Regel 8:8b – Die Klassiker

Wird von den Schiedsrichtern gegen die ballbesitzende Mannschaft entschieden, ist der Ballführer gemäß den Bestimmungen der Regel 8:8b verpflichtet, den Ball sofort fallen zu lassen oder niederzulegen, sodass der Ball für die gegnerische Mannschaft spielbar ist.

Immer wieder versuchen ballführende Spieler die beiden Kriterien dieser Regel

  • Ball unverzüglich freigeben
  • Ball für den Gegner spielbar freigeben

auf mehr oder weniger geschickte Art und Weise zu umgehen, um ihrer Mannschaft noch einen kleinen, vielfach vermeintlich entscheidenden, aber dennoch regelwidrigen Vorteil zu verschaffen.

Deshalb müssen die Schiedsrichter nach einer Freiwurfentscheidung gegen die ballbesitzende Mannschaft das weitere Geschehen noch einen Moment aufmerksam beobachten, damit Vergehen gegen die Regel 8:8b nicht ungeahndet bleiben.

„Time is on my side“

In den folgenden Situationen bedeutet gewonnene Zeit einen ungerechtfertigten Vorteil für das ballbesitzende Team:

  • Der denkbare Tempogegenstoß des gegnerischen Teams kann – ggf. auch spielentscheidend – verzögert werden.
  • Mitspieler können sich geordnet und mit zeitlichem Vorsprung in ihre Abwehrposition begeben.
  • Der zuvor ausgewechselte Torwart gewinnt Zeit, um sich in den Torraum zurückzubegeben.
  • Die Restspielzeit wird verkürzt (bis zu einem ggf. durch die Schiedsrichter entschiedenen Time-out).

Jeder genannte Aspekt erfüllt für sich genommen das Merkmal des unsportlichen Verhaltens. Sie alle sind regeltechnisch in die Kategorie der schwerwiegenderen Unsportlichkeiten einzustufen und deshalb direkt mit einer Hinausstellung des fehlbaren Spielers zu ahnden, auch wenn dieser zuvor noch keine Verwarnung erhalten hatte.

Unverständnis ist meist handlungsbedingt

Bisweilen nimmt ein ballführender Spieler seine verzögerte Handlung nach einer Freiwurfentscheidung gegen seine Mannschaft gar nicht oder nur unterbewusst wahr. Daher reagiert er mit Unverständnis auf die persönliche Bestrafung durch den Schiedsrichter. Es ist jedoch völlig ohne Belang, ob ein Spieler bewusst oder aufgrund mangelnder Wahrnehmung gegen die Bestimmung der Regel 8:8b verstößt. Die Schiedsrichter haben lediglich den tatsächlichen Sachverhalt zu beurteilen. Die Motivation des fehlbaren Spielers ist nicht entscheidungserheblich.

Selbst in den Fällen, in denen die Verzögerungsaktion in voller Absicht geschieht, müssen die Schiedsrichter nach der persönlichen Bestrafung mit einer verbalen und/oder nonverbalen Reaktion des Unverständnisses von diesem Spieler rechnen. In nahezu allen Fällen kann man darüber als Schiedsrichter ohne eine weitere persönliche Maßnahme gegen diesen Spieler hinwegsehen. Solche Reaktionen sind vielfach darauf zurückzuführen, dass der Spieler sich unerwartet ertappt fühlt – er hatte darauf vertraut, mit seiner „Vertuschungshandlung“ durchzukommen.

Freiwurf – nicht immer die regelgerechte Spielfortsetzung ...

Gemäß der Regel 13:1a wird das Spiel nach einem Vergehen gegen die Bestimmungen der Regel 8:8b mit einem Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft fortgesetzt.

Zu dieser generellen Regelung gibt es jedoch eine Ausnahme, die unbedingt zu beachten ist:

  • Erfolgt die Verhinderung bzw. Verzögerung der Freiwurfausführung innerhalb der letzten 30 Sekunden, ist der fehlbare Spieler mit Disqualifikation ohne Bericht zu bestrafen und der nicht fehlbaren Mannschaft wird ein 7-Meter-Wurf zugesprochen (Regel 8:10c).

Wenn dies nicht in den letzten 30 Sekunden eines Spiels passiert, wird der fehlbare Spieler hinausgestellt. Der nicht fehlbaren Mannschaft kann niemals ein 7-Meter-Wurf zugesprochen werden. Die Spielfortsetzung ist dann immer Freiwurf. Denn die Definition einer klaren Torgelegenheit in den in Erläuterung 6c angegebenen Situationen, in denen eine klare und ungehinderte Gelegenheit zum Wurf des Balls ins leere Tor besteht, setzt voraus, dass sich der werfende Spieler in Ballbesitz befindet und eindeutig direkt auf das leere Tor zu werfen versucht. Bei der Ausführung sämtlicher Würfe müssen sich dazu der ausführende Spieler und seine Mitspieler in den richtigen Positionen befinden. Diese Voraussetzung ist allerdings nicht erfüllt, wenn durch das Nichtniederlegen des Balls bzw. die Nichtfreigabe des Balls durch den bisherigen Angreifer keine Ballaufnahme möglich ist.

Klassische Beispiele

Die folgenden sechs Videos verdeutlichen anhand klassischer Situationen die regeltechnischen Bestimmungen zum „Nichtniederlegen des Balles“. Bei allen ist das Spiel mit Freiwurf (mit Anpfiff) fortzusetzen und das Verhalten des zuvor ballführenden Spielers ist immer mit einer 2-Minuten-Hinausstellung zu ahnden, da die zuvor erwähnte Sonderbestimmung bei diesen Beispielen nicht vorkommt.