Quelle: DHB
Team-Time-out (Regel 2:10)
Spielerin SCHWARZ 14 verletzt sich beim Torwurf und bleibt liegen. Mannschaft ROT ist dabei, den Anwurf auszuführen, während ihre Trainerin zeitgleich beim Zeitnehmer die Grüne Karte abgibt. Dieser hält die Uhr an und deutet mit der Grünen Karte das Team-Time-out (TTO) an. Der Feldschiedsrichter hat die Verletzung realisiert und gibt das Zeichen zum Betreten der Spielfläche. Er bestätigt aber nicht das TTO für Mannschaft ROT, sondern geht in Richtung der verletzten Spielerin. Die Trainerin von ROT ist unsicher, ob das beantragte TTO gewährt wurde – deutlich zu erkennen an den Reaktionen der Offiziellen von Mannschaft ROT. Zwar betritt die Trainerin die Spielfläche, hält sich aber mit dem Coaching zurück.
Noch während der Behandlung erläutert der Schiedsrichter, warum das TTO noch nicht begonnen hat. Erst als Spielerin SCHWARZ 14 in Höhe der Bank ist, gibt der Schiedsrichter das Zeichen, dass das TTO nunmehr beginnt.
Hier die regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im Schiedsrichterwesen des DHB:
Korrekter Ablauf zur Beantragung des Team-Time-out:
- Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte“ vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen.
- Auch wenn der Zeitnehmer dann das Spiel durch einen Pfiff unterbricht und sofort die Uhr stoppt (Regel 2:9 und Erläuterung 3), müssen ...
- ... erst die Schiedsrichter das Team-Time-out bestätigen, woraufhin ...
- ... der Zeitnehmer eine separate Uhr zur Kontrolle des Team-Time-outs betätigt.
Sollte eine Mannschaft aber ein Team-Time-out während einer Verletzungsunterbrechung oder zeitgleich dazu beantragen, so soll zunächst die Verletzungsbehandlung durchgeführt und erst danach das TTO gewährt werden (das TTO beginnt nach Abschluss der Behandlung). Gerade auch bei schwerwiegenden Verletzungen ist hier mit Fingerspitzengefühl zu agieren.
Während der Verletzungsbehandlung dürfen sich die Spieler selbstverständlich in Höhe ihrer Auswechselräume aufhalten. Die Mannschaftsoffiziellen und Auswechselspieler dürfen die Spielfläche aber nicht betreten und müssen sich weiterhin im Auswechselbereich aufhalten. So kann die Zeit der Verletzungsbehandlung auch für ein Coaching genutzt werden.
Sollten jedoch Auswechselspieler oder Offizielle bereits die Spielfläche betreten haben, sind sie mit dem Hinweis auf den späteren Beginn des TTO bis nach der Verletzungsbehandlung in den Auswechselbereich zurückzuschicken (wie es in diesem Beispiel auch geschieht). Eine Bestrafung erfolgt in diesem speziellen Fall nicht. Erst wenn die Behandlung beendet ist, kann das TTO wie gewohnt durchgeführt werden. Sinn dieser Vorgehensweise ist es, allen Beteiligten – also auch der verletzten Spielerin sowie den behandelnden Betreuern – die Teilnahme am TTO zu ermöglichen.
Fazit
Da diese Regelung nicht allen Beteiligten bekannt sein dürfte, kommt den Schiedsrichtern hier eine besondere Verantwortung zu: Unklarheiten über den Beginn des TTO gilt es von vornherein durch klare Zeichen und Kommunikation zu vermeiden.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.