Sperren müssen passiv sein!
Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:
Zu den regelkonformen Aktionen gemäß Regel 8:1 zählt auch, den Gegenspieler im Kampf um Positionen mit dem Körper (regeltechnisch: mit dem Rumpf) zu sperren. Im dazugehörigen Kommentar ist als Sperren definiert, den Gegenspieler daran zu hindern, in einen freien Raum zu laufen. Dabei haben die Einnahme der Sperrstellung, das Verhalten in der Sperre und das Lösen aus der Sperre grundsätzlich passiv gegenüber dem Gegenspieler zu erfolgen.
Vor diesem Hintergrund beschreibt Regel 8:2b unter anderem, dass ein Sperren des Gegenspielers mit Armen, Händen oder Beinen nicht erlaubt ist.
Im Videobeispiel ist klar zu erkennen, dass der Angreifer WEISS 17 auf der halblinken Position in Höhe der gegnerischen Freiwurflinie sein rechtes Bein aktiv zur Verbreiterung seiner Sperre einsetzt. In der Folge fällt Abwehrspieler ROT 44, der dem ballführenden Spieler folgen will, über diese regelwidrige Sperre. Die Schiedsrichter erkennen die falsche Sperre und entscheiden unverzüglich auf Stürmerfoul und damit auf Freiwurf für die abwehrende Mannschaft. Der vom angreifenden Team in Folge noch erzielte Treffer wird korrekterweise nicht anerkannt. Bei der Entscheidungsfindung durften die Schiedsrichter das zu Beginn der Aktion erkennbare kurze Trikothalten von ROT 19 (halbrechte Position im Freiwurfraum) gegenüber WEISS 17 ebenfalls unberücksichtigt lassen.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.