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Spielabbruch

Vor dem Hintergrund von zwei Spielabbrüchen im letzten Jahr in der LIQUI MOLY Handball-Bundesliga (BHC Wuppertal gegen HSG Wetzlar und HSV Hamburg gegen MT Melsungen) lohnt es sich doch einmal, sich mit diesem Thema genauer auseinanderzusetzen.

Als Schiedsrichter hofft man ja, dass einem das nicht passiert. Dass ein Spielabbruch aber öfter vorkommt als man denkt, hat eine eher oberflächliche Internet-Recherche ergeben.

Die Gründe, warum ein Spiel letztendlich abgebrochen wurde, sind nicht immer identisch. Auch herrscht nicht immer Einigkeit über einen Spielabbruch.

Zehn Beispiele zu Spielabbrüchen, die es gegeben hat

  1. Das Zweitliga-Spiel wurde abgebrochen. Die Schiedsrichter sahen den Belag als zu glatt an und damit die Gesundheit der Spieler gefährdet.
  2. Besorgter Vater sorgt für Spielabbruch, Gastverein verweigert Spielfortführung.
  3. Hausmeister im Urlaub. Das Spiel musste beim Stand von 8:8 wegen defekter Deckenbeleuchtung abgebrochen werden.
  4. Am Sonntag in der Kreisliga D konnte das Spiel nicht zu Ende gespielt werden. Beim Stand von 9:7 kam es in der 14. Spielminute zum Abbruch der Begegnung. Die Gäste waren nur mit acht Spielern angetreten und mussten einen weiteren Ausfall verkraften. Nach einer Auszeit verzichtete die Mannschaft auf die Fortsetzung des Spiels.
  5. Spielabbruch wegen schwerer Verletzung eines Spielers.
  6. Drama bei Handballspiel: Spielabbruch wegen medizinischem Notfall im Zuschauerbereich.
  7. Spielabbruch nach Lichtausfall bei 26:14-Führung in der 47. Spielminute.
  8. Reanimation auf der Tribüne. Spielabbruch beim Derby in der 3. Liga.
  9. Präsident des Vereins in Spielabbruch verwickelt. Schiedsrichterin fühlte sich bedroht.
  10. Spielabbruch durch Regen

Ein hochsensibles Thema

Eines vorweg: Es gibt nicht die Einheitsschablone, es gibt kein vorgegebenes Muster, wie Entscheidungen vor Ort zum Abbruch oder zur Fortsetzung eines Spiels zu treffen sind. Jeder Fall ist anders gelagert, die Umstände, die Gründe sind unterschiedlich. In jedem Fall sind aber mal mehr, mal weniger Emotionen vorhanden. Daher ist es für einen Schiedsrichter wichtig, sich auf die Fakten zu konzentrieren, um dann die richtige Entscheidung zu treffen.

Wie man damit als Schiedsrichter umgeht und was das Regelwerk sowie die Spiel- und Rechtsordnung dazu beinhalten, wollen wir hier darstellen.

Wann muss ein Spiel abgebrochen werden?

Ein Muss im engen Sinne ist im Regelwerk nicht definiert. In Regel 17:12 heißt es, die Schiedsrichter haben das Recht, ein Spiel (…) abzubrechen. Im zweiten Satz der Regel 17:12 folgt dann aber die Bedingung, dass vor einer Entscheidung, das Spiel abzubrechen, alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausgeschöpft werden müssen. Grundsätzlich hat also auch hier der Spielgedanke Vorrang. Es liegt de facto im Ermessen des/der Schiedsrichter, ein Spiel abzubrechen. 

In den folgenden Situationen könnte ein Spielabbruch unvermeidlich sein: 

