Gummersbachs Julian Köster in Aktion (Quelle: DHB)

Schrittfehler lauern überall

Viele Kontroversen entstehen bei der Ahndung von Schrittfehlern, weil die Beurteilung aufgrund des Spieltempos, intensiver Zweikämpfe mit Körperkontakt – auch Letzterer hat natürlich Einfluss auf die Schrittgestaltung! – sowie variantenreicher Techniken im Spielen des Balls bzw. bei der Anwendung von Täuschungen nicht gerade einfach ist. Da ein Mitzählen aufgrund des Bewegungstempos unmöglich ist, bleibt den Schiedsrichtern nur, sich bestimmte Handlungsmuster genau einzuprägen. Dass abseits von den oben beschriebenen Situationen der Schiedsrichter auch jederzeit mit Schrittfehlern rechnen muss, zeigen die beiden heutigen Beispiele.

Nochmals zur Erinnerung: Wann ist ein Schritt ausgeführt?

Bei der Beurteilung von Schrittfehlern nach Regel 7:3 ist ein besonders wichtiges Kriterium, wann ein Spieler den Ball fängt (= Ballkontrolle) bzw. aufnimmt (= Ballaufnahme) und wie er danach den Boden berührt. Regeltechnisch unterscheiden wir hier drei Situationen:

Der Spieler hat bei Erlangung der Ballkontrolle ...

1. ... mit beiden Füßen Bodenkontakt.

Mit dem nächsten Schritt ist der erste der (ohne Tippen/Prellen) insgesamt 3 erlaubten Schritte verbraucht (siehe Bildreihe 1, Regel 7:3a).

2. ... mit einem Fuß Bodenkontakt.

Diese Form der Ballannahme – häufig im Laufen/Sprinten – wird auch als „Ballannahme mit Annahmeschritt" bezeichnet: Der Ball wird bei ständigem Bodenkontakt während eines Rechts- oder Linksschritts an- bzw. aufgenommen. Mit dem nächsten Bodenkontakt ist bereits einer der regeltechnisch zur Verfügung stehenden 3 Schritte verbraucht (siehe Bildreihe 2, Regel 7:3b).

3. ... keinen Bodenkontakt (befindet sich im Sprung).

Je nachdem wie nach der Ballan- bzw. Ballaufnahme der Boden berührt wird (siehe Bildreihen 3 und 4, Regeln 7:3c und d), ergeben sich regeltechnisch unterschiedliche Schrittzahlen.

Videobeispiel 1

Quelle: DHB

Was in Video 1 geschieht

Mannschaft BLAU ist im Angriff. BLAU 7 erhält den Ball. Der Spieler nimmt den Ball im Sprung ohne Bodenkontakt an. Er landet auf dem rechten Fuß. Dieser 1. Bodenkontakt wird noch nicht gezählt (= Nullkontakt). Das Aufsetzen des linken Fußes (2. Bodenkontakt) gilt als 1. Schritt. Der Spieler bewegt sich rückwärts. Erst mit dem linken Fuß (= 2. Schritt), dann setzt er den rechten Fuß zurück (= 3. Schritt), dann wieder den linken Fuß (= 4. Schritt) und dann den rechten Fuß (= 5. Schritt). Bevor er den Schritt nach hinten mit linken Fuß macht prellt er den Ball. Regeltechnisch hat der Spieler im Rückwärtsgehen fünf Schritte gemacht.

Fazit: Hier ist auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft zu entscheiden.

Hinweis

Es sei darauf hingewiesen, dass der sog. Nullkontakt nur bei Zuspiel durch einen Mitspieler oder durch abfangen eines Passes von der gegnerischen Mannschaft möglich ist und nicht bei Ballaufnahme nach eigenem Prellen.

Videobeispiel 2

Quelle: DHB

Was in Video 2 geschieht

Mannschaft GRAU erzielt ein Tor. BLAU 4 führt den schnellen Anwurf (nicht regelgerecht) aus, indem er den Ball zu BLAU 7 spielt. Der Spieler nimmt den Ball in der Vorwärtsbewegung an. Er hat Ballkontrolle, während er mit dem rechten Fuß Bodenkontakt hat. Mit dem folgenden Linksschritt hat er einen Schritt ausgeführt. Er läuft mit dem Ball in der Hand weiter und setzt zunächst den rechten Fuß (= 2. Schritt) und dann den linken Fuß (= 3. Schritt) auf. Jetzt hat er regeltechnisch noch keinen Schrittfehler begangen. Er macht dann aber noch einen weiteren Schritt mit dem rechten Fuß (= 4. Schritt) und mit Aufsetzten des linken Fußes macht er den bereits den 5. Schritt und den leitet erst dabei den Prellvorgang ein.

Regeltechnisch liegt auch hier ein klarer Schrittfehler in der Spielfeldüberbrückung vor.

Hinweis: Hier ist auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft zu entscheiden.

Fazit

Auch bei der Spielfeldüberbrückung und sogar beim Rückwärtslaufen mit Ball können Schrittfehler passieren. Schiedsrichterauge sei also wachsam – jederzeit und überall!