Reglement für das elektronische Team-Time-out
Was im Video geschieht
Mannschaft GRÜN führt einen Anwurf aus. Nachdem der Ball mehrere Stationen gegen die offene Deckung gespielt wurde, entscheiden die Schiedsrichter auf Freiwurf GRÜN. Bevor der Spieler den Freiwurf ausführen kann, beantragt Mannschaft GRÜN ein Team-Time-out durch Betätigung des Buzzers. Der Schiedsrichter bestätigt das Team-Time-out, indem er mit dem Arm auf die beantragende Mannschaft zeigt. Der Zeitnehmer pfeift aber sofort und macht den Schiedsrichtern deutlich, dass es sich hier um das dritte Team-Time-out der Mannschaft GRÜN in der zweiten Halbzeit handelt. Die Spielzeit steht bei 59:32 und der Spielstand ist 31:28.
Nach Klärung des Sachverhalts am Zeitnehmertisch haben die Schiedsrichter den Mannschaftsverantwortlichen B von Mannschaft GRÜN progressiv bestraft (Verwarnung, da bis dato noch keine Strafe gegen Bank ausgesprochen wurde) und das Spiel mit Freiwurf für Mannschaft WEISS in Höhe der Auswechsellinie fortgesetzt.
Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen
Ob Buzzer oder Grüne Karte, nur in folgenden Situationen darf durch einen Mannschaftsoffiziellen ein Team-Time-out beantragt werden:
- Der Ball ist im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen oder eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft ist getroffen worden.
- Die beantragende Mannschaft ist noch in Ballbesitz (der Ball ist noch im Spiel oder das Spiel ist unterbrochen), wenn der Zeitnehmer pfeift.
- Die Schiedsrichter hatten eine Wurfentscheidung für die beantragende Mannschaft getroffen.
Beantragt (= Drücken des Buzzers) eine Mannschaft bei eigenem Ballbesitz ein TTO und ergibt sich eine der folgenden Situationen für eine Mannschaft in Ballbesitz,
- Beantragung eines vierten Team-Time-outs;
- Beantragung eines zweiten Team-Time-outs in den letzten fünf Minuten eines Spiels;
- Beantragung eines dritten Team-Time-outs in einer Halbzeit;
- Beantragung eines Team-Time-outs in Verlängerung;
- Beantragung eines zweiten Team-Time-outs im selben Angriff;
so ist wie folgt zu entscheiden, wenn der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung nicht im Spiel war (ANHANG 4 ZUM REGLEMENT FÜR ELEKTRONISCHE TEAM-TIME-OUTS, Nr. 5):
- Progressive Bestrafung für den Mannschaftsoffiziellen, der das Team-Time-out durch Betätigung des Buzzers beantragt hat.
- Spielfortsetzung mit dem Wurf, der vor der Unterbrechung hätte ausgeführt werden sollen.
Hinweise
Mannschaft GRÜN war zum Zeitpunkt der Beantragung im Ballbesitz, hatte aber zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Team-Time-outs in der 2. Halbzeit genommen (36:28 und 54:25). Damit hat sie das regeltechnisch zulässige Kontingent ausgeschöpft.
Mannschaft GRÜN stand also kein TTO mehr zur Verfügung. Dennoch beantragt Mannschaft GRÜN bei 59:32 ein TTO, das dritte TTO in einer Halbzeit.
Bei den beschriebenen Situationen gemäß Nr. 5 des ANHANG 4 ZUM REGLEMENT FÜR ELEKTRONISCHE TEAM-TIME-OUTS wird noch unterschieden, ob der Ball im Spiel ist oder nicht.
Hier in der Situation war der Ball nicht im Spiel. Die Schiedsrichter hatten auf Freiwurf Mannschaft GRÜN entschieden und der Freiwurf war zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht ausgeführt, noch nicht im Spiel.
Fazit
Die progressive Bestrafung gegen den Mannschaftsoffiziellen B ist korrekt. Nicht korrekt ist aber die Spielfortsetzung für Mannschaft WEISS in Höhe der Auswechsellinie von Mannschaft GRÜN.
Der Freiwurf für Mannschaft WEISS wäre korrekt, wenn der Ball zum Zeit der Beantragung im Spiel gewesen wäre.
Gleichwohl die Situation in den letzten 30 Sekunden passiert, ändert sich in diesem Fall auch nichts an der Strafe und Spielfortsetzung. Dies wird erst interessant, wenn dies bei Ballbesitz der gegnerischen Mannschaft passiert.
Wie zu verfahren ist, wenn bei ähnlicher Konstellation der Ball im Spiel ist, kann im Beitrag vom 17.07.2023 nachgeschaut werden.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.