Spielertrainer – wie Marko Sokicic es hier noch war – sind aus Schiedsrichtersicht nicht ohne Fallstricke ... (Foto: IMAGO/HMB-Media)

Spielertrainer – eine besondere Situation

Wie geht man mit einem disqualifizierten (Spieler-)Trainer um, der das Coachen auch von der Tribüne einfach nicht lassen kann? Und gibt es eine sogenannte Bankstrafe, wenn ein Spielertrainer eine Hinausstellung im Auswechselbereich erhält? Ein komplexer Sachverhalt, nach dem ein Schiedsrichterkollege fragte ...

Der Fall

In einem Meisterschaftsspiel der unteren Klasse eines Kreises hatte eines der beiden Teams keine Offiziellen, sondern nur einen sogenannten Spielertrainer, der auch mit entsprechender Nummer als Spieler im Spielbericht eingetragen war.

Dieser Spielertrainer erhielt in der 1. Halbzeit die Rote Karte und setzte sich daraufhin auf die Tribüne. Von dort rief er wiederholt Anweisungen und versuchte so, Einfluss auf seine Mannschaft zu nehmen, was von den Schiedsrichtern aber nicht unterbunden wurde. Darüber hinaus versuchte er, auch während eines Team-Time-outs, seine Mannschaft von der Tribüne zu coachen. Hier schritt der Schiedsrichter aber ein. In der Halbzeitpause war der Spielertrainer anscheinend bei seiner Mannschaft in der Kabine.

In der 2. Halbzeit übernahm ein anderer Spieler im Trainingsanzug das Coaching. Wegen unsportlichen Verhaltens (heftiges Reklamieren) im Auswechselraum erhielt dieser eine Hinausstellung. Der hinausgestellte Spieler begegnete dem Schiedsrichter mit der Aussage, dass dies ja keine persönliche Strafe, sondern nur eine Bankstrafe sei.

Hieraus ergeben sich gleich mehrere Fragen

  1. Wie ist mit einem sogenannten Spielertrainer generell umzugehen?
  2. Wie muss sich ein disqualifizierter Spieler oder Offizieller anschließend verhalten?
  3. Welche Konsequenzen hat eine Hinausstellung eines sogenannten Spielertrainers im Auswechselraum?

Die Lösungen

Frage 1

Wie ist mit einem sogenannten Spielertrainer generell umzugehen?

Von Mannschaftsoffiziellen und Auswechselspielern wird im Allgemeinen erwartet, dass sie während des Spiels auf der Auswechselbank sitzen. Nur aus der Coachingzone heraus darf ein Mannschaftsoffizieller (auch im Stehen) seine Mannschaft coachen.  

Es kommt insbesondere im unteren Leistungsbereich vor, dass Trainer noch Teil der Mannschaft sind und im Spielbericht als Spieler eingetragen sind (sogenannte Spielertrainer). Die Funktion des Spielertrainers ist allerdings im Regelwerk nicht vorgesehen. Jede teilnahmeberechtigte Person ist zu jedem Zeitpunkt des Spiels immer nur einer der beiden Gruppen (Spieler oder Offizielle) zuzuordnen. Wenn der tatsächliche Trainer als Spieler eingetragen ist, ist es ihm nicht erlaubt, seine Mannschaft im Stehen zu coachen. Ist er dagegen als Offizieller (dann allerdings nicht im Spielertrikot!) eingetragen, ist es ihm erlaubt. Wenn er sich als Spieler nachtragen lässt, verliert er das Recht, seine Mannschaft zu coachen.

Frage 2

Wie muss sich ein disqualifizierter Spieler oder Offizieller anschließend verhalten?

Wird ein Spieler oder ein Offizieller disqualifiziert, muss er gemäß den Bestimmungen der Regel 16:8 Absatz 1 die Spielfläche und den Auswechselraum unverzüglich verlassen. Er darf in keiner Form mehr Kontakt zur Mannschaft haben. Diese Bestimmungen finden sich zudem in den Guidelines zu Regel 16:8.

In den Regelbestimmungen ist dieses Kontaktverbot umfassend formuliert („in keiner Form“). Neben den direkten, räumlich nahen Kontaktsituationen sind selbstverständlich auch Kontakte mittels elektronischer Medien untersagt.

Ein disqualifizierter Trainer, der sich weitab in den Zuschauerreihen der Sporthalle aufhält und mittels Funkverbindung weiter Kontakt zu seiner Mannschaft hat, verhält sich ebenso regelwidrig wie der disqualifizierte Spieler, der aus der ersten Zuschauerreihe weiterhin Kontakt zu seinen Mitspielern hat. In diesem Zusammenhang sei an die von der IHF zuletzt herausgegebene Guideline zu Regel 4:7 bis 4:9 erinnert, die diesen Sachverhalt anspricht. Dort wird insbesondere erwähnt, dass technische Ausrüstung nicht zur Kommunikation mit einem gesperrten Offiziellen oder Spieler genutzt werden darf. Hier ist selbstverständlich auch die Kommunikation von Seiten des disqualifizierten Offiziellen oder Spielers gemeint.

Für die Fälle, in denen Schiedsrichter nach Wiederanpfiff die Kontaktaufnahme eines disqualifizierten Spielers oder Offiziellen mit seiner Mannschaft feststellen, sind die weiteren Bestimmungen der Guidelines zu Regel 16:8 zu beachten. Sie müssen den Vorfall in einem schriftlichen Bericht festhalten. Eine weitere Bestrafung ist jedoch nicht mehr möglich (siehe hierzu auch Guideline zu Regel 16:8 Absätze 2 und 3).

Frage 3

Welche Konsequenzen hat eine Hinausstellung eines sogenannten Spielertrainers im Auswechselraum?

Beim Einstieg in die progressive Bestrafung von Mannschaftsoffiziellen (während des Spiels) müssen die Schiedsrichter im Vergleich zum Strafenkatalog für Spieler folgende wesentliche Unterschiede beachten:

  • Es sollte gegen die Offiziellen einer Mannschaft (als Gruppe) nur eine einzige Verwarnung ausgesprochen werden (16:1 Kommentar).
  • Die nächstfolgende Ahndung eines unsportlichen Vergehens eines Offiziellen einer Mannschaft – unabhängig von welchem der Offiziellen begangen – ist mindestens eine Hinausstellung (16:3e).
  • Es darf gegen die Offiziellen einer Mannschaft in ihrer Gesamtheit grundsätzlich auch nur eine einzige Hinausstellung ausgesprochen werden. Die folgenden Unsportlichkeiten müssen mit einer Disqualifikation (16:6c) geahndet werden.

Beachte: Dies betrifft aber nur die Offiziellen, die auch als solche im Spielbericht eingetragen sind.

Tritt also z. B. eine Mannschaft mit nur sieben Spielern und ohne Offizielle an, trifft die vorgenannte Regel für Strafen aufgrund eines unsportlichen Verhaltens im Auswechselbereich nicht zu.

Ein Spieler (ob in Spielkleidung oder Trainingsanzug) auf der Bank, der wegen Reklamierens eine Verwarnung, Hinausstellung oder eine Disqualifikation erhält, wird die Strafe persönlich im Spielbericht angelastet und immer dem Kontingent der Spieler und nicht dem der Offiziellen zugerechnet. Eine sogenannte Bankstrafe gibt es auch in diesem Zusammenhang nicht.