Regel 8: Gleicher Maßstab für Angriff und Abwehr

In nahezu jedem Spiel entstehen neue Situationen, die von den Schiedsrichtern erkannt, beurteilt und entschieden werden müssen. Regel 8 bietet dafür allgemeine Kriterien sowie Beispiele zur Beurteilung von Spielsituationen. Vorab: Regelwidrigkeiten sind unabhängig davon zu bewerten, ob sie von Abwehrspielern oder Angreifern begangen werden.


Regelwidrigkeiten

Erkennt der Schiedsrichter eine Regelwidrigkeit, sollte er zur Entscheidung, ob neben der Spielfortsetzung auch eine persönliche Strafe auszusprechen ist, stets zunächst die vier allgemeinen Kriterien prüfen:

  • Stellung
  • betroffenes Körperteil
  • Intensität
  • Auswirkung

Wichtig: Diese Kriterien sind immer im Zusammenwirken zu beurteilen. Zusätzlich muss die konkrete Spielsituation berücksichtigt werden.

Das bedeutet: Der Maßstab bei Regelwidrigkeiten gegenüber dem Gegenspieler gilt gleichermaßen für Abwehrspieler wie für Angreifer.

In der Praxis werden jedoch Regelwidrigkeiten von Angreifern im Rahmen der Regel 8 häufig weniger streng beurteilt und entsprechend seltener sanktioniert.


Beispielhafte Spielszenen


Video 1

Mannschaft WEISS befindet sich im Angriff. WEISS 14 geht in die Deckung von BLAU. Abwehrspieler BLAU 20 nimmt in frontaler Position regelkonform mit angewinkelten Armen Körperkontakt auf.

Nachdem WEISS 14 den Ball zu WEISS 6 abgespielt hat, führt er seine linke Hand klar gegen den Hals von BLAU 20. Dieser fällt anschließend nach hinten zu Boden.

Die Schiedsrichter entscheiden auf Freiwurf gegen WEISS.

Bewertung

Die Spielfortsetzung (Freiwurf gegen WEISS) ist korrekt.

Es fehlt jedoch die persönliche Strafe gegen WEISS 14.

Gemäß Regel 8:4c sind Vergehen gegen Kopf, Hals oder Nacken grundsätzlich zu bestrafen und in der Regel direkt mit einer Hinausstellung zu ahnden – unabhängig davon, ob zuvor eine Verwarnung ausgesprochen wurde. Dies gilt besonders für Regelwidrigkeiten, bei denen der fehlbare Spieler eine Gefährdung des Gegenspielers in Kauf nimmt.


Video 2

Mannschaft BLAU ist im Angriff. BLAU 78 spielt in einer Kreuzbewegung zu BLAU 58. Nach dem Abspiel zieht BLAU 78 deutlich am Trikot von Abwehrspielerin ROSA 9, sodass das Trikot nahezu ausgezogen wird und ROSA 9 zu Boden fällt.

BLAU 58 kann dadurch ohne direkte Abwehraktion weiterspielen und passt aus der Rückraummitte zu Kreisläuferin BLAU 5, die frei zum Wurf kommt. Der Wurf wird von der Torhüterin ROSA gehalten, anschließend wechselt der Ballbesitz.

Die Schiedsrichter lassen das Spiel weiterlaufen.

Bewertung

Hier liegt ein klares Stürmerfoul (Halten/Ziehen) vor. Erforderlich gewesen wäre:

  • Freiwurf für ROSA
  • persönliche Strafe gegen BLAU 78 (mindestens Verwarnung, abhängig von Intensität und Auswirkung)

Das Vergehen verschafft der angreifenden Mannschaft einen deutlichen Vorteil, da eine Abwehrspielerin regelwidrig „aus dem Spiel“ genommen wird.


Video 3

Mannschaft SCHWARZ ist im Angriff.

SCHWARZ 73 möchte mit Kreisläufer SCHWARZ 77 ein Sperre-Absetzen-Spiel durchführen. SCHWARZ 77 stellt dabei eine regelwidrige Sperre und trifft mit dem linken Unterarm den Abwehrspieler GOLD 44 am Hals.

Die Schiedsrichter unterbrechen das Spiel, zeigen Time-out und Handzeichen 16, um die Versorgung des verletzten Spielers zu ermöglichen. Anschließend entscheiden sie auf Freiwurf für GOLD und sprechen eine Hinausstellung gegen SCHWARZ 77 aus.

Bewertung

Die Entscheidung ist korrekt:

  • Stürmerfoul erkannt
  • Gefährdung im Halsbereich
  • Bestrafung (Hinausstellung)

Hier wurde Regel 8 konsequent und korrekt angewendet.


Fazit

Die Maßstäbe für die Bewertung von Regelwidrigkeiten gegenüber dem Gegenspieler gelten unabhängig davon, ob das Vergehen von einem Abwehr- oder Angriffsspieler begangen wird.

Wären die Vergehen aus Video 1 und Video 2 durch Abwehrspieler verursacht worden, wären sie mit hoher Wahrscheinlichkeit progressiv sanktioniert worden. In Video 2 wurde das klare Stürmerfoul nicht erkannt.

Eine einheitliche und konsequente Anwendung der Kriterien aus Regel 8 für Abwehr- und Angriffsspieler ist entscheidend für Glaubwürdigkeit, Spielkontrolle und Spielgerechtigkeit.