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Wechselfehler bei Betreten der Spielfläche

Mit der Regeländerung zum 01.07.2024 wurde auch das Betreten der Spielfläche in den Guidelines und Interpretationen neu definiert.

Betreten der Spielfläche

Ein Wechselfehler liegt vor, wenn sowohl der Spieler, der das Spielfeld verlässt, als auch der Spieler, der das Spielfeld betritt, gleichzeitig mit mindestens einem Fuß auf dem Spielfeld stehen. Ein Spieler gilt als zusätzlicher Spieler, wenn dieser mit beiden Füßen auf der Spielfläche steht und kein Mitspieler das Spielfeld verlässt. Eine Missachtung der Auswechsellinien liegt vor, wenn ein Spieler, der die Spielfläche verlässt oder betritt, mit beiden Füßen auf der falschen Seite der Auswechsel- oder Mittellinie steht.

Bemerkungen

Die bisherigen Bestimmungen (… sofern die zu ersetzenden Spieler die Spielfläche verlassen haben) führten zu unterschiedlichen Auslegungen. 

Absatz 1 definiert nunmehr neu, dass der Wechselfehler geahndet werden muss, wenn die beiden ein- bzw. auswechselnden Spieler je (mindestens) mit einem Fuß auf der Spielfläche stehen.

 

 

Absatz 2 grenzt die Regeln 4:4 (Wechselfehler) und 4:6 (zusätzlicher Spieler) voneinander ab: Hat der einwechselnde Spieler beide Füße auf der Spielfläche, ohne dass ein Mitspieler die Spielfläche verlassen hat, gilt er als zusätzlicher Spieler gemäß 4:6.

Absatz 3 definiert nunmehr die Missachtung der Auswechsellinie (wenn er mit beiden Füßen auf der falschen Seite steht). 

In diesem Zusammenhang ist auf die unterschiedlichen Konsequenzen im Vergleich zu einem «normalen» Wechselfehler zu verweisen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich (unverändert) in Erläuterung 7A, Abs.2:

Der fehlbare Spieler wird gemäß Regel 16:3a bestraft. Betritt jedoch ein zusätzlicher Spieler entsprechend Regel 4:6 während einer klaren Torgelegenheit die Spielfläche, ist der Spieler entsprechend Regel 16:6b in Verbindung mit Regel 8:10b zu bestrafen.