1968 sind die Regeln auch schon ein knappes halbes Jahrhundert "im Amt" gewesen, aber vieles bleibt nach wie vor unverändert. (Foto: imago/Pressefoto Baumann)

Schrittregel, Sprungwurf und Co. feiern ihr 100-jähriges Bestehen

Nahezu unbemerkt scheint in diesem Jahr ein – insbesondere für das Schiedsrichterwesen – historischer Meilenstein des Handballsports vorüberzuziehen. Im Jahr 1919 legte der Berliner Turnlehrer Carl Schelenz (1890 – 1956) Handballregeln fest, die unser Spiel bis heute prägen. Einige Regelbestimmungen haben nunmehr schon 100 Jahre Bestand. Sie finden sich fast 1 zu 1 im aktuellen Regelwerk wieder.

Das Copyright für den Namen „Handball“ ist eindeutig dem Berliner Turnwart Max Heiser (1879 – 1921) zuzurechnen. Er gab dem von ihm 1915 für den Frauensport kreierten „Torball“ am 29. Oktober 1917 einige neue Regeln und nannte ihn fortan „Handball“. Mit dem, was wir heute Handball nennen, hatte dies allerdings wenig zu tun. Der Ball hatte 71 cm Umfang und übertraf damit selbst die Größe heutiger Fußbälle. Prellen des Balls war ebenso verboten wie der Körperkontakt zur Gegenspielerin. Es war ein auf die seinerzeitigen Belange von Mädchen und Frauen ausgerichtetes Spiel.

Handball sollte „vermännlicht“ werden

Erst mit den von Carl Schelenz eingeführten kleineren Ballgrößen wurde Handball zum Wurfspiel. Die von ihm festgelegte 3-Sekunden-Regel bzw. die Wiedereinführung der aus älteren Versionen des Torballspiels bereits geläufigen 3-Schritte-Regel waren, wenn man es so will, die ersten Maßnahmen zur Spielbeschleunigung. Jetzt war es möglich, durch Prellen des Balls die soeben zitierten Regelbestimmungen erneut anzuwenden und damit das Spiel insgesamt dynamischer zu gestalten.

Nicht zuletzt war es jetzt auch erlaubt, dem Gegner den Ball aus der Hand zu stoßen, was den seinerzeitigen (Feld)-Handball zu einer körperbetonten Sportart und damit auch für die Männerwelt (unsere Schiedsrichterinnen mögen mir diesen Machoanstrich verzeihen) interessant machte.

Die Geschichtsbücher beschreiben, dass der Sportfunktionär Carl Diem (1882 – 1962, seinerzeit Generalsekretär des Deutschen Reichsausschusses für Leibesübungen) den ihm aus der Berliner Sportwelt bekannten Stadionlehrer Carl Schelenz im Frühjahr 1919 beauftragte, Handball zu einem Männerspiel zu machen. Ob Schelenz nun aus Kriegszeiten das in Tschechien bereits bekannte Házená zumindest partiell vor Augen hatte oder nicht, ist für die „Urheberrechte“ an der Sportart Handball im Allgemeinen sicher von Interesse. Für die Frage nach dem Ursprung des heutigen Regelwerks ist es aber nur marginal bedeutsam. Von dieser Stunde an kann Schelenz ohne Abstriche als Vater des modernen Handballs bezeichnet werden. Sein Name ist und bleibt auf alle Zeit mit den Handballregeln verbunden, auch wenn er nur für den Feldhandball „brannte“ und dem Hallenhandball bis zuletzt nichts abgewinnen konnte.

Handballregeln halten sich lange

Wie eng einzelne Bestimmungen der aktuellen Handballregeln mit dem damaligen Regelwerk verbunden sind, zeigt der Vergleich mit dem 1921 im Gut Heil-Verlag P. Mähler, Stuttgart, erschienenen Werk „Neueste Regeln für das Handballspiel“.

Regel 5   –   Das Werfen und Fangen

Der Ball darf in jeder beliebigen Art geworfen, geschlagen, gestoßen und gefangen werden, unter Benützung von Armen, Händen, Kopf, Rumpf und Oberschenkeln.

Zur aktuellen Fassung Regelwerks hinsichtlich der Bestimmungen zum Spielen des Balls besteht nahezu kein Unterschied.

Regel 7:1   –   Spielen des Balls

Es ist erlaubt, den Ball unter Benutzung von Händen (offen oder geschlossen), Armen, Kopf, Rumpf, Oberschenkeln und Knien zu werfen, zu fangen, zu stoppen, zu stoßen oder zu schlagen;

In 100 Jahren sind, wenn man so will, lediglich „das Knie“ und der Umstand, den Ball auch „stoppen“ zu können, hinzugekommen.

Was in den historischen Regelwerken zum Teil noch in der „Verbotsform“ formuliert wurde, ist inzwischen in die „Erlaubnisform“ transferiert worden.

In besagter historischer Regel 5 war als verboten beschrieben:
a) mit dem Ball in der Hand mehr als 3 Schritte zu laufen, auch auf der Stelle,
b) den Ball länger als 3 Sekunden in der Hand zu halten, …

In der heutigen Regel 7:3 heißt es:
Es ist erlaubt, sich mit dem Ball höchstens 3 Schritte zu bewegen.

Und in der heutigen Regel 7:2 ist formuliert:
Es ist erlaubt, den Ball maximal 3 Sekunden zu halten, …

Etwas intensiver wird man im historischen Regelwerk nach dem erlaubten Sprungwurf in den Torraum suchen müssen. Zur Erinnerung: Die historischen Handballregeln betreffen den Feldhandball. Manchem unserer jüngeren Schiedsrichter ist diese Variante unserer Sportart nur noch vom Hörensagen bekannt.

Jedenfalls war in der historischen Regel 7 zum Torraum im Absatz 2 für die Angreifer als straffreies Verhalten vermerkt:
a) Hineinfallen, wenn die Füße außerhalb bleiben,
b) Hineintreten nach dem Schuss.

Zumindest der Fall b) findet in der Regel 6:3 sein Pendant. Dort steht aktuell geschrieben:
Das Betreten des Torraums bleibt ungeahndet,
a) wenn ein Spieler, nachdem er den Ball gespielt hat, den Torraum betritt, sofern dies für die Gegenspieler keinen Nachteil bedeutet.

Ausblick

Sicherlich werden auch in der Zukunft immer wieder Regeländerungen und Regelergänzungen im Handballsport erfolgen. Wie sollte es bei einer sich dynamisch entwickelnden Sportart auch anders sein?!

Ebenso wird das Regelwerk auch immer wieder auf ungewollte Entwicklungen, insbesondere auf solche im Verhalten zum Gegner reagieren müssen. Selbst wenn hierbei gelegentlich der Eindruck eines „Hase-und-Igel-Spiels“ aufkommt, zeigen uns die „Regeljubilare“, dass es durchaus Eckpunkte im Regelwerk gibt, an denen wir bedenkenlos ein Tau festmachen können.