Regeländerungen – Zusatz DHB
Für ein paar Regeln gibt es Öffnungsmöglichkeiten, die für die Landesverbände genutzt werden können.
Der DHB-Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15.05.2022 in Nürnberg in Bezug auf die DHB-Zusatzbestimmungen zu den IHF-Handballregeln folgendes beschlossen:
1) Ergänzung Regel 1:9
Regel 1:9 Die Spielfläche
Nur gültig für den Bereich des DHB
Die Anwurfzone ist für den Spielbetrieb der Ligen und des DHB verpflichtend umzusetzen.
Im Bereich der Landesverbände sind bereits vorhandene Kreise in der Mitte der Mittellinie, die einem Durchmesser von 3 m bis 4 m entsprechen, als Anwurfzone anzusehen.
Bei nicht vorhandenen Kreisen ist eine entsprechende Fläche zu kennzeichnen (es ist kein vollständiger Kreis und keine vollständige Fläche erforderlich).
2) Ergänzung der Zusatzbestimmung unter Regel 2:1
Zusatzbestimmung unter Regel 2:1
Nur gültig für den Bereich des DHB
Die Verbände können für ihren Bereich im Rahmen der Vorgaben der IHF-Regeln abweichende Bestimmungen bezüglich der Dauer der Halbzeitpause bestimmen.
3) Ergänzung Regel 3:2 b)
Regel 3:2 b) Der Ball
Nur gültig für den Bereich des DHB
Im Spielbetrieb müssen Handbälle der Kategorie a) verwendet werden.
- 50-52 cm und 290-330 g (IHF-Größe 1) für weibliche Jugend (10 bis 14 Jahre) und männliche Jugend (10 bis 12 Jahre).
- 46-48 cm und bis zu 260 g (IHF-Größe 0) für weibliche und männliche Jugend (8 bis 10 Jahre).