Team-Time-out – nur bei eigenem Ballbesitz zum Zeitpunkt des Signals
Das im Video zu hörende Hornsignal erfolgte aufgrund eines Antrags auf Team-Time-out der Mannschaft in den schwarzen Trikots. Das letzte Bild des Videos zeigt Spieler GRÜN 10, der demonstrativ den Ball in seiner rechten Hand hochhält und damit nonverbal unterstreichen möchte: „Seht her, wir haben den Ball. Es kann kein Team-Time-out für Mannschaft SCHWARZ geben!“
Faktencheck
Die aufgrund der Bestimmungen der Regel 2:10 zu gewährenden Team-Time-outs (TTO) unterliegen besonderen weitergehenden Regularien. Diese sind in der IHF-Erläuterung 3 zusammengefasst. Gemäß Absatz 2 dieser Erläuterung kann nur die Mannschaft ein TTO beantragen, die sich in Ballbesitz befindet. Dabei kann es sich sowohl um einen physischen Ballbesitz (ein Spieler dieser Mannschaft hat Ballkontrolle) oder um einen faktischen Ballbesitz (entsprechende Regeln weisen dieser Mannschaft den Ballbesitz zu) handeln.
Ferner muss der Ballbesitz auch zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Zeitnehmer pfeifen bzw. den entsprechenden Signalknopf betätigen kann. Verliert die beantragende Mannschaft in dieser kurzen Zeitspanne den Ballbesitz, ist der Mannschaft die „Grüne Karte“ zurückzugeben.
Eigener Ballbesitz zum Zeitpunkt des Signals des Zeitnehmers ist das zunächst entscheidende Kriterium für die Gewährung eines beantragten Team-Time-outs.
Der Screenshot zeigt den Moment, in dem das Signal beginnt. Es ist klar zu erkennen, dass zu diesem Zeitpunkt kein Spieler physische Ballkontrolle hat. Auch hat es nach dem Wurf von SCHWARZ 42 auf das Tor keinen Ballbesitzwechsel gegeben. Ein bloßes Abblocken des Balls, wie hier durch den Torwart von Team GRÜN geschehen, bewirkt noch keinen Wechsel beim Ballbesitz.
Welche Mannschaft in diesem Moment faktisch in Ballbesitz ist, klärt Regel 13:4b: Ist zum Zeitpunkt der Unterbrechung keine der Mannschaften in Ballbesitz (...), erhält die Mannschaft, die zuletzt in Ballbesitz war, erneut den Ballbesitz.
Das Spiel wurde wegen eines Signals im Zusammenhang mit der Beantragung eines TTO unterbrochen. Es lag demnach keine Regelwidrigkeit einer Mannschaft vor. In unserem Videobeispiel war eindeutig das angreifende Team zuletzt in Ballbesitz.
Die daraus folgende regelgerechte Entscheidung lautet daher: Das beantragte Team-Time-out kann gewährt werden! Danach wird das Spiel mit anzupfeifendem Freiwurf an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. In unserem Beispiel jedoch an der nächstgelegenen Stelle vor der Freiwurflinie von GRÜN, weil sich der Ball beim Signal des Zeitnehmers über dem Torraum von Team GRÜN befand.
Exkurs: Wie wäre zu entscheiden, wenn …
Zwischen der Situation, die im Screenshot eingefroren wurde, und der im Videoclip zu beobachtenden anschließenden Ballaufnahme durch GRÜN 10 liegt kaum eine halbe Sekunde; ein weiterer Beleg für die Tatsache, dass sich der Ballbesitz zwischen dem Hinlegen der „Grünen Karte“ auf den Tisch des Kampfgerichts und dem Signal des Zeitnehmers schnell ändern kann – und damit auch die von den Schiedsrichtern zu treffende Entscheidung zur Spielfortsetzung.
Einige fiktive Fälle werden im Folgenden dargestellt. Die einleitende Fragestellung lautet dabei immer:
Wie wäre zu entscheiden, wenn zum Beginn des Signals …
- ... der Ball bereits vom gegnerischen Torwart unter Kontrolle gebracht war?
- ... der Ball nach einem Torwurf ohne weiteren gegnerischen Kontakt die Torauslinie überschritten hätte?
- ... der Ball im Torraum rollt?
- ... der Ball im Torraum liegen bleibt?
Antwort: In diesen Fällen kann kein TTO gewährt werden. Das Spiel ist nach Anpfiff mit Abwurf fortzusetzen.
- ... der Ball die Torlinie überschritten hätte?
Antwort: In diesem Fall kann kein TTO gewährt werden. Das Spiel ist nach Anpfiff mit Anwurf fortzusetzen.
- ... der Ball von einem gegnerischen Spieler unter Kontrolle gebracht war?
Antwort: In diesem Fall kann kein TTO gewährt werden. Das Spiel ist nach Anpfiff mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft fortzusetzen.
- ... sich der Ball in der Luft über dem Torraum befindet (unser Videobeispiel)?
- ... der Ball nach einem zuvor erfolgten Kontakt mit einem gegnerischen Spieler zu einem angreifenden Spieler zurück gelangt wäre?
Antwort: In all diesen Fällen kann das TTO gewährt werden. Das Spiel ist nach Ablauf des TTO mit anzupfeifendem Freiwurf fortzusetzen.
- ... der Ball nach einem zuvor erfolgten Kontakt mit einem gegnerischen Spieler die Torauslinie überschritten hätte?
- ... der Ball nach einem zuvor erfolgten Kontakt mit einem gegnerischen Spieler ins Seitenaus gelangt wäre?
- ... der Ball nach einem zuvor erfolgten Kontakt mit einem gegnerischen Spieler die Hallendecke berührt hätte?
Antwort: In diesen Fällen kann das TTO gewährt werden. Das Spiel ist nach Ablauf des TTO mit anzupfeifendem Einwurf fortzusetzen.
Weitere Stolpersteine dieser Regelbestimmungen
- Wenn die Schiedsrichter unmittelbar vor oder mit dem Signal des Zeitnehmers eine Regelwidrigkeit erkennen, die sie ahnden wollen, wirkt sich das unter Umständen auf die Gewährung des TTO aus.
Handelt es sich um ein Vergehen der beantragenden Mannschaft, hat dies faktisch schon zu einem Wechsel des Ballbesitzes geführt. Das beantragte TTO kann nicht gewährt werden. Das Spiel ist für die nicht fehlbare Mannschaft mit anzupfeifendem Freiwurf am Ort des Vergehens fortzuführen. - Sollten die Schiedsrichter in dieser Situation ein Vergehen der gegnerischen Mannschaft ahnden wollen, hat dies auf den Antrag des TTO keine Auswirkung. Das TTO ist zu gewähren. Nach Ablauf des TTO ist das Spiel mit anzupfeifendem Freiwurf für die angreifende Mannschaft fortzusetzen.
- Für den außergewöhnlichen Fall, dass die Schiedsrichter noch vor dem Signal des Zeitnehmers selbst auf Time-out entscheiden, hat dies auf den Antrag für das TTO keine Auswirkung. Der Ballbesitz bleibt in diesem Fall bei der beantragenden Mannschaft. Das Spiel wird mit anzupfeifendem Freiwurf für die angreifende Mannschaft an dem Ort fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt des Time-out-Pfiffs der Schiedsrichter befand.
- Gleiches gilt, wenn die Schiedsrichter während oder unmittelbar nach einem Team-Time-out eine progressive Bestrafung gegen eine teilnahmeberechtigte Person aussprechen. Die Spielfortsetzung richtet sich in diesem Fall immer nach den Bestimmungen der Regel 13:3.