Schiedsrichterentscheidungen müssen zur Feststellung passen!
Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:
Im Video können wir erkennen, dass es Mannschaft ROT gelingt, mit sieben Feldspielerinnen und damit ohne eigene Torfrau auf der Spielfläche einen Treffer gegen Team SCHWARZ zu erzielen. Um noch eine Wurfchance auf das leere gegnerische Tor wahrnehmen zu können, beeilt sich Team SCHWARZ mit der Ausführung des Anwurfs. Eine Spielerin von Team ROT stellt sich der anwerfenden Spielerin mit zu geringem Abstand entgegen und kann den Anwurf auch tatsächlich abblocken. In diesem Moment, als sich die Torfrau von Team ROT immer noch außerhalb des Torraums befindet, unterbricht der Feldschiedsrichter das Spiel.
Die gesamte Situation, die unter anderem auch die Grundlage für die vom Feldschiedsrichter getroffenen Entscheidung verdeutlicht, zeigt dieser Ausschnitt:
Die einschlägigen Regelbestimmungen
Was lässt der Screenshot erkennen und welche maßgeblichen Regelbestimmungen sind zu beachten?
- Die gegnerische Torfrau (Nr. 16) ist noch nicht in ihrem Torraum angekommen. Daher liegt bei der Ausführung des Anwurfs eine klare Torgelegenheit gemäß den Bestimmungen der IHF-Erläuterung 6c vor.
- Die anwerfende Spielerin von Team SCHWARZ steht bei der Ausführung gemäß Regel 10:3 Abs. 1 Satz 2 nicht regelgerecht.
Die in der IHF-Erläuterung 5 (Anwurf) für die Schiedsrichter aufgezeigten Auslegungs- und Ermessensspielräume sind im vorliegenden Fall wegen der deutlichen Überschreitung der Mittellinie nicht anwendbar. Eine regelwidrige Position einer ausführenden Spielerin ist gemäß Regel 15:6 zu korrigieren und der Wurf nach Korrektur gemäß Regel 15:5b anzupfeifen. - Eine Abwehrspielerin hält gegenüber der anwerfenden Gegnerin den regelgerechten Abstand von drei Metern gemäß Regel 10:4 Abs. 3 nicht ein.
Da sie im nächsten Augenblick den geworfenen Ball abblockt, würde sie bei einer korrekten Anwurfausführung regelwidrig eine klare Torgelegenheit gemäß IHF-Erläuterung 6c verhindern. In diesem Fall wäre eine Spielfortsetzung mit 7-m-Wurf gemäß Regel 14:1a (siehe auch Guideline aus 2018 zur klaren Torgelegenheit bei leerem Tor) und eine persönliche Bestrafung der fehlbaren Spielerin gemäß Regel 15:9 Abs. 1 in Verbindung mit Regel 8:7c, 16:1b und 16:3d erforderlich.
Entweder – oder!
Im Videoclip ist zu erkennen, dass der Schiedsrichter die Abwehrspielerin wegen mangelnden Abstands mit einer Hinausstellung (offensichtlich gemäß Regel 16:3d) bestraft. Anschließend lässt er den Anwurf wiederholen, weil die Werferin keine regelgerechte Position eingenommen hat.
Diese Kombination von persönlicher Bestrafung der Abwehrspielerin und der Spielfortsetzung mit Wiederholung des Anwurfs ist hier nicht regelgerecht. Da zum Zeitpunkt der Schiedsrichterentscheidung eine klare Torgelegenheit gemäß IHF-Erläuterung 6c vorliegt, kann es nur die nachfolgenden Alternativen geben:
- Die Schiedsrichter erkennen eine fehlerhafte Position der anwerfenden Spielerin. In diesem Fall ist der Anwurf zu korrigieren. Das regelwidrige Verhalten der zu nah stehenden Abwehrspielerin kann nicht geahndet werden, da der Werferin kein Nachteil entstanden ist.
- Die Schiedsrichter erkennen keine fehlerhafte Position der anwerfenden Spielerin und pfeifen den Anwurf an. In diesem Fall ist die zu nah stehende Abwehrspielerin progressiv zu bestrafen und das Spiel wegen der Vereitelung einer klaren Torgelegenheit mit 7-m-Wurf für die angreifende Mannschaft fortzusetzen.
Für den Fall, dass sich die Situation in den letzten 30 Sekunden eines Spiels ereignet, liegt ein Vergehen gemäß Regel 8:10c vor. Dann wäre das Spiel ebenfalls mit 7-m-Wurf für die angreifende Mannschaft fortzusetzen, die fehlbare Spielerin jedoch mit Disqualifikation ohne Bericht zu bestrafen.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.