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Tippen und Prellen im Handball

Wo liegt der Unterschied und warum ist er relevant?

1. Definition nach Regel 7:4

  • Tippen = einmaliger Bodenkontakt des Balles (Regel 7:4 a)
  • Prellen = wiederholter Bodenkontakt des Balles (Regel 7:4 b)
  • Dem Prellen gleichgestellt: wiederholtes Rollen des Balles mit einer Hand über den Boden (Regel 7:4 c)

Merksatz

  • Einmal = Tippen (7:4 a)
  • Mehrmals = Prellen (7:4 b)

2. Regeltechnische Relevanz der Unterscheidung

2.1 Regel 7:4 a) und b)

Hier ist die Unterscheidung ausdrücklich relevant, da das Regelwerk beide Handlungen getrennt benennt und zulässt.

2.2 Anwurf (Regel 10:3 b, 4. Spiegelstrich)

Der Regeltext spricht vom verbotenen Prellen nach dem Anpfiff.

In der Praxis gilt: Mit „Prellen“ ist auch das Tippen gemeint.

Jeder Bodenkontakt des Balles nach dem Pfiff ist unzulässig – egal ob einmalig oder mehrfach.

2.3 Ausführung eines formellen Wurfs (Regel 15:2 Abs. 1 Satz 2)

Diese Regel untersagt indirekt sowohl Tippen als auch Prellen bei der Ausführung eines formellen Wurfs (Ausnahme: Abwurf).

In den Guidelines (Regel 15) wird nur „das Prellen“ genannt – gemeint sind jedoch beide Handlungen.

2.4 Passives Spiel (Erläuterung 4)

Hier spielt Tippen keine Rolle. Relevant ist ausschließlich Prellen, da es unter bestimmten Umständen als spielverzögernd bewertet werden kann.

Tippen wird nicht als passive Spielweise gewertet.


3. Übersicht über den Begriff „Tippen“ im Regelwerk (Deutsch – Englisch)

7:4 a

EN: bounce the ball once and catch it again

DE: einmal zu tippen und … wieder zu fangen

7:4 c, 2. Absatz, Satz 2

EN: The bouncing or dribbling is considered to have started …

DE: Das Prellen oder Tippen … beginnt …

7:4 c, 3. Absatz

EN: … the player is allowed to tap the ball or bounce it …

DE: … ist ein erneutes Tippen oder Prellen … erlaubt.


4. Übersicht über den Begriff „Prellen“ im Regelwerk (Deutsch – Englisch)

7:3

EN: … after bouncing

DE: … nachdem der Ball … nach Prellen wieder aufgenommen wird.

7:4 b

EN: bounce the ball repeatedly (dribble)

DE: wiederholt … zu prellen …

7:4, 2. Satz

EN: The bouncing or dribbling is considered to have started…

DE: Das Prellen oder Tippen … beginnt …

10:3 b, 4. Spiegelstrich

EN: … not allowed to bounce the ball after the whistle …

DE: … den Ball jedoch nach dem Anpfiff nicht mehr prellen …

Erläuterung 4 B.5, 3. Spiegelstrich

EN: repeated bouncing …

DE: mehrfaches Prellen …

Weitere Stellen (Erl. 4 B.5; Erl. 4 E; Guidelines Regel 15)

Konsistent wird „bouncing/dribbling“ im Deutschen mal mit „Prellen“, mal mit „Dribbeln“ wiedergegeben.


5. Sprachliche Besonderheiten im Regelwerk

In Regel 7:4 Abs. 2 Satz 2 wird der englische Begriff dribbling mit Tippen übersetzt.

In Erläuterung 4 hingegen erscheint im Deutschen der Begriff Dribbeln, vermutlich ein Übersetzungsfehler.

Zudem fehlt im englischen wie im deutschen Original eine konsequente Terminologie. Dies erschwert die einheitliche Auslegung.


6. Fazit für die Schiedsrichterpraxis

Regel 7:4 erlaubt:

  • Tippen (einmalig)
  • Prellen (mehrfach)
  • Wiederholtes Rollen des Balles mit einer Hand über den Boden

Wichtig in der Anwendung:

  • Bei formellen Würfen (Ausnahme: Abwurf) meint „Prellen“ auch Tippen = jede Bodenberührung ist verboten.
  • Beim passiven Spiel zählt ausschließlich Prellen, nicht Tippen.
  • Schiedsrichter sollten die terminologischen Unschärfen kennen und praxisgerecht interpretieren.

Kurz gesagt

Die Unterscheidung ist regeltechnisch eindeutig, aber nicht in allen Spielsituationen entscheidend.

Wo die Regeln es verbieten (z. B. bei formellen Würfen), ist jede Bodenberührung untersagt – unabhängig davon, ob einmal oder mehrfach.


7. Abschließender Hinweis

Es wäre wünschenswert, dass die IHF das Regelwerk redaktionell überarbeitet und die Begriffe „Tippen“ und „Prellen“ konsequent, einheitlich und vollständig verwendet.

Wenn eine Regel beide Handlungen erlaubt oder verbietet, sollten auch beide Begriffe explizit genannt werden – dies würde die Auslegung vereinfachen, Missverständnisse vermeiden und die Schiedsrichterpraxis vereinheitlichen.