  • Kompletter Licht-/Stromausfall 
    Natürlich muss eine gewisse Zeit gewartet werden, ob der Schaden behoben werden kann. Aber eine klar definierte Wartezeit gibt es nicht. Wenn die Ursache für den Licht-/Stromausfall nicht behoben werden kann, müssen die Schiedsrichter unter Bewertung der Lichtverhältnisse entscheiden, ob das Spiel weitergeführt werden kann oder abgebrochen werden muss. 
  • Wassereinbruch bzw. Hallenboden zu glatt
    Wird der Hallenboden zu feucht oder ist er zu glatt/rutschig, drohen ernsthafte Verletzungen. Kann die Hallenfläche nicht mehr getrocknet werden, müssen die Schiedsrichter das Spiel schon aus Gründen der Vorsicht abbrechen.
  • Sicherheitsprobleme
    Ist die Sicherheit von Spielern, Schiedsrichtern und Offiziellen wegen Zuschauer-Ausschreitungen nicht mehr gewährleistet, können die Schiedsrichter das Spiel abbrechen. Je nach Veranstaltung haben sie aber auch die Option, das Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortzusetzen.  
  • Anzahl der verfügbaren Spieler sinkt unter fünf
    Sinkt die Anzahl der Spieler einer Mannschaft auf der Spielfläche unter fünf, liegt es gemäß Regel 4:1 ebenfalls im Ermessen der Schiedsrichter, ob das Spiel abzubrechen ist. Selbst wenn eine Mannschaft durch Hinausstellungen vorübergehend nur noch zwei Spieler auf dem Spielfeld hat, kann weitergespielt werden. Da der Torwart im Feld mitspielen darf, besteht eine Abspielmöglichkeit.
  • Medizinische Notfälle im Zuschauerbereich oder auf der Spielfläche
    Grundsätzlich sollte es das Bestreben vor Ort sein, dass ein medizinischer Notfall mit entsprechendem Notarzteinsatz nicht automatisch zu einem Abbruch des Spiels führt, sondern dass die Begegnung nach Möglichkeit fortgesetzt wird.
    Die Entscheidung ist natürlich auch davon abhängig, ob der medizinische Notfall unmittelbare Auswirkungen auf das Spiel hat oder nicht.
    Handlungsoptionen für den Fall, dass das Spiel unterbrochen werden muss:
    – Wenn es die Situation erforderlich macht, sollten die Mannschaften vom Spielfeld weggeführt und in die Kabinen geleitet werden.
    – Dann sollte man sich einen Überblick über die Gesamtsituation durch Schiedsrichter/Delegierten in Zusammenarbeit mit den Offiziellen A und ggf. den Vereinsverantwortlichen verschaffen.
    – Offizielle A beider Teams und Schiedsrichter/Delegierter sollten eine zeitliche Dauer der Unterbrechung vereinbaren.
    – Nach Ablauf der Unterbrechungsfrist sollten die Offiziellen A beider Teams, Schiedsrichter/Delegierte und ggf. die Vereinsverantwortlichen in der Schiedsrichterkabine zusammenkommen und im Hinblick auf die aktuelle Lage ggf. eine Verlängerung der zeitlichen Spielunterbrechung festlegen.
    – Die Karenzzeit bis zur endgültigen Klärung, ob ein Re-Start möglich ist oder das Spiel abgebrochen werden muss, kann/sollte bis zu einer Stunde betragen.
    – Falls eine Spielfortsetzung möglich ist, sollten Absprachen zum Re-Start getroffen werden.
    – Falls ein Spielabbruch unausweichlich ist, sollte eine einvernehmliche Einigung mit beiden Mannschaften getroffen werden. Alle getroffenen Entscheidungen werden schriftlich dokumentiert und von beiden Offiziellen A und den Schiedsrichtern/Delegierten unterzeichnet.
    – Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung, entscheiden die eingesetzten Schiedsrichter/Delegierter über die weitere Vorgehensweise.
  • Aufforderung zum Spielabbruch
    Es kommt auch vor, dass Offizielle (Spieler eigentlich weniger) ihre Mannschaft veranlassen, die Spielfläche zu verlassen und das Spiel vorzeitig zu beenden. Eine Aufforderung zum Spielabbruch ist eine Bedrohung gegen die Schiedsrichter (wichtig für das Strafmaß).
    Letztlich ist es unerheblich, aus welchem Anlass eine teilnahmeberechtigte Person eines Spiels seine Mannschaft zum Spielabbruch auffordert. Ebenfalls bedeutungslos gemäß Regelbestimmungen bleibt es, ob der Spielabbruch tatsächlich vollzogen wird. Schon die Aufforderung an die Mannschaft, die Spielfläche zu verlassen – selbst, wenn es nur für kurze Zeit ist –, ist in jedem Fall als besonders grob unsportliches Vergehen gemäß Regel 8:10a zu werten. Durch dieses Verhalten wird versucht, den Schiedsrichtern zu drohen und ihre Entscheidungen zu beeinflussen. Zusätzlich beabsichtigt dieses Verhalten, den Gegner aus dem Rhythmus zu bringen. Letztendlich soll eine derartige „Demonstration“ gegen die Schiedsrichter auch dazu dienen, die Zuschauer zu provozieren und gegen die Schiedsrichter aufzubringen.
    Der Regelgeber hat die Aufforderung zum Spielabbruch unter die Bestimmungen der Regel 8:10a eingeordnet und dadurch mit den schärfsten Strafbestimmungen versehen. Wer zum Spielabbruch auffordert, ist mit Disqualifikation mit Bericht zu bestrafen. Die Schiedsrichter zeigen neben der Roten Karte auch noch die Blaue.
    Gleichwohl ist es gemäß Regel 17:12 selbst in einem solchen Fall die Aufgabe der Schiedsrichter, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Spielabbruch zu verhindern. Die Schiedsrichter sollen der entsprechenden Mannschaft (dem Mannschaftsverantwortlichen) eine Bedenkzeit von fünf Minuten einräumen und sich erst nach deren erfolglosem Ablauf zum endgültigen Spielabbruch entschließen. Selbst wenn das Spiel fortgeführt werden sollte, ist der Verursacher trotzdem entsprechend der vorstehenden Regel zu bestrafen!

Eintragung in den Spielbericht

In allen Fällen eines Spielabbruchs ist im Spielbericht ein schriftlicher Bericht einzutragen, der den zugrundeliegenden Sachverhalt genauestens beschreibt und die getroffenen Maßnahmen aufzeigt. Denn der Bericht des Schiedsrichters/Delegierten ist Grundlage für die Wertung oder ggf. Neuansetzung des Spiels.

DHB-Spielordnung (SpO) und DHB-Rechtsordnung (RO)

Hier noch ein kleiner Exkurs in die DHB-Spielordnung (SpO) und DHB-Rechtsordnung (RO) zu diesem Thema.

Kann ein Spiel infolge besonderer Umstände nicht ausgetragen oder nicht zu Ende geführt werden, entscheidet die Spielleitende Stelle über die Wertung oder Neuansetzung des Spiels (§ 47 DHB-SpO).

Gemäß § 50 (1) DHB-SpO ist ein Spiel für eine Mannschaft in folgenden Fällen mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren zu werten, wenn sie einen Spielabbruch verschuldet (Buchstabe e).

Und gemäß § 16 (1) DHB-RO heißt es: Bricht ein Schiedsrichter bzw. eine Schiedsrichterin wegen Unsportlichkeiten ein Spiel ab, sind die Schuldigen ohne Rücksicht auf die sich aus der Spiel- oder Rechtsordnung ergebende Spielwertung zu bestrafen. 

Entscheidungen von Spielleitenden Stellen

An dieser Stelle zwei Beispiele über die Entscheidung der jeweiligen Spielleitenden Stelle:

Beispiel 1

Bei zwei durch Notarzteinsätze im Oktober 2021 vorzeitig abgebrochenen Spielen in der LIQUI MOLY HBL hat die HBL als Spielleitung jeweils eine Neuansetzung vorgenommen.

Beispiel 2

Das Zweitliga-Spiel wurde mit 0:0 Toren und 0:2 Punkten zugunsten des Gastvereins gewertet. Zu dieser Entscheidung kam die Spielleitende Stelle, nachdem die Schiedsrichter die Partie abgebrochen hatten. Die Unparteiischen trafen diese Entscheidung aufgrund eines zu rutschigen und daher nicht bespielbaren Hallenbodens. Dieser Mangel konnte auch nach einer Spielunterbrechung nicht behoben werden, sodass die Sicherheit der Spieler bei Fortsetzung der Begegnung aus Sicht der Schiedsrichter nicht gewährleistet gewesen wäre. Der Heimverein trägt jedoch die Verantwortung dafür, dass ein Hallenboden zur Verfügung steht, der die Gesundheit der Spieler nicht gefährdet.

Fazit

Vor einer Entscheidung, das Spiel tatsächlich abzubrechen, sollten die Schiedsrichter alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spiels ausschöpfen. Grundsätzlich hat also der Spielgedanke absoluten Vorrang.

Wenn sich beide Mannschaften einig sind und die Gründe legitim und nachvollziehbar sind, dann sollten die Schiedsrichter nicht anderslautend handeln.

Muss aber ein Spiel abgebrochen werden, hängen das weitere Verfahren und die erforderlichen Entscheidungen der Spielleitenden Stelle von dem Bericht der Schiedsrichter im Spielbericht ab, insbesondere dann, wenn es um eine Spielwertung und/oder Bestrafung geht.