Diskussionen am Zeitnehmertisch haben nach Spielende in der Regel keinen Einfluss auf die Spielfortsetzung. Foto: imago Sportfotodienst
Was geht noch nach dem Schlusssignal?
Der Fall
Der Spielstand beträgt 25:25 und es sind noch sechs Sekunden zu spielen. Mannschaft WEISS hat soeben am eigenen Torraum den Ball erobert, als ein zusätzlicher Spieler der Mannschaft SCHWARZ das Spielfeld betritt. Aber weder der Sekretär noch der Zeitnehmer und auch nicht die Schiedsrichter bemerken diese Regelwidrigkeit. Das Schlusssignal ertönt, ohne dass eine weitere Spielunterbrechung erfolgt ist.
Als die Schiedsrichter anschließend zu Zeitnehmer und Sekretär gehen, erwartet sie starker Protest von Mannschaft WEISS, die auf den regelwidrigen Einsatz von SCHWARZ 7 während der letzten Spielsekunden hinweist.
Nach minutenlanger Diskussion entschließen sich die Schiedsrichter dazu, SCHWARZ 7 gemäß Regel 8:10d zu disqualifizieren und das Spiel mit 7-m-Wurf für Mannschaft WEISS erneut aufzunehmen. Der Wurf ist erfolgreich und im Spielprotokoll wird als Endergebnis 26:25 für Mannschaft WEISS eingetragen. Ob und wie Mannschaft SCHWARZ darauf reagiert hat, ist nicht überliefert.
Die Lösung
Hier ist leider so ziemlich alles verkehrt gelaufen, was nur verkehrt laufen konnte.
Nach einem Schlusssignal kann es in den Fällen der Regel 2:4 Abs. 1 noch dazu kommen, dass die Schiedsrichter eine Regelwidrigkeit oder ein unsportliches Verhalten ahnden, wenn sie diese vor oder spätestens mit dem Ertönen des Schlusssignals selbst wahrgenommen haben.
Ebenso bedarf es einer eigenen Feststellung der Schiedsrichter, dass ein bereits entschiedener Freiwurf oder 7-m-Wurf gemäß Regel 2:4 Abs. 2 noch auszuführen ist oder sich der Ball nach einem solchen Wurf beim Schlusssignal noch in der Luft befindet.
In den Fällen der Regel 2:4 Abs. 1 und Abs. 2 treffen die Schiedsrichter eine Tatsachenfeststellung, an der sie ihre regelgerechte Entscheidung ausrichten. Die Regelung gilt gleichermaßen für den Halbzeitpfiff und die Signale zum Ende der Halbzeiten einer erforderlichen Verlängerung.
Im vorliegenden Fall hatten die Schiedsrichter aufgrund eigener Wahrnehmung keine Feststellung getroffen, dass sich die abwehrende Mannschaft mit einem zusätzlichen Spieler auf der Spielfläche regelwidrig verstärkt hatte. Die anschließenden Proteste der Mannschaft WEISS können daher nicht zu einer wie auch immer gearteten Spielfortsetzung führen.
Mannschaft WEISS bleibt allenfalls die Möglichkeit, Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen.
Alternative Betrachtungen
Nehmen wir für einen kurzen Moment mal an, Zeitnehmer oder Sekretär oder die Schiedsrichter hätten den eintretenden überzähligen Abwehrspieler wahrgenommen und das Spiel unterbrochen. Wie wäre dann zu verfahren gewesen?
Auch in diesem Fall wäre die von den Schiedsrichtern im o. a. Ausgangsfall angewandte Regel 8:10d nicht in jedem Fall regelgerecht gewesen.
Die vorstehende Bestimmung setzt als wesentliche Kriterien unter anderem voraus, dass der angreifenden Mannschaft durch ein Vergehen eines Spielers gemäß den Regeln 8:5 bzw. 8:6 sowie 8:10a und 8:10b (II) die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen.
Ein Wechselfehler der abwehrenden Mannschaft in den letzten 30 Spielsekunden während der Ball im Spiel ist, reicht daher zur Anwendung der Regel 8:10d nicht aus! Lediglich dann, wenn ein zusätzlicher Spieler durch ein gemäß Regel 4:6 unerlaubtes zusätzliches Betreten der Spielfläche (oder vom Auswechselraum aus) eine klare Torgelegenheit vereitelt, ist die Regel 8:10d anwendbar. In diesem besonderen Fall muss also mehr als nur eine Chance, in eine bestimmte Situation zu kommen, gegeben sein. Die klare Torgelegenheit muss vorliegen und von einem Abwehrspieler vereitelt worden sein, der regelwidrig zusätzlich die Spielfläche betreten hat. Nur dann kommt es neben dem 7-m-Wurf für die nicht fehlbare Mannschaft auch zur Disqualifikation für den fehlbaren Abwehrspieler.
Sollte der zusätzliche Abwehrspieler in diesem Fall keine klare Torgelegenheit vereiteln, erhält er eine 2-Minuten-Hinausstellung (siehe Regel 4:6) und das Spiel wird gemäß Regel 13:1b mit Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft fortgesetzt. Hinsichtlich des Freiwurforts sind zusätzlich die Bestimmungen der Regel 13:6 zu beachten.