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Darf eine Spielerin Haftmittel aus dem gegnerischen Auswechselraum benutzen?

Haftmittel gehören in vielen Ligen zum Handball dazu. Sie haben den Sport geprägt und – trotz immer wiederkehrender Diskussionen über ihre Verwendung – wesentlich zu seiner heutigen Dynamik und Präzision beigetragen.

Dabei soll es an dieser Stelle ausdrücklich nicht um die Frage gehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Haftmittel verwendet werden dürfen. Vielmehr hat sich aus der praktischen Nutzung eine interessante regeltechnische Frage ergeben.

Der Sachverhalt

Eine Spielerin der angreifenden Mannschaft verlässt während des laufenden Spiels die Spielfläche, begibt sich in den gegnerischen Auswechselraum und bedient sich dort des Haftmittels der gegnerischen Mannschaft.

Daraus ergibt sich die Frage:

Ist dies erlaubt oder handelt es sich hierbei um einen Wechselfehler?

Regeltechnische Bewertung

Die Merkmale und Kriterien für einen regelgerechten Spielerwechsel ergeben sich insbesondere aus Regel 4:4, dem dazugehörigen Kommentar sowie aus Regel 4:3 Abs. 3.

Nach Regel 4:4 Abs. 1 liegt ein Spielerwechsel vor, wenn ein Spieler einer Mannschaft die Spielfläche regelgerecht verlassen hat und anschließend ein Auswechselspieler derselben Mannschaft die Spielfläche betritt.

Regel 4:4 Abs. 2 präzisiert, dass das Ein- und Auswechseln von Spielern nur über die eigene Auswechsellinie erfolgen darf. Dies gilt entsprechend auch für einen Torwartwechsel (Regel 4:7 und 14:10). Die Auswechselregeln gelten grundsätzlich auch während eines Time-outs, ausgenommen beim Team-Time-out.

Der entscheidende Punkt ist jedoch: Nicht jedes Verlassen der Spielfläche ist automatisch ein Wechselvorgang beziehungsweise ein Wechselfehler.

Der Kommentar zu Regel 4:4 stellt hierzu ausdrücklich klar:

„Sinn der Auswechsellinie ist es, ein korrektes Auswechseln sicherzustellen, nicht aber, Spieler zu bestrafen, die die Seiten- oder die Torauslinie ohne Vorteilsabsicht überschreiten […]“

Als Beispiele werden unter anderem das Holen von Wasser oder eines Handtuchs unmittelbar neben der Auswechsellinie sowie das sportliche Verlassen der Spielfläche nach einer Hinausstellung außerhalb der eigenen Auswechselraummarkierung genannt.

Was ist mit Regel 7:10?

Regel 7:10 betrifft das taktische beziehungsweise nicht erlaubte Verlassen der Spielfläche. Danach ist es einem Spieler nicht erlaubt, den Ball zu berühren, solange irgendein Körperteil den Boden außerhalb der Spielfläche berührt. In diesem Fall ist auf Freiwurf für die andere Mannschaft zu entscheiden (13:1a).

Verlässt ein Spieler der ballbesitzenden Mannschaft die Spielfläche ohne Ball, haben die Schiedsrichter ihn aufzufordern, auf die Spielfläche zurückzukehren. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach oder wiederholt sich das Verhalten bei derselben Mannschaft, ist ohne vorherige Aufforderung auf Freiwurf für die andere Mannschaft zu entscheiden.

Derartige Vergehen führen grundsätzlich nicht zu einer persönlichen Bestrafung nach Regel 8 und 16.

Und was gilt im konkreten Fall?

Die Spielerin verlässt die Spielfläche zwar, um Haftmittel aus dem gegnerischen Auswechselraum zu benutzen. Es findet jedoch kein Spielerwechsel statt, und sie betritt anschließend auch nicht als Auswechselspielerin die Spielfläche.

Damit sind die Tatbestandsmerkmale eines Wechselfehlers nach Regel 4:4 nicht erfüllt.

Ebenso liegt im beschriebenen Fall kein taktisches beziehungsweise nicht erlaubtes Verlassen der Spielfläche im Sinne der Regel 7:10 vor.

Entscheidend ist dabei, dass das bloße Verlassen der Spielfläche außerhalb eines Spielerwechsels nicht automatisch einen Regelverstoß darstellt. Für die regeltechnische Bewertung ist vielmehr zu prüfen, welches Verhalten konkret vorliegt und ob dadurch ein in den Regeln beschriebener Tatbestand erfüllt wird.

Und was ist mit Fair Play?

Regeltechnisch ist die Nutzung des Haftmittels zunächst einmal kein Wechselfehler. Wenn eine Mannschaft ihr eigenes Haftmittel auch einer Spielerin der gegnerischen Mannschaft zur Verfügung stellt beziehungsweise dessen Nutzung zulässt, kann darin darüber hinaus durchaus ein Zeichen von Fair Play und gegenseitigem Respekt gesehen werden.

Denn auch wenn auf dem Spielfeld um jeden Ball und jeden Treffer gekämpft wird, muss der sportliche Umgang miteinander nicht an der eigenen Auswechselbank enden.

Fazit

Im vorgelegten Fall handelt es sich nicht um einen Wechselfehler.

Auch liegt kein nicht erlaubtes beziehungsweise taktisches Verlassen der Spielfläche gemäß Regel 7:10 vor.

Daher lautet die richtige Entscheidung für die Schiedsrichter sowie für Zeitnehmer und Sekretär:

Weiterspielen lassen.

Die Tatsache, dass die Spielerin hierfür das Haftmittel aus dem gegnerischen Auswechselraum benutzt, ändert an dieser regeltechnischen Bewertung nichts. Die Frage, ob die konkrete Verwendung des Haftmittels nach den jeweiligen Wettbewerbsbestimmungen zulässig ist, bleibt davon unabhängig.


Eine ähnliche Regelfrage

Die nachfolgende Regelfrage behandelt einen vergleichbaren Sachverhalt:

Frage 4.28

Torwart SCHWARZ 1 hält einen Ball, spielt ihn zu einem Mitspieler, geht in der Nähe des Auswechselraums an die Seitenlinie und verlässt das Spielfeld. Er holt sich sein Handtuch und eine Flasche, aus der er einen Schluck nimmt. Ein anderer Torwart von Team SCHWARZ geht nicht auf das Spielfeld.

Wie ist zu entscheiden?

a) Weiterspielen lassen, da dies gestattet ist
b) Hinausstellung von SCHWARZ 1 infolge eines Wechselfehlers
c) Freiwurf für Team WEISS auf Höhe des Auswechselraums von Team SCHWARZ

Richtige Antwort: a) Weiterspielen lassen, da dies gestattet ist.

Beide Situationen zeigen: Nicht jedes Verlassen der Spielfläche ist ein Wechselvorgang. Entscheidend ist immer, welcher regeltechnische Tatbestand tatsächlich erfüllt ist.