Vorteil? – Und wenn nein, warum nicht?

Dass Außenangreifer nicht im Zentrum des Geschehens stehen, liegt – sozusagen per definitionem – an ihrer Position. Umso schwerer fällt es häufig den Schiedsrichtern, Aktionen mit Beteiligung von Links- oder Rechtsaußen richtig zu bewerten. Wie komplex solche Situationen sein können, zeigt dieser Beitrag.

Die Situation

Während der Tor­schiedsrichter den Blick fest auf das gegenseitige Gezerre zwischen Halbverteidiger und Kreisspieler an der Torraumlinie richtet, gelingt es dem Rückraum-Links, mit einer dynamischen Vorwärtsbewegung den Außenverteidiger zu binden und folgerichtig zum freistehenden Linksaußen zu spielen.  Wer jetzt als Schiedsrichter von dieser Spielentwicklung überrascht wird, dieses Anspiel also nicht antizipiert und sein Stellungsspiel und Blickverhalten darauf ausgerichtet hat, wird es schwer haben, regelgerecht zu entscheiden.

Eigentlich alles klar – oder?

Bewertet man – ganz isoliert – den im Bild oben (siehen auch Bild 1 der Bildergalerie) „eingefrorenen“ Moment, kann es keinen Zweifel geben: Der ballführende Linksaußen tritt auf den rechten Fuß des Verteidigers. Einzig richtige Entscheidung: Angreifervergehen!  

Oder etwa doch nicht? Erste Zweifel könnte die doch recht ungewöhnliche Körperhaltung des Abwehrspielers auslösen. Und steht er nicht auch mit dem linken Fuß auf der Torraumlinie?  

Wenden wir uns zunächst dieser letzten Beobachtung zu. Gemäß den Bestimmungen der Regel 6:2c führt das Betreten des Torraums durch den Abwehrspieler zu einer Entscheidung auf 7-­Meter-Wurf gegen seine Mannschaft, wenn er dadurch eine klare Torgelegenheit vereitelt. Der zweite Satz dieser Regelbestimmung präzisiert den Begriff „Betreten“ (s. auch hier „Betreten des Torraums"). Ein bloßes Berühren der Torraumlinie ist demnach nicht sanktionswürdig, es muss sich schon um ein deutliches „Eintreten“ in den 6-Meter-Raum handeln. Das aber ist im Beispiel nicht der Fall: Der Verteidiger berührt in der im Bild festgehaltenen Endposition lediglich mit der linken Fußspitze die Torraumlinie. Ist sein Verhalten also regelgerecht?  

Wie so oft, ist es so einfach nicht! Mitentscheidend für die korrekte Regelanwendung ist die Beurteilung, wie der Spieler in diese Position gekommen ist.



Die Abbildungen zeigen, was regeltechnisch gemeint ist: Während in Abbildung 1 der Verteidiger auf seine Abwehrposition läuft, ohne den Torraum zu betreten, verschafft sich der Verteidiger in Abbildung 2 einen Vorteil, indem er die „Abkürzung“ durch den Torraum nimmt.

Obwohl in beiden Fällen die Endposition identisch (und in Sachen „Betreten des Torraums“ nicht zu beanstanden) ist, muss – mit Blick auf den Laufweg des Verteidigers – die Bestimmung der ­Regel 6:2c Satz 2 für Abbildung 2 zwingend angewandt werden.

Woher ist er gekommen?

Spätestens nach diesem Exkurs in die Auslegungsbestimmungen zum Betreten des Torraums sollte klar sein: Entscheidend ist die Frage, woher der Abwehrspieler gekommen ist. Die Bildergalerie gibt hierzu umfangreich Auskunft.



Ausgangspunkt ist Bild 1, auf dem wir erkennen, dass es Rückraum-Links (RL) gelingt, den nach innen eingerückten rechten Außenverteidiger (AR) zu binden. Situationsgerecht spielt RL per „No-Look-Pass“ zu seinem (im Bild noch nicht zu sehenden) Mitspieler auf der Linksaußenposition. Wir sehen außerdem, dass der (im Zentrum des Interesses stehende) Halb-Rechts-Verteidiger (HR) hier bereits im Torraum agiert, um den Kreisläufer abzudecken. 
In Bild 2 ist zu erkennen, dass „unser“ Abwehrspieler (HR) inzwischen die auf der Außenposition lauernde Gefahr erkannt hat. Er lässt vom Kreisläufer ab und versucht, möglichst schnell eine Abwehrposition einzunehmen, in der er den Torwurf des Linksaußen (LA) verhindern oder entscheidend stören kann.  

Wie die Bilder 2 bis 5 deutlich zeigen, nimmt er dabei unübersehbar die Abkürzung durch den Torraum, um schlussendlich die Position zu erreichen, wie sie das Bild ganz oben zeigt.

Nicht die Momentaufnahme, die Entstehung ist maßgebend!

Wer auf diese regelwidrige Weise seine Abwehrposition erreicht, kann nicht für sich in Anspruch nehmen, den Gegenspieler ordnungsgemäß – im Sinne der Regel 8:1c – im Kampf um eine ­Posi­tion (hier: die beste Position zum Absprung) gesperrt zu haben.  

Der regelwidrige Laufweg des HR-Verteidigers ist also ursächlich für den im **Bild ganz oben** zu sehenden Körperkontakt. Dazu, dass der Angreifer dem Verteidiger auf den Fuß tritt, kann es nur kommen, weil der Abwehrspieler seine Position auf regelwidrigem Weg (im Wortsinn!) eingenommen hat. Insofern darf von den Schiedsrichtern nicht auf Angreifervergehen entschieden werden.

Vorteil – aber wie lange?

In unserem Beispiel ist es spannend, den weiteren Ablauf zu analysieren. Zunächst lassen die Schiedsrichter trotz der in Bild 6 zu erkennenden zweifelhaften Abwehrhaltung mit dem Rücken zum Gegenspieler im Sinne der Regel 14:2 Vorteil laufen. Ob der Angreifer dabei noch unter voller Ball- und Körperkontrolle ist, lässt sich im Moment noch nicht erkennen.  
Ein entsprechend ausgebildeter, hochklassiger Außenspieler wird ­jedenfalls versuchen, den Ball im Tor unterzubringen, auch wenn er zuvor regelwidrig angegangen wurde. Zu dieser Spezies scheint unser Linksaußen zu zählen.

Wie in Bild 7 zu sehen, hat er sein ­Gegenüber – immerhin ein Weltklasse-Torhüter! – „getunnelt“ und den Ball ins Tor befördert (s. Bild 8).  

Alles gut, könnte man meinen, der Angriff war trotz regelwidriger Abwehr erfolgreich – und der Gerechtigkeit ist Genüge getan!

Vorteil? Jetzt nicht mehr!

Das fehlende „Puzzleteil“ – der (entscheidende) Moment zwischen Bild 6 und 7 (s. Bildergalerie oben).

Die im Bild abgebildete „Realität“ ist zwar nicht das Ende unseres Strebens nach Gerechtigkeit, aber sehr deutlich das Ende des zunächst gewährten Vorteils. Denn: Der Angreifer steht mit Ballkontakt deutlich im Torraum! Ein Vorteil endet aber nicht nur durch den Abschluss der jeweiligen Situation, sondern immer auch dann, wenn der gefoulte Spieler selbst eine Regelwidrigkeit (hier: Betreten des Torraums mit gefasstem Ball) begeht. Im Beispiel kann deshalb kein reguläres Tor mehr erzielt werden. Für die Schiedsrichter bleibt nur zu entscheiden: 7-Meter-Wurf gemäß Regel 14:1a oder Abwurf gemäß Regel 6:2a. 

Letztere Entscheidung würde die Annahme zugrunde legen, dass das beobachtete Abwehrverhalten auf die volle Ball- und Körperkontrolle des Angreifers keinen Einfluss gehabt hat oder der Angreifer im weiteren Verlauf diese Kontrolle erneut hat aufbauen können. Wer diesem Gedankengang nicht folgen kann, muss das „Abstehen“ vor dem Wurf der regelwidrigen Abwehrarbeit zurechnen. Dann aber gibt es nur eine korrekte Entscheidung: 7-Meter-Wurf.  
Niemals jedoch kann die gezeigte Aktion mit einem Torerfolg enden.