Regelgerechte Ahndung eines Fußspiels

Berührt der Ball den Fuß eines Feldspielers, bemühen sich meist viele der anwesenden Zuschauer mit lauten, lang gezogenen „Fuuuuuß!“-Rufen, die Schiedsrichter bei ihrer Wahrnehmung zu unterstützen.

Vielfach ist man dann mit der Entscheidung der Schiedsrichter nicht einverstanden – allerdings ohne zu erkennen, dass es bei diesem Ereignis (Ball berührt den Fuß eines Feldspielers) durchaus unterschiedliche Entscheidungen geben kann. Deshalb soll anhand des vorliegenden Videobeispiels noch einmal Klarheit geschaffen werden.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Gemäß den Bestimmungen der Regel 7:8 ist es nicht erlaubt, den Ball mit Fuß oder Unterschenkel zu berühren. Grundsätzlich ist in derartigen Fällen auf Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft zu entscheiden. Allerdings gibt es bereits in dieser Regel eine Ausnahmebestimmung. Wird dem Spieler der Ball von einem Gegenspieler an den Fuß oder Unterschenkel geworfen, ist das Spiel nicht zu unterbrechen. Dies bedeutet aber auch: Sollte der Spieler von einem Mitspieler angeworfen werden, müssen die Schiedsrichter unter Beachtung der Vorteilsregel (13:2 Abs. 2) auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft entscheiden.

Neben der Entscheidung zur Spielfortsetzung ist nach dem Motto „Ein Pfiff – Zwei Gedanken“ auch noch zu entscheiden, ob der fehlbare Spieler persönlich zu bestrafen ist. Selbstverständlich hat diese Frage rein rhetorischen Charakter, wenn der gegnerische Spieler lediglich angeworfen wurde. Ebenso ist keine persönliche Strafe gegen den fehlbaren Spieler auszusprechen, wenn dieser den Ball im Rahmen einer Abwehraktion, beim seitlichen Verschieben oder einem reflexartigen Schließen der Beine berührt.

Anders sieht es aus, wenn – wie in unserem Beispiel – der Abwehrspieler einen Wurf oder Pass aktiv mit Fuß oder Unterschenkel abwehrt. Gemäß den Bestimmungen der Regel 8:7e ist dies progressiv zu bestrafen.

Hinweis: Im vorliegenden Videobeispiel läuft die 54. Spielminute. Die 3. Verwarnung gegen Mannschaft ROT war bereits in der 21. Spielminute ausgesprochen worden (siehe auch Kommentar zur Regel 16:1). Das heißt, in diesem Fall ist die Aktion des Verteidigers mit einer Zeitstrafe zu ahnden.