Korrekt? (Alle Fotos: privat)
Selbstverständlichkeiten sind doch nicht immer selbstverständlich
Dass es nicht immer so ist, zeigt das obige Bild aus dem Jahr 2021! Und dies hier ist kein Einzelfall, aber – das muss man fairer Weise sagen – auch nicht das große Problem. Aber hin und wieder ist es doch wert, sich auch mit solchen Selbstverständlichkeiten zu beschäftigen.
Aufgabe der Schiedsrichter
Gemäß Regel 17:3 sind die Schiedsrichter für das Prüfen der Spielfläche, der Tore und der Bälle vor Spielbeginn verantwortlich. Zu überprüfen ist u. a. die feste Verankerung der Tore (Unfallgefahr!). Dabei lohnt es sich aber auch, genauer auf die Tore sowie die Torauslinie und Torlinie zu achten.
Regel 1 beschäftigt sich mit der Spielfläche. Abweichend von den anderen Linien weist die Torlinie eine Breite von 8 cm auf. Dabei ist zu beachten, dass die drei „zusätzlichen“ Zentimeter ins Spielfeld ragen, denn die hintere Seite der Torlinie (und der Torauslinie) muss mit der hinteren Kante der Torpfosten bündig verlaufen (Regel 1:2 und 1:3).
Die folgende Abbildung verdeutlicht die angesprochenen Regelbestimmungen:
Die Aufstellung des Tores sowie die Torlinie auf dem Eingangsfoto sind also nicht regelkonform!
Tipp
Gleichwohl die „Richtlinien für Spielflächen und Tore“ nicht zum Regelwerk gehören – sie sind aus rein praktischen Gründen dem Regelbuch angefügt –, lohnt trotzdem auch mal ein Blick in diese Richtlinie.
Wie aber geht man damit um, wenn der Aufbau nicht regelkonform ist?
Mängel an der Spielfläche, die vor Spielbeginn nicht behoben werden können, sind im Spielprotokoll zu vermerken. Sie führen grundsätzlich nicht zur Spielabsage. Nur wenn z. B. durch nicht fest verankerte Tore die Sicherheit der Spieler nicht gewährleistet ist, muss das Spiel ausfallen.