Gelbe Karte für Trainer Jaron Siewert (Berlin) beim Spiel SC DHfK Leipzig vs. Füchse Berlin am 11. Oktober 2020. (Foto: imago images/Picture Point LE)
Stolpersteine in Regel 16:9
Schnell wird hier das in Abs. 1 der Regel 16:9 enthaltene Kriterium, dass die Bestrafungen vor dem Wiederanpfiff erfolgen, losgelöst von den weiteren Kriterien betrachtet. Dies führt fast zwangsläufig zu Fehleinschätzungen der Regelauslegung.
Die Frage(n)
Ist es richtig, dass eine Verwarnung gegen einen Offiziellen als nicht gegeben gilt, wenn der Offizielle noch vor dem Wiederanpfiff eine Hinausstellung erhält? Kann dadurch ein anderer Offizieller dieser Mannschaft noch eine Verwarnung erhalten?
Gilt dies auch für Spieler, wenn ein Spieler nach einer Verwarnung noch vor Wiederanpfiff eine Hinausstellung erhält? Wird diese Verwarnung für die Mannschaft quasi wieder „frei“, sodass ein anderer Spieler dieser Mannschaft noch verwarnt werden kann?
Oder wie sind die Bestimmungen der Regel 16:9 korrekt auszulegen?
Die Lösung(en)
In den gestellten Fragen werden offensichtlich zwei Regelbestimmungen durcheinandergebracht.
Zum einen gibt es die Möglichkeit, gegen einen Offiziellen noch eine Verwarnung auszusprechen, wenn ein anderer Offizieller dieses Teams bereits eine Hinausstellung erhalten hatte. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch in diesem Portal im Ordner „Regelwerk“ unter der Überschrift „Strafen gegen Offizielle“.
Sinngemäß steht dort am Ende des Abschnitts „Was ist bei Sanktionen gegen Offizielle zu beachten?“: Hatten die Schiedsrichter bei einer Hinausstellung eines Offiziellen noch keine Verwarnung gegen die Offiziellen dieses Teams ausgesprochen, dürfen sie es beim nächsten unsportlichen Verhalten eines anderen Offiziellen noch bei einer Verwarnung belassen.
Das ist im Übrigen auch bei den Spielern so! Allerdings ist der Katalog der Strafen gegenüber Spielern lange nicht so streng. Verwarnungen gegenüber Spielern können auch noch ausgesprochen werden, wenn bereits andere Spieler mit einer Hinausstellung bestraft wurden. Das ist „Alltagsgeschäft“ der Schiedsrichter und wird deshalb auch problemlos umgesetzt.
Etwas ungewöhnlicher ist schon die Feststellung, dass diese Regelungen auch gelten, wenn das Spiel zwischenzeitlich noch nicht wieder angepfiffen wurde. Nach einer Hinausstellung kann es regeltechnisch noch vor Wiederanpfiff durchaus zu einer Verwarnung eines anderen Spielers kommen. Gemäß den Bestimmungen im Kommentar zu Regel 16:1 darf es sich aber nicht um den zuvor hinausgestellten Spieler handeln.
Merksatz
Eine ausgesprochene Verwarnung kann weder bei den Offiziellen noch bei den Spielern zurückgenommen werden. Auch dann nicht, wenn dieselbe Person noch vor dem Wiederanpfiff erneut bestraft werden muss.
Anwendung der Regel 16:9 Abs. 1 ist zeitlich beschränkt
In Absatz 1 der Regel 16:9 ist ein ganz spezieller Fall beschrieben. Hier geht es darum, dass ein Spieler oder Offizieller
- vor dem Wiederanpfiff,
- gleichzeitig oder in direkter Folge,
- mehr als eine Regelwidrigkeit begeht und
- dies unterschiedliche Strafen erfordert.
In diesem Fall ist gegen den fehlbaren Offiziellen oder Spieler grundsätzlich nur die schwerwiegendste Strafe auszusprechen.
Die Bestimmungen des Absatz 1 können aber nicht mehr angewandt werden, wenn dem fehlbaren Spieler oder Offiziellen bereits eine Bestrafung angezeigt wurde. Für eine Anwendung der Bestimmungen gemäß Absatz 1 mangelt es dann an dem Kriterium „gleichzeitig oder in direkter Folge“. Der Spieler oder Offizielle ist dann erneut gemäß den für das zweite Vergehen gültigen Regelbestimmungen zu bestrafen. In diesem Fall sind auch beide Bestrafungen im Spielprotokoll zu vermerken und durchzuführen.
Weshalb gibt es die Ausnahmeregelungen?
Die in Regel 16:9 Abs. 2a bis d beschriebenen Ausnahmen für Spieler haben folgende regeltechnische Zielsetzungen:
- Die zweifache Bestrafung eines Spielers vor dem Wiederanpfiff führt nicht zur doppelten Unterzahl für die fehlbare Mannschaft, sondern zur einfachen Unterzahl für vier Minuten.
- Es können auch Vergehen mit gleichem Strafmaß vor dem Wiederanpfiff erneut bestraft werden (siehe Regel 16:9 Abs. 2 Fall a und d).
- Es können auch Spieler, die mit einer Disqualifikation bestraft wurden, vor Wiederanpfiff mit einer weiteren Disqualifikation bestraft werden (siehe auch Guideline zur Regel 16:9d).
In dieser Aufzählung kann der Fall einer auf eine Verwarnung folgenden Hinausstellung unerwähnt bleiben, da dies nicht zu einer doppelten Unterzahl für die fehlbare Mannschaft führen kann. Gleichwohl bleiben beide Bestrafungen bestehen und sind im Spielprotokoll zu vermerken.