im Video nicht eindeutig erkennbar).

Die regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im Schiedsrichterwesen des DHB

Wird die Erlaubnis zum Betreten des Spielfelds zum Zwecke der Behandlung (Handzeichen 16) gegeben, ist das Verweigern der Behandlung als unsportliches Verhalten zu bewerten und der Mannschaftsverantwortliche progressiv zu bestrafen (analog Regel 4:2, Abs. 3). Trotz Verweigerung der Behandlung durch den Mannschaftsverantwortlichen muss die Spielerin für drei Angriffe ihrer Mannschaft aussetzen, da diese „Zwangspause“ bereits mit dem Handzeichen 16 ausgelöst wird.

Die Schiedsrichter haben also in dieser Situation alles richtig gemacht.

Hinweis

Auch wenn die Regelung (Aussetzen des behandelten Spielers für drei Angriffe seiner Mannschaft) nur im Bereich des DHB für den vom DHB und den Ligaverbänden geführten Spielbetrieb gilt, sollten alle Schiedsrichter die Regelung kennen. Die Schiedsrichter sind allgemein angehalten, nicht leichtfertig das Handzeichen 16 zu geben.

Auch in Bereichen, in denen die DHB-Regelung nicht gilt, sollte der Schiedsrichter zunächst einen scheinbar verletzten Spieler fragen, ob er behandelt werden möchte. Im Falle einer Behandlung entfällt jedoch für diesen Spieler das Aussetzen der drei Angriffe